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1. “Reporter im Bordell, aber nicht zum Recherchieren” (cicero.de, Petra Sorge)
Die Bestechlichkeit von Journalisten: “Gerade jene Berufsgruppe, die immer als erste dabei ist, den Finger auf andere zu richten, ist besonders uneinsichtig, wenn es um eigene Verfehlungen geht.”
2. “‘Zeit Online’ wird Paywall bekommen” (horizont.at)
Rainer Esser, Geschäftsführer des Zeitverlags, kündigt eine Bezahlschranke für Zeit.de an: “Das Freemium-Modell oder das Metered Modell, eines der beiden werden wir bei Zeit Online mit Sicherheit in den nächsten zwölf Monaten einführen.”
3. “Lex Grosso und das Gleichgewicht des Schreckens” (vocer.org, Markus Schöberl)
Markus Schöberl analysiert die Wettbewerbssituation im Presse-Vertriebssystem: “Fast jede zweite in Deutschland an den Handel ausgelieferte Zeitschrift wird nicht verkauft und retourniert. Im Durchschnitt. In bestimmten Segmenten liegt die Retourenquote bei 80 Prozent. Und manch ein Verlag kalkuliert auch mit 90 Prozent, wenn er dadurch nur die Chance auf wenige zusätzlich verkaufte Exemplare hat. Denn da gibt es ja noch das Anzeigengeschäft, dessen Umsätze sich maßgeblich anhand der Anzahl der verkauften Hefte bestimmen. Wer bezahlt am Ende die Zeche für dieses unter Blähsucht leidende System? Einerseits der Kunde. (…) Hauptleidtragende sind vielmehr die Händler.”
4. “Bring your own WC-Papier – Spielt die Medienbranche verrückt oder ist das die Zukunft?” (svenruoss.ch)
Sven Ruoss hat erfahren, dass in einem erfolgreichen Medienunternehmen in der Schweiz der Spardruck so gross sei, “dass man nun aktiv freiwillige Mitarbeitende sucht, welche auf einen geschäftlichen Computer verzichten. Man solle doch einfach private Laptops ins Büro mitnehmen, weil die einerseits sowieso besser seien als die vom Unternehmen zur Verfügung gestellten Maschinen und andererseits natürlich fürs Unternehmen nichts kosten und somit ca. 6’500 CHF jährlich pro Arbeitsplatz eingespart werden kann.”
Eine Reporterin der “Welt” hat vor zwei Jahren einen erotischen Selbstversuch gestartet: Sie ist zu einer Tantra-Massage gegangen. Darüber hat sie dann im Mai 2011 in der “Welt” geschrieben.
Gestern ist erneut ein Tantra-Massagen-Selbstversuch-Artikel der Reporterin erschienen. Diesmal aber in der “Bild”-Zeitung:
Hier mal ein kleiner Vergleich:
“Welt”, 6. Mai 2011
“Bild”, 17. Mai 2013
Von Frau zu Frau – Unsere Autorin hat die tantrische Yoni-Massage in Berlin getestet
Ist Tantra eigentlich auch gut für Frauen? Geht es um Erleuchtung? Um Sex? Um beides? Ein Selbstversuch
Die blonden Haare umspielen ihr Gesicht, sie atmet tief ein, das über ihre Brust zusammen geknotete curryfarbene Seidentuch bedeckt ihren zierlichen Körper.
Blonde lange Haare umspielen ihr Gesicht, ein über ihre Brust zusammengeknotetes curryfarbenes Seidentuch bedeckt ihren zierlichen Körper.
Wir stehen im “Grünen Zimmer”. Goldene Seidentücher hängen an den gras-grünen Wänden. Ich stecke 200 Euro in eine perlenbestickte Schmuckdose (…).
Sie führt mich rüber ins „Grüne Zimmer“. Ich stecke 200 Euro in eine perlenbestickte Schmuckdose.
Tracy sagt mir, ich solle mich hinlegen, auf eine weich gepolsterte Matte, die von orange-roten Tüchern bedeckt ist. Sie spricht einen starken amerikanischen Akzent. Im Hintergrund dudelt Meditationsmusik, das Zimmer ist warm, Ölflaschen liegen in gläsernen Schüsseln, die gefüllt sind mit heißem Wasser. Durch den Rauch eines Räucherstäbchens blinzele ich hoch zu Tracy.
„Leg dich hin“, sagt sie sanft. Die weich gepolsterte Matte ist von orange-roten Tüchern bedeckt. Im Hintergrund dudelt Meditationsmusik, das Zimmer ist warm, Ölflaschen liegen in gläsernen Schüsseln, die mit heißem Wasser gefüllt sind. Durch den Rauch eines Räucherstäbchens blinzele ich hoch zu Tracy.
Sie hat ihr Tuch abgelegt und ist nackt, so wie ich auch. Sie schenkt mir ein Lächeln. Ihre Hand liegt zwischen meinen Brüsten als sie sagt: “Viel Spaß auf deiner Reise.”
Sie hat ihr Tuch abgelegt – sie ist NACKT. Auch mein Tuch ist futsch – mit geschickten Händen hat sie es entknotet. Zwei Mädels, nackt auf einer Matte – also doch eine Art Puff? Vor meinem inneren Auge sehe ich den lockigen Tantra-Chef schon an die Tür klopfen und fragen, ob er hier richtig ist zum Rohrverlegen. Oh Gott, bitte nicht! Doch dann lächelt Tracy mich beruhigend an, legt ihre Hände zwischen meine Brüste und sagt, „Viel Spaß auf deiner Reise.“
Sie massiert mich mit dem heißen Öl, reibt meine Zehen, schüttelt meine Arme aus und krault meinen Kopf.
Sie massiert mich mit dem heißen Öl, reibt meine Zehen, schüttelt meine Arme aus und krault meinen Kopf.
Schon setzt sich Tracy im Schneidersitz zwischen meine Beine, das Gesicht mir zugewandt. Meine Beine legt sie über ihre und ich bin ihren Berührungen ausgeliefert.
Plötzlich steht Tracy auf, um sich im Schneidersitz zwischen meine gespreizten Beine zu setzen. HOPPLA! Sie schaut mich an. Ich liege auf dem Rücken, sie nimmt behutsam meine Beine und legt sie über ihre. Breitbeinig liegend bin ich ihren Berührungen ausgeliefert.
Wie es sich nach einem Orgasmus gehört, nicke ich ein. Tracy weckt mich nach 15 Minuten und schickt mich unter die Dusche. Das Bad ist in warmes Licht getaucht, hinten in der Sonne funkelt der Fernsehturm. Ich blicke in den Spiegel und sehe entspannt aus.
Wie es sich nach einem Orgasmus gehört, nicke ich ein. Tracy weckt mich nach 15 Minuten, schickt mich unter die Dusche. Das Bad ist in warmes Licht getaucht, hinten in der Sonne funkelt der Fernsehturm. Entspannt bin ich, aber auch irgendwie erschöpft.
Ich frage sie, was denn für sie der Unterschied zur Prostitution sei. Tracy reißt ihre braunen Augen auf: “Jeder der zu uns kommt sucht eine tiefe Erfahrung. Sonst könnte man ja auch für 100 Euro in ein Bordell gehen.”
Beim Abschied frage ich Tracy, was denn der Unterschied zwischen so einer Massage und Prostitution sei. Sie sagt: „Jeder, der zu uns kommt, sucht eine tiefe Erfahrung. Sonst könnte man ja auch für 100 Euro in ein Bordell gehen.“
Ein Orgasmus, zwei Artikel — Reporterbefriedigung deluxe.
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2. “Falsche Anschuldigungen: Teurer ‘Bordellbesuch’ für die Tamedia” (limmattalerzeitung.ch, Michael Rüegg)
Der Verlag Tamedia, der den “Tages-Anzeiger” herausgibt, zahlt mehr als 250.000 Franken nach Falschanschuldigungen an einen Geschäftsmann: “Die im Artikel erhobenen Vorwürfe erwiesen sich als haltlos. Mittlerweile hat der Tages-Anzeiger den Artikel nachträglich korrigiert. Wer in der Schweizerischen Mediendatenbank danach Ausschau hält, findet ihn in gekürzter Fassung wieder: die erwähnte Passage wurde in der Zwischenzeit gelöscht.”
3. “Warum Online-Journalist inzwischen ein Traumberuf ist” (netzwertig.com, Jan Tißler)
Wer “nach maximaler Selbstverwirklichung strebt und seinen Beruf ausleben möchte”, sollte Online-Journalist werden: “Das Schöne am Journalismus im Netz ist die große Freiheit und Vielfalt, die er bieten kann. Ich bin nicht auf eine Form wie Text oder Ton oder Bild beschränkt. Wer will und kann, probiert und kombiniert.”
4. “Beugehaft gegen Onlineredakteur” (internet-law.de, Thomas Stadler)
Um die Herausgabe von Nutzerdaten zu erzwingen, ordnet das Amtsgericht Duisburg fünf Tage Beugehaft gegen einen Redakteur der Website Klinikbewertungen.de an. Siehe dazu auch “Nutzerdaten oder Gefängnis?” (klinikbewertungen.de).
5. “TV Programmanteile im Vergleich: ARD & ZDF vs. BBC ONE & BBC TWO” (blog.barnabas-crocker.de)
Barnabas Crocker vergleicht Programmanteile britischer und deutscher Öffentlich-rechtlicher: “Mit weniger Geld liefern BBC One und BBC Two also ein vielfältigeres Programm als ARD und ZDF. Als Gebührenzahler finde ich das traurig und in letzter Konsequenz auch verantwortungslos. Ein Grund mehr für meine Position, die Anzahl der öffentlich-rechtlichen Programme massiv zu reduzieren. Qualität kommt nicht von Quantität.”
6. ” Gehackte US-Sender: Zombie-Apokalypse hat begonnen” (heise.de, mho)
Unbekannte dringen in das Notfallwarnsystem zweier Sender ein und bewirken die Ausstrahlung einer Eilmeldung, die davor warnt, “dass sich Leichen aus ihren Gräbern erheben und die Lebenden angreifen”.
Am 17. August war es im Berliner Vergnügungslokal “Artemis” zu einer Schießerei gekommen. Jetzt wurde ein Tatverdächtiger verhaftet.
Der Bericht dazu in der Berliner “Bild”-Ausgabe sieht so aus:
Bei Bild.de ist er ein bisschen länger: Der Leser erfährt, dass die “B.Z.” gemeldet hatte, Spezialkräfte des Landeskriminalamtes hätten den Tatverdächtigen “aus seiner Wohnung im Stadtteil Prenzlauer Berg” geholt, dass sich der Mann “zusammen mit drei anderen Männern” am 17. August “in dem bekannten Etablissement mit den Liebesdamen vergnügt” habe, dass er sich über den zu hohen Preis beschwert und mit einer umgebauten Schreckschusspistole auf den Wachdienst geschossen habe, dass drei Sicherheitsleute ins Krankenhaus mussten.
Der Text geht weiter:
Der Club liegt am Autobahndreieck Funkturm der A100 in Berlin. Auf 4000 Quadratmeter gibt es hier “erotische Wellness pur”. Benannt nach der griechischen Göttin der Jagd verwöhnen pro Schicht rund 60 Mädchen ihre Freier.
Hier gibt es feste Regeln: Eintritt 80 Euro, wer betrunken ist, darf nicht rein. Im Club selbst dürfen maximal drei alkoholische Getränke (Whisky oder Wodka) verzehrt werden – ausgenommen Champagner. Nicht-alkoholische Getränke sind im Preis enthalten.
Der Besucher sollte duschen, bekommt einen Bademantel – und kann sich dann ins Vergnügen stürzen: Es gibt zwei Kinos, einen Pool, Sauna und Haman, Tanz-Shows an der Stange und Table-Dance. Außerdem Frühstück- und Abendbüffets.
Das “Artemis” hat 361 Tage im Jahr geöffnet, von 11 Uhr bis 5 Uhr morgens, nur am 24., 25. und 31. Dezember, sowie am 1. Januar ist es geschlossen.
Für den Satz “Reservierung unter … , Kreditkartenzahlung möglich” war dann offenbar kein Platz mehr.
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1. “Über Menschen mit Behinderungen berichten” (leidmedien.de)
Die Website Leidmedien.de “will Journalistinnen und Journalisten für die Berichterstattung über Behinderung sensibilisieren. Floskeln wie ‘an den Rollstuhl gefesselt’ oder ‘trotz der Behinderung’ reduzieren behinderte Menschen auf ihre ‘Defizite’ und verstärken abwertende Bilder von Hilflosigkeit und Leid.”
3. “Ganz unten? Vielleicht, mal sehen” (freitag.de, Klaus Raab)
Klaus Raab befasst sich mit aktuellen Vorwürfen gegen Günter Wallraff: “Mal angenommen, all das, was in diesen Tagen über den Mann kolportiert wird, würde tatsächlich zutreffen, hat dann vielleicht Mutter Teresa auch ein Bordell betrieben und die Gewinne in Waffen investiert?” Siehe dazu auch “Der ‘gute Mensch’ von Köln und die Justiz” (heise.de/tp, Peter Nowak).
4. “Ich muss Journalist sein, ich halte ja das Mikrofon” (pantelouris.de, Michalis Pantelouris)
Die Berichterstattung zum Besuch von Angela Merkel in Kanada: “(…) AP ist keineswegs allein damit, einfach Merkel nachzubeten und Kanadas Politik damit als ein Beispiel des Gegenteils von dem zu verkaufen, was sie ist – in den meisten Medien wird mit diesem Tenor berichtet.”
5. “Eklat: Fotograf aus Landtag verwiesen” (kaernten.orf.at)
Ein Fotograf der Nachrichtenagentur APA wird aus dem Kärtner Landtag verwiesen. Nachtrag, 11:30 Uhr: Diskutiert wird über diese Szene (youtube.com, Video, 1:52 Minuten).
6. “ARD und ZDF überrennen die Olympischen Spiele” (welt.de, Hans Zippert)
ARD und ZDF hätten die Olympischen Spiele in einem beispiellosen Kraftakt gewonnen, schreibt Hans Zippert: “Beide Sender nahmen mit insgesamt 480 Athleten an den Wettbewerben teil und übertrumpften damit deutlich die deutschen Sportler, die nur mit einer Delegation von 392 Personen angereist waren.”
Ende Februar fand die Polizei in Spenge in Ostwestfalen durch Zufall eine Frauenleiche, die in einen Koffer gezwängt in einer Tiefkühltruhe lag. Ein Tatverdächtiger war schnell gefunden: Ein 42-Jähriger, gegen den bereits wegen Menschenhandels ermittelt wurde, und der die Garage angemietet hatte, in der die Tiefkühltruhe stand.
Die Identität des Opfers blieb jedoch zunächst unklar, weswegen sich die Polizei ein paar Tage später an die Presse wandte und Fotos der Leiche und ihrer Kleidungsstrücke veröffentlichte. Die Fotos erschienen in regionalen und überregionalen Medien, Zeugen identifizierten die Tote als Angestellte eines Herforder Bordells.
Noch bevor Polizei und Staatsanwaltschaft ihre gemeinsame Pressemitteilung veröffentlichten, konnten sie in “Bild” folgende Sätzen lesen:
Sie lag erdrosselt in einer Tiefkühltruhe. Weil niemand die Tote vermisste, suchte die Polizei mit Fotos der Leiche nach Zeugen. Jetzt die spektakuläre Wende in dem Fall.
Nach BILD-Informationen heißt die Tote Olga P., stammt aus der Ukraine und arbeitete in Deutschland als Prostituierte. Das erklärte ein Zeuge gestern beim Staatsanwalt.
(Inwiefern es eine “spektakuläre Wende” sein kann, wenn die Polizei eine erste Spur hat, weiß wohl auch nur “Bild” allein.)
Die mutmaßliche Identifizierung der Toten hielt “Bild” und Bild.de nicht davon ab, weiterhin das Foto der Leiche zu verbreiten, mit dem die Polizei nach Zeugen gesucht hatte. Mehr noch: Bild.de konnte das Foto jetzt (mehrfach) gemeinsam mit Bildern zeigen, die noch zu Lebzeiten der Frau entstanden waren:
Ein Leser beschwerte sich über diese Berichterstattung beim Deutschen Presserat, weil er darin eine unangemessen sensationelle Darstellung und einen Verstoß gegen die Menschenwürde der Toten sah.
Die “Maßnahmen” des Presserates:
Hat eine Zeitung, eine Zeitschrift oder ein dazugehöriger Internetauftritt gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:
einen Hinweis
eine Missbilligung
eine Rüge.
Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, dann tun sie es nicht.
Die Rechtsabteilung von Bild.de sah das wie üblich anders. In ihrer Stellungnahme erklärte sie, bei der Aufnahme der Leiche handele es sich um ein offizielles Foto, das Polizei und Staatsanwaltschaft zu Fahndungs- bzw. Ermittlungszwecken veröffentlicht hätten. Die Aufnahme sei in allen regionalen und überregionalen Zeitungen und Newsportalen erschienen. Sie sei presserechtlich und presseethisch zulässig.
Die Berichterstattung habe sich mit den laufenden Ermittlungen beschäftigt und über eine möglicherweise gelungene Identifizierung der Toten und einen ersten Verdacht bezüglich eines Täters berichtet. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung sei der Ausnahmetatbestand, der die Veröffentlichung des Fahndungs- und Ermittlungsfotos rechtfertige, noch in vollem Umfang gegeben gewesen, denn die Fotoveröffentlichung habe weiterhin der Suche nach weiteren Hinweisen aus der Bevölkerung gedient.
Der Beschwerdeausschuss des Presserats mochte sich dieser Einschätzung nicht anschließen:
Die Abbildung, insbesondere die Kombination des Fotos einer Lebenden mit dem Foto einer Leiche, berührt das Privatleben der Abgebildeten und ihrer Angehörigen in einem Maße, das nicht mehr vom öffentlichen Interesse gedeckt ist. Für das Verständnis der Tat ist das Wissen um die Identität des Opfers unerheblich. Besondere Begleitumstände, die eine Identifizierung rechtfertigen könnten, liegen hier ebenfalls nicht vor. Die Argumentation von BILD Online, das Foto diene zur abschließenden Aufklärung des Verbrechens, trägt nicht. Die Berichterstattung erweckt den Eindruck einer nahezu abgeschlossenen Ermittlung. Hierfür sprechen die Überschrift, sowie die ausführliche Beschreibung des Täters und der Ermittlungsergebnisse. Damit hat sich der Fahndungszweck, zu dem das Foto der Toten ursprünglich veröffentlicht wurde, erledigt.
Der Beschwerdeausschuss sah in der Berichterstattung einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Toten und damit einen Verstoß gegen Ziffer 8 des Pressekodex und sprach eine sogenannte “Missbilligung” aus.
Die Fotos der inzwischen zweifelsfrei identifizierten Leiche, die ja selbst laut Bild.de-Juristen nur “der Suche nach weiteren Hinweisen aus der Bevölkerung” dienen sollten, sind bei Bild.de indes immer noch zu sehen. Dass “Bild” anschließend die Mutter der Toten in der Ukraine besucht und ihr eine ganze Reihe privater Fotos aus den Rippen geleiert hatte, ist eine andere Geschichte.
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2. “Gleichschaltung durch die Fidesz-Regierung” (nzz.ch, Charles E. Ritterband)
Das ungarische Parlament beschliesst ein neues Mediengesetz: “Die Redaktionen der öffentlichrechtlichen elektronischen Medien werden weitgehend aufgelöst. Zugleich wurde eine ‘Medienverfassung’ erlassen, welche private Medien – auch Printmedien und Internetforen – an die Kandare nimmt und sie zu ‘ausgewogener’ Berichterstattung und ‘politischer Unparteilichkeit’ verpflichtet. Im Falle von Verstössen kann die Medienbehörde Geldbussen in Höhe von umgerechnet bis zu 90 000 Euro verhängen oder Zeitungen und Sendestationen schliessen lassen.”
3. “Presserat missbilligt BILD-Berichterstattung” (truckonline.de)
Eine Klage über die Berichterstattung von “Bild” beim Presserat hat eine Missbilligung zur Folge. “Der Beschwerdeausschuss 1 gelangt zu dem Ergebnis, dass die BILD – Zeitung mit Ihrer Berichterstattung unter der Überschrift ‘Brummifahrer tot im Bordell’ auf der Titelseite, sowie der fortgesetzten Berichterstattung unter der Überschrift ‘Als diese Hure sich auszog, kippte der Trucker um’ im Innenteil der Ausgabe gegen die Ziffer 8, Richtlinie 8.1 verstoßen hat.”
4. “Traditionelle Journalisten recherchieren ‘besser'” (markuskienast.com)
Markus Kienast sieht einen Text der Nachrichtenagentur APA über einen “Guardian”-Artikel zu den Vergewaltigungsvorwürfen gegen Julian Assange falsch zusammengefasst. “Es wird hier suggeriert, es hätten nach dem ersten konsensualen Sex, weitere nicht konsensuale Sexualakte mit Frau A stattgefunden.”
6. “Cyrano 2.0” (volkerstruebing.wordpress.com)
Volker Strübing mag sich nicht ärgern über wetterbedingte Zugverspätungen: “Der Mann von Welt macht es wie ich: Ich habe mich auf zwei Stunden Verspätung eingestellt und die Bahn hat es in anderthalb Stunden Verspätung geschafft. Da habe ich mich gefreut.”
Wenn ein Boulevardmedium von einer “peinlichen Bordell-Panne” schreibt, bringt man das vielleicht nicht unbedingt direkt mit dem heute in Deutschland gestarteten “Street View”-Dienst von Google in Zusammenhang. Doch genau so ist es laut Bild.de, dem Zentralorgan der Street–View–Verdammung:
Sagen Sie nicht, der Mann auf dem Street-View-Screenshot sei ja wohl unkenntlich gemacht: “BILD hat diese Fotos massiv verfremdet”.
Dieses und sechs andere Fotos, die den Weg des Street-View-Autos vorbei an dem Bordell “in einer deutschen Großstadt” dokumentieren, bis schließlich …
Eingang noch da, Mann plötzlich weg. Ob er tatsächlich ins Bordell ging, bleibt unklar
Bild.de ist deshalb ernsthaft erzürnt:
Fatal: Die Gesichter von zwei vermeintlichen Freudenmädchen sind von Google unkenntlich gemacht. Das Gesicht des Mannes ist aber teilweise deutlich von der Seite zu sehen. Bild.de hat diese Szene unkenntlich gemacht.
Es stimmt: Auf einigen der Bilder bei Street View ist der Mann unverpixelt im Halbprofil zu sehen. Eine Position, mit der sich viele Angeklagte, die “Bild” vorGerichtfotografiert hat, wohl schon zufrieden geben würden.
Aber es heizt natürlich die Street-View-Panikmache an, wenn man jetzt schon Gefahr läuft, dass der Puffbesuch öffentlich gemacht wird.
Apropos:
Der vermeintliche Puffgänger, den “Bild” vor zwei Jahren unverpixelt zeigte, war allerdings psychisch krank.
Mit Dank an die vielen Hinweisgeber!
Nachtrag, 19. November: Google hat reagiert und den Mann deutlich(er) anonymisiert.
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1. “Aktienbetrug – Journalisten unter Verdacht” (ndr.de, Video, 10:41 Minuten)
Zwei Journalisten von “Börse online” und ein Journalist von “Focus Money” stehen im Verdacht, Teil eines kriminellen Netzwerks zu sein, das durch gezielte positive oder negative Berichterstattung Geld verdiente.
3. “‘Tatort Internet’ wird zum Pranger” (spiegel.de, Konrad Lischka, Hannah Pilarczyk, Christian Stöcker und Alexander Kühn)
Einer der Männer, die in der RTL2-Sendung “Tatort Internet” Kontakt zu Minderjährigen suchten, “wurde unzureichend anonymisiert – und konnte enttarnt werden”. “Bei ihm zu Hause sei ‘die Hölle’ los, schreibt er in einer Mail: ‘Telefonterror, Beschimpfungen’, Facebook-Kontakte würden mit Mails überschüttet. Auch seine Familie werde massiv bedroht.”
5. “Der gute Verrat” (freitag.de, Daniel Domscheit-Berg) Daniel Domscheit-Berg verteidigt das Whistleblowing: “Whistleblowing ist für eine Gesellschaft ein wichtiger Fehlerkorrekturmechanismus, und oftmals auch die Ultima Ratio, das letzte Mittel, um die Zustände zu verbessern. Es geschieht dort, wo Insider und Praktiker erkennen, dass etwas wirklich schief läuft. Und es ist die effizienteste Methode für positive Veränderung – wo man sie zulässt. ”
6. “Truth Lies Here” (theatlantic.com, Michael Hirschhorn, englisch)
Michael Hirschhorn macht sich Gedanken über Fakten in US-amerikanischen Debatten. “What is unique, and uniquely concerning, about digital media is the speed with which properly packaged (dis)information can spread and how hard it is for fact and reason to catch up.”
Es ist ein schrecklich geschundenes Gesicht, das “Bild” am 11. August 2004 in Großaufnahme zeigt. Das linke Auge des Mannes ist fast zugeschwollen, im Mund ist getrocknetes Blut zu sehen, auf Wangen und Nase haben Schläge deutliche Spuren hinterlassen.
Das Foto des Mannes war von einer Nachrichtenagentur unter Berufung auf die thailändische Zeitung “Pattaya Mail” verbreitet worden. Die Geschichte zu dem Gesicht erzählte “Bild” so: Ein deutscher Geschäftsmann namens F. habe sich als “Sex-Tourist” im thailändischen Urlaubsort Pattaya aufgehalten.
Er engagierte ein Thai-Mädchen, versprach ihr viel Geld für ein privates Pornovideo. (…)
Für 1000 Baht (umgerechnet 20 Euro) willigte die Prostiuierte ein, ging mit ihm aufs Zimmer — und ließ sich filmen. Aber nach dem Sex wollte der Bayer plötzlich den vereinbarten Lohn nicht zahlen! Lautstarker Streit, die Hure wurde handgreiflich, sie stürzte sich auf den Deutschen, schlug ihm ins Gesicht. (…) Vergeblich versuchten andere Prostituierte und die Bordellchefin dazwischenzugehen.
Erst Polizisten konnten den Deutschen und die Hure trennen. (…)
Eine tolle Geschichte, oder wie “Bild” schrieb: “ein unglaublicher Fall”, den das Blatt natürlich trotzdem unbesehen geglaubt hatte.
Doch die Geschichte ist falsch. Das fängt schon damit an, dass der Mann, den “Bild” groß im Foto zeigt und mit Vornamen, abgekürztem Nachnamen, Alter und Heimatort nennt, kein “Sex-Tourist” ist, sondern in Pattaya lebt. Und es hört nicht damit auf, dass der Mann in seiner eigenen Wohnung zusammengeschlagen wurde, nicht in einem Bordell, weshalb auch keinen anderen Prostituierten oder gar eine Bordellchefin dazwischen gingen.
F. hat die “Bild”-Zeitung damals verklagt. Nach über fünf Jahren Verhandlung hat das Landgericht Hamburg in der vergangenen Woche endlich ein Urteil gefällt: Das Blatt habe das Persönlichkeitsrecht von F. “in schwerwiegender Weise” verletzt. Der Inhalt des Artikels sei “unwahr”. Durch die Veröffentlichung des Fotos habe die Zeitung “in evidenter und krasser Weise” gegen F.s Recht am eigenen Bild verstoßen:
Es handelt sich um eine großformatige Portraitaufnahme des Klägers, die ihn entstellt zeigt, nachdem er Opfer einer Straftat geworden ist. Sie zerrt den Kläger an die massenmediale Öffentlichkeit, zeigt ihn in einem Zustand, der einer Krankheit vergleichbar ist, und macht diesen für jedermann sichtbar. Der Kläger wird entwürdigend und anprangernd dargestellt.
Und was kostet sowas? Nicht viel: Das Gericht verurteilte “Bild” zur Zahlung von 10.000 Euro Schmerzensgeld, und nicht einmal die wird der Kläger vollständig bekommen.
Ein Sieg ist das nicht.
Dass der “Bild”-Bericht in den wesentlichen Punkten falsch ist, steht außer Frage. Umstritten ist, ob er einen wahren Anlass hat.
Die “Bild”-Zeitung hatte als Teil ihrer Verteidigung einen Mann zur “Nachrecherche” nach Thailand geschickt und behauptete nun, Hintergrund des Angriffs seien mehrere Pornofilme gewesen, die F. mit einer Prostituierten gedreht habe, deren Herausgabe sie forderte und die später von der Polizei auf F.s Computer gefunden worden seien. Als F. der Forderung nicht nachkam, habe die Frau Freunde zu Hilfe gerufen, woraufhin es zu den Handgreiflichkeiten gekommen sei.
F. bestreitet einen solchen Zusammenhang und schildert die Tat als einen brutalen Raubüberfall von zwei Männern auf ihn. Die Frau, die ihn laut “Bild” mit verprügelt haben soll, sei gar nicht anwesend gewesen. Auf seinem Computer seien zwar pornografische Filme gewesen, aber keiner mit der betreffenden Frau.
Das Hamburger Gericht ließ in Thailand einen Polizeibeamten als Zeugen vernehmen, der mit dem Fall damals zu tun hatte, aber nicht vor Ort war. Das trug mit zu der erstaunlichen Verlängerung der Prozessdauer bei, brachte aber nur bedingt Klarheit. Am Ende glaubte das Gericht, dass ein Streit um die Videos, die während der Beziehung zwischen der Frau und F. “zum Hausgebrauch” entstanden seien, Hintergrund der Körperverletzung gewesen sei. Somit sei die Berichterstattung von “Bild” zwar in weiten Teilen unwahr, sei aber “auf ein reales Geschehen zurückzuführen”. Das mindere den Schadensersatzanspruch von F.
Als entscheidend für die Höhe der zu zahlenden Summe wertete das Gericht auch, inwieweit die “Bild”-Berichterstattung Folgen für F. hatte. Ungefähr die einzige Aussage des Opfers, die die “Bild”-Anwälte ihm glaubten, war die, dass er kein “Sex-Tourist” ist, sondern seinen Wohnsitz in Thailand hat. In Thailand, so die Argumentation der “Bild”-Anwälte, würden aber nicht einmal 400 Exemplare des Blattes täglich verkauft. Dass die Familie von F. in Oberstdorf lebe, dass er regelmäßig dorthin zu Besuch fahre, dass die Mutter von F. vielfach auf den “Bild”-Artikel über ihren Sohn angesprochen worden sei, all das bestritten die Anwälte pauschal.
Das Gericht urteilte, dass F. von der falschen und seine Persönlichkeitsrechte verletzenden Berichterstattung “weniger intensiv betroffen” sei, weil er seinen Lebensmittelpunkt in Thailand habe.
Anstelle der Forderung von 30.000 Euro, für die das Gericht dem Kläger ursprünglich Prozesskostenhilfe bewilligt hatte, sprach die Zivilkammer 24 dem “Bild”-Opfer nur 10.000 Euro Schmerzensgeld zu. Ursprünglich hatte F. auch versucht, “Bild” zu einem Widerruf zu zwingen — eine Forderung, die F.s Anwalt zurückziehen musste, weil es sich als unmöglich erwies, Zeugen des Tatverlaufs in Thailand aufzutreiben. Den Streitwert eines solchen Widerrufs hatte das Gericht mit 50.000 Euro angegeben. Die 10.000 Euro entsprechen somit nur einem Achtel der Forderungen des Klägers, der deshalb sieben Achtel der Kosten tragen muss.
Die Kosten des Gerichtes und seines eigenen Anwaltes trägt die Staatskasse. Von den 10.000 Euro Schmerzensgeld zuzüglich Zinsen, die “Bild” F. zahlen muss, kann das Blatt rund 3000 Euro eigene Anwaltskosten gleich abziehen.
F. ist außerordentlich frustriert. Er beschwert sich über die massive Verzögerungstaktik des Richters Andreas Buske und meint, dass schon die Veröffentlichung des “schrecklichen Fotos” von ihm eindeutig unzulässig gewesen sei. Er muss sich nun entscheiden, ob er Berufung gegen das Urteil einlegt.
Für “Bild” sind die paar Euro für die Entwürdigung und Verleumdung eines Menschen sicher leicht zu verschmerzen.