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So viele Menschen könnten arbeiten und arbeiten auch schon

Kommen wir noch einmal zum Bürgergeld und der Frage, wie die “Bild”-Redaktion mit einseitiger und/oder unvollständiger und/oder verzerrter Berichterstattung versucht, Stimmung zu dem Thema zu machen.

Und zwar so:

Screenshot Bild.de - Neue Zahlen zum Bürgergeld - So viele Menschen könnten arbeiten, kriegen aber Stütze

Neue Daten der Bundesagentur für Arbeit (BA) belegen: Hunderttausende Menschen könnten in Deutschland arbeiten, bekommen aber Stütze vom Staat.

Im April 2023 zählte die BA rund 3,9 Millionen “erwerbsfähige Regelleistungsberechtigte”. Sprich: Menschen, die arbeiten könnten, aber Bürgergeld erhalten.

Mehrfach schreibt “Bild” im Artikel (und ja auch schon in der Überschrift), dass sogenannte erwerbsfähige Leistungsberechtigte arbeiten könnten, stattdessen aber Bürgergeld beziehen:

Der Anteil “erwerbsfähiger Leistungsberechtigter” – also Menschen, die arbeiten können, aber Bürgergeld erhalten – lag im April …

Nirgendwo im Text steht es explizit, aber es schwingt an vielen Stellen mit: Schaut euch nur diese Faulen an. Die könnten arbeiten, lassen sich aber lieber vom Staat aushalten.

Doch schon die statistische Grundannahme der “Bild”-Redaktion ist falsch.

Die Definition der Bundesagentur für Arbeit (BA) für erwerbsfähige Leistungsberechtigte lautet:

Als erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) gelten gem. § 7 SGB II Personen, die

• das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a SGB II noch nicht erreicht haben,
• erwerbsfähig sind,
• hilfebedürftig sind und
• ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.

3.938.055 ELB gab es im April dieses Jahres, der aktuellste Monat, für den aufgeschlüsselte Daten von der BA vorliegen (Excel-Datei). Während die “Bild”-Redaktion ihrer Leserschaft einhämmert, dass sie alle arbeiten könnten, ist es tatsächlich anders – ein beachtlicher Teil von ihnen arbeitet bereits: 779.801 Personen führt die BA als erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Das sind 19,8 Prozent aller ELB. Manche von ihnen sind Selbstständige, die meisten aber sind abhängig erwerbstätig: Manche in Vollzeit, mehr in Teilzeit oder ausschließlich geringfügig beschäftigt, auch Auszubildende sind dabei. Sie alle arbeiten – und beziehen Bürgergeld als ELB. Häufig werden sie als “Aufstocker” bezeichnet.

Von ihnen ist im “Bild”-Artikel nichts zu lesen. Dort liest man nur platte Parolen wie: “Stütze statt Schuften”.

Und auch einen anderen Aspekt lässt die “Bild”-Redaktion völlig unerwähnt: Von den 3.938.055 ELB führt die Bundesagentur für Arbeit in ihrer Statistik nur 1.683.023 als arbeitslos (42,7 Prozent). Die anderen 2.255.032, also die Mehrheit (57,3 Prozent), sind “nicht arbeitslose ELB”. Und dafür gibt es ganz gute Gründe. Die BA schreibt in ihrem “Monatsbericht zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt” (PDF) für den Monat August (der auf die aufgeschlüsselten Daten vom April zurückgreift) über die “Gründe für die Nicht-Arbeitslosigkeit erwerbsfähiger Leistungsberechtigter”:

Es sind vor allem drei Gründe, derentwegen erwerbsfähige Leistungsberechtigte nicht arbeitslos sind. Für 701.000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte war eine Arbeit derzeit nicht zumutbar, weil sie entweder kleine Kinder betreuten bzw. Angehörige pflegten oder noch zur Schule gingen bzw. studierten. 441.000 Personen waren nicht arbeitslos, weil sie einer ungeförderten Erwerbstätigkeit von mindestens 15 Wochenstunden nachgingen. 523.000 Personen haben an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme oder an einem Integrationskurs teilgenommen.

Über diese Gruppen hinaus zählten 253.000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte nicht als arbeitslos, weil sie arbeitsunfähig erkrankt waren. Und schließlich galten für 139.000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte Sonderregelungen für Ältere.

Auch von diesen Personen, die “Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende [erhalten], ohne arbeitslos zu sein”, wie die BA schreibt, liest man im “Bild”-Artikel nichts. Es handelt sich dabei natürlich auch um eine definitorische Frage, die die Zahlen für die Bundesagentur für Arbeit besser aussehen lassen kann. Aber dass “Bild” beispielsweise Schülerinnen und Schüler oder arbeitsunfähig Erkrankte als Menschen präsentiert, “die arbeiten könnten, aber Bürgergeld erhalten”, ist grotesk und eine stark verzerrte Wiedergabe der Statistik.

Bildblog unterstuetzen

Nach Zitat vervierfacht

Die “Süddeutsche Zeitung” berichtet heute, dass die Zahl der Selbständigen, die neben ihren Einkünften Hartz IV beziehen, in den letzten Jahren derartig angestiegen ist, dass es in der Bundesagentur für Arbeit bereits erste Stimmen gibt, die eine zeitliche Begrenzung der Bezugsdauer fordern.

So drastisch wie bei “Spiegel Online” ist die Zahl dieser Selbständigen dann aber doch nicht gewachsen:

Laut “Süddeutscher Zeitung” ist gerade bei Selbständigen die Zahl der Aufstocker stark gestiegen.

Zwischen 2007 und 2010 habe sie im Jahresdurchschnitt um mehr als 50.000 Personen zugenommen, berichtet die Zeitung unter Berufung auf Statistiken der Bundesagentur. Im Februar 2011 habe die BA knapp 118.000 selbständige Aufstocker gezählt.

Wären zwischen 2007 und 2010 tatsächlich jährlich im Schnitt 50.000 Personen dazugekommen, dann müssten es heute ja schon mindestens 200.000 (4 x 50.000) und damit weit mehr als die genannten 118.000 sein.

Tatsächlich ist die Zahl in den vier Jahren nur um insgesamt 50.000 gestiegen, was auch aus der Originalaussage der “Süddeutschen Zeitung” hervorgeht:

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) ist die Zahl der Selbständigen, die ihre Einkünfte mit Hartz IV aufstocken, von 2007 bis 2010 um mehr als 50.000 auf im Jahresdurchschnitt 125.000 Hilfebedürftige gestiegen. Im Februar 2011 zählte die BA knapp 118.000 selbständige Aufstocker.

Die Zahl ist also um 50.000 auf 125.000 (im Jahresdurchschnitt) gestiegen — aber das kann schon einmal untergehen, wenn sich ein Medium nach dem Prinzip “Stille Post” auf ein anderes beruft, ohne selbst die Statistiken zu überprüfen.

Mit Dank an Achim S.

Nachtrag, 15. Juni: “Spiegel Online” hat den Satz korrigiert und schreibt dazu:

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version dieses Artikels hieß es, bei Selbständigen habe die Zahl der Aufstocker zwischen 2007 und 2010 im Jahresdurchschnitt um mehr als 50.000 Personen zugenommen. Doch nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit und der “SZ” bezieht sich dieser Anstieg auf den gesamten Zeitraum. Demnach erhielten im Jahr 2010 durchschnittlich 125.000 Selbständige zusätzliche Leistungen. 2007 waren es rund 50.000 weniger. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.

Für eine Handvoll Milchmädchen

Ein Gutes hat ja die “Bild”-Hetze gegen Griechenland: Es bleibt kaum noch Zeit, um Geringverdiener gegen Hartz-IV-Empfänger aufzuwiegeln.

Am Samstag hatte Bild.de dann doch endlich wieder freie Kapazitäten für den zeitlosen Westerwelle-Klassiker “Leistung muss sich wieder lohnen!”:

Stundenlohn 1,88 Euro: Ich arbeite - kriege aber kaum mehr als Hartz IV

Hartz IV gleich soziale Hängematte? Viele arbeiten, obwohl es sich fast gar nicht lohnt. Sie sind Aufstocker.

Kurios ist dabei der Rechentrick, mit dessen Hilfe Bild.de “Stundenlöhne” von 1,88 Euro oder im folgenden Fall 2,50 Euro überhaupt möglich macht:

Wie die Kölnerin Simone L. (39), die 30 Stunden in der Woche in einem Verwaltungsjob arbeitet. (…) Sie lebt von 1050 Euro Nettogehalt, 184 Euro Kindergeld und 409 Euro staatlichem Mietzuschuss. Macht 1643 Euro.

Wenn sie gar nicht arbeiten würde, hätte sie nur 270 Euro weniger. Sie verdient also nur 2,25 Euro pro Stunde.

Haben Sie’s gemerkt? Während ein Stundenlohn normalerweise angibt, was ein Angestellter pro Arbeitsstunde brutto verdient, nimmt Bild.de den Nettolohn plus Kindergeld und Mietzuschuss, zieht davon einen möglichen Anspruch auf Hartz IV ab und teilt das dann durch die Arbeitsstunden — hier: (1643€ – 1373€)/120h. Berechnet man den Stundenlohn von Simone L. auf herkömmliche Weise, dann liegt er bei ca. 12 Euro.

Wie bescheuert dieser Rechenweg ist, zeigt sich, wenn man damit den Stundenlohn eines alleinerziehenden Bild.de-Redakteurs im fünften Berufsjahr laut Tarifvertrag (immerhin 3467 Euro brutto) berechnet. Denn auch er käme lediglich auf einen Dumping-Stundenlohn von etwa 5,50 Euro statt eines wirklichen Stundenlohns von 21,67 Euro (bei 40 Arbeitsstunden).

Aber ganz unabhängig vom Gehalt: Lohnt es sich überhaupt, für Bild.de zu arbeiten?

Mit Dank an Per K.

Wie sich alle mit Hartz IV verrechnen

Der schmale Grat zwischen Arbeit und Hartz IVAm 6. Februar veröffentlichte die “Frankfurter Allgemeine Zeitung” unter der Überschrift “Der schmale Grat zwischen Arbeit und Hartz IV” einen mehr als halbseitigen Bericht über Berufe im Niedriglohnbereich. Unter Berufung auf Berechnungen des Karl-Bräuer-Instituts behauptet der Autor Sven Astheimer, dass das sogenannte “Lohnabstandsgebot” in mehreren Wirtschaftszweigen nicht eingehalten wird. Das Gehalt, das in bestimmten Branchen gezahlt wird, liege zum Teil noch unter dem Hartz-IV-Anspruch des jeweiligen Arbeitnehmers.

Die “FAZ” schreibt:

Besonders gefährdet sind Geringverdiener, vor allem, wenn von dem Lohn mehrere Familienmitglieder ernährt werden müssen.

Und tatsächlich: Studiert man die beigefügten Charts mit den Ergebnissen der Studie, so erfährt man, dass in einigen Extremfällen der Nettolohn eines Geringverdieners nur knapp über oder sogar unter dem jeweiligen Hartz-IV-Anspruch liegt.

Oder, wie es die “FAZ” formuliert:

In einigen Branchen sind die finanziellen Anreize zur Arbeitsaufgabe besonders stark: in der Zeitarbeit, dem Gastgewerbe, dem Wach- und Sicherheitsgewerbe und dem Garten- und Landschaftsbau.

Das Gehalt eines Zeitarbeiters an der unteren Lohngrenze mit Frau und zwei Kindern etwa liegt dieser Berechnung zufolge 278 Euro unter seinem Hartz-IV-Anspruch von 1.653 Euro. Wenigstens, so die “FAZ” weiter, “haben die Betroffenen einen Anspruch darauf, sich die Differenz ‘aufstocken’ zu lassen”.

Hart arbeitende Bürger haben also letztlich nur genausoviel in der Tasche wie Hartz-IV-Empfänger? Das klingt in der Tat zutiefst unsozial. Was die “FAZ” jedoch völlig unterschlägt, ist die Tatsache, dass Aufstocker durch Freibeträge als Anreiz für Erwerbstätigkeit auf einen deutlich höheren Betrag kommen.

Wir haben testweise den oben genannten Extremfall aus der “FAZ” in den Einkommensrechner des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales eingegeben und sind auf Freibeträge von 286,20 Euro gekommen (unter Einbeziehung eines 50-Euro-ÖPNV-Tickets zum Pendeln). Diese Freibeträge, die sich je nach Einkommen zwischen 240 und 350 Euro bewegen, erhalten Niedriglöhner noch zusätzlich zu ihrem auf Hartz-IV-Niveau aufgestockten Gehalt.

Auf Anfrage bestätigte uns dies auch die Bundesagentur für Arbeit:

Bevor Einkommen angerechnet wird, sind die Freibeträge abzusetzen. In Höhe dieser Freibeträge liegt somit der “Vorteil” des Erwerbstätigen. In dem Beispiel hat der Zeitarbeiter somit tatsächlich ein um 286,20 € höheres Haushaltseinkommen als die Familie, die nur Alg II bezieht. (…) Ihre Berechnung ist korrekt, die der FAZ nicht.

Auch das Karl-Bräuer-Institut distanziert sich auf Anfrage unsererseits von den Ergebnissen der “FAZ”. Das Institut habe keine Vergleichsstudie angefertigt, sondern lediglich die Brutto- und Nettolöhne ausgesuchter Branchen im Niedriglohnsektor berechnet. Den Vergleich mit Hartz-IV-Empfängern und insbesondere die Unterschlagung der Freibeträge hat demnach allein die “FAZ” zu verantworten.

Wir halten also fest: Die “FAZ” prangert einen Missstand an, den es so gar nicht gibt, und steuert dadurch die ohnehin schon hysterische Debatte, ob gewollt oder ungewollt, in eine nachweislich falsche Richtung. Und was machen andere Medien? Sie verbreiten die Mär vom fehlenden Lohnabstand völlig unreflektiert weiter:

Neue Hartz-IV-Sätze - In diesen Branchen lohnt sich Arbeit nicht mehr!
“Bild”

Diese Jobs bringen weniger Geld als Hartz IV
(“Welt Online”)

Studie: Diese Jobs bringen weniger als Hartz IV
(“Münchner Merkur”)

Studie: Diese Jobs bringen weniger Geld als Hartz IV
(“Hamburger Abendblatt”)

Einkommen auf Hartz-IV-Niveau: Arbeiten für ein Almosen
(“Spiegel Online”)

Selbst Finanzexperte Historiker Außenminister Guido Westerwelle plappert die Zahlen der “FAZ” nach, wie man in einem Gastbeitrag auf welt.de nachlesen kann:

Wer kellnert, verheiratet ist und zwei Kinder hat, bekommt im Schnitt 109 Euro weniger im Monat, als wenn er oder sie Hartz IV bezöge. Diese Leichtfertigkeit im Umgang mit dem Leistungsgedanken besorgt mich zutiefst.

Diese Leichtfertigkeit im Umgang mit Fakten besorgt uns zutiefst.

Mit Dank an Sven H.

Wer “Bild” liest, bleibt der Dumme

“Bild” hat sich in dieser Woche ein leichtes Opfer gesucht: mal wieder die Hartz-IV-Empfänger. Wer “Bild” liest, muss den Eindruck gewinnen, dass es Arbeitslosen prima geht. Dass viele den ganzen Tag faulenzen und schlicht keine Lust haben, zu arbeiten. Und, wie das bei “Bild” so ist, wenn sie eine Kampagne fährt, fallen dabei meist notwendige Differenzierungen oder beispielsweise Hinweise auf Sanktionen für arbeitsunwillige Hartz-IV-Empfänger unter den Tisch.

"Wer arbeitet, ist der Dumme!"Der gestrige Seite-1-Aufmacher der “Bild”-Zeitung “Wer arbeitet, ist der Dumme!” (siehe Ausriss), ist da keine Ausnahme. Dabei geht’s uns nicht mal darum, dass der Aufmacher sich eine Studie zum Anlass nimmt (“eine Studie des Instituts für Weltwirtschaft enthüllt”), die schon seit zwei Monaten bekannt ist. Es geht auch nicht darum, dass die zweite Studie, die “Bild” im Artikel zur Schlagzeile erwähnt, aus dem Jahr 2005 stammt. Und dass die schönen Balken-Diagramme, die “Bild” dem Artikel beigestellt hat und die auf Berechnungen des Bundes der Steuerzahler zurück gehen, gar nicht mehr aktuell sind, weil sie aus dem Jahr 2007 stammen und sich aufgrund von Änderungen der Steuergesetzgebung 2008 einiges geändert hat — nun ja… (Siehe Focus.de, wo man das alles “fragwürdig” findet.)

“Bild” berichtet hier immerhin über ein Problem, das wirklich existiert: Manche Menschen haben trotz Vollzeitbeschäftigung einen Nettoverdienst, der nur wenig über oder sogar unter dem liegt, was sie als Hartz-IV-Leistungen beanspruchen könnten. Deshalb, so konstatiert “Bild”, fehle der “Anreiz für Arbeit”.

Aber schauen wir uns die Balken-Diagramme etwas genauer an. Die beruhen, wie gesagt, auf Berechnungen des Bundes der Steuerzahler (BdSt) und sind ein wenig veraltet. Und wie man uns beim BdSt sagt, habe “Bild” sie eigentlich aus der “FAZ” übernommen, die sie am 5. Dezember vergangenen Jahres, als sie noch stimmten, abdruckte. Unter der Überschrift: “Lohnt es sich noch zu arbeiten?”

Was die “FAZ” immerhin noch kurz erwähnt (“Wenn es trotz Arbeit nicht reicht”), fehlt in “Bild” indes gänzlich: Wer netto (abzüglich Freibetrag) weniger verdient, als er mit Hartz IV bekäme, der kann zum sogenannten “Aufstocker” werden und zusätzlich ALG II bekommen. Das gibt’s allerdings nicht automatisch, man muss es beantragen.

Nach dem “Bild”-Bericht sah sich der BdSt veranlasst, selbst noch einmal mit aktuellen Zahlen nachzurechnen und dabei vor allem auch die Aufstockungsmöglichkeiten zu berücksichtigen [pdf].

Das wirkt dann zwar etwas kleinteilig, aber um zu verstehen, wie “Bild” sich ihre Schlagzeilen zurechtschustert, muss man ins Detail gehen: Beim dritten “Bild”-Beispiel (verheiratet, zwei Kinder, Bruttogehalt: 1.621 Euro)* heißt das nämlich: Inklusive Aufstockung käme die Familie auf rund 1.900 Euro – also nicht auf einen Euro mehr als (ohne Job) mit Hartz IV, sondern auf über 300 Euro mehr. Ähnlich dürfte die Rechnung beim verheirateten Gebäudetechniker mit einem Kind aussehen, den “Bild” zum Aufhänger gemacht hat (siehe Ausriss):"Ohne Arbeit hätten wir 1 Euro mehr!" “Ohne Arbeit hätten wir 1 Euro mehr!” Die Familie hat nämlich bloß “1500 Euro netto in der Haushaltskasse” und dürfte, so ein Sprecher des BdSt zu uns, Anspruch auf eine Aufstockung haben, die grob geschätzt zwischen 200 und 300 Euro liege. Wobei ohnehin fraglich ist, wie “Bild” auf “Hartz-IV-Leistungen in Höhe von insgesamt 1501,30 Euro” kommt. Angeblich enthalte diese Summe “673,30 Euro Grundanspruch für die Eltern”. Normalerweise liegt der Grundanspruch jedoch nur bei 624 Euro. Und das ist womöglich nicht der einzige Fehler in der “Bild”-Rechnung. [siehe Nachtrag]

*) In allen anderen Beispielen liegt das Nettoeinkommen zum Teil beträchtlich über den Hartz-IV-Leistungen, wobei im zweiten Beispiel das Kindergeld zwar grafisch ausgewiesen, aber in der Rechnung nicht berücksichtigt wurde. Die tatsächliche Differenz zwischen Nettoeinkommen und Hartz IV beträgt also nicht 183 Euro, wie von “Bild” angegeben, sondern 343 Euro. Der Fehler findet sich auch in der “FAZ”.

Statt “Wer arbeitet, ist der Dumme” wäre eine treffende Überschrift also: “Wer arbeitet und keine Aufstockung beantragt, ist der Dumme (und wird durch ‘Bild’ leider auch nicht schlauer)”.

P.S.: Nachdem Hugo Müller-Vogg in seinem gestrigen Kommentar noch zu der Erkenntnis kam, dass es sich durchaus lohnen könne zu arbeiten (auf Bild.de seltsamerweise ohne die Gründe: “die Chance, eines Tages mehr zu verdienen” und “das Gefühl, gebraucht zu werden” veröffentlicht), ist sich Nikolaus Fest in seinem heutigen Kommentar erstaunlich sicher: “Wer arbeitet, ist ein Idiot”.

Mit Dank an die zahlreichen Hinweisgeber.

Nachtrag, 13.2.2008: Was den in “Bild” genannten Grundanspruch von 673,30 Euro angeht, haben wir übersehen, dass die Schwangerschaft der Frau die Berechnung beeinflusst. Schwangere Hartz-IV-Empfängerinnen haben ab der 12. Woche Anspruch auf einen Mehrbedarf von rund 50 Euro. Die Gesamtsumme von 1.501,30 Euro macht das zwar nicht weniger fraglich, die 673,30 Euro dürften aber ungefähr hinkommen. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.