Bild  

Er kann nach Hause gehn!

Das mit dem Rechtsstaat, das wird sich nicht durchsetzen. Zu abstrakt sind Begriffe wie "Unschuldsvermutung" oder "Resozialisierung" für durchschnittliche "Bild"-Leser und -Redakteure, zu kompliziert Konzepte wie "Bewährungsstrafe" oder "Untersuchungshaft".

Vater erschlägt Baby! Richter schickt ihn nach Hause!

In schönster Empörungsprosa berichtet Annett Conrad aus Magdeburg:

Als wäre nichts gewesen, spaziert ein Mann aus der Polizeiwache Magdeburg (Sachsen-Anhalt). Das Handy in der rechten Hand, eine Zigarette lässig in der linken.

Die Hände, mit denen der Mann (34) seine zwei Monate alte Tochter totgeprügelt hat. Das hat er sogar zugegeben! Trotzdem darf er einfach nach Hause gehen!

Das Wort "trotzdem" ist perfide, denn damit versucht "Bild", den falschen Eindruck zu erwecken, die Frage der Untersuchungshaft hänge mit der Schwere des Tatvorwurfs und/oder einem ersten Geständnis zusammen. Dabei sieht der deutsche Rechtsstaat vor, dass es gute Gründe braucht, jemanden ohne ein Urteil ins Gefängnis zu stecken. Ein Haftgrund ist neben der Wiederholungsgefahr die Fluchtgefahr.

Letztere ist im konkreten Fall offenbar nicht gegeben:

Es ist nicht zu fassen: Ein Richter erließ zwar Haftbefehl wegen "des Verdachts der Körperverletzung mit Todesfolge", doch in Untersuchungshaft muss der Totprügler nicht. Der Haftbefehl wurde "unter Auflagen außer Vollzug" gesetzt, so die Polizei. Begründung: Es bestehe keine Fluchtgefahr!

Überraschend, dass das Wort "Begründung" bei "Bild" nicht in Anführungszeichen steht.

Gestern Vormittag das Geständnis. Der Vater gibt zu, den Säugling geschlagen zu haben. Die Mutter kommt wieder frei, ihr Freund muss zum Haftrichter – und darf trotz Haftbefehls aus der Polizeiwache spazieren.

Einzige Auflagen für den Mann, der sein Baby erschlug: Er muss aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen – und sich regelmäßig bei der Polizei melden.

Das klingt, als sei die Sache für den Mann damit ausgestanden. In Wahrheit wird die Staatsanwaltschaft Anklage erheben, es wird zum Prozess kommen; auf Körperverletzung mit Todesfolge stehen mindestens drei Jahre Haft. Aber das kann natürlich noch dauern — viel zu lang für "Bild", die sofortige Genugtuung will.

Und das alles natürlich nicht zum ersten Mal.

Mit Dank an die vielen Hinweisgeber.

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ARD  

Ein Twitzbold namens Wulff

Wenn sich früher etwas Wichtiges ereignete, gingen Journalisten auf die Straße und befragten dort herumstehende kleine Männer, was deren Gedanken dazu waren. Aber draußen ist das Wetter oft schlecht und das Risiko groß, an Verrückte zu geraten. Deswegen gehen Journalisten heute ins Internet, um nachzusehen, wie "das Netz" so über das wichtige Ereignis "denkt".

So auch die Reporter vom "Mittagsmagazin" der ARD, die sich gestern Mittag "auf der Kommunikationsplattform Twitter" umgesehen haben:

"Ausgewulfft!", heißt es da zum Beispiel. Oder: "Da wird der Träger des höchsten politischen Amts von Juristen gestürzt. Auch bezeichnend."

Es habe allerdings "auch zurückhaltende Töne" gegeben. Und:

Christian Wulff selbst hatte sich gestern am späten Abend bei Twitter zuletzt geäußert. Von seinem bevorstehenden Rücktritt war dort noch keine Rede. Im Gegenteil: Er schreibt "Die Stärke eines Rechtsstaates misst sich an der Standfestigkeit seiner Fundamente. Dazu zählt auch die Unschuldsvermutung."

Es spricht eigentlich nichts dafür, dass es sich bei dem Twitter-Account @Christian_Wulff tatsächlich um den Jetzt-Ex-Bundespräsidenten handelt: In anderthalb Jahren wurden dort nur neun Tweets veröffentlicht, der bei Prominenten sonst übliche Haken für ein "verifiziertes Profil" fehlt und auf bundespraesident.de gibt es keinen Hinweis auf einen Twitter-Account von Wulff.

Und tatsächlich ist @Christian_Wulff eine Fake-Account, wie das Bundespräsidialamt schon Anfang Januar gegenüber der "Rhein Zeitung" klargestellt hatte.

Die ARD-Reporter hätten also gewarnt sein können. Nicht zuletzt, weil sie selbst zeigen, wie viele angebliche Christian Wulffs sich auf Twitter so rumtreiben:

Andererseits hätte das bei einer Straßenumfrage natürlich auch passieren können. Wer weiß, wie viele Jecken an Karneval mit Christian-Wulff-Masken unterwegs sind.

Mit Dank an Lukas.

Nachtrag, 20. Februar: Das Team von br-online.de hat den Beitrag offline genommen und durch einen Hinweis auf die Facebook-Aktivitäten des "Mittagsmagazins" ersetzt.

Kalkofe, Acta, EVAG

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an 6vor9@bildblog.de.

1. "Das wahre Wulff-Interview"
(sat1.de, Video)
"Kalkofes Mattscheibe" ist nach fast vier Jahren mit einem "Web-Special" wieder auf Sendung. Darin zeigt Oliver Kalkofe das "wahre" Interview, in dem Ulrich Deppendorf (Oliver Kalkofe) und Bettina Schausten (Oliver Kalkofe) Bundespräsident Christian Wulff (Oliver Kalkofe) auf den Zahn fühlen. (Siehe dazu auch "Kalkofe hofft auf 'Mattscheibe'-Neustart im Netz" bei dwdl.de.)

2. "Lobhudelei in traurig-krächzender Show"
(fr-online.de, Sarah Mühlberger)
"'Wir haben eine große Künstlerin verloren', sagte Thomas D, und richtig, damit meinte er Shelly, die gerade im 'Unser Star für Baku'-Halbfinale ausgeschieden war. Es war eine traurige Sendung, in vielerlei Hinsicht, aber dass statt Yana nun doch Ornella im Finale gegen Roman verlieren wird, hatte damit wenig zu tun." "Traurig" sind laut meedia.de auch die Zuschauerzahlen der Sendung.

3. "Acta und die Politik des Abgrunds"
(spiegel.de, Sascha Lobo)
Sascha Lobo sieht in den Protesten gegen das umstrittene Handelsabkommen Acta auch einen Protest dagegen, "wie eine unzureichend informierte, wenig diskussionsfreudige Politik sich intransparent von Lobby-Gruppen eine Vorgehensweise diktieren lässt, die mit der eigenen digitalen Lebenswelt überkreuz liegt." Darin tue sich eine Reihe gefährlicher Abgründe auf: "Es beginnt damit, dass die Art, wie Acta und seine Brüder geboren werden, das ohnehin schon geringe Vertrauen in die Apparate der EU erschüttert. Was angesichts der derzeitigen Probleme des Kontinents gleich nach Überdachung des Mittelmeers das zweitdümmste ist, was passieren kann."

4. "Im Elend für den Angeklagten"
(sueddeutsche.de, Hans Leyendecker)
Jörg Kachelmann hatte vor dem Oberlandesgericht Köln geklagt, weil unter anderem "Bild" im Detail über einvernehmliche Sexualpraktiken zwischen ihm und seiner Ex-Freundin berichtet hatte, die ihn wegen angeblicher Vergewaltigung angezeigt hatte. Das Gericht entschied, die veröffentlichten Details hätten in keinem Zusammenhang mit dem konkreten Tatvorwurf gestanden, außerdem hätten die Medien wegen der Unschuldsvermutung "zurückhaltend und ausgewogen" berichten müssen. "Übersetzt heißt das: Künftig könnte es für Journalisten riskant sein, aus einer öffentlichen Hauptverhandlung genau zu berichten."

5. "Hit record"
(salon.com, Kerry Lauerman, englisch)
Salon.com, einer der Pioniere in Sachen Online-Magazine, hat eine erstaunliche Strategie gefunden, seine Ausgaben zu reduzieren: Die Seite produziert ein Drittel weniger Texte als vor einem Jahr — und hat um 40 Prozent höhere Leserzahlen. "It sounds simple, maybe obvious, but: We've gone back to our primary mission and have been focusing on originality. And it’s working."

6. EVAG meets Streisand
(blog.atari-frosch.de)
Wunderwelt Twitter: Die Essener Verkehrs-AG (aktuell 1.193 Follower) "verbietet" dem Satire-Account VRR Fanpage (VRR = Verkehrsverbund Rhein-Ruhr, aktuell 229 Follower) die Nutzung des Hashtags #evag. Seitdem ist #evag – natürlich – ein Trending Topic.

Unschuldsvermutung, Chong Tese, Affektsucht

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an 6vor9@bildblog.de.

1. "Journalistisches Feingefühl vs. rechtliche Korrektheit"
(medien-monitor.com, Sophie Mono)
Der Zustand der Gerichtsberichterstattung in Deutschland. Rechtsanwalt Michael Schmuck: "Früher sind Journalisten freiwillig aus dem Gerichtssaal gegangen, wenn es um intime Details ging. Heute wollen viele von ihnen extra dann drinnen bleiben."

2. "Sextremistinnen"
(heise.de/tp, Peter Mühlbauer)
Peter Mühlbauer macht darauf aufmerksam, dass die Zeitschrift "Emma" das Wort "Unschuldsvermutung" als "Unwort des Jahres" vorschlägt. "Die Unschuldsvermutung ist eine der tragenden Säulen jedes Rechtsstaats. Wer sie ablehnt, der kann schwerlich argumentieren, auf dem Boden des Grundgesetzes zu stehen."

3. "Wo kommen diese kreischbereiten Dinger her?"
(berliner-zeitung.de, Carmen Böker)
Carmen Böker schaut die VOX-Sendung "Das perfekte Model": "Wer sich eher nach innen freut, wenn ihm etwas gelingt, der hat im affektsüchtigen Privatfernsehen nichts verloren."

4. "Kurzer Einwurf: Theaterkuchen"
(spox.com, donluka)
Fußball: Donluka befasst sich mit den Spekulationen der Boulevardzeitungen um den neuen Stürmer des 1. FC Köln: "Herzlich willkommen, lieber Chong Tese! Ich hoffe, Du liest keine 'Zeitungen' und schießt im ersten Spiel ein schönes Tor und zeigt es damit allen Superklugen, Stimmungsmachern und Stammtischbrüllern."

5. "Liebe Zeitung, so wird das nichts"
(streim.de)
Andreas Streim kommentiert eine ganzseitige Anzeige von die-zeitungen.de (dahinter steht die Zeitungs Marketing Gesellschaft in Frankfurt).

6. "Kann man so sagen"
(hermsfarm.de)
Was nach der ersten Folge von "Shit Girls Say" folgte.

Ich glaub, mein Hamster bohnert!

Im vergangenen November wurde Dortmund von etwas erschüttert, das die Lokalpresse als "handfesten Pädagogik-Skandal" und "Psychoterror" bezeichnete — oder schlicht als "Hamster-Affäre".

Die "Westfälische Rundschau" fasste die Ereignisse damals so zusammen:

Auslöser für den Vorgang, der auch die Bezirksregierung in Arnsberg beschäftigt, war die Bitte einer Lehrerin an der [...]-Realschule im Ortsteil [...] am ersten Tag nach den Sommerferien, die Kinder sollten doch am nächsten Tag etwas mitbringen, was ihnen besonders am Herzen liegt.

Carina, neu in der Stadt und und neu an der Schule, fragte, ob sie auch ihren Goldhamster Attila mitbringen könne, wie sie es an der Grundschule auch schon getan habe. Die Antwort der Lehrerin "Das halte ich für keine gute Idee" verstand das Kind nicht als Absage. Als die Zehnjährige am nächsten Tag das Tier in einem so genannten Race-Ball, einem handelsüblichen runden Laufball für Hamster mitbrachte, nahm das Verhängnis seinen Lauf.

Für das "Verhängnis" hatte die "WR" einen Kronzeugen, den Patenonkel der kleinen Carina. Die sei "sofort von der Lehrerin als Tierquälerin beschimpft worden", erzählte der Mann der Zeitung.

Und weiter:

Die irritierte Nachfrage des Kindes, sie habe doch den Hamster tags zuvor angekündigt, habe die Lehrerin mit den Worten quittiert: "Du bist genauso verlogen wie dein Bruder."

Die Zehnjährige sollte daraufhin ihre Sachen packen und den Unterricht verlassen. "Carina hatte noch kein Schokoticket und kannte nicht mal den Fußweg nach Hause", erläutert [D.] die prekäre Situation des Kindes, das eigentlich nach Schulschluss mit dem großen Bruder heimfahren sollte. Ein Weg, der über 6,5 Kilometer zu Fuß zunächst an verkehrsreichen Straßen, später durch einsamen, dichten Wald führt. Einmal versicherte sich das Mädchen bei einem Taxifahrer, dass es noch auf dem richtigen Kurs sei. "Absolut unverantwortlich", kommentiert der Patenonkel den Rausschmiss der Lehrerin.

Es waren schwere Vorwürfe, die der Mann gegen die Lehrerin erhoben hat und die sich die "WR" zueigen machte. Doch damit nicht genug:

Doch damit nicht genug. Am nächsten Tag wurde es erst richtig perfide. Die Mitschüler sollten Aufsätze über die vermeintliche Tierquälerei Carinas schreiben. Nach dem Wochenende musste die Zehnjährige sich neben die Lehrerin setzen und das Tribunal öffentlicher Denunzierung ertragen. Pädagogik wie im Mittelalter. Nein, nach diesen seelischen Grausamkeiten wollte das Kind nicht länger zu dieser Schule gehen. Inzwischen erhielt Carina an einer Realschule in einem anderen Stadtteil einen Platz.

"Die Kleine war fertig", schüttelt der Patenonkel nur den Kopf. "Das war Psychoterror!" Er half den polnischen Eltern beim Abfassen einer Dienstaufsichtsbeschwerde, die nach Arnsberg ging.

Für die Position der Gegenseite fand die "WR" genau einen Satz:

Schulleiter [...], den die WR in den Ferien erreichte, hält die ganze Sache für "aufgebauscht" und möchte auch unter Hinweis auf das schwebende Verfahren "nichts dazu sagen".

Die Kommentare unter dem Artikel im Online-Portal "Der Westen" der WAZ-Regionalzeitung deckten ein breites Spektrum von Meinungen ab: Mal war die Lehrerin eindeutig die Böse, mal die Eltern des Kindes. In jedem Fall waren sie, wie "Der Westen"-Kommentare immer sind: Laut, wild und ungestüm, manche mussten gar von der Redaktion entfernt werden.

Einen halben Tag später hatte die "Hamster-Affäre" die Aufmerksamkeit, die sich die "WR" gewünscht hatte: Der zuständige Regierungspräsident in Arnsberg schaltete sich ein und "Der Westen" titelte, der Lehrerin drohten Konsequenzen.

Regierungspräsident Gerd Bollermann hat schnell auf die "Hamster-Affäre" reagiert. Nach unserem Bericht über den extremen Fall von Mobbing an einer Realschule in Dortmund-[...] kümmert er sich persönlich um die Aufklärung der skandalösen Vorgänge. [...]

"Kinder dürfen nicht gemobbt werden", erklärt jetzt Regierungspräsident Dr. Gerd Bollermann. "Ein respektvoller Umgang mit Schülerinnen und Schülern ist eine Selbstverständlichkeit. Kinder dürfen an unseren Schulen nicht bloßgestellt oder gemobbt werden".

Im letzten Moment muss dem zuständigen Lokalreporter Gerald Nill dann aber wieder eingefallen sein, dass die Unschuldsvermutung auch in diesem Fall gelten könnte, weswegen er die Vorwürfe ein wenig relativierte. Oder genauer: den Regierungspräsidenten die Vorwürfe ein wenig relativieren ließ.

"Falls sich die Vorwürfe bestätigen sollten, sind disziplinarische Konsequenzen nicht ausgeschlossen", stellt Arnsberg klar. Jetzt erhalte die Lehrerin aber die Gelegenheit, ihre Sicht der Dinge darzulegen.

"Sollte sich das Verhalten der Lehrerin bestätigen, wäre dies pädagogisch nicht akzeptabel und bedarf einer intensiven Nachbereitung", macht RP Dr. Bollermann nachdrücklich deutlich. "Für mich steht der sensible Umgang mit den Kindern an erster Stelle."

In einem dritten Artikel verkündete der Reporter:

Mobbing: Friedensgipfel zum "Hamster-Fall" in Dortmund bringt Klärung

Die "Klärung" sah in seinen Augen so aus:

Die sogenannte "Hamster-Affäre" an der [...]-Realschule ist weitgehend geklärt. Nach einem mehrstündigen Gespräch mit dem Regierungspräsidenten Dr. Gerd Bollermann sind die Angehörigen, die eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen eine Lehrerin wegen Mobbings gestellt hatten, zufrieden.

"Wir haben mehr erreicht, als wir geglaubt hatten", erklärte Mittwoch der Patenonkel der zehnjährigen Carina, Christian [D.]. Er hatte die Westfälische Rundschau eingeschaltet, nachdem Carina wegen eines in die Schule gebrachten Hamsters schwer von einer Lehrerin gemobbt worden sein soll. Sie soll die Zehnjährige auf einen 6,5 Kilometer langen, noch unbekannten Heimweg geschickt haben, sie der Lüge "wie Dein Bruder" bezichtigt haben sowie Mitschüler Schmähaufsätze über die vermeintliche Tierquälerin schreiben und verlesen lassen.

Das Kind war danach zusammen gebrochen und musste an einer anderen Schule angemeldet werden. Als die Schulaufsicht dann noch nahe gelegt hatten, die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Lehrerin fallen zu lassen, hatte der Patenonkel die WR eingeschaltet.

Das war schon ein Hauch Distanz mehr als in den vorigen Artikeln, aber an den Fakten konnte eigentlich immer noch kein Zweifel bestehen: Durchgeknallte Lehrerin misshandelt armes Mädchen. Die Lehrerin oder ihre Schulleitung kam gar nicht erst zu Wort.

Dann passierte etwas, was Nill und der "WR" so gar nicht in den Kram passte: Die Lehrergewerkschaft "lehrernrw" forderte den Rücktritt des Regierungspräsidenten:

"Wie im Zusammenhang mit der so genannten ‘Hamster-Affäre‘ eine Lehrkraft an den Pranger gestellt wird, ist ungeheuerlich", kommentiert Brigitte Balbach, Vorsitzende von "lehrer nrw", die Vorgänge an der [...] Realschule.

"Der Arnsberger Regierungspräsident Dr. Gerd Bollermann lässt zu, dass eine Lehrerin öffentlich gebrandmarkt wird. Er inszeniert sich als Kindesbeschützer, trifft sich höchstpersönlich mit den Eltern – aber mit der beteiligten Lehrerin haben bis jetzt weder er noch der zuständige Abteilungsleiter der Bezirksregierung gesprochen."

Gerald Nill, der den Fall bis hierhin für die "WR" begleitet hatte, fand die Forderungen der Lehrergewerkschaft "absurd", wie er in einem Kommentar anmerkte:

Worum ging’s? Eine Lehrerin, die eine Zehnjährige in Sippenhaft nimmt, ihre Aufsichtspflicht verletzt und Psychoterror im Namen des Tierschutzes anwendet. Am Ende muss gar das Ordnungsamt die artgerechte Haltung des Nagers begutachten. Wenn auch nur ein einziger Vorwurf davon stimmt, ist die Aufsichtsbeschwerde berechtigt.

Das ist sprachlich schon mal beeindruckend: Die Lehrerin "nimmt" das Kind "in Sippenhaft", "verletzt" ihre Aufsichtspflicht und "wendet" "Psychoterror" "an" — alles im Indikativ. "Wenn" nur einer dieser Vorwürfe nicht stimmt, hat die "WR" geschlampt.

Hat sie aber sicher nicht, denn:

Die WR ist sorgfältig vorgegangen. Sie hat vor der Veröffentlichung mit dem Schulleiter gesprochen. Sie hatte vor der Veröffentlichung die Stellungnahme der Aufsichtsbehörde in Händen. Und sie hat kein Tribunal veranstaltet und den Namen der Lehrerin bewusst aus der Geschichte herausgelassen.

Na dann.

Aber lassen wir den Mann grad noch ausreden:

Doch jetzt macht eine Lehrergewerkschaft ein neues Fass auf und fordert den Rücktritt von Dr. Gerd Bollermann. Die Lehrerin habe sich richtig verhalten. Es handele sich nämlich um einen Fall von Tierquälerei. Und jetzt wird’s absurd: Selbst eine Lehrergewerkschaft stellt das Wohl eines Nagers über das Wohl einer Zehnjährigen!

Die finale Schlussfolgerung ist perfide, denn auch hier setzt Nill es wieder als völlig gegeben voraus, dass die Vorwürfe stimmen und das Wohl des Kindes in Mitleidenschaft gezogen wurde.

Dann wurde es auch bei der "WAZ"-Gruppe absurd: Nachdem auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft GEW das einseitige Verhalten des Regierungspräsidenten kritisiert hatte, wechselte die Zuständigkeit der Berichterstattung plötzlich von der "WR" zur "WAZ" selbst. Und der neue Autor hatte plötzlich auch neue Fakten zur Hand:

Nach WAZ-Informationen stellen inzwischen neue Hinweise den [...] Schulstreit möglicherweise in ein anderes Licht. So soll das Mädchen von der Lehrerin keineswegs alleine auf den Heimweg geschickt worden sein. Auch sollen Mitschüler mit dem so genannten Raceball, in dem die Zehnjährige den Hamster transportiert hatte, auf dem Schulhof Fußball gespielt haben – bis eine Lehrkraft einschritt.

Am vergangenen Freitag nun vermeldete "Der Westen", dass die Bezirksregierung Arnsberg die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Lehrerin "sorgfältig geprüft und als unbegründet zurückgewiesen" habe.

"Der Lehrerin, gegen die sich die Beschwerde der Eltern gerichtet hat, kann in dienstrechtlicher Hinsicht kein Fehlverhalten vorgeworfen werden. Gleichwohl werden wir den gesamten Geschehensablauf aber noch einmal mit der Lehrkraft und der Schulleitung reflektieren und in pädagogischer Hinsicht bewerten", betont Regierungspräsident Dr. Gerd Bollermann. Zu diesem Zweck werde die Schulabteilung der Bezirksregierung den Dialog mit der Schulleitung fortsetzen.

Das ist diese typische trockene Behördensprache. Klarer sind diese Ausführungen am Ende des Artikels:

Auch hatten sich im Nachhinein die Schilderungen des Patenonkels nicht belegen lassen. Die Eltern von Mitschülern hatten sich zu Wort gemeldet und den Sachverhalt anders dargestellt.

Der Text schließt mit folgenden Worten:

Ob die Lehrerin nun nach der für sie positiven Ermittlung eine öffentliche Entschuldigung bekommt, steht unterdessen auf einem anderen Blatt.

Ja, genau.

Mit Dank an Lisa und Robert F.

FM4-Hörer bringt Opernball-Schönheit um

Wenn es nach den Autoren der österreichischen Boulevardzeitung "Österreich" geht, hätte sich der junge Mann, der in Wien unter Mordverdacht steht, wenigstens ein hässliches Opfer suchen können: In etwa jedem zweiten Satz betonen sie, dass seine ermordete Freundin eine "hübsche", ja gar "bildhübsche" Frau gewesen sei. Und damit sich die Leser selbst überzeugen können, ob "Österreich" mit dieser Einschätzung richtig liegt (Geschmäcker sind ja auch bei toten jungen Frauen verschieden), hat die Zeitung in ihrem Internetportal genügend Fotos der "Opernball-Schönheit" aufgefahren, die entweder den Copyright-Vermerk "privat" tragen oder aus der Opernball-TV-Übertragung des ORF stammen, in der die Frau zu sehen war.

Wie mag die Redaktion wohl an diese Fotos gekommen sein? "Österreich" liefert eine naheliegende Erklärung:

Ein junges Traumpaar, das auch gern Privat- und Urlaubsfotos im Internet zeigt. Ihr Beziehungstraum: "Liebe ist … jemanden zu haben, der dich nimmt, wie du bist."

Über den jungen Mann scheint "Österreich" nicht ganz so viel herausgefunden zu haben, und so muss als Charakterisierung reichen, dass er ein "leidenschaftlicher FM4-Hörer" sei — diese Information ist dann auch wichtig genug für eine Zwischenüberschrift und eine Erwähnung in der Folgeberichterstattung.

"Österreich" zeigt aber nicht nur das Opfer, sondern nennt auch noch das Alter, den Vor- und den abgekürzten Nachnamen der jungen Frau und des jungen Mannes, sowie Hintergründe zu deren Elternhäusern und gibt – jetzt ist’s offenbar eh egal – die exakte Adresse der Wohnung an, in der die Frau erstochen wurde.

Der Täter, daran lässt die Überschrift kein Zweifel, muss der Freund der Toten sein. Blöderweise gilt aber auch Österreich (das Land) als Rechtsstaat, weswegen "Österreich" (die Zeitung) zu dieser kreativen "Distanzierung" greifen muss:

Wie die Polizei später feststellte, hatten die beiden zunächst eine Flasche Wein geleert, danach wurde [...] im Schlafzimmer durch mindestens acht Stiche in den Oberkörper getötet – [...] (für den die Unschuldsvermutung gilt) rannte nach den schrecklichen Szenen auf die Straße und irrte in Wien-Margareten umher.

Und wenn Sie das alles schon beunruhigend fanden, dann warten Sie mal ab, wie "Österreich" die Geschichte am Donnerstag weiter erzählte:

Jetzt sitzt er da, der FM4-Fan und [...]student [...] in der U-Haft [...] in Wien – geknickt und voll Selbstmitleid und bekommt mehr Besuch, als er erwartet hat. Fast stündlich klopft ein anderer Anwalt an die Zelle, um den Aufsehen erregenden Fall zu übernehmen. Dabei betet der Verdächtige (für den die Unschuldsvermutung gilt) immer dieselben Worte herunter: "Ich kann mir das alles nicht erklären. Ich hab sie doch so geliebt."

Unterhält man sich ein paar Minuten mehr mit dem [...], liefert er dann doch (s)ein Motiv für die Bluttat an der hübschen [...], mit der er seit zwei Jahren zusammen war und mit der er seit einem Jahr in Wien in einer gemeinsamen Wohnung zusammenlebte.

Entweder, der Reporter von "Österreich" hat eine sehr lebhafte Phantasie — oder er war tatsächlich bei dem jungen Mann (für den die Unschuldsvermutung gilt) in der U-Haft-Zelle und hat sich von dem Tatverdächtigen, der offensichtlich noch ohne anwaltlichen Beistand ist, ein mutmaßliches Motiv und eine ebensolche Tatbeschreibung geben lassen.

Wir sind uns nicht sicher, was beunruhigender wäre.

Mit Dank an den Hinweisgeber.

Killerkeime, Handschellen, Franz Josef Wagner

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an 6vor9@bildblog.de.

1. "Alarm im Darm des Journalismus"
(taz.de, Michael Ringel)
"Ganz Deutschland" fürchtet sich vor EHEC? Michael Ringel zweifelt daran. Und erinnert sich an den Norovirus. "Noro klang wie Dr. No und war der Darmschrecken, bevor Ehec auftauchte. Noro kostete bislang weitaus mehr Menschen das Leben als Ehec, aber in unseren aufgeregten Zeiten braucht es eben immer neue Säue, die das Mediendorf in Atem halten."

2. "Angriff der Killerkeime"
(fagri.de)
Ein Tod durch EHEC ist im Vergleich zu anderen Todesarten eher unwahrscheinlich. Trotzdem fürchten sich die Menschen. "Ein Grund dafür ist, dass der Mensch nicht die Größe der Gefahr selbst wertet, sondern wie andere darauf reagieren. Wenn nun aber die Medien durch die Bank auf ihren Titelseiten suggerieren: 'Wir haben ein Problem!' wird dies zum allgemeinen Konsens."

3. "Facie prima"
(ad-sinistram.blogspot.com, Roberto J. De Lapuente )
Viele Medien zeigen Dominique Strauss-Kahn in Handschellen. Roberto J. De Lapuente fragt, was dagegen spricht, ein neutrales Foto zu verwenden: "Solche Fotos sind ein Affront gegen die Unschuldsvermutung und untergraben den fairen Verlauf des Rechtsstaates. Selbst wenn eine mögliche Unschuld am Ende herauskäme, die Bilder brennen sich ein."

4. "Der rasende Regierungssprecher"
(zeit.de, Steffen Seibert)
@RegSprecher Steffen Seibert schreibt seine Erfahrungen mit Twitter und Twitter-Nutzern auf: "Der dogmatische Teil der Twittergemeinde, und der meldet sich gerne bei mir, erregt sich ebenso lustvoll über abweichendes Verhalten wie manch Schrebergärtner über Wildwuchs in der Parzelle nebenan."

5. "Blogs als Quelle für traditionelle Medien: Keine Lust mehr, euer Fußvolk zu sein"
(basicthinking.de, Jürgen Vielmeier)
Jürgen Vielmeier stellt fest, dass viele traditionelle Medien Blogger nicht richtig zitieren.

6. "BILD-Kolumnist Franz Josef Wagner und seine Mutter"
(mediensalat.info, Ralf Marder)

Bild  

Die verlorene Ehre des Abu A.

Am Samstag berichtete die Münchner Ausgabe von "Bild" über die Freilassung eines Imams nach 80 Tagen U-Haft:

Nach den schweren Prügel-Vorwürfen Münchner Imam ist wieder frei!

Er war über zwei Monate in U-Haft. Wurde von einer seiner drei Frauen schwer belastet. Doch jetzt hat Shaza H. (31) überraschend ihre Aussage widerrufen! Und Imam Abu A. (40) ist wieder ein freier Mann. Kuriose Wendung einer von Beginn an rätselhaften Geschichte…

Die Formulierung "kuriose Wendung einer von Beginn an rätselhaften Geschichte" ist vielleicht der klägliche Versuch einer Erklärung, warum "Bild" bei der Berichterstattung über diesen Fall in den letzten Monaten die Unschuldsvermutung, die gelten muss, solange die Schuld eines mutmaßlichen Täters nicht bewiesen ist, nicht nur missachtet, sondern mit Füßen getreten hat.

Alles begann am 2. Dezember 2010, als "Bild" titelte: "Islamischer Friedens-Prediger bricht seiner Dritt-Frau die Knochen – Mitten in Deutschland!". Auf Bild.de sah das so aus:

Ehefrau verprügelt Imam bricht seiner Dritt-Frau die Knochen Islamischer Friedens-Prediger als böser Knochenbrecher in U-Haft

Da Islam-Bashing zu der Zeit im Zuge der Sarrazin-Nachwehen ohnehin noch besonders en vogue war, las sich der dazugehörige Artikel so:

"Die Frauen, deren Widerspenstigkeit ihr befürchtet, ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie."
(Koran, 4. Sure, Vers 34)

München – Tiefe dunkle Augen, langer Bart, Kopfbedeckung, weites Gewand. Der Münchner Imam Abu A. (40) sieht aus wie Massenmörder Osama bin Laden. Doch Abu A. gilt als "schillernde, friedliebende Figur" und gern gesehener Gast bei Integrationsrunden.

JETZT SITZT DER VORZEIGE-IMAM IM KNAST! VERHAFTET ALS MUTMASSLICHER FRAUENSCHLÄGER!

Von diesem Zeitpunkt an war Abu A. bei "Bild" nur noch der "Prügel-Prediger". Und dann waren da ja auch noch die alles andere als klassischen Familienverhältnisse des Imams: Am 3. Dezember berichtete "Bild" München, als wäre es in Deutschland verboten, zehn Kinder zu haben und dafür Kindergeld zu beziehen:

10 Nachkommen! Abu A. (40) hat Anspruch auf 1900 Euro Kindergeld Die Akte des Prügel-Predigers

Abu A. lebt mit seinen drei Frauen und zehn Kindern zusammen, für sie kassiert er fast 1900 Euro monatlich.

Am 4. Dezember war Abu A. nicht mehr nur "Prügel-Imam", sondern sogar der "Prügel-Imam!" mit Ausrufezeichen:

Prügel-Imam! Zoff mit Frau um die Kinder Die Eltern stritten sich um das Sorgerecht

Das mutmaßliche Opfer hingegen war bei "Bild" einfach nur "sein Opfer":

Sein Opfer ist mit den beiden Kindern an einem geheimen Ort abgetaucht.

Nach einem weiteren Artikel vom 15. Dezember mit dem Titel "Prügel-Imam: Abu A. muss weiter in Haft bleiben" holte "Bild" kurz vor Jahresende noch einmal zum Schlag aus:

Jetzt fordert er Freilassung aus dem Gefängnis: Opfer des Prügel-Imam flüchtet aus München! München - Seine Brutalität und Gewalt gegenüber einer seiner drei Frauen brachten Imam Abu A. (40) vor einem Monat in die JVA Stadelheim.

Damit es sich die Gomolkas, Arbingers, Kiewels, Kürthys, Wittmanns und wie sie bei "Bild" alle heißen, ein für allemal hinter die Ohren schreiben können, hier noch einmal Ziffer 13, Pressekodex:

Die Berichterstattung über Ermittlungsverfahren, Strafverfahren und sonstige förmliche Verfahren muss frei von Vorurteilen erfolgen. Der Grundsatz der Unschuldsvermutung gilt auch für die Presse.

Und die Richtlinie 13.1:

(…) Die Presse darf eine Person als Täter bezeichnen, wenn sie ein Geständnis abgelegt hat und zudem Beweise gegen sie vorliegen oder wenn sie die Tat unter den Augen der Öffentlichkeit begangen hat. (…) Ziel der Berichterstattung darf in einem Rechtsstaat nicht eine soziale Zusatzbestrafung Verurteilter mit Hilfe eines "Medien-Prangers" sein. Zwischen Verdacht und erwiesener Schuld ist in der Sprache der Berichterstattung deutlich zu unterscheiden.

Das Ermittlungsverfahren gegen Abu A. läuft noch, doch ein dringender Tatverdacht besteht nicht mehr. Egal, wie es juristisch noch weitergeht: "Bild" hat gegen den Pressekodex verstoßen und billigend in Kauf genommen, den Ruf eines Unschuldigen zu zerstören.

Es wäre nicht das erste Mal.

Schnitzelkrieg, Glenn Beck, 9Live

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an 6vor9@bildblog.de.

1. "Schule tritt Flucht nach vorne an"
(siegener-zeitung.de)
Der angebliche "Schnitzelkrieg" (BILDblog berichtete) hat Folgen für den Leiter der Christophorus-Grundschule in Betzdorf. Er hat rund 250 E-Mails erhalten, "in denen er bedroht oder beleidigt wird". Weiter klärt der Artikel auf über die Rolle von "Bild" und RTL. Eine Stellungnahme (von Schulleitung, Schulelternbeirat, Personalrat) ist auf der Website der Schule zu lesen.

2. "Lauterkeit der Recherche"
(presserat.ch)
In einem ausführlichen Bericht behandelt der Schweizer Presserat eine Beschwerde eines Amateurfußballers gegen die Boulevardzeitung "Blick", in der es unter anderem darum geht, ob die Recherchen auf Facebook korrekt waren oder nicht (Zusammenfassung).

3. "Bewegung im Presserecht"
(faz-community.faz.net/blogs/wort, Joachim Jahn)
Joachim Jahn kommentiert ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, in dem es um die Wort- und Bildberichterstattung über prominente Personen geht. Zu "Promianwälten", "die die Medien gerne schrotflintenartig verklagen", schreibt er: "Die Aversion gegenüber der Nennung des eigenen Namens erlischt übrigens auch dann schlagartig, wenn diese Advokaten von wohlmeinenden oder ahnungslosen Journalisten als vermeintlich objektive 'Experten' befragt werden, etwa zur (natürlich zu beherzigenden) Unschuldsvermutung für Verdächtige."

4. "Crazy-Con"
(heise.de/tp, Peter Mühlbauer)
Peter Mühlbauer porträtiert den US-amerikanischen TV- und Radiomoderator Glenn Beck. "Die hohen Einschaltquoten erklären sich unter anderem daraus, dass Beck unbestreitbar unterhaltsam ist. Und diese Unterhaltsamkeit rührt zu einem großen Teil aus seiner Unberechenbarkeit und aus Tabubrüchen."

5. "Der Köder muss dem Fisch schmecken: Was denkt Deutschland über 9Live?"
(dwdl.de, Video, 3:38 Minuten)
Daniel Aßmann befragt Fußgänger, was sie von Call-In-Gewinnspielen halten.

6. "Wie intelligent sich Kinder vorkommen (im Vergleich zu den Eltern)"
(graphitti-blog.de, okuhn)

Bild  

Newspaper Gaga

Die Frage "Wie gaga ist das denn?" ist bei "Bild" üblicherweise der Berichterstattung über die singende Lady vorbehalten. Vor elf Tagen fragte so die Bremer Regionalausgabe — und das, obwohl es gar nicht um Musik ging. Die Tatsache, dass der Artikel inzwischen aus dem Onlinearchiv verschwunden ist, hat allerdings nichts mit Lady Gaga oder den internen Überschriften-Vorschriften von "Bild" zu tun, sondern mit Entscheidungen des Landgerichts Berlin.

Am 3. Dezember hatte "Bild" in Bremen riesengroß mit einer Behauptung aufgemacht, die sich bei näherer Betrachtung als gewagt herausstellen sollte:

Wie gaga ist das denn? GRÜNER will Bremer Knast ABSCHAFFEN

"Bild" berichtete, Horst Frehe, der Sprecher für Rechtspolitik der Grünen in der Bremer Bürgerschaft, stelle "sehr skurrile Forderungen" bzw. "Forderungen, die das Prädikat gaga verdienen". "Gaga" heißt für "Bild" beispielsweise:

Frehe will sicherstellen, dass Blinde und Gehörlose auch in Gebärdensprache über ihre Rechte und Pflichten informiert werden.

Nicht, dass Sie sich wundern: Natürlich sollen da keine Blinden in Gebärdensprache informiert werden. Frehe, der sich seit Jahren für die Rechte von Behinderten engagiert und selbst im Rollstuhl sitzt, fordert, dass die Belehrung über Rechte und Pflichten "ggf. in fremder Sprache, bei Gehörlosen in Gebärdensprache, Blinden in Braille oder auf Tonträger oder kognitiv Eingeschränkten in Leichter Sprache" erfolgen soll, wie es die Europäische Menschenrechtskonvention vorsieht und laut JVA-Leiterin auch Praxis wäre, wenn es Fälle gäbe.

Ebenfalls "gaga":

Lebensmittel-Päckchen sollen nicht mehr von Wärtern durchsucht werden dürfen. So könnten Drogen, Waffen und Handys noch leichter in den Knast kommen.

Tja, das passiert, wenn man in einem "internen Schreiben an das Parlament, das BILD vorliegt" Formulierungen findet, die man nicht versteht, und dann einfach mal drauf los phantasiert, ohne den Verfasser des Schreibens zu fragen. Oder wenigstens jemanden, der sich mit dem Thema auskennt.

Geschrieben hatte Frehe in der vertraulichen E-Mail an Mitglieder des Rechtsausschuss, die BILDblog ebenfalls vorliegt:

3. Kontrolle von Paketen: hier Auscchluss von Nahrungs- + Genussmitteln, Alternative UHVzG Brandenburg §41

Das liest sich zunächst verwirrend. Es hätte also geholfen, wenn "Bild"-Autor René Möller mal bei dem Politiker nachgefragt hätte. Das hat er laut Frehe aber nicht getan.

Dabei hätte Frehe vermutlich das geantwortet, was er auch uns auf Nachfrage schreibt:

Ich habe nie gefordert, dass Nahrungsmittelpäckchen nicht kontrolliert werden sollen. Im Bremer Gesetz ist wegen der Kontrollprobleme jeglicher Empfang von Nahrungsmittelpäckchen ohne Einschränkung ausgeschlossen. Brandenburg differenziert dort. Die Frage war, ob eine effektive Kontrolle so viel Mehraufwand verursacht, dass man den Erhalt generell und ohne Ausnahme verbieten muss.

Aber eine "Gaga"-Forderung hat Frehe bzw. "Bild" ja noch in petto. Die aus der Überschrift:

Ein Gutachter, der sich mehrmals für die Abschaffung der Gefängnisse ausgesprochen hat, soll an dem Gesetzentwurf mitwirken. Frehe fordert, den pensionierten Rechtswissenschaftler Johannes Feest (70) daran zu beteiligen. Der Wissenschaftler in einem Vortrag: "(…) dass das Gefängnis selbst jedem Humanisten ein Gräuel sein muss und dass seine letztliche Abschaffung ein Schritt zur Humanisierung (…) unserer Gesellschaft wäre."

Der emeritierte Bremer Professor Johannes Feest ist Herausgeber eines renommierten Kommentars zum Strafvollzugsgesetz und Betreiber des Strafvollzugsarchivs. Er ist in mehreren Bundesländern als Experte zum gleichen Thema gehört worden und es wäre laut Frehe seltsam gewesen, "ihn in seiner Heimatstadt nicht einzuladen."

Dass "Bild" in einem Vortrag von Feest aus den 1990er Jahren einen Satz gefunden hat, der die "letztliche Abschaffung" von Gefängnissen als fernes Idealziel formuliert, zeugt zwar von (für "Bild" sonst eher ungewöhnlichem) Recherchewillen, taugt aber nur bedingt zur Diskreditierung von Feest. Oder gar der von Frehe, der ihn als Experten vorladen wollte.

Um den Artikel rund zu kriegen, brachte "Bild"-Autor René Möller schließlich noch "Knast-Chefin" Silke Hoppe in Position:

Zu den Forderungen der Abschaffung eines Gefängnisses schüttelt die Anstaltsleiterin nur den Kopf. Hoppe: "Den Strafvollzug abschaffen zu wollen, ist lebensfremd und wird auch keine Mehrheit finden."

Die Leiterin der JVA wusste nach eigenen Angaben gar nicht, in welchem Zusammenhang sie von "Bild" zitiert werden würde.

Wie gesagt: Die "Forderungen der Abschaffung eines Gefängnisses" hat "Bild" sich in mühevoller Arbeit selbst gedrechselt, weswegen das Adjektiv "lebensfremd" gar nicht mal so unpassend erscheint.

Das Berliner Landgericht hat am 8. Dezember zwei einstweilige Verfügungen erlassen: "Bild" muss die Behauptungen unterlassen und eine Gegendarstellung abdrucken. Letztere muss sich in Größe und Aufmachung an dem beanstandeten Ursprungsartikel orientieren, was bedeutet, dass "Bild" fast eine halbe Seite mit der Gegendarstellung füllen müsste. Die Überschrift sollte in 100-Punkt-Schrift gesetzt sein.

Innerhalb des gerichtlich angeordneten Zeitrahmens hat "Bild" die Gegendarstellung nicht veröffentlicht.

Nachtrag, 18. Dezember: Am Mittwoch, dem 16. Dezember veröffentlichte "Bild" in Bremen unter der Überschrift "Grüne fordern humane U-Haft" einen Artikel, der in Größe und Aufmachung an den "Gaga"-Artikel vom 3. Dezember erinnerte.

Zwar fehlt das Wort "Gegendarstellung", aber der Text endet ungewohnt deutlich:

In BILD vom 3. Dezember 2009 stand irrtümlich, "Grüner will Bremer Knast abschaffen". Horst Frehe dazu: "Das ist völliger Quatsch! Natürlich wollen weder die Grünen noch ich den Strafvollzug in Frage stellen. Wir möchten bei der Entstehung des Gesetzes nur unbedingt auf humane Regelungen achten. Denn in der U-Haft gilt die Unschuldsvermutung."

BILD möchte sich in aller Form für die falsche Berichterstattung bei Horst Frehe entschuldigen. Frehe dazu: "Ich nehme die Entschuldigung an."

Wie die "taz Bremen" heute weiter berichtet, zahlt "Bild" im Rahmen eines Vergleichs 5.000 Euro Schmerzensgeld an Horst Frehe. Dieser will das Geld heute an verschiedene wohltätige Organisationen spenden.

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