Ihr EUmel! (2)

Als wir hörten, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) heute im Fall einer gekündigten Berliner Altenpflegerin entscheiden wird, wussten wir, es würde heute Arbeit geben. Denn: Zu viele Journalisten glauben immer noch, der EGMR hätte irgendetwas mit der Europäischen Union zu tun, was bekanntlich nicht der Fall ist.

Vorgelegt hatte bereits die “Berliner Morgenpost”, die in ihrer heutigen Ausgabe vor dem Urteil schreibt:

Auf EU-Ebene wird im Fall Heinisch entschieden, ob die Entlassung nicht doch ein Verstoß gegen das Recht auf Meinungsfreiheit ist.

Auf morgenpost.de ist dann auch noch die Überschrift falsch:

Pflegenotstand bei Vivantes: EU entscheidet über Entlassung von Altenpflegerin

Und nach dem Urteil ging es weiter:

Kritik an Vivantes: EU - Kündigung einer Altenpflegerin nicht rechtens

Ahnungslosigkeit auch mal wieder bei “Welt online”:

Gerichtsurteil - Schutz für "Whistleblower": Arbeitgeber dürfen ihren Mitarbeitern laut EU-Urteil nicht kündigen, wenn sie auf Missstände aufmerksam machen.

Mit Dank an Mark K., Philipp W. und Matthias B.

Nachtrag, 21.20 Uhr: “Welt online” hat sich unauffällig korrigiert. morgenpost.de hat den eigenen Artikel korrigiert, den übernommenen Print-Artikel aber unangetastet gelassen.

Unterdessen gibt es zwei Neuzugänge im Wettbewerb “Deutschlands begriffsstutzigste Journalisten”zu vermelden.

Den “Westen”:

Urteil: EU-Gerichtshof stärkt Arbeitnehmer bei der Offenlegung von Missständen

Und den in dieser Sache traditionell ahnungslosen “Berliner Kurier”:

15.000 Euro Entschädigung erstritt Heinisch vorm EU-Gericht für Menschenrechte in Straßburg, erreichte für Arbeitnehmer ein wichtiges Urteil. Wer Missstände bei seinem Arbeitgeber öffentlich anprangert, darf nicht fristlos gefeuert werden. Das war in ihrem Fall passiert.

2. Nachtrag, 22. Juli: Und so berichtet die “B.Z.” heute über den Fall: