Presseratsrügen für “Bild”

Das Landgericht Berlin bescheinigte der “Bild”-Zeitung Ende 2002, es sei “gerichtsbekannt”, dass sie häufig persönlichkeitsrechtsverletzende Beiträge veröffentlicht”, die “oftmals sogar die Intimsphäre der Betroffenen” verletze. Die Richter unterstellten Chefredakteur Kai Diekmann und der Zeitung ein Kalkül hinter den Rechtsverletzungen: Sie suchten “bewusst einen wirtschaftlichen Vorteil aus der Persönlichkeitsrechtsverletzung anderer”.

Zuständig für Beschwerden über Zeitungstexte ist — abgesehen vom Rechtsweg — der Presserat, die Freiwillige Selbstkontrolle der Printmedien. Seine Möglichkeiten sind minimal: Er kann Hinweise, Missbilligungen, öffentliche und nicht-öffentliche Rügen aussprechen. Sie alle sind folgenlos. Öffentliche Rügen sollten allerdings vom gerügten Printmedium veröffentlicht werden. Tut es dies nicht, hat das allerdings keine Folgen.

Überdurchschnittlich häufig gerügt wird die “Bild”-Zeitung. Sie zieht offenbar aus den Rügen keine Konsequenzen und begeht viele Verstöße immer wieder.

Wir dokumentieren alle öffentlichen und nicht-öffentlichen Rügen der “Bild”-Zeitung von 2002 bis 2007: