dpa  etc.

Ihr EUmel!

Besondere Situationen erfordern besondere Maßnahmen: Am Besten, wir legen alle zusammen und lassen mehrere Quadratmeter große Schilder in Signalfarben anfertigen, auf denen in großen Lettern “DER EUROPÄISCHE GERICHTSHOF FÜR MENSCHENRECHTE (EGMR) IST KEIN EU-GERICHT!” steht. Diese Schilder hängen wir dann in den Redaktionsräumen deutscher Medien, in den Journalistenschulen und – je nachdem, wie viel Geld zusammenkommt – vor den Badezimmerspiegeln aller Journalisten auf.

Das klingt zwar wie ein geisteskranker Plan, aber alle bisherigen Versuche, diese schlichte Information in Journalistenhirne zu prügeln, haben ja nichts gebracht:

Der dpa-Landesdienst Baden-Württemberg behauptete gestern gleich in drei Überschriften über eine Entscheidung des EGMR:

EU-Gerichtshof rügt Sicherungsverwahrung in Deutschland

Und er war damit nicht allein:

Menschenrechte: EU-Gerichtshof rügt Sicherungsverwahrung in Deutschland
(“Welt Online”)

EU-Gerichtshof fordert Freilassung von Triebtätern
(“RP Online”)

Urteil in Straßburg: Sicherungsverwahrung: EU-Gerichtshof rügt Deutschland
(badische-zeitung.de)

Klares Urteil: Vier Deutsche haben erfolgreich beim EU-Gerichtshof gegen ihre Sicherungsverwahrung geklagt.
(nwzonline.de)

FRAGE: Vor dem EU-Gerichtshof sind noch 40 Fälle über Sicherungsverwahrung anhängig. Berücksichtigt der EGMR die Reform, die am 1. Januar in Kraft getreten ist?
(nwzonline.de)

Rüge des EU-Gerichtshofs: Politiker will Urteil zur Sicherungsverwahrung ignorieren
(augsburger-allgemeine.de)

Straßburg : EU-Richter kritisieren deutsche Sicherungsverwahrung
(sr-online.de)

Erneut wurde der deutsche Weg jetzt von höchsten EU-Richtern gerügt. Vier Sextäter hatten geklagt, zwei aus Aachen. Mit Erfolg.
(express.de)

Wie begründet das der EU-Gerichtshof? “Die deutschen Gerichte hätten die Unterbringung der Strafgefangenen im Gefängnis zu Präventivzwecken nicht nachträglich anordnen dürfen.”

(“B.Z.”)

Mit Dank an Manuel.

Nachtrag, 20.02 Uhr: Folgendes veröffentlichte “Zeit Online” um 18.26 Uhr:

EU-Urteil zur Sicherungsverwahrung Eine Ohrfeige für den Gesetzgeber

Mit Dank an Maximilian.

2. Nachtrag, 16. Januar: Von den oben verlinkten Medien haben die “Badische Zeitung” und die “Zeit” ihre Fehler korrigiert.