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Verscherzkeks

Im beliebten Comedy-Drama “Journalisten schreiben über den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte” gibt es eine neue Episode zu bestaunen.

Der inzwischen verstaatlichte russische Ölkonzern Yukos hatte gegen seine “versteckte Enteignung” geklagt und von der russischen Regierung Schadenersatz in Höhe von 70 Milliarden Euro gefordert. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) stellte Prozessfehler fest und erklärte, die russischen Behörden hätten gegen das Recht auf ein faires Verfahren verstoßen.

Zwar hat es Klaus-Helge Donath, Russland-Korrespondent der “taz” geschafft, in seinem Kommentar den EGMR an keiner Stelle als “EU-Gericht” zu bezeichnen. Doch beim Finale verheddert er sich dafür um so gekonnter:

Die EU – Recht hin oder her – will es sich mit Russland nicht verscherzen. Moskau hat schon oft über einen Rückzug aus dem Europarat nachgedacht. Ein Schuldspruch hätte diese Entscheidung forciert, mit fatalen Folgen: Zwei Drittel der Fälle des EMGR stammen aus Russland. Der einfache Bürger hätte dann gar keine Chance mehr, sich gegen den Unrechtsstaat zu wehren.

Ja, der EGMR ist eine Institution des Europarats. Ja, Russland ist Mitglied im Europarat. Und womöglich wollen es sich weder der Europarat noch die Europäische Union (EU) mit Russland “verscherzen” — aber im Falle der EU ist das im konkreten Fall völlig unerheblich. Der Europarat und damit auch der EGMR ist von ihr nämlich unabhängig.

Die Leserkommentare, die seit gestern Abend bei taz.de zu diesem Thema aufgelaufen sind, sind bisher folgenlos geblieben.

Mit Dank an Thorsten K.