Posts Tagged ‘Astrid Sievert’

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“Bild” muss Schmerzensgeld zahlen

Es gibt Dinge in unserem Rechtsstaat, die will “Bild” einfach nicht akzeptieren. Vor allem die Tatsache, dass selbst Mörder und Kinderschänder grundlegende Rechte haben.

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zum Beispiel. Das spricht die “Bild”-Zeitung Menschen, die ein schweres Verbrechen begangen haben, in der Regel kurzerhand ab – und tut dann sogar so, als müsste man ihr dafür auch noch dankbar sein:

“Die Identität eines Straftäters ist grundsätzlich zu schützen”, sagt der Deutsche Presserat, der oberste Sittenwächter der Presse – und kritisiert aus diesem Grund immer wieder die BILD-Zeitung. Weil wir ganz anderer Meinung sind. Weil wir glauben, dass die Öffentlichkeit ein Recht darauf hat zu erfahren, wie ein Vergewaltiger, ein Kinderschänder und ein Mörder aussehen. Und wir deshalb Vergewaltiger, Kinderschänder und Mörder auch zeigen.

Aber all das ist ja nichts Neues.

Und es wird sich auch in naher Zukunft vermutlich nicht viel daran ändern. Auch deshalb, weil “Bild” in solchen Fällen – abgesehen von den Maßnahmen des Presserats, die das Blatt in der Regel sowieso ignoriert – nur selten irgendwelche Konsequenzen zu erwarten hat, erst recht keine juristischen. Denn, wie wir schon vor ein paar Jahren mal geschrieben haben, ist …

(…) die Wahrscheinlichkeit, dass sich z.B. eine junge Frau, die gerade wegen des Verdachts, ihr eigenes Baby getötet zu haben, in Untersuchungshaft sitzt, juristisch gegen die Veröffentlichung eines Fotos von ihr zur Wehr setzt, für “Bild” ebenso überschaubar, wie es die aus einem eventuellen Gerichtsprozess resultierenden Schmerzensgeldforderungen sind.

Aber auch wenn sich nur selten jemand traut oder überhaupt befähigt fühlt, in so einer Situation juristisch gegen “Bild” vorzugehen – die Erfolgschancen eines solchen Prozesses sind gar nicht mal gering. Denn vor Gericht zieht die wackelige Argumentation der “Bild”-Juristen offenbar nur wenig. Das jedenfalls zeigt ein Urteil des Landgerichts Verden, das nun rechtskräftig geworden ist.

Verurteilt wurde der Axel-Springer-Verlag wegen der “Bild”-Berichterstattung über einen Prozess, in dem eine junge Frau angeklagt war, ihr neugeborenes Baby ermordet zu haben. Sie wurde wegen Totschlags in einem minderschweren Fall verurteilt.

“Bild” hatte den Prozess von Anfang an begleitet und die Frau, eine Polizistin, schon ab dem ersten Verhandlungstag im Januar 2011 ohne jede Unkenntlichmachung gezeigt sowie Details aus ihrem Privatleben veröffentlicht. Später klagte die Frau gegen die identifizierende Berichterstattung – und bekam Recht: Dem Axel-Springer-Verlag wurde gerichtlich untersagt, ungepixelte Fotos der Frau zu verbreiten. Außerdem muss er ihr 6000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Laut einer Pressemitteilung des Landgerichts argumentierte die Frau vor Gericht, “die Berichterstattung verstoße gegen die Unschuldsvermutung, weil sie den Tatvorwurf des Mordes nie gestanden und dieser sich auch im Verlaufe des Verfahrens nicht erwiesen habe”. Der Verlag hingegen hatte unter anderem eingewendet, bei der Frau “handele es sich um eine Person der Zeitgeschichte, weil sie Polizistin gewesen sei und eine schwerwiegende, außergewöhnliche Tat begangen habe”.

Die Richter betonten, bei Gewaltverbrechen sei “in der Regel ein über bloße Neugier und Sensationslust hinausgehendes Interesse an näherer Information” über den Täter und den Tathergang erforderlich, um eine identifizierende Berichterstattung zu rechtfertigen. Grundsätzlich sei hierbei also – das fordert im Übrigen auch das Bundesverfassungsgericht – “eine Abwägung zwischen den Rechten der Abgebildeten und der Pressefreiheit vorzunehmen”. In diesem Fall …

(…) überwiegten die berechtigten Interessen der Klägerin. Es sei schon nicht ersichtlich, dass es für die Berichterstattung auch auf die Identifizierbarkeit der Klägerin ankam. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Lichtbildes habe weder eine (erstinstanzliche) Verurteilung der Klägerin vorgelegen, noch habe diese sich in der Hauptverhandlung überhaupt schon zur Sache eingelassen.

Der Verlag ging zwar in Berufung, doch das Oberlandesgericht Celle bestätigte das Urteil des Landgerichts. Und die Kritik der dortigen Richter galt nicht nur den ungepixelten Fotos:

Der Senat beanstandet darüber hinaus die mit dem Lichtbild versehene Schlagzeile der Zeitung. Auch diese könnte bei Abwägung der Interessen zugunsten der Klägerin berücksichtigt werden.

Die auf das Lichtbild aufgebrachte Schlagzeile sei “tendenziös und vorverurteilend”, die Informationen aus der Pressemitteilung des Landgerichts Verden über diesen Fall seien in einer Art umgestaltet und umformuliert worden, dass hieraus eine  “marktschreierische, sensationsheischende und vorverurteilende Überschrift” geworden sei.

“Umgestaltet” und “umformuliert” wurden die Informationen übrigens von “Bild”-Reporterin Astrid Sievert, die ihr, sagen wir: Talent darin schon mehrfach eindrucksvoll unter Beweis gestellt hat. In der angesprochenen Pressemitteilung hatte es damals jedenfalls geheißen:

Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten vor, das Kind getötet zu haben, weil sie durch die ungewollte Schwangerschaft befürchtete finanzielle Einschränkungen nicht habe hinnehmen und ihren “bis dahin geführten hohen Lebensstandard” nicht habe reduzieren wollen.

In “Bild” lautete die Überschrift dann: “Polizistin ersticht ihr Baby mit Schere …weil sie ihr schönes Leben nicht aufgeben wollte”.

Und auf Bild.de:FÜR IHR LUXUS-LEBEN! Polizistin (25) ersticht Baby mit Schere

Mit Dank an den Hinweisgeber.

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Monster erschaffen

Im Fall des am Samstag in Emden ermordeten Mädchens hat die Polizei am Dienstagabend einen Verdächtigen festgenommen. Der junge Mann wurde am Mittwoch dem Haftrichter vorgeführt.

“Bild” verkündete am gestrigen Donnerstag entsprechend:

Polizei sicher: ... von Schüler getötet!

Dass die Staatsanwaltschaft am Montag auf einer Pressekonferenz darum gebeten hatte, den Namen des Mädchens nicht zu veröffentlichen (BILDblog berichtete), war “Bild” weiterhin egal.

Die Zeitung schrieb:

Der miese Kindermörder von Emden (Niedersachsen): Er missbrauchte die kleine […], tötete sie und ließ ihre Leiche in einer Blutlache im Parkhaus liegen! Die Kripo ist sicher:

DER KILLER IST EIN SCHÜLER (17)!

Außerdem wusste “Bild” zu berichten, dass “ein Junge (15) den entscheidenden Tipp gegeben” hatte (“BILD-Informationen zufolge”, natürlich) und ein Mitschüler zu “Bild” gesagt habe, der 17-Jährige sei ein Einzelgänger und spiele “gern brutale Ballerspiele am Computer”.

Ganz so “sicher” wie “Bild” es darstellte, waren sich die Behörden offenbar nicht. Stern.de berichtete gestern:

Bernard Südbeck hat überlegt, wie er am diplomatischsten sagt, was ihn umtreibt. Der Auricher Oberstaatsanwalt ist seit Jahren “im Geschäft”. Doch das, was sich hier in Emden im Fall des getöteten elfjährigen Mädchens in den vergangenen Tagen abgespielt hat, macht ihn wirklich ärgerlich. In verschiedenen Medien und sozialen Netzwerken werden blanke Spekulationen als Tatsachen hingestellt, Verdächtige als Täter benannt, der Wunsch der Familie des Mädchens, doch bitte nicht den Namen des Kindes zu nennen, konsequent ignoriert.

Doch nicht nur das:

Und: Dienstagnacht hätte ein Mob selbsternannter Rächer fast das Polizeikommissariat gestürmt.

Uff!

Laut stern.de soll sich dieser Mob via Facebook verabredet haben. Oberstaatsanwalt Südbeck habe auf der gestrigen Pressekonferenz dann noch einmal an die Verantwortung der Medien appelliert und ausdrücklich darum gebeten, von Vorverurteilungen abzusehen.

“Bild” stand jetzt vor einem Problem, denn Lynchjustiz findet die Redaktion dann offensichtlich auch nicht so gut. Der Drahtseilakt sah heute so aus:

Facebook-Aufruf nach Mord an ... : 50 Jugendliche wollten Verdächtigen lynchen

Den üblichen “BILD-Informationen zufolge” hätten die Teilnehmer Parolen wie “Hängt ihn auf, steinigt ihn” skandiert, einige hätten T-Shirts mit der Aufschrift “Todesstrafe für den Killer!” getragen.

Die gleichen Autoren, Thomas Knoop und Astrid Sievert, die gestern geschrieben hatten, die “Schlinge” um den Hals des Schülers habe sich “zugezogen”, hantierten plötzlich mit der Bezeichnung “Verdächtiger”, als seien sie so einen halbwegs seriösen Journalismus gewohnt:

Die Ermittler warnten trotz des erlassenen Haftbefehls vor einer Vorverurteilung des Verdächtigen. Dieser bestreitet die Tat.

Doch so richtig überzeugt schien “Bild” von diesen rechtsstaatlichen Details dann auch nicht zu sein, denn der nächste Absatz lautete schon wieder:

Doch: Es gibt immer mehr Indizien gegen ihn! Eines der wichtigsten: Der Schüler hat kein Alibi! “Er verwickelte sich in Widersprüche”, so Werner Brandt, Leiter der 40-köpfigen Mordkommission “Parkhaus”.

Doch heute kam es zu einer “spektakulären Wende” (Bild.de): Der tatverdächtige Schüler wurde am Vormittag freigelassen, weil er “als Täter auszuschließen sei”.

Unschuldig! Festgenommener Schüler im Mordfall ... wieder frei!

Mit Dank auch an die vielen Hinweisgeber.

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Das Hunde-Killer-Phantom von Bremen-West

Geht es nach der Bremer Regionalausgabe von “Bild”, dann treibt in der Stadt ein (wahlweise “feiger” oder “irrer”) Hundekiller sein Unwesen:

Er stopft Brötchen und Mettbälle mit Rattengift und Metall-Krampen, versteckt die Todesköder unter Sträuchern. Dutzende Tiere hat er schon vergiftet, 13 starben qualvoll.

Geht es nach der Bremer Polizei, dann gibt es diesen Massenmord nicht.

Aber der Reihe nach: Im Grünzug-West im Bremer Stadtteil Gröpelingen hängen seit etwa zwei Wochen Zettel, auf denen vor einem Hunde-Vergifter gewarnt wird. Das hat offenbar die “Bild”-Reporterin Astrid Sievert auf den Plan gerufen, die sonst auch schon mal kopflose Autofahrer sieht betextet. Sievert will mindestens 13 Fälle aufgetan haben, in denen der “perverse Tier-Hasser” unschuldige Hunde vergiftet hat.

Aber auch die Bremer Polizei durchsuchte das Parkgelände und sprach mit Hundebesitzern, es fanden sich keine Hinweise, aber – ein für die Ohren von “Bild”-Reportern verhängnisvoller Satz – die Polizei kann “nicht ausschließen”, dass es solche Köder vereinzelt doch gegeben haben könnte. Allerdings habe keiner der Tierärzte im Umkreis von Hunden mit Vergiftungserscheinungen berichten können.

Die Polizei habe nun versucht, die von “Bild” als Opfer präsentierten Hunde bzw. deren Halter zu ermitteln. West-Highland-Terrier “Sammy” sei vermutlich tatsächlich vergiftet worden (ganz genau könne man das nicht sagen, “weil die wenigsten Hundebesitzer sechs-, siebenhundert Euro für die Obduktion ihren Lieblings zahlen wollen”, so die Polizei) — allerdings in einem ganz anderen Park als dem von “Bild” genannten. Auch der Jack-Russell-Terrier “Amy” sei tot, allerdings schon seit dem letzten Jahr. Die Bordeaux-Dogge “Paul” sei für die Polizei nicht auffindbar gewesen, genauso wenig wie irgendwelche anderen Opfer. Man gehe daher davon aus, dass der von “Bild” geschilderte Fall in diesen Details und Ausmaßen nicht existiere.

Astrid Sievert hat übrigens auch mit der Bremer Polizei gesprochen. Laut Polizei erst heute wieder, nachdem ein Polizeisprecher im “Bremer Anzeiger” (PDF), erklärt hatte: “Von angeblich 13 toten Hunden sind zwölf noch quicklebendig.” Sievert erklärte, dass sie bei ihrer Darstellung bleibe: Die Polizei habe vielleicht keinen so guten Überblick über die Zahl der toten Hunde, weil es keine Anzeigen gebe, sagte sie der Polizei.

Die Polizei bleibt ihrerseits bei ihren Zweifeln an Sieverts Geschichte.

Mit Dank an R.

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Kopfloser Horrorjournalismus

Es gibt Unfälle, die sind an Grausamkeit kaum zu überbieten: Am 4. Januar gegen 23 Uhr prallte ein 20-jähriger Pkw-Fahrer auf der Hauptstraße im niedersächsischen Seckenhausen frontal gegen einen LKW-Anhänger, der auf der Fahrbahn abgestellt war. Der Kleinwagen schoss unter dem Anhänger hindurch, das Dach wurde dabei abgerissen, der Fahrer verstarb noch an der Unfallstelle. Es gibt Medien wie den “Weserkurier”, die sich bei einem solchen Unfall an die Fakten halten, die auch durch eine Polizei-Pressemitteilung belegt sind.

Und es gibt die “Bild”. Deren Berichterstatterin Astrid Sievert musste offenbar noch ein wenig an der Horror-Schraube drehen:

Horrorunfall: Autofahrer geköpft

Auch im Text lässt Sievert die Leser wissen, wie der “Horror-Unfall” konkret ausgesehen hat: “ER WURDE GEKÖPFT” steht dort in fetten Lettern. An anderer Stelle ist zu lesen, dass der junge Autofahrer “mit rund 100 km/h” in den Tod raste.

Wie die Horror-Berichterstatterin der “Bild” zu ihren Beobachtungen kam, ist unklar. Möglicherweise hat sie sich von “Nonstop-News” inspirieren lassen, einem Bereitschaftsdienst für Blut- und Blechschaden-Berichterstattung auf dem platten niedersächsischen Land. Die Reporter, die kurz nach dem Unfall zur Stelle waren und in ihrer Filmausbeute unter anderem eine “Totale der Unfallstelle mit viel Blaulicht” anzubieten haben, berichten: “Der Fahrer war offenbar bei dem Aufprall in Kopfhöhe sofort getötet worden.” Fest steht: Von einer Enthauptung kann keine Rede sein. “Die Pressemeldung der Polizei Diepholz ist maßgeblich und richtig. Der Fahrer wurde nicht geköpft”, stellt Thomas Gissing, Verkehrssicherheitsberater der Polizeiinspektion Diepholz, gegenüber BILDblog klar. Wäre der “Bild”-Berichterstatterin bei ihrer Arbeit nicht der eigene Kopf abhanden gekommen, hätte sie sich übrigens selbst denken können, dass die Darstellung vom “geköpften” Autofahrer nicht stimmen kann — immerhin heißt es in der Polizeimeldung, dass der Fahrer “noch an der Unfallstelle” verstarb und nicht “sofort tot” war.

Und auch die Geschwindigkeit, mit der sich der 20-Jährige auf den Anhänger zubewegte, ist nicht klar: Im “Weserkurier” konnte die Polizei dazu keine Angaben machen. Polizeisprecherin Jutta Stricker vermutet jedoch, dass der Kleinwagenfahrer langsamer als die 100 km/h gefahren war, die “Bild” behauptet. Die Situation sei ohnehin nicht nur mit hoher Geschwindigkeit gefährlich: Wenn sich so ein Hindernis auftue, sei eine Reaktion ohnehin schwer möglich, sagte Stricker dem “Weserkurier”.

Aber warum bei den Fakten bleiben, wenn sich ein grausamer Unfall mit gewissen verbalen Verrenkungen noch grausamer machen lässt – das denkt man sich offenbar auch hier, hier oder hier.