Posts Tagged ‘EGMR’

Ihr EUmel! (7)

Aaaahhhhh! Pfffffff! Tssssss! Grrrrrrr!

Okay, machen wir es kurz — wir haben hier schließlich schon oft genug drauf hingewiesen: Der “Europäische Gerichtshof für Menschenrechte” (“EGMR”) ist kein “EU-Gericht”!

Nein, er ist KEIN “EU-Gericht”. Er hat zwar gestern entschieden, dass muslimische Schülerinnen zur Teilnahme am gemeinsamen Schwimmunterricht mit Jungen verpflichtet werden können. Aber: Der “EGMR” ist kein “EU-Gericht”.

Das gilt übrigens auch für Euch, liebe “Tagesthemen”-Mitarbeiter: Der “Europäische Gerichtshof für Menschenrechte” ist kein “EU-Gericht”!

Na, dann lasst mal sehen …

Hmpf.

Ach, und Bild.de — nein, der “EGMR” ist auch nicht der “EuGH”:

Mit Dank an Kai und @Krazikrizz für die Hinweise!

Ihr EUmel! (6)

Vielleicht müssen wir das anders angehen.

Also, liebe Journalisten: Nein!

Nein,
nein,
nein,
nein,
nein,
nein,
nein,
nein,
nein,
nein,
nein,
und nochmals nein!

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist kein “EU-Gericht”!

Und jetzt alle zusammen:

Er ist kein “EU-Gericht”!
Er ist kein “EU-Gericht”!
Er ist kein

Okay, wir geben’s auf. Sie werden es nie lernen.

Verbockt hat es in diesem Fall anscheinend übrigens nicht die AFP (die Überschrift lautet im Original: “Menschenrechtsgericht verurteilt Polen wegen Haft in CIA-Gefängnis”), sondern die Redaktion von Stern.de. Auch die “Süddeutsche” hatte online aus dem “Menschenrechtsgericht” zunächst ein “EU-Gericht” gemacht, bemerkte den Fehler aber selbst.

Der mit Abstand, sagen wir: kreativste Beitrag kommt diesmal aber von der Online-Redaktion von Heute.de.


Im Text ist konsequent vom “EuGH” die Rede. Das ist aber die Abkürzung des Europäischen Gerichtshofs. Der wäre dann auch, wie es – natürlich – in der Überschrift heißt: ein “EU-Gericht”. Er sitzt allerdings nicht, wie unter dem Bild behauptet, in Straßburg, sondern in Luxemburg. In Straßburg sitzt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (um den es ja auch tatsächlich geht), der wird aber eigentlich mit “EGMR” abgekürzt. Und den

gibt es überhaupt nicht. Das ist in etwa so, als würde man vom “Bundesverfassungsgerichtshof” sprechen.

Aber hey: Am Foto gibt’s nichts auszusetzen! Ist ja schon mal ein Anfang.

Mit Dank an levu.

Nachtrag, 30. Juli: Heute.de hat den Artikel unauffällig korrigiert. Stern.de nicht.

Ihr EUmel! (5)

Es ist ja nicht so, dass wir Spaß daran hätten, den gleichen Fehler immer und immer wieder aufzuschreiben.

Wir dachten gestern also, wir erledigen das unbürokratisch:

Vielleicht wollten die Leute von “Focus Online” uns aber auch einfach zwingen, es wieder aufzuschreiben. Jedenfalls steht da immer noch:

Schutz des Eigentums verletztEU-Gerichtshof schränkt deutsches Jagdrecht ein. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat einen Prozessmarathon über das deutsche Jagdrecht beendet. Ein Landbesitzer hatte Jagden auf seinem Grund geklagt. Jetzt haben Tausende Jäger das Nachsehen.

Und jetzt alle im Chor: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist kein “EU-Gerichtshof”!

Mit Dank an Gerald.

WAZ  

Ihr EUmel! (4)

Manchmal werden wir gefragt, ob die ständige Auseinandersetzung mit anderer Leute Fehler nicht auch Auswirkungen auf die eigene geistige Gesundheit habe. Die Antwort lautet: leider ja.

So saß ich gestern mit ein paar Freunden in einem Café zusammen, das Gespräch kam auf den Relaunch der “Westdeutschen Allgemeinen Zeitung” (“WAZ”), die seit letzter Woche ein sechsspaltiges Layout hat, kein siebenspaltiges wie zuvor. Jemand griff nach einer ausliegenden “WAZ” und blätterte sie eilig durch, um den Bochumer Lokalteil genauer unter die Lupe zu nehmen.

“Gib mir noch mal den Mantel”, sagte ich, denn mir war, als hätte ich aus dem Augenwinkel für den Bruchteil einer Sekunde etwas gesehen, das nicht richtig sein konnte.

Und, fürwahr:

EU-Gericht verurteilt Türkei

Also, noch einmal für die Leute bei der (optisch wirklich ganz hübsch gewordenen) “WAZ”: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist kein “EU-Gericht”!

Vielleicht brauche ich doch mal Urlaub!

Ihr EUmel! (3)

Den Unterschied zwischen Europäischer Union (EU) und Europarat haben wir schon ein paar Mal zu erklären versucht, wenn es um den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ging, der ein Organ des Europarats ist und kein “EU-Gericht”.

Die Staatengruppe des Europarats gegen Korruption (GRECO) hat gestern einen Bericht veröffentlicht, in dem sie bemängelt, dass die deutschen Regeln bei der Korruptionsbekämpfung und den Parteifinanzen noch weit von den europäischen Vorgaben entfernt sind.

Die Deutsche Presseagentur (dpa, wir werden diese ganzen Abkürzungen irgendwann abfragen) hat dazu gestern eine kleine Meldung veröffentlicht, die sie einigermaßen klar mit “Europarat kritisiert Berlin wegen Korruption und Parteifinanzen” überschrieb.

n-tv.de hat diese Meldung gestern beinahe unbearbeitet übernommen. Die Redakteure haben zwei Wörter geändert, einmal “Geco” statt “GRECO” geschrieben und sich eine eigene Überschrift und einen Vorspann ausgedacht:

Mögliche Bestechung und Spenden: EU moniert Korruption in Berlin. 20 Empfehlungen gibt es vom Europarat zur Bekämpfung von Korruption. Deutschland ignoriert bislang mehr als drei Viertel davon, sagen die EU-Experten. Bestechlichkeit von Abgeordneten sei nur eingeschränkt strafbar, auch die Regelungen zur Parteienfinanzierung über Spenden seien "unzureichend".

Mit Dank an Alex B.

Nachtrag, 4. April: n-tv.de hat den Artikel überarbeitet.

taz  

Verscherzkeks

Im beliebten Comedy-Drama “Journalisten schreiben über den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte” gibt es eine neue Episode zu bestaunen.

Der inzwischen verstaatlichte russische Ölkonzern Yukos hatte gegen seine “versteckte Enteignung” geklagt und von der russischen Regierung Schadenersatz in Höhe von 70 Milliarden Euro gefordert. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) stellte Prozessfehler fest und erklärte, die russischen Behörden hätten gegen das Recht auf ein faires Verfahren verstoßen.

Zwar hat es Klaus-Helge Donath, Russland-Korrespondent der “taz” geschafft, in seinem Kommentar den EGMR an keiner Stelle als “EU-Gericht” zu bezeichnen. Doch beim Finale verheddert er sich dafür um so gekonnter:

Die EU – Recht hin oder her – will es sich mit Russland nicht verscherzen. Moskau hat schon oft über einen Rückzug aus dem Europarat nachgedacht. Ein Schuldspruch hätte diese Entscheidung forciert, mit fatalen Folgen: Zwei Drittel der Fälle des EMGR stammen aus Russland. Der einfache Bürger hätte dann gar keine Chance mehr, sich gegen den Unrechtsstaat zu wehren.

Ja, der EGMR ist eine Institution des Europarats. Ja, Russland ist Mitglied im Europarat. Und womöglich wollen es sich weder der Europarat noch die Europäische Union (EU) mit Russland “verscherzen” — aber im Falle der EU ist das im konkreten Fall völlig unerheblich. Der Europarat und damit auch der EGMR ist von ihr nämlich unabhängig.

Die Leserkommentare, die seit gestern Abend bei taz.de zu diesem Thema aufgelaufen sind, sind bisher folgenlos geblieben.

Mit Dank an Thorsten K.

Ihr EUmel! (2)

Als wir hörten, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) heute im Fall einer gekündigten Berliner Altenpflegerin entscheiden wird, wussten wir, es würde heute Arbeit geben. Denn: Zu viele Journalisten glauben immer noch, der EGMR hätte irgendetwas mit der Europäischen Union zu tun, was bekanntlich nicht der Fall ist.

Vorgelegt hatte bereits die “Berliner Morgenpost”, die in ihrer heutigen Ausgabe vor dem Urteil schreibt:

Auf EU-Ebene wird im Fall Heinisch entschieden, ob die Entlassung nicht doch ein Verstoß gegen das Recht auf Meinungsfreiheit ist.

Auf morgenpost.de ist dann auch noch die Überschrift falsch:

Pflegenotstand bei Vivantes: EU entscheidet über Entlassung von Altenpflegerin

Und nach dem Urteil ging es weiter:

Kritik an Vivantes: EU - Kündigung einer Altenpflegerin nicht rechtens

Ahnungslosigkeit auch mal wieder bei “Welt online”:

Gerichtsurteil - Schutz für "Whistleblower": Arbeitgeber dürfen ihren Mitarbeitern laut EU-Urteil nicht kündigen, wenn sie auf Missstände aufmerksam machen.

Mit Dank an Mark K., Philipp W. und Matthias B.

Nachtrag, 21.20 Uhr: “Welt online” hat sich unauffällig korrigiert. morgenpost.de hat den eigenen Artikel korrigiert, den übernommenen Print-Artikel aber unangetastet gelassen.

Unterdessen gibt es zwei Neuzugänge im Wettbewerb “Deutschlands begriffsstutzigste Journalisten”zu vermelden.

Den “Westen”:

Urteil: EU-Gerichtshof stärkt Arbeitnehmer bei der Offenlegung von Missständen

Und den in dieser Sache traditionell ahnungslosen “Berliner Kurier”:

15.000 Euro Entschädigung erstritt Heinisch vorm EU-Gericht für Menschenrechte in Straßburg, erreichte für Arbeitnehmer ein wichtiges Urteil. Wer Missstände bei seinem Arbeitgeber öffentlich anprangert, darf nicht fristlos gefeuert werden. Das war in ihrem Fall passiert.

2. Nachtrag, 22. Juli: Und so berichtet die “B.Z.” heute über den Fall:

Bild  

Wer stoppt diesen EU-Irrsinn?

Irgendwann wird vielleicht auch der letzte Journalist verstanden haben, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) kein “EU-Gericht” ist.

Heute jedoch nicht:

Denn der EU-Gerichtshof in Straßburg urteilte im Mai 2010, dass alle nachträglich zur Sicherungsverwahrung verurteilten Täter freizulassen sind.

Mit Dank an Moritz, Martin E., Jan C. und Frank Sch.

Das jüngste Gericht

Beim Wettbewerb “Heiteres Herumraten mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte” hat es “Telepolis” mal mit einer neuen Verwechslung versucht:

So stellte der Europäische Menschenrechtsgerichtshof (EuGH) fest, dass die britische Polizei mit ihrer DNA-Datenbank das Grundrecht auf Datenschutz sehr weitgehend verletzt hat.

Der Fehler liegt hier im Detail, genauer in der Abkürzung: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wird kurz mit “EGMR” bezeichnet, “EuGH” ist der Europäische Gerichtshof, der im Gegensatz zum EGMR auch ein EU-Organ ist.

Besonders peinlich, dass der Satz (inkl. falscher Abkürzung) offenbar fast wörtlich aus einem offenen Brief der Kampagne “DNA-Sammelwut stoppen!” und der Piratenpartei kopiert wurde.

Klassisch dagegen dieser Fehler in der “Express”-Berichterstattung über den EGMR:

EU-Gericht entscheidet
Wird Inzest bald erlaubt?

Mit Dank an Jan T. und Tomek.

Nachtrag, 24. Mai: “Telepolis” hat den Fehler transparent korrigiert, der offene Brief im Wiki der Piratenpartei kürzt den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte jetzt ebenfalls korrekt mit “EGMR” ab und express.de hat aus dem “EU-Gericht” ein schlichtes “Gericht” gemacht.

EU-Irrtum

Die “B.Z.” titelt heute groß auf Seite 1:

Nach dem EU-Urteil zur Sicherungsverwahrung: 1. Berliner Extrem-Straftäter entlassen.

Und der “Berliner Kurier” sekundiert:

Berlin wirft Mörder aus dem Knast — Ein EU-Gericht holt ihn aus dem Gefängnis, er soll an einem geheimen Ort gebracht werden

Nein.

Nein, nein und nochmals nein. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist und bleibt kein “EU-Gericht” und kann daher auch kein “EU-Urteil” fällen.

Aber das ist für Journalisten bekanntlich nicht so leicht zu verstehen.

Mit Dank an Martin Sch. und Jens.

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