Sedlmayr, Indien, Winnenden

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an 6vor9@bildblog.de.

1. "Namen der Sedlmayr-Mörder bleiben online"
(sueddeutsche.de)
In einem Grundsatzurteil entscheidet der Bundesgerichtshof, dass die Namen der Mörder von Walter Sedlmayr nicht aus den Archiven gelöscht werden müssen (Pressemitteilung): "Die Öffentlichkeit habe einen Anspruch darauf, dass Informationen auch noch nach Jahren abgerufen werden könnten. Eine permanente journalistische und juristische Prüfung würde Online-Archive unmöglich machen, betonte der Anwalt."

2. Interview mit Thomas Knüwer
(cicero.de, Marc Etzold)
Thomas Knüwer über die Paid-Content-Versuche von Printverlagen: "Es ist erschreckend, wie wenig Übersicht und Wissen deutsche Verlagsmanager über den digitalen Markt haben."

3. "News You Can Abuse"
(outlookindia.com, Anuradha Raman, englisch)
Ein Artikel über "paid-for news", also bezahlte Nachrichten, in Indien. Nicht nur Printmedien, auch das Fernsehen ist betroffen: "'Imagine my surprise and shock when the reporter actually negotiated the price of Rs 2.5 lakh for an hour of live coverage,' says Dikshit. 'The channel even said they would arrange the crowds.'"

4. "Fordern wir das Medienrecht 2.0"
(zurpolitik.com, Tom Schaffer)
"Journalismus als für die Demokratie essenzielle Aufgabe ist nicht länger einer elitären Schicht vorbehalten, sondern muss breiter betrieben werden. Die zur vollen Ausübung der Aufgabe notwendigen Rechte sollten also auch für jeden Menschen bestmöglich gesichert werden."

5. "Weihnachtswünsche an das Internet"
(gutjahr.biz, Videos, Richard Gutjahr)
Dirk Ippen, Vera Lisakowski, Hans-Jürgen Jakobs, Axel Buchholz, Ulli Brenner und Jens Jessen wünschen sich was vom Internet.

6. "Der Amoklauf von Winnenden"
(ardmediathek.de, Video, 43:30 Minuten)
Eine Reportage befasst sich mit den Opfern des Amoklaufs von Winnenden. Die Rolle der Medien wird nur am Rande beleuchtet, so zum Beispiel ab Minute 32.

Der Kult ums Horrorhaus

Schade, dass Halloween schon wieder vorbei ist. Die Stuttgarter Lokalredaktion von "Bild" hätte da nämlich noch ein passendes Thema:

Es ist Stuttgarts grusligste Immobilien-Anzeige.

Um was es sich dabei wohl handeln mag? Ein Spukschloss? Eine Geisterbahn? Eine Gruft?

Hier wird das Haus angeboten, in dem Amok-Killer Tim K. (17) lebte. Er hatte im März in Winnenden 15 Menschen und sich selbst erschossen.

Nun möchte man vor dem Hintergrund eines derartigen Verbrechens ungern Haare spalten, aber an dieser Stelle sollte man zumindest sicherheitshalber noch einmal daran erinnern, dass Tim K. seine Opfer nicht in seinem Elternhaus erschossen hat.

Auch das "Schwäbische Tagblatt" ereifert sich berichtet heute über die "Internet-Offerte", die "aus dem Rahmen des Üblichen" falle:

Dass in diesem Elternschlafzimmer jene ungenügend gesicherte Pistole des Typs Baretta im Kleiderschrank gelegen haben soll, mit der Tim über 200 Mal geschossen hat, wird nicht erwähnt. Überhaupt unterbleibt jeder Hinweis auf die Besitzer des Hauses.

Auch wenn das "Tagblatt" und "Bild" die fehlenden Hinweise implizit und explizit "merkwürdig" finden: Es besteht keine Pflicht, in der Immobilienanzeige darauf hinzuweisen, wer die vorherigen Bewohner oder Besitzer sind.

Hans-Eberhard Langemaack, Geschäftsführer des Immobilienverbands Deutschland (IVD), sagt uns auf Anfrage, dass es in einem derart schweren Fall zwar durchaus zur Aufklärungspflicht des Immobilienmaklers gehöre, potentielle Interessenten beim Beratungsgespräch auf die Geschichte des Hauses hinzuweisen. In der Anzeige, die ja nur den Erstkontakt darstelle, könne man auf solche Informationen aber verzichten.

Natürlich ist es denkbar, dass mögliche Interessenten Abstand von einer Immobilie nehmen, in der ein Massenmörder gewohnt und sich auf seine Tat vorbereitet hat. Andererseits soll es ja auch Menschen geben, die eine gewisse Faszination fürs Morbide hegen und vielleicht gerne im Haus des "Amok-Killers von Winnenden" ("Bild") leben würden. Ihnen kommt das "Schwäbische Tagblatt" mit großen Schritten entgegen, wenn es unter der Überschrift "Elternhaus des Amokläufers von Winnenden wird verkauft" nicht nur über die genaue Lage der Immobilie aufklären, sondern gleich noch den Namen der Maklerin und die genaue Exposé-Nummer des Objekts verrät.

Solche Gedanken finden Sie makaber? Na, dann warten Sie mal ab:

Dazu Farbfotos vom Koi-Teich, 50-Quadratmeter-Wohnzimmer, Kamin, Schlafzimmer, Terrasse.

Und der makabere Hinweis für Eltern mit Kindern: "…alle weiteren Schularten finden Sie in Winnenden!"

("Bild")

Vor dem Hintergrund des Amoklaufs an der Albertville-Realschule liest es sich durchaus makaber, wenn in einem Hinweis auf Grundschule und zwei Kindergärten im Ort noch erwähnt wird, "alle weiteren Schularten finden Sie in Winnenden".

("Schwäbisches Tagblatt")

Der Artikel im "Tagblatt" endet übrigens mit folgendem Absatz über den anstehenden Prozess wegen fahrlässiger Tötung gegen den Vater des Amokläufers:

Wegen großen Medieninteresses und der Vielzahl der Nebenkläger wird die Verhandlung mit großer Wahrscheinlichkeit in Stammheim stattfinden. Beim dortigen Gefängnis gibt es dafür den größten Raum.

Das "Tagblatt" erwähnt zwar nicht, wer da schon alles auf der Anklagebank gesessen hat, aber das ist vermutlich nur die Rache für den fehlenden Hinweis auf die Baretta Beretta.

Mit Dank an Sibylle B.

Nachtrag, 26. November: Die Redaktion des "Tagblatts" als Lokalzeitung hat den Verkauf des Hauses nicht selbst aufgegriffen. Der Artikel ist gestern in der "Südwestumschau" der "Südwest Presse" erschienen und auf www.tagblatt.de übernommen worden.

"Kein falscher Eindruck entstanden"

Aus dem Pressekodex (Ziffer 2 und 3):

Recherche ist unverzichtbares Instrument journalistischer Sorgfalt. Zur Veröffentlichung bestimmte Informationen in Wort, Bild und Grafik sind mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben. Ihr Sinn darf durch Bearbeitung, Überschrift oder Bildbeschriftung weder entstellt noch verfälscht werden. (…) Symbolfotos müssen als solche kenntlich sein oder erkennbar gemacht werden.

(…) Veröffentlichte Nachrichten oder Behauptungen, insbesondere personenbezogener Art, die sich nachträglich als falsch erweisen, hat das Publikationsorgan, das sie gebracht hat, unverzüglich von sich aus in angemessener Weise richtig zu stellen.

Soweit die Theorie. Und jetzt zur "Welt am Sonntag". Nach dem Amoklauf von Winnenden war dort nämlich ein Artikel des "WamS"-Chefs Thomas Schmidt erschienen, (zu dem sich vieles sagen lässt und) den die "WamS" wie folgt präsentierte:

Weil das große Foto neben der überschrift aber nicht, wie sich hätte vermuten lassen, den Amokläufer, sondern einen namenlosen, trauernden Jungen in Winnenden zeigt (und BILDblog sich deswegen beim Presserat beschwerte), wurde die "WamS"-Veröffentlichung nun als Verstoß gegen o.g. Ziffern des Pressekodex beanstandet — und vom Presserat ein sog. "Hinweis" erteilt.*

"WamS" laut Presserat:

"Die Redaktion habe Trauer und Hilflosigkeit bebildern wollen, die die Tat hinterlassen habe und die in dem Gesichtsausdruck des gezeigten jungen Mannes zum Ausdruck komme. Die Bebilderung sei unglücklich gewählt bzw. hätte mit einer separaten Bildunterschrift versehen werden müssen, um jeden noch so geringen Zweifel an der Identität der gezeigten Person auszuschließen. Dies sei bedauerlicherweise nicht geschehen."

Die "WamS" selbst zeigt sich in ihrer Stellungnahme zur Beschwerde übrigens zunächst einsichtig (siehe Kasten). Laut Presserat versuchte das Blatt jedoch auch zu begründen, warum die Redaktion sich selbst nicht wenigstens nachträglich korrigierte:

Ein Hinweis in der darauffolgenden Ausgabe sei allerdings verworfen worden, da die Redaktion davon überzeugt gewesen sei, dass Mediennutzer das Aussehen des Amokläufers Tim K. bereits vor Erscheinen der WELT AM SONNTAG gekannt hätten. Insofern gehe man (…) davon aus, dass mit der Seitenoptik kein falscher Eindruck entstanden sei und der deshalb auch nicht habe korrigiert werden müssen. Der Redaktion lägen auch bis heute keine gegenteiligen Erkenntnisse vor, insbesondere seien keine rechtlichen oder sonstigen Beschwerden des jungen Mannes bekannt geworden (…).

Es klingt, als wolle die "WamS" damit sagen: Eigene Fehler müssen nur grob und offensichtlich genug sein, um sie nicht selbst korrigieren zu müssen — "insbesondere" dann nicht, wenn sich niemand beschwert oder rechtlich dagegen vorgeht, oder?

*) Ein "Hinweis" ist die schwächste Sanktionsform des Presserates — und für das betroffene Medium folgenlos.

Stern  etc.  

Die Opferfotos und die rechtsfreien Zonen

Zum Beispiel war unter den deutschen Passagieren, die in der vergangenen Woche mit einem Airbus im Atlantik abgestürzt sind, auch ein Assistenzarzt der Uniklinik Heidelberg. Das war für die Medien praktisch, denn die Klinik hat eine Homepage, auf der auch Fotos der Mitarbeiter stehen, da mussten sich die Journalisten nur bedienen und hatten sofort ein Bild, mit dem sie ihre Berichte illustrieren konnten.

Nein, sagt die Kliniksprecherin auf Anfrage von BILDblog, genehmigt habe das Krankenhaus die Verwendung seines Fotos nicht. Es habe niemand überhaupt eine Genehmigung erfragt.

* * *

Sechs große Hamburger Verlage haben in der vergangenen Woche die Bundesregierung aufgefordert, das Urheberrecht im Internet zu verschärfen. "Im Internet darf es keine rechtsfreien Zonen geben", erklärten die Verlage von "Bild", "Spiegel", "Zeit", "InTouch", "Für Sie" und "Stern". "Ungenehmigte Nutzung fremden geistigen Eigentums muss verboten bleiben."

* * *

Der "Stern" weigert sich im Zusammenhang mit dem Amoklauf von Winnenden konsequent, Fragen nach der Herkunft der von ihm gezeigten Privatfotos der Opfer zu beantworten. In seiner aktuellen Ausgabe zeigt er fast jedes der über 100 Opfer des Flugzeugabsturzes im Bild. Bei den meisten fehlt der sonst übliche Hinweis auf die Quelle.

Auf eine Anfrage von BILDblog bei den Redaktionsleitern von stern.de, Frank Thomsen und Ralf Klassen, ob sie für eine ähnlich angelegte stern.de-Bildergalerie Einwilligungen der Urheber oder Angehörigen eingeholt haben, antworteten sie: nicht. 

Bild  etc.  

Die Gewalt-Fest-Spiele von Winnenden

Nicolaus Fest weiß, dass die "Bild"-Zeitung nach dem Amoklauf von Winnenden nichts Unzulässiges gemacht hat, und er kann es auch beweisen: "Kein einziges presserechtliches Verfahren" habe es gegen die Berichterstattung des Blattes gegeben. So.

Nicolaus Fest ist Mitglied der Chefredaktion von "Bild". Gisela Mayer ist die Mutter einer jungen Frau, die bei dem Amoklauf getötet wurde. Sie sagt, dass ein Foto ihrer Tochter, das in den Medien gezeigt wurde, von deren jüngerer Schwester in einem ganz privaten Rahmen gemacht worden sei. Die Familie habe nicht eingewilligt, dass es veröffentlicht wurde. "Es war uns bewusst, dass wir einen Anwalt beauftragen könnten, um dagegen vorzugehen", sagt sie. "Aber wir waren zu schwach, trauerten, waren menschlich am Ende."

von links nach rechts: Nicolaus Fest ("Bild"), Manfred Protze (Deutscher Presserat), Frank Nipkau ("Winnender Zeitung"), Kuno Haberbusch ("Zapp"), Gisela Mayer (Aktionsbündnis Amoklauf Winnenden), Hans Müller-Jahns ("Brisant"), Georg Mascolo ("Spiegel")
Nonverbale Kommunikation: N. Fest (links). Foto: © Sozialgeschnatter.de

Beide sitzen nur wenige Meter auseinander auf dem Podium der Tagung des "Netzwerks Recherche", das am vergangenen Samstag über die Grenzüberschreitungen bei der Berichterstattung über den Amoklauf diskutiert. "Geklaute Fotos, verletzte Intimsphäre — Medien ohne Moral?" ist der Titel, und Nicolaus Fest hängt in einer Weise in seinen Stuhl, dass sein ganzer Körper demonstriert, wie sehr ihn die Diskussion langweilt und nervt.

Eigentlich hätte er stattdessen zum Thema "Leser-Reporter" diskutieren sollen, aber in der Runde ist auch der ehemalige BILDblogger Christoph Schultheis, und Fest weigert sich, mit ihm auf einem Podium zu sitzen.

Frank Nipkau, der Chefredakteur der "Winnender Zeitung", gibt sich große Mühe, Fest nicht anzusehen, wenn er erzählt von der "Jagd auf die Opfer" und davon, dass sogar Polizeistreifen nötig waren, um Angehörige vor Journalisten zu schützen. Seine Zeitung habe sich von einfachen Regeln leiten lassen: keine Opferfotos, keine Berichte von Beerdigungen, Vorsicht mit Stellungnahmen traumatisierter Kinder. "Es war eine einfache Haltung", sagt Nipkau, "aber schon die erregte bundesweite Aufmerksamkeit."

Nicolaus Fest hält das alles für "standeswidrige Verlogenheit": "Es ist unsere Aufgabe, Informationen zu sammeln und zu berichten. Dass dabei manchmal Fehler passieren, ist sicher richtig. Aber bei einem so wichtigen Zeitereignis wie diesem überwiegt das Berichterstattungsinteresse der Öffentlichkeit die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen." Die "Bild"-Zeitung habe sich von mehreren, auch externen, juristischen Experten beraten lassen, ob die Veröffentlichung der Fotos der (teils minderjährigen) Opfer erlaubt sei. Keiner habe Bedenken gehabt, sagt Fest. Andere Medienvertreter auf dem Podium sind erstaunt.

Manche Argumente versteht Fest einfach nicht. Von Gisela Mayer will er wissen, ob sie denn nun für oder gegen die Veröffentlichung von Fotos der Opfer sei, die Fronten seien ihm da nicht ganz klar. Sie erklärt ihm dann geduldig, aber vermutlich vergeblich, dass es auf den Kontext ankomme: Die Fotos der Opfer, wie sie der "Focus" auf seinem Titel gezeigt habe, seien für sie eine Art Traueranzeige und ein respektvoller Umgang gewesen. Unzulässig sei es dagegen, die Bilder zu benutzen, um sensationsheischend und falsch zu berichten.

Fest kann auch nicht nachvollziehen, warum man die riesige Fotomontage von "Bild", die den Amokläufer in Kampfmontur zeigte, für eine unzulässige "Heroisierung" hält: Mitglieder von Truppen wie der GSG9 oder der KSK zeige man doch auch regelmäßig in solchen Posen. Dieses Missverständnis lässt sich auf dem Podium nicht ausräumen, aber immerhin gelingt es mehreren Teilnehmern mit vereinten Kräften, Fest darauf aufmerksam zu machen, dass der Amokläufer eine solche Kampfuniform nicht einmal getragen habe (vgl. BILDblog vom 13. März 2009). Fest sagt, das höre er gerade zum ersten Mal, aber wenn das stimme, müsse er dem Sprecher des Presserats, der neben ihm sitzt und die entsprechende Rüge für "Bild" erläutert hat, recht geben — "so schwer mir das fällt".

Dennoch: "Hier wird eine Selbstskandalisierung betrieben, die wirklich Quatsch ist", meint Fest. Natürlich gebe es Anlässe, bei denen Medien versagt hätten, der Fall Sebnitz zum Beispiel. Aber Winnenden gehöre wirklich nicht dazu. Er habe Verständnis dafür, dass die Berichterstattung für Frau Mayer schmerzhaft gewesen sei — "ja, das wühlt noch mal auf", wenn man die Bilder und Berichte über die getötete Tochter sehen müsse — "aber wenn man eine Presse haben will, die diesen Namen verdient, muss man das leider in Kauf nehmen." Und wenn man die Veröffentlichung von Fotos jugendlicher Täter oder Opfer von der Zustimmung der Eltern abhängig machen wolle, "dann kann man den Journalismus gleich vergessen."

Journalismus? Frank Nipkau bestreitet, dass es darum bei vielen Berichten über Winnenden überhaupt ging: "Das war teilweise Gewaltpornographie. Das hat mit unserem Informationsauftrag nichts zu tun."

Die Mutter Gisela Mayer kritisiert auch die Aufmerksamkeit, die viele Medien dem Amokläufer hätten zukommen lassen. Dieser Nachruhm sei Teil dessen, was Amokläufer antreibt. Den Täter groß in Szene zu setzen, wie dies geschah, könne nachweislich Nachahmungstäter animieren. "Schwachsinn, Schwachsinn, Schwachsinn", zischt Nicolaus Fest an dieser Stelle vor sich hin.

Bild.de  RTL  stern.de  etc.  

Die Opfer des Todesfluges

Der Online-Ableger der Illustrierten "Stern" präsentiert die Opfer der im Atlantik abgestürzten Air-France-Maschine in einer großen Bildergalerie. Unter dem ersten Foto heißt es:

Doch das ist nicht das ganze Zitat von der DLRG-Seite. Das ganze Zitat geht so:

Aus irgendwelchen Gründen fand stern.de das mit der Bitte an die Medien um Zurückhaltung nicht so zitierwürdig. Womöglich hätte der Satz am Anfang dieser Bildergalerie auch nur ungewollt ironisch gewirkt.

Um einige der Opfer zeigen zu können, hat sich stern.de — wie andere Medien auch — offenkundig einfach auf den Internetseiten von Arbeitgebern oder Vereinen bedient. Man hört das ja auch immer wieder in den Medien, dass das Internet ein rechtsfreier Raum sei, in dem auch das Urheberrecht dauernd verletzt werde.

Das RTL-Elendsmagazin "Explosiv" hat sich beim Ausschlachten der Tragödie gestern auch auf die Expertise einer Frau gestützt, die auf die nötigen Grenzüberschreitungen quasi spezialisiert ist: Inken Ramelow, deren Arbeit das NDR-Medienmagazin "Zapp" vor kurzem einen eigenen Beitrag gewidmet hat.

Nach dem Amoklauf von Winnenden hatten wir uns bei "RTL aktuell" erkundigt, wie der Sender unter Chefredakteur Peter Kloeppel grundsätzlich mit den Fotos von Betroffenen in Unglücks- oder Verbrechensfällen umgeht. Wir fragten zum Beispiel:

"Ist nach Ansicht des Senders eine Einwilligung des Urhebers nicht notwendig, wenn man sich die Fotos einfach im Internet besorgen kann? Muss jeder, der sein Bild bei StudiVZ oder anderen Angeboten einstellt, damit rechnen, es in einer RTL-Nachrichtensendung wiederzufinden? Oder bemüht sich RTL auch in solchen Fällen in der Regel um eine Einwilligung?"

Die Antwort des Senders lautete:

"Die Redaktion möchte keine Stellungnahme zu redaktionellen Abläufen abgeben."

Das ist ziemlich genau dieselbe Antwort, die der "Stern" auf ganz ähnliche Fragen des Magazins "Panorama" gab:

"Zu Redaktions-Interna erteilen wir keine Auskunft."

Von der "Bild"-Zeitung (die in einem Verlag erscheint, dessen Vorstandsvorsitzender Mathias Döpfner ironischerweise gerade für eine Verschärfung des Urheberrechtes im Internet kämpft) würden wir natürlich im Zweifel nicht einmal diese Antwort bekommen. Sie scheint sich gestern bei der Aufmachung des Themas in ihrem Online-Angebot vorgenommen zu haben, ein lehrbuchhaftes Beispiel dafür zu produzieren, was der Pressekodex meint, wenn er er von einer "unangemessen sensationellen Darstellung von Gewalt, Brutalität und Leid" spricht:


(Unkenntlichmachung, natürlich, von uns.)

Mit Dank an Heiko J. und viele andere sowie Peer S. und DWDL.

Bild  etc.  

Der Amokläufer als Held – und andere Rügen

"Unangemessen sensationell" hat die "Bild"-Zeitung über den Amoklauf von Winnenden berichtet und mehrfach die Persönlichkeitsrechte von Opfern und Betroffenen verletzt. Zu diesem Urteil ist jetzt auch der Deutsche Presserat gekommen. Er sprach deshalb drei Rügen gegen "Bild" und Bild.de aus.

Der Beschwerdeausschuss beanstandete u.a. die "Bild"-Fotomontage, die den Amokläufer in Postergröße in einer Heldenpose zeigt. Eine weitere drastische Grafik, in der der "Bild"-Zeichner sich und den Lesern ausmalte, wie das ausgesehen haben könnte im Klassenzimmer, als Tim K. in seiner schwarzen Rächeruniform gerade eine Lehrerin erschoss, verstieß ebenfalls gegen den Pressekodex:

Diese Darstellung der Tötung, gezeigt durch das Nach-Hinten-Überkippen der Lehrerin, hält der Ausschuss mit Blick auf die Hinterbliebenen der Getöteten für eine unangemessen sensationelle Darstellung.

Aus dem Pressekodex

Richtlinie 8.1:
Bei der Berichterstattung über Unglücksfälle, Straftaten, Ermittlungs- und Gerichtsverfahren (…) veröffentlicht die Presse in der Regel keine Informationen in Wort und Bild, die eine Identifizierung von Opfern und Tätern ermöglichen würden. (…) Sensationsbedürfnisse allein können ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit nicht begründen.

Richtlinie 11.1:
Unangemessen sensationell ist eine Darstellung, wenn in der Berichterstattung der Mensch zum Objekt, zu einem bloßen Mittel, herabgewürdigt wird. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn über einen sterbenden oder körperlich oder seelisch leidenden Menschen in einer über das öffentliche Interesse und das Informationsinteresse der Leser hinausgehenden Art und Weise berichtet wird.

Der Presserat verurteilte u.a. auch, dass "Bild" das Porträtbild eines einzelnen Opfers hervorhob und eine Jugendliche erkennbar zeigte, die gerade von einer Betreuerin getröstet wurde. Bild.de nannte unter der Überschrift "Diese jungen Leben hat er ausgelöscht" zudem die vollen Namen mehrerer Opfer und verletzte damit nach Ansicht des Presserates die Persönlichkeitsrechte der Getöteten und Hinterbliebenen. Die Berichterstattung habe gegen die Ziffern 8 und 11 verstoßen.

Das Blatt kassierte eine weitere Rüge für seine Berichterstattung im Sommer 2008 über den Prozess gegen einen Mann, der seine schwangere Frau getötet hatte. "In [...] ist [...] (36) als Faschingsprinz beliebt — doch er ist ein eiskalter Killer", begann die "Bild"-Zeitung ihren Artikel. Der Angeklagte hatte zwar zugegeben, seine Freundin getötet zu haben. Der Vorsatz, den "Bild" unterstellte, war aber nicht erwiesen. Die Formulierung stelle eine unzulässige Vorverurteilung dar, urteilte der Presserat. Dadurch, dass "Bild" (wie üblich) Fotos von Opfer und Täter zeigte, habe das Blatt zudem ihre Persönlichkeitsrechte verletzt.

Gerügt wurde schließlich auch der "Bild"-Bericht über einen Mann, der sich unter falschem Vorwand in eine Schule in Marktredwitz eingeschlichten hatte (wir berichteten). Der Artikel entsprach nach Ansicht des Polizeisprechers "nicht mal ansatzweise der Wahrheit". "Bild" zitierte ohne Quellenangabe auch eine (veraltete) Äußerung der Schulleiterin, obwohl die (aus gutem Grund) nicht mit "Bild" reden wollte. Der Presserat stellte einen Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht fest.

 
Weitere Rügen sprach der Presserat aus gegen:

  • die Zeitschrift "In", weil sie Schleichwerbung für eine neue Kosmetikserie von Verona Pooth betrieben habe.
  • die Zeitschrift "Myself", weil sie ohne "redaktionellen Anlass" im Zusammenhang mit Frisuren-Stylings zwei Pflegemittel mit Abbildung und Preisangaben vorstellte.
  • die Programmbeilage "Prisma", weil sie ein Interview mit einem scheinbar unabhängigen "Experten für Pflanzenheilkunde" veröffentlichte, der darin für ein bestimmtes Präparat und eine Homepage wirbt, auf der er das Mittel selbst vertreibt.
  • die "Sächsische Zeitung", weil sie den vollen Namen und das Foto eines Mannes veröffentlichte, der gestanden hatte, ein achtjähriges Mädchen getötet zu haben.
  • die "taz", weil sie einseitig über einen Sorgerechtsstreit berichtete, ohne den Vater zu den Vorwürfen der Mutter befragt zu haben und ihn und die Familie identifizierbar machte.

Zur Pressemitteilung des Presserates.

Stern  

Verwechslung mit einem Amokläufer

Die "Bild"-Zeitung, das Pro-Sieben-Magazin "taff" und die "Welt am Sonntag" waren nicht die einzigen, die im Bilderrausch nach dem Amoklauf von Winnenden Fotos von Unschuldigen zeigten und behaupteten, es handle sich um den Täter Tim K.

Am Tag der Tat hatte stern.de noch die atemlos bloggenden und twitternden Amateure im Netz, den "Pöbel", dafür verantwortlich gemacht, dass Unbeteiligte mit dem Amokläufer verwechselt wurden. Die Profis vom "Stern" dagegen schafften es, noch eine Woche später ein Foto zu veröffentlichen, das ihnen nun folgende Gegendarstellung einbrachte:

Gegendarstellung. In der Ausgabe des stern Nr. 13 vom 19. März 2009 wurde auf Seite 37 rechts oben ein Foto, welches u. a. mich zeigt, mit der Bildunterschrift "Der Sieger: Tim wird 2005 Bezirksjugendmeister im Tischtennis" veröffentlicht. Hierzu stelle ich fest: Das Bild zeigt mich und nicht Tim K[...]. Erdmannhausen, den 23. März 2009 Marius Jenner. Marius Jenner hat recht. Wir bedauern das Versehen. Die Redaktion

Immerhin scheint das im selben "Stern"-Artikel abgebildete "Freundschaftsbuch einer Klassenkameradin", in das Tim K. als Neunjähriger schrieb, dass seine Lieblingsfarbe "blau" sei, und in dem er sein Leibgericht mit "Kroketen" angab, authentisch gewesen zu sein. Das ist doch was.

Aus BILDblog wird BILDblog für alle

Nicht erschrecken: BILDblog verändert sich. Aber wir bleiben uns treu.

Aus BILDblog wird am Montag BILDblog für alle. Wir schauen über "Bild" hinaus und nehmen uns auch anderer Medien an. Sie haben es sich verdient.

Es ist nicht so, dass uns der Stoff ausgegangen wäre. Wir haben zwar den Eindruck, dass die Zahl der besonders krassen Lügengeschichten in "Bild" seit einiger Zeit zurück gegangen ist; der neue Unterhaltungsschef scheint weniger auf erpresserische Methoden bei der Informationsbeschaffung zu setzen, und Bild.de ist nicht mehr ganz das Schleichwerbeportal, das es einmal war.

Andererseits spricht wenig dafür, dass "Bild" im Kern eine bessere Zeitung geworden wäre und plötzlich Respekt vor so abwegigen Dingen wie der Wahrheit oder den Persönlichkeitsrechten von Menschen entwickelt hätte.

Aber es ging uns nie nur um die "Bild"-Zeitung, sondern um ihre Macht als (trotz allem noch) viel gelesenes und für wichtig genommenes Leitmedium. Von Anfang an stand über unserer Arbeit der Satz: "Was heute in 'Bild' steht, steht morgen überall". In den vergangenen viereinhalb Jahren haben wir eine Menge darüber erzählt, was so "in 'Bild'" steht. Jetzt haben wir Lust, uns dem "überall" zuzuwenden.

Beim Amoklauf von Winnenden zeigte nicht nur die "Bild"-Zeitung mit ihrer Mischung aus Schlampigkeit und Skrupellosigkeit ihr wahres Gesicht. Auch die Berichterstattung vieler anderer Medien über dieses Ereignis war erbärmlich. Am Sonntag versuchte die "Bild am Sonntag", mit privaten Bildern der Opfer auf der Titelseite Auflage zu machen — am Montag erschien der "Focus" mit fast identischem Cover. Fernsehsender überschritten viele Grenzen. Die "Welt am Sonntag" veröffentlichte ein großes Foto von einem Jungen und erweckte den Eindruck, es handele sich um den Attentäter — dass es sich nur um einen unschuldigen Besucher der Trauerfeier handelte, stellte das Blatt auch im Nachhinein nicht klar; Nachfragen ignorierte der Chefredakteur Thomas Schmid einfach.

Es gibt viele Beispiele dafür, wie deutsche Medien ihrer Verantwortung nicht gerecht werden. Oft fehlt es schon an der schlichten Bereitschaft, eigene Fehler zu korrigieren. Sinkende Werbeerlöse und der Medienumbruch bedrohen gerade die Qualität: Die Verlockung wächst, mit Schleichwerbung die Einnahmen aufzupeppen; oft fehlt es an Geld oder Personal, um nicht nur Texte von Kollegen oder PR-Leuten abzuschreiben, sondern selbst zu recherchieren. Noch nie war es so leicht für Falschmeldungen, in kurzer Zeit weite Verbreitung zu finden.

Was wir dagegen setzen wollen, ist dasselbe wie bisher: Aufklärung. Wir glauben, dass es hilft, die Fehler und Abgründe öffentlich zu machen — die kleinen Pannen und die große Desinformation. Damit deutlich wird, wie wichtig es ist, in Qualität zu investieren.

Im vergangenen Dezember haben wir das Konzept "BILDblog für alle" schon einmal ausprobiert und unter anderem berichtet, wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" im Reiseteil für die Lufthansa wirbt und "Spiegel Online" im Autoteil für Audi, wie der "Remscheider General-Anzeiger" an dem Versuch scheitert, über HIV und Aids aufzuklären, und wie der "Spiegel" die Geschichte klittert, um Stimmung für ein Konjunkturprogramm zu machen. An diesen Versuch wollen wir ab Montag anknüpfen. Und wir sind dabei, wie schon bisher, auf Ihre Mithilfe angewiesen. Bitte unterstützen Sie uns durch "sachdienliche Hinweise", wenn Ihnen Fehler und Falschmeldungen auffallen, in welchem Medium auch immer. Nach dem alten BILDblog-Motto: "Die kleinen Merkwürdigkeiten und das große Schlimme."

Stefan Niggemeier und Lukas Heinser sind wie bisher dabei; neu ins Team kommt der freie Journalist, Blogger und Journalistenausbilder Christian Jakubetz. Den Namen BILDblog wollen wir beibehalten, weil er für die Art von unideologischer Medienkritik steht, die wir weiter pflegen wollen. Es ist zu befürchten, dass "Bild" darin auch in Zukunft eine tragende Rolle spielen wird.

Danke für die sensationelle Unterstützung in den vergangenen fast fünf Jahren! Wir hoffen, dass Sie uns gewogen bleiben.

 

Ebenfalls zum Thema:

Auf Opfer kann "Bild" keine Rücksicht nehmen

Das ARD-Magazin "Panorama" hat sich bei der "Bild"-Zeitung nach den von ihr und der "Bild am Sonntag" veröffentlichten Fotos von den Opfern des Amoklaufes in Winnenden erkundigt:

"Hat die BamS-Redaktion diese Fotos von den Angehörigen oder Freunden erhalten oder sie aus dem Internet heruntergeladen?

Haben die Angehörigen dieser Veröffentlichung zugestimmt?

Wenn nicht, warum haben Sie die Fotos ohne Freigabe durch die Familien veröffentlicht?

Was sagen Sie zu dem Vorwurf des Vaters von Chantal S.: 'Die Bild-Zeitung und andere, auch Fernsehsender, ziehen Profit aus unserem Leid! Die reißen die Bilder an sich und fragen nicht danach, was wir Hinterbliebenen denken und fühlen.'"

"Bild"-Sprecher Tobias Fröhlich antwortete schriftlich :

"Entgegen Ihrer Annahme dürfen Fotos von Opfern auch ohne Genehmigung gezeigt werden, sofern es sich um Bildnisse im Zusammenhang mit wichtigen zeitgeschichtlichen Ereignissen handelt. Der Redaktion fällt eine solche Entscheidung nicht leicht und sie muss in jedem Einzelfall sorgfältig abwägen, ob das öffentliche Interesse so überragend ist, dass man die Fotos auch ohne Einwilligung zeigen darf. Offensichtlich haben das auch alle anderen Zeitungen und Zeitschriften so beurteilt, die die besagten Bilder veröffentlichten.

Natürlich gehört unser Mitgefühl den vielen Familien in Winnenden, denen der schlimmstmögliche Schicksalsschlag widerfahren ist. Nichts kann den Schmerz und die Trauer über Verlust eines Kindes und eines Angehörigen lindern. Leider gehört es zu den Aufgaben von Journalisten, auch über solch dramatischen Ereignisse und die dahinter stehenden Schicksale zu berichten — sowohl über Täter, als auch über Opfer."

Medienanwalt Christian Schertz widerspricht:

"Wenn ein Schüler oder ein Student sein Foto bei StudiVZ einstellt, willigt er damit noch lange nicht ein, dass dasselbe Foto im Falle eines Unglücksfalles, an dem er beteiligt ist, auf der Titelseite einer Boulevardseite veröffentlicht wird. (…)

Das Leid von anderen Menschen ist natürlich auch etwas, das die Sensationsgier befriedigt und damit Auflage macht. Und da ist es oft eine Abwägung von möglichen Anwaltskosten und den vielleicht noch zu zahlenden Schmerzensgeldern und dem, was man mit der Auflagensteigerung erreicht. Und dann ist das Ergebnis relativ eindeutig aus Sicht mancher Chefredakteure."

Der "Panorama"-Beitrag greift auch den Fall von Sara L. auf, einer jungen magersüchtigen Frau, die im vergangenen Jahr starb. Fotos: INTERNETGegen den ausdrücklichen Willen ihrer Eltern hatte "Bild" damals einen großen Artikel mit Fotos von Sara veröffentlicht, die das Blatt sich im Internet besorgt hatte (wir berichteten).

"Bild"-Sprecher Fröhlich gibt den Eltern indirekt die Schuld daran, dass "Bild" das Schicksal ihrer Tochter ausgeweidet hat. Sie hätten Sara dadurch, dass sie einem Nachruf auf Sara im "Tagesspiegel" zugestimmt hätten, zu einer "relativen Person der Zeitgeschichte gemacht", behauptet Fröhlich:

"In solch einem Fall bedarf es keiner Zustimmung des Abgebildeten oder der Hinterbliebenen."

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