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Die Jagd nach der nackten Wahrheit

Als die Österreicherin Natascha Kampusch im Sommer 2006 nach achtjähriger Gefangenschaft plötzlich wieder auftauchte, begann im deutschsprachigen Journalismus eine Jagd. Eine völlig groteske Jagd, die nur ein einziges Ziel hat: Die Antwort auf die Frage, ob Natascha Kampusch Sex mit ihrem Entführer hatte.

Die Jagd beginnt im Jahr 2006. Am 23. August erfährt die Welt, dass das Mädchen wieder aufgetaucht ist. Acht Jahre lang war sie verschwunden, gefangengehalten von Wolfgang Priklopil, der sich noch am Tag ihrer Flucht das Leben nimmt. Jetzt ist sie frei und wohlauf, es ist eine Sensation. Überall auf der Welt berichten Medien über den spektakulären Fall aus Österreich. Und bereits zwei Tage später wird deutlich, was einige daran am allermeisten interessiert:

(…) Vielleicht hat er das Mädchen zu seiner Sex-Sklavin gemacht, vermuten österreichische Medien.

“Bild”, 25.08.2006

***

(…) HAT DER KIDNAPPER SEIN OPFER SEXUELL MISSBRAUCHT?

“Aus meiner Sicht, ja”, meint die Polizistin. “Aber Natascha ist das noch nicht bewusst. Sie sagt, sie hat immer alles freiwillig gemacht.”

“Bild”, 25.08.2006

***

(…) Die Beamtin geht auch davon aus, dass das Mädchen sexuell missbraucht worden ist – “doch das ist ihr nicht bewusst, sie ist der Meinung, es freiwillig gemacht zu haben”. Natascha schilderte auch den Tagesablauf in Gefangenschaft: Sie frühstückte mit der Sex-Bestie, musste im Haushalt helfen.

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Seine Sklavin – Sie musste für ihn putzen. Er forderte auch Sex von ihr

(…) Was spielte sich im Keller ab? Eine Polizistin sagt, sie glaube, dass Priklopil Natascha zum Sex zwang: “Aber sie sagt, sie habe das immer freiwillig gemacht.”

“Express”, 26.08.2006

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Zum Sex gezwungen? Natascha und ihr Entführer hatten intime Kontakte

Die mehr als acht Jahre gefangen gehaltene Österreicherin Natascha Kampusch hatte der Polizei zufolge sexuellen Kontakt zu ihrem Entführer.

“Nürnberger Nachrichten”, 28.08.2006

Nun, bis hierher unterscheidet sich dieser Fall nicht wesentlich von anderen, in denen entführte Kinder wieder aufgetaucht sind. Die Selbstverständlichkeit, mit der hier über den “sexuellen Kontakt” zwischen Opfer und Entführer spekuliert wird, ist im heutigen BoulevardJournalismus nichts Ungewöhnliches und zum Teil sicherlich unserem eigenen Voyeurismus geschuldet. Detaillierte Schilderungen der durchlebten Qualen sind zum Pflichtprogramm in der Berichterstattung geworden; wer über ein entführtes Kind berichtet, berichtet im selben Atemzug auch über das, was es durchmachen musste. Es scheint, als gehöre das dazu.

Und wenn heutzutage deutsche Journalisten – so wie im Fall von Stephanie R. vor ein paar Jahren geschehen – in einer großen Magazingeschichte die Leiden eines 13-jährigen Mädchens nachzeichnen, das “mehr als 100-mal” missbraucht wurde, gehört es offenbar auch dazu, dass geschildert wird, wo und wann und wie der Entführer das Mädchen vergewaltigt hat – und woran es dachte, “während er in ihr” war. Der “Spiegel” jedenfalls hatte 2006 kein Problem damit, solche Details zu veröffentlichen.

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Eine Zeitung mit 50 Siegeln

In gewisser Weise war der Aufmacher der “Bild”-Titelseite selten so wahr wie gestern:

Pferdefleisch-Skandal deckt auf: Der Irrsinn mit den Güte-Siegeln! Wer blickt da noch durch?

Ja, das ist Irrsinn. Und die “Bild”-Redaktion beweist eindrucksvoll, dass sie überhaupt keinen Durchblick hat.

Aber der Reihe nach:

Mehr als 1000 Gütesiegel gibt es in Deutschland, BILD zeigt die 50 wichtigsten für Lebensmittel. Jetzt kommt raus: Auch Produkte, die Pferdefleisch enthielten, waren mit Qualitätssiegeln ausgezeichnet. Wer die Siegel vergibt, welchen Siegeln Sie vertrauen können — Seite 2.

Bevor Sie auf Seite 2 lesen, wer die Siegel vergibt, zeigt “Bild” auf Seite 1 erst mal “die 50 wichtigsten [Gütesiegel] für Lebensmittel — oder das, was die Redaktion dafür hält. Neben offiziellen Gütesiegeln (etwa vom TÜV oder Bundesministerium für Verbraucherschutz) zeigt “Bild” nämlich auch diese Logos:

“Bild” war mit dem gelegentlich verwendeten Wort “Eigenmarke” eigentlich schon auf dem richtigen Weg — und ist dann doch irgendwie falsch abgebogen: Diese Logos sind keine Gütesiegel, sondern Markenlogos. Netto etwa bezeichnet “BioBio” explizit als “Eigenmarke”, Aldi “GutBio” als “Marke”. Das “Greenpeace-Magazin” hat das vor ein paar Jahren mal ein bisschen genauer erklärt.

Oder, in den Worten von “Bild”:

Zahlreiche Supermarktketten und Händler haben eigene Siegel, vergeben diese nach eigenen Kriterien, zeichnen sich damit also selbst aus!

IRRSINN!

Die Worte “unabhängig” und “überparteilich” hat der Axel-Springer-Verlag auch eigenständig ins rote “Bild”-Logo eingefügt, das ist kein Prüfsiegel irgendeiner journalistischen Aufsichtsbehörde.

Andererseits: Was hat der aktuelle “Skandal” um Pferdefleisch in Rindfleischprodukten überhaupt mit irgendwelchen Bio-Lebensmitteln zu tun — oder gar mit den Siegeln für Fisch aus umweltgerechter Fischerei und für koschere Lebensmittel, die “Bild” ebenfalls auf der Titelseite zeigt? Im Prinzip gar nichts, wurde das Pferdefleisch doch bisher ausschließlich in konventionellen Produkten gefunden.

Der Bundesverband Naturkost Naturwaren ist entsprechend empört, dass sein Logo ebenfalls auf der “Bild”-Titelseite zu sehen ist:

In einer Pressemitteilung erklärt er:

Anders als im Beitrag suggeriert, sind der BNN und seine Mitgliedsunternehmen weit entfernt vom Skandal um Pferdefleisch, das ausschließlich in konventionellen Produkten gefunden wurde. Die Logos der Eigenmarken aus dem konventionellen Lebensmittelhandel, die tatsächlich vom Pferdefleischskandal betroffen waren, tauchen in der Berichterstattung der BILD nicht auf.

Außerdem handelt sich beim BNN-Logo gar nicht um ein Siegel, denn es wird niemals auf Lebensmittel gedruckt. Es ist vielmehr das Logo eines Bundesverbandes, der die Herstellungs- und Handelsstufen der Wertschöpfungskette in der Naturkost-Fachbranche vertritt. […]

Der in der BILD hergestellte Zusammenhang von “Siegelflut” und Lebensmittelskandalen wird durch die Auswahl der Abbildungen klar mit der ökologischen Lebensmittelwirtschaft in Verbindung gebracht. Das ist sachlich falsch und aus unserer Sicht eine Verleumdung, die vor allem die Biobranche diskreditiert.

Vielleicht sollte “Bild” in Zukunft also doch lieber über Siegel berichten, mit denen sich die Zeitung auskennt. Also zum Beispiel über Ralph.

Mit Dank an die vielen Hinweisgeber.

“Bild” darf “Bachelor”-Tochter nicht zeigen

Der Rechtsanwalt Jan Kralitschka, zur Zeit als “Bachelor” in der gleichnamigen RTL-Castingshow zu sehen, hat eine weitere einstweilige Verfügung gegen die “Bild”-Gruppe erwirkt: Die erste ging gegen die gedruckte “Bild”-Zeitung, die zweite jetzt gegen Bild.de.

Am 7. Februar hatte “Bild” in der Kölner Regionalausgabe ein Foto gedruckt, das Kralitschka, eine Frau und ein Kleinkind zeigte:

BILD enthüllt das letzte Geheimnis des Bachelors: Model Ann-Kristin (33) aus Bonn ist die Mutter der Tochter (3) des TV-Junggesellen.

Wir sehen ein Foto aus dem Jahr 2011. Jan posiert mit seiner Ex und dem Töchterchen (damals ein Jahr alt) für eine Kampagne der Hotelkette Barceló. Kopf an Kopf lächeln beide in die Kamera, die Kleine sitzt mit einer Muschel in der Hand fröhlich auf Mamas Schoß. Aber kurz nach dem Shooting zerbrach die Beziehung.

Kralitschka und das Model Ann Kristin Brücker zogen vor Gericht, weil sie nicht wollten, dass “Bild” das Foto der gemeinsamen Tochter zeigt. Das Landgericht Köln untersagte die Verbreitung des Kinderfotos am 12. Februar per Einstweiliger Verfügung.

Die vorherige Verwendung des Fotos in einer Werbung sei kein Grund für “Bild”, das Foto zu drucken, da in der Werbung weder der Name des Kindes genannt worden noch ersichtlich gewesen sein, dass es sich bei den abgebildeten Personen um eine richtige Familie handle. Erst “Bild” habe das Kind als Tochter der beiden für jedermann erkennbar gemacht, woran allerdings kein berechtigtes öffentliches Interesse bestanden habe. Deswegen sei die Verbreitung des Fotos rechtswidrig, wie die Rechtsanwälte der Kläger vergangene Woche in einer Pressemitteilung berichteten.

Bild.de verpixelte das Gesicht des Mädchens daraufhin grob, so dass die Haare und ein Ohr noch zu sehen waren. Den Eltern reichte dies nicht: In einer zweiten Einstweiligen Verfügung entschied das Landgericht Köln, dass diese Form der Anonymisierung nicht ausreiche und Bild.de auch das derart bearbeitete Foto nicht mehr zeigen darf.

Hände hoch, Story her

Wegen fehlender anderweitiger Kennzeichnung müssen wir davon ausgehen, dass es sich bei diesem Text aus der heutigen “Bild” um einen Artikel handelt:

Hände hoch, du Puppe! BANKRAUB FÜRS KINDERZIMMER Nürnberg - Cowboy und Indianer war gestern. Geht

Der “perfekte Bankraub für zu Hause”, besser hätte es die Promo-Abteilung von Playmobil wohl auch nicht ausdrücken können. Nur, dass es als Anzeige in der Bundesausgabe mehr als 40.000 Euro gekostet hätte.

Wenn Sie jetzt sagen, es könne doch durchaus einen Nachrichtenwert haben, dass es diesen “Bankraub fürs Kinderzimmer” “ab sofort” zu kaufen gebe, müssen wir Sie enttäuschen: Beim Internetversandhändler Amazon können Sie die “Bank mit Geldautomat” (so der offizielle Name des Produkts) bereits seit dem 10. Februar 2012 bestellen. Und dieses einjährige Jubiläum kann ja auch kein Grund für eine Berichterstattung (“ab sofort”) sein.

Es hätte da allerdings schon einen Grund für aktuelle Berichterstattung gegeben — tatsächlich gab es den auch in jenen britischen Boulevardmedien, von denen sich “Bild” so gerne inspirieren lässt: Der “Daily Mirror” berichtet seit Samstagabend auf seiner Internetseite, dass Aktivisten gegen Schusswaffengewalt das Spielzeugset als “abscheulich” bezeichnet hätten. (Ob wenigstens diese Aussagen aktuell sind, geht aus dem Artikel leider nicht hervor — in Großbritannien gibt es die “Bank with Safe” auch schon fast ein Jahr lang zu kaufen.)

Die “Daily Mail” griff die Geschichte auf, die “Sun”, die “Huffington Post” aus den USA und schließlich auch “Bild”. Nur, dass die Geschichte dort völlig fehlt.

Die “Bild”-“Berichterstattung” hat derweil blick.ch inspiriert, über das “Bankraub-Set” zu schreiben, das Playmobil “seit kurzem” für “die Kleinsten unter den Kriminellen im Sortiment” habe.

Man kann den Redakteuren dort nicht vorwerfen, gar keine eigenen Recherchen mehr angestellt zu haben. Nur das Ergebnis ist etwas überraschend:

Wem ein Banküberfall zu langweilig ist, kann seinen Kleinen das Set “Diebstahl im Museum” kaufen, mit drei Museumsdieben, die mit ihrer raffinierten Ausrüstung an den Film “Mission Impossible” erinnern.

Immerhin nennt blick.ch keine Preise.

Mit Dank an Big J, Timo W. und Jürgen.

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“Bild” muss Schmerzensgeld zahlen

Es gibt Dinge in unserem Rechtsstaat, die will “Bild” einfach nicht akzeptieren. Vor allem die Tatsache, dass selbst Mörder und Kinderschänder grundlegende Rechte haben.

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zum Beispiel. Das spricht die “Bild”-Zeitung Menschen, die ein schweres Verbrechen begangen haben, in der Regel kurzerhand ab – und tut dann sogar so, als müsste man ihr dafür auch noch dankbar sein:

“Die Identität eines Straftäters ist grundsätzlich zu schützen”, sagt der Deutsche Presserat, der oberste Sittenwächter der Presse – und kritisiert aus diesem Grund immer wieder die BILD-Zeitung. Weil wir ganz anderer Meinung sind. Weil wir glauben, dass die Öffentlichkeit ein Recht darauf hat zu erfahren, wie ein Vergewaltiger, ein Kinderschänder und ein Mörder aussehen. Und wir deshalb Vergewaltiger, Kinderschänder und Mörder auch zeigen.

Aber all das ist ja nichts Neues.

Und es wird sich auch in naher Zukunft vermutlich nicht viel daran ändern. Auch deshalb, weil “Bild” in solchen Fällen – abgesehen von den Maßnahmen des Presserats, die das Blatt in der Regel sowieso ignoriert – nur selten irgendwelche Konsequenzen zu erwarten hat, erst recht keine juristischen. Denn, wie wir schon vor ein paar Jahren mal geschrieben haben, ist …

(…) die Wahrscheinlichkeit, dass sich z.B. eine junge Frau, die gerade wegen des Verdachts, ihr eigenes Baby getötet zu haben, in Untersuchungshaft sitzt, juristisch gegen die Veröffentlichung eines Fotos von ihr zur Wehr setzt, für “Bild” ebenso überschaubar, wie es die aus einem eventuellen Gerichtsprozess resultierenden Schmerzensgeldforderungen sind.

Aber auch wenn sich nur selten jemand traut oder überhaupt befähigt fühlt, in so einer Situation juristisch gegen “Bild” vorzugehen – die Erfolgschancen eines solchen Prozesses sind gar nicht mal gering. Denn vor Gericht zieht die wackelige Argumentation der “Bild”-Juristen offenbar nur wenig. Das jedenfalls zeigt ein Urteil des Landgerichts Verden, das nun rechtskräftig geworden ist.

Verurteilt wurde der Axel-Springer-Verlag wegen der “Bild”-Berichterstattung über einen Prozess, in dem eine junge Frau angeklagt war, ihr neugeborenes Baby ermordet zu haben. Sie wurde wegen Totschlags in einem minderschweren Fall verurteilt.

“Bild” hatte den Prozess von Anfang an begleitet und die Frau, eine Polizistin, schon ab dem ersten Verhandlungstag im Januar 2011 ohne jede Unkenntlichmachung gezeigt sowie Details aus ihrem Privatleben veröffentlicht. Später klagte die Frau gegen die identifizierende Berichterstattung – und bekam Recht: Dem Axel-Springer-Verlag wurde gerichtlich untersagt, ungepixelte Fotos der Frau zu verbreiten. Außerdem muss er ihr 6000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Laut einer Pressemitteilung des Landgerichts argumentierte die Frau vor Gericht, “die Berichterstattung verstoße gegen die Unschuldsvermutung, weil sie den Tatvorwurf des Mordes nie gestanden und dieser sich auch im Verlaufe des Verfahrens nicht erwiesen habe”. Der Verlag hingegen hatte unter anderem eingewendet, bei der Frau “handele es sich um eine Person der Zeitgeschichte, weil sie Polizistin gewesen sei und eine schwerwiegende, außergewöhnliche Tat begangen habe”.

Die Richter betonten, bei Gewaltverbrechen sei “in der Regel ein über bloße Neugier und Sensationslust hinausgehendes Interesse an näherer Information” über den Täter und den Tathergang erforderlich, um eine identifizierende Berichterstattung zu rechtfertigen. Grundsätzlich sei hierbei also – das fordert im Übrigen auch das Bundesverfassungsgericht – “eine Abwägung zwischen den Rechten der Abgebildeten und der Pressefreiheit vorzunehmen”. In diesem Fall …

(…) überwiegten die berechtigten Interessen der Klägerin. Es sei schon nicht ersichtlich, dass es für die Berichterstattung auch auf die Identifizierbarkeit der Klägerin ankam. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Lichtbildes habe weder eine (erstinstanzliche) Verurteilung der Klägerin vorgelegen, noch habe diese sich in der Hauptverhandlung überhaupt schon zur Sache eingelassen.

Der Verlag ging zwar in Berufung, doch das Oberlandesgericht Celle bestätigte das Urteil des Landgerichts. Und die Kritik der dortigen Richter galt nicht nur den ungepixelten Fotos:

Der Senat beanstandet darüber hinaus die mit dem Lichtbild versehene Schlagzeile der Zeitung. Auch diese könnte bei Abwägung der Interessen zugunsten der Klägerin berücksichtigt werden.

Die auf das Lichtbild aufgebrachte Schlagzeile sei “tendenziös und vorverurteilend”, die Informationen aus der Pressemitteilung des Landgerichts Verden über diesen Fall seien in einer Art umgestaltet und umformuliert worden, dass hieraus eine  “marktschreierische, sensationsheischende und vorverurteilende Überschrift” geworden sei.

“Umgestaltet” und “umformuliert” wurden die Informationen übrigens von “Bild”-Reporterin Astrid Sievert, die ihr, sagen wir: Talent darin schon mehrfach eindrucksvoll unter Beweis gestellt hat. In der angesprochenen Pressemitteilung hatte es damals jedenfalls geheißen:

Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten vor, das Kind getötet zu haben, weil sie durch die ungewollte Schwangerschaft befürchtete finanzielle Einschränkungen nicht habe hinnehmen und ihren “bis dahin geführten hohen Lebensstandard” nicht habe reduzieren wollen.

In “Bild” lautete die Überschrift dann: “Polizistin ersticht ihr Baby mit Schere …weil sie ihr schönes Leben nicht aufgeben wollte”.

Und auf Bild.de:FÜR IHR LUXUS-LEBEN! Polizistin (25) ersticht Baby mit Schere

Mit Dank an den Hinweisgeber.

Der Mann, der zu wenig wusste

In Bremen steht ein Mann vor Gericht, der in einem Parkhaus in der Innenstadt einen anderen Mann erschossen hat.

“Bild” gibt seine Aussage vor Gericht so wieder:

Da packt der Angeklagte aus: “Ich kannte den Mann gar nicht. Er bog mit seinem Mercedes in die Knochenhauerstraße ein, wo ich als Fußgänger rüber wollte. Ich ging ihm zu langsam. Er stieg aus, beschimpfte mich: ‘Hurensohn! Ich f… deine Mutter.’ Seit dem dachte ich an nichts anderes mehr.”

“Bild” behauptet, vor Gericht werde der Mord “immer spektakulärer”. Ganz so spektakulär, wie die Zeitung ihn zu Beginn dank der Vermutungen des “renommierten” Kriminologen Prof. Dr. Christian Pfeiffer gehalten hatte, war der Mord dann aber vielleicht doch nicht.

Der war sich damals laut “Bild” nämlich “sicher”, dass der Mord einen ganz anderen Hintergrund hätte — woran Bild.de bei der aktuellen Berichterstattung auch gerne noch mal erinnert:

Kriminologe sicher: Ein Auftragskiller! Der spektakuläre Mord im Parkhaus Bremen: "Es liegt auf der Hand, dass es ein Auftragsmord war" ist sich der renommierte Kriminologe Prof. Dr. Christian Pfeiffer sicher.

Mit Dank an Dustin.

Wie viel Brüderle erträgt die Bundeswehr?

Spätestens seit sich der Quizmaster Günther Jauch am Sonntagabend in der nach ihm benannten ARD-Talkshow an dem Thema versuchte, lässt es sich nicht mehr ignorieren: Es gibt in Deutschland eine Debatte über Alltagssexismus. Auslöser war ein Artikel in der Illustrierten “Stern”, in dem eine Journalistin dem FDP-Politiker Rainer Brüderle vorwarf, sich ihr an einer Hotelbar in einer Weise genähert zu haben, die sie unangenehm fand.

Schon am Samstag hatte “Bild” die zentrale Frage gestellt:

Wie viel Brüderle ist erlaubt? 100 Frauen in BILD: Flirt oder Belästigung — wo ist die Grenze?

Eine Frage, die “Bild”-Redakteurin Stephanie Bilges erstaunlich klar zu beantworten wusste:

BILD-Redakteurin Stephanie Bilges (36, Berlin): "Wer nicht in der Lage ist, mit deftigen Sprüchen umzugehen, sollte vielleicht besser nicht berufstätig sein."

Gestern dann bedachte Franz Josef Wagner die “liebe Sexismus-Debatte” mit einem Brief, der selbst für seine Verhältnisse eher exzentrisch wirkte.

Heute schließlich erklärte “Bild”-Reporter Wilfried Pastors (“seit 36 Jahren mit der gleichen Frau verheiratet, zweifacher Vater und Opa von vier Enkeln [drei Mädchen]”), er lasse sich als Mann “nicht unter Generalverdacht stellen”:

Wenn jetzt allerdings eine Geschlechtsforscherin im Frühstücksfernsehen unwidersprochen sagen darf, der Fall Kachelmann sei Beleg für alltäglichen Sexismus in Deutschland, stellen sich mir die Nackenhaare hoch.

Das war ein mit allen Mitteln des Rechtsstaats geführter Prozess, der anders ausging, als es manche gerne gehabt hätten. Aber so, und nur so, funktioniert Rechtsstaat.

Pastors widerspricht damit überraschend offen der bisherigen “Bild”-Linie, die den Ausgang des “mit allen Mitteln des Rechtsstaats geführten Prozesses” damals so kommentiert hatte:

Kachelmann: Freispruch, aber ...

Und damit kommen wir zum Jahresbericht des Wehrbeauftragten der Bundesregierung. Oder, wie Hanno Kautz, “Bild”-Parlamentskorrespondent, ihn auf Bild.de nennt, dem “Jammer-Bericht der Bundeswehr”:

SEXUELLE ÜBERGRIFFE: Der Bericht über eine vergewaltigte Soldatin in der Heeresfliegerwaffenschule Bückeburg im August 2012 sei eine Ausnahme, heißt es in dem Bericht. Es ginge um Einzelfälle, die festgehalten werden, sagte Königshaus, doch mit einer "nicht unerheblichen Dunkelziffer" sei zu rechnen.

​Kautz zitiert aus dem Bericht, in dem von bekannten 50 Fällen “mit sexuellem Bezug” die Rede sei, und schließt:

“Bei der überwiegenden Anzahl der Taten”, so heißt es aber in dem Bericht, “handelte es sich um unangemessene Berührungen und verbale sexuelle Belästigungen.”

“Aber”. Aha. Na, dann ist ja alles halb so schlimm, die betroffenen Soldatinnen (oder Soldaten) sollten vielleicht besser nicht berufstätig sein und mit dem Jammern aufhören.

Mit Dank auch an Jürgen L.

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Riesen-Sauerei statt Nötigung

Heute freut sich “Bild” mal auf Seite 1:

Ottfried-Fischer-Prozess: Freispruch für BILD-Redakteur!

Sieg für die Pressefreiheit!

Keine Nötigung, keine Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs, erst recht keine Erpressung:

Im Prozess um ein Sex-Video mit Ottfried Fischer (59, “Pfarrer Braun”) hat das Landgericht München den angeklagten BILD-Redakteur in allen Punkten freigesprochen.

Und das schon zum zweiten Mal!

Begründung des Richters: “Die Recherchearbeit ist grundsätzlich geschützt, unabhängig von der jeweiligen Zeitung”. Und: Eine Drohung des Angeklagten habe es nie gegeben.

Claas-Hendrik Soehring, Leiter Medienrecht Axel Springer AG: “Der Versuch der Münchener Staatsanwaltschaft und Ottfried Fischers, presserechtlich gebotene Arbeit von Journalisten zu kriminalisieren, ist gescheitert.”

Soweit die Axel Springer AG und “Bild”, Leuchtfeuer im Kampf um die Pressefreiheit.

Und nun noch einmal der Richter, zitiert von anderen Medien:

Eine persönliche Schuld des Angeklagten sei nicht feststellbar gewesen, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Hensel. Er betonte aber: “Was da passiert ist, ist eine Riesen-Sauerei. Was der einzelne in seiner Wohnung macht, geht niemanden etwas an.”

Mit Dank auch an Jörg W.

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Heinos erfundener Rocker-Krieg

Es ist selbst für “Bild”-Verhältnisse eine etwas überraschende Überschrift:

Weil er DIE ÄRZTE und RAMMSTEIN nachmacht: Rocker-Krieg gegen Heino! Deutsche Rocker sauer auf Volksmusik-Star Heino: "Ich lasse mir von niemandem das Singen verbieten"

Anders als sonst geht es in diesem “Rocker-Krieg” nicht um irgendwelche Motorrad-Gangs, sondern um Rockmusiker:

Wüste Beschimpfungen, Anwälte, verbotene Videos! Die deutsche Rock-Szene ist in Aufruhr: Ausgerechnet Heino singt Hits von “Rammstein” oder “Die Ärzte” nach – obwohl die ihm KEINE Genehmigung dafür gaben.

Dass Heino gar keine, Verzeihung: gar KEINE Genehmigung gebraucht hätte, erklärt “Bild” im Artikel eigentlich sogar selbst:

Heino nutzt ein rechtliches Schlupfloch. Solange er Komposition und Text des Original-Songs nicht verändert, können die Rocker nichts machen.

Details dazu entnehmen Sie bitte einfach der Wikipedia.

Das viele Gerede von Gesetzen wirkt überhaupt sehr kalkuliert — immerhin nennt die Plattenfirma Heinos (zufälligerweise nächste Woche erscheinende) CD offiziell “Mit freundlichen Grüßen — Das verbotene Album”, obwohl nichts an dem Album “verboten” ist.

Auch sonst wirkt der “Bild”-Artikel wie genau geplante Krawall-PR:

Kein großes Plattenlabel traute sich an die Veröffentlichung, weil die Multimillionen-Rocker den Firmen mit Kündigung drohten.

… weswegen das Album jetzt bei Sony Music erscheint, einer der drei größten Plattenfirmen der Welt, wo es zuvor schon für Oktober 2012 angekündigt gewesen war.

Aber zurück zum “Rocker-Krieg”, der für “Bild” sogar ein “irrer Rocker-Krieg ist:

“Diesen Dreck muss man sofort löschen, das ist respektlos!”

“Das Letzte, dass dieser A…. unsere Lieder singt!”

“Was denkt sich dieser Schunkel-Opa, der soll seine Rentner-Schnulzen trällern!”

Reaktionen deutscher Rockstars. Die Namen sind der Redaktion bekannt.

Nun würde man ja von einem “Krieg” irgendwie erwarten, dass beide Seiten öffentlich auftreten und die eine nicht so seltsam von der “Bild”-Redaktion gedeckt wird.

Andererseits nennt die Zeitung ja dann doch noch Ross und Rocker:

Aus dem “Rammstein”-Umfeld heißt es, die Band fände das “zum Erbrechen!” Und: “Wir könnten kotzen.”

Wobei “Bild” da offensichtlich aufs falsche Pferd gesetzt hat. Die Band Rammstein sah sich nämlich auf ihrer Website und bei Facebook zu einer Richtigstellung verpflichtet:

Rammstein haben mit Befremden die heutige Berichterstattung der Bild-Zeitung zur Kenntnis genommen, die Band befände sich in einer Auseinandersetzung mit Heino zu seiner Coverversion des Rammstein Titels “Sonne”.

Das ist nicht der Fall. Rammstein hat sich hierzu nicht geäussert. Die im Text genannten Zitate, die der Band in den Mund gelegt werden, spiegeln ausdrücklich nicht das Meinungsbild von Rammstein wieder.

Auch eine andere Band wusste offenbar noch nichts von ihrer Verwicklung in den “Rocker-Krieg”, wie dpa schreibt:

Auch die Plattenfirma der Ärzte, Hot Action Records in Berlin, widersprach dem Artikel. Dass Heino auf der Platte den Ärzte-Hit “Junge” zum Besten gibt, habe bei den Punk-Rockern nicht für Aufregung gesorgt, hieß es am Donnerstag. Die Band habe Heino auch nicht mit rechtlichen Schritten gedroht, sollte er ein Video seiner “Junge”-Version herausbringen, wie die Zeitung berichtet hatte.

“Bild”-Reporter Mark Pittelkau hatte geschrieben:

Heino-Manager Jan Mewes: “‘Die Ärzte’ drohten Heino mit einer sechsstelligen Schadenersatz-Klage, falls er sein bereits produziertes Musik-Video ‘Junge’ veröffentlicht.”

Ein solches Video können Sie natürlich bei Bild.de sehen.

Mit Dank auch an die vielen, vielen Hinweisgeber!

Die grausamen grausamen Details

Wenn die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) einen Bericht herausbringt, schalten sie bei “Bild” reflexartig in den Katastrophen-Modus um. Als wäre das Schlimmste passiert, was hätte passieren können. Hätte ja passieren können! In der “Bild”-Sprache tragen solche Vorfälle dann Namen wie “Horrorflug”, “Beinahe-Crash”, “Beinahe-Absturz”, “Beinahe-Katastrophe”, “Beinahe-Unfall”, “Beinahe-Zusammenstoß”, “Fast-Katastrophe”, “Fast-Absturz” oder “Fast-Unfall”.

Richtig schlimm wird es aber, wenn bei einem Zwischenfall tatsächlich etwas passiert ist. Wenn Menschen zu Schaden gekommen sind.

Anfang Dezember sind bei einem Flugzeugunglück in Hessen acht Menschen ums Leben gekommen. Damals waren zwei Kleinflugzeuge bei klarem Himmel in der Nähe von Wölfersheim kollidiert und abgestürzt. Die BFU kündigte kurz nach dem Unglück an, frühestens Anfang Februar einen ersten Untersuchungsbericht vorzulegen. Doch “Bild” veröffentlichte schon am vergangenen Dienstag “erste Details aus dem Flugunfall-Bericht”:

EXKLUSIV - So grausam starben die Wölfersheimer Absturzopfer. Erste DETAILS aus dem Flugunfall-Bericht

(Natürlich verzichtet “Bild” nicht darauf, drei große unverpixelte Fotos — hier abgeschnitten — von einigen der Opfer zu zeigen.)

Im Artikel heißt es:

Am 8. Dezember krachen zwei Kleinflugzeuge am Himmel der Wetterau zusammen. Acht Menschen sterben, darunter 4 Kinder.

Mitte Februar soll das Unfallgutachten veröffentlicht werden. BILD liegen schon jetzt erste Details vor.

Es sind schreckliche Einzelheiten, die die Ermittler in ihr Unfall-Gutachten schreiben müssen.

Die “Bild”-Autoren schildern unter anderem, dass sich die beiden Erwachsenen in einer der Maschinen “von den Kindern (…) ablenken” ließen, dass das eine Flugzeug das andere “von hinten im 30-Grad Winkel” traf, dass das Hauptfahrwerk “in die Kabine” schoss und dabei das 4-jährige Mädchen sofort tötete und dass “die tiefstehende Sonne (…) anscheinend nicht der Grund für die Kollision” war.

All diese Details aus dem Bericht der BFU hat “Bild” exklusiv. So “exklusiv”, dass nicht mal die BFU sie kennt.

Die Behörde reagierte noch am selben Tag, an dem der “Bild”-Artikel erschienen war und schrieb auf ihrer Website:

Im Umlauf befindliche Berichte der Boulevardpresse basieren nicht auf den vorliegenden Untersuchungen.

Normalerweise kommentiere die Bundesstelle Presseberichte nicht, teilte uns Klaus-Uwe Fuchs von der BFU auf Anfrage mit. Diesmal sah sie sich aber offenbar gezwungen: Die Details, die in dem “Bild”-Artikel geschildert werden, seien “reine Spekulation”, erklärte Fuchs, der die Untersuchung des Unglücks von Wölfersheim leitet. Mit den Ermittlungen der BFU stünden sie jedenfalls nicht im Einklang.

Andere Medien indes waren misstrauisch genug, die erfundenen exklusiven “Bild”-Informationen nicht weiter zu verbreiten. Immerhin.

Mit Dank an Torsten L., M.H. und an Paul C. für den Scan.

Nachtrag, 22. Januar: Die Pressemitteilung der BFU ist mittlerweile nicht mehr erreichbar. Sie habe die Funktion gehabt, schrieb uns Klaus-Uwe Fuchs, “(…) Presseagenturen und Nachrichtenredaktionen darüber zu informieren, dass die gemachten Angaben in dem besagten Presseorgan nicht mit den Untersuchungen der BFU im Einklang stehen”. Diesen Zweck habe sie nun erfüllt und sei deshalb wieder gelöscht worden.

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