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“Nicht von Deutschland aus betrieben oder verwaltet”

Diese “Bild”-Titelschlagzeile vom vergangenen Freitag …

Ausriss Bild-Titelseite - Granaten auf deutschen Öl-Tanker

… klingt ja so, als wären bei den Angriffen auf zwei Schiffe im Golf von Oman “GRANATEN” auf einen “deutschen Öl-Tanker” geschossen worden.

Nun ist es schon nicht wirklich sicher, ob es sich tatsächlich um Granaten handelte oder um Torpedos oder um Haftminen oder um wasauchimmer, das zu den Explosionen führte. Aber eigentlich soll es hier sowieso um was anderes gehen: War das wirklich ein “deutscher Öl-Tanker”? Das behaupten ja auch andere Medien.

Zwei Schiffe wurden vergangenen Donnerstag circa 26 Kilometer vor der iranischen Küste angegriffen. Das eine heißt “Front Altair”, fährt unter der Flagge der Marshallinseln, gehört zur norwegischen Reederei Frontline und war vergangenen Freitag brennend auf der “Bild”-Titelseite zu sehen. Mit dem “deutschen Öl-Tanker” meint die Redaktion allerdings das andere angegriffene Schiff namens “Kokuka Courageous”. So richtig deutsch ist es aber nicht: Die Reederei Kokuka Sangyo ist ein japanisches Unternehmen, das Schiff fährt unter der Flagge Panamas, die Besatzung kommt von den Philippinen, die Klassifikationsgesellschaft ist aus Frankreich, die Hauptmaschine aus Japan, es wurde in China gebaut. Die einzige Verbindung zu Deutschland: Der Vertragsreeder, der die Bereederung des Schiffs (das ihm aber nicht gehört) als Dienstleistung übernimmt, also den Betrieb managt, sitzt in Singapur und ist, oha!, eine Tochtergesellschaft der Hamburger Reedereigruppe Schulte Group.

Auch die Hamburger Staatsanwaltschaft sagt: “Das Schiff wird nicht von Deutschland aus betrieben oder verwaltet”. Und sogar Welt.de widerspricht indirekt den Springer-Kollegen von “Bild” und deren Titelschlagzeile:

Bei der “Kokuka Courageous” von einem deutschen Schiff zu sprechen trifft nicht zu.

Mit Dank an Niclas für den Hinweis!

Der Begriff “Schießerei” – und wie Redaktionen mit ihm umgehen

Vergangene Woche, am späten Mittwochabend, hat ein ehemaliger Soldat in der südkalifornischen Stadt Thousand Oaks auf die Gäste einer Country Music Bar geschossen und dabei mindestens zwölf Menschen getötet.

Die deutschen Medien berichteten über diesen Vorfall zum Beispiel so:

Screenshot FAZ.net - Schießerei in Kalifornien - Mehrere Tote bei Angriff auf Studentenparty
Screenshot n-tv.de - Vorfall in Kalifornien - Etliche Tote bei Schießerei in US-Bar
Screenshot Tagesschau.de - Thousand Oaks in Kalifornien - Viele Tote bei Schießerei in Bar
Screenshot heute.de - Thousand Oaks in Kalifornien - Mindestens zwölf Tote nach Schießerei in Bar
Screenshot Tagesspiegel.de - Thousand Oaks - Zwölf Tote bei Schießerei in Bar in Kalifornien
(in dieser Reihenfolge: FAZ.net, n-tv.de, tagesschau.de, heute.de, Tagesspiegel.de)

Nun ist so ein tragisches Ereignis nicht unbedingt der beste Moment für Wortklaubereien, aber diese Schlagzeilen sind andererseits ein passender Anlass, das Wort “Schießerei” einer genaueren Betrachtung zu unterziehen.

Der Duden definiert den Begriff so:

1. (meist abwertend) [dauerndes] Schießen
2. wiederholter Schusswechsel

Dass die zweite Bedeutung die häufiger verwendete ist, zeigt sich bei den Synonymen, die der Duden auf seiner Webseite vorschlägt:

[bewaffnete] Auseinandersetzung, Gefecht, Kampf, Kugelwechsel, Plänkelei, Schusswechsel; (umgangssprachlich) Ballerei; (besonders Militär) Feuergefecht; (Militär veraltend) Geplänkel, Scharmützel, Treffen

Der Begriff “Ballerei” zeigt, in welchem Sinne die erste Bedeutung zu verstehen ist.

Das bedeutet nicht zwingend, dass der Begriff “Schießerei” im Zusammenhang mit dem Verbrechen in Thousand Oaks falsch verwendet wird, aber angesichts der Tatsache, dass Begriffe wie “Messerstecherei”, “Schlägerei” oder “Prügelei” ja eigentlich ausschließlich zur Beschreibung einer Auseinandersetzung verwendet werden, haben wir uns gefragt, wie Redaktionen mit einem solchen Begriff umgehen — und die Frage entsprechend auch Redaktionen gestellt.

Die Deutsche Presse-Agentur (dpa) hat in ihren internen Standards eine klare Definition, was eine “Schießerei” ist:

Schießerei
Eine Schießerei ist ein Schusswechsel. Wir sprechen also von einer Schießerei, wenn zwei oder mehr Seiten sich gegenseitig beschießen, nicht aber, wenn nur eine Seite (wiederholt) feuert.

Zwar führt der Duden als Bedeutung auch “dauerndes Schießen” auf — allerdings mit dem Zusatz “meist abwertend”. So mag es sprachlich korrekt sein, über eine Jagd zu sagen: “Diese idiotische Schießerei”. Dies rechtfertigt aber nicht, von einer Schießerei zu sprechen, wenn zum Beispiel Polizisten auf einen Verdächtigen geschossen haben, ohne dass dieser das Feuer erwiderte.

Besonders vorsichtig müssen wir bei der Übersetzung des englischen “shooting” sein, das sowohl für einen Schusswechsel als auch eine einseitige Schussabgabe stehen kann.

Der Verweis auf die Übersetzung ist wichtig. Das Oxford Dictionary definiert “shooting” so:

The action or practice of shooting with a gun.

Trotz klarer Regeln könne man nicht vollständig ausschließen, dass sich der Begriff nicht doch mal in Meldungen einschleiche, hat uns dpa-Nachrichtenchef Froben Homburger auf Anfrage erklärt. Insbesondere in ersten Meldungen, wenn die Lage noch unübersichtlich sei, könne dies mitunter passieren. Bei Hinweisen auf eine Verwendung des Begriffs, die nicht den eigenen Standards entspricht, würden die Meldungen sofort korrigiert. Im aktuellen Fall lauteten die Überschriften der dpa-Meldungen aber etwa “Schüsse in Bar in Kalifornien” oder “Polizei: 13 Tote nach Schüssen in Bar in Kalifornien”.

Etwas anders sah es beim deutschsprachigen Dienst der Agence France-Presse (AFP) aus, der zunächst von einer “Schießerei” geschrieben hatte. Aber auch dort ist man sich der Problematik des Begriffs bewusst, wie Geschäftsführer und Chefredakteur Andreas Krieger auf unsere Anfrage antwortet:

Wir verwenden den Begriff “Schießerei” nur in bestimmten Fällen, da er nicht präzise ist. Dies gilt etwa, wenn — wie im vorliegenden Fall — zu einem frühen Zeitpunkt der Tathergang noch nicht klar zu erkennen ist. In den ersten Meldungen der Feuerwehr von Thousand Oaks hieß es: “Firefighters and first responders are arriving on scene of a report of a shooting at an establishment.” Diese Quelle war die Grundlage für unsere anfängliche Berichterstattung. Nachdem zuverlässige Quellen — Feuerwehr, Zeugen und der örtliche Sheriff — bestätigten, dass ein bewaffneter Mann in die Disko eingedrungen war und den Angriff verübt hatte, berichteten wir dies und verwendeten den Begriff “Schießerei” nicht weiter.

Bei tagesschau.de ist der Begriff “Schießerei” im Laufe des Donnerstags aus dem Artikel verschwunden, noch bevor “Tagesschau”-Chefredakteur Kai Gniffke unsere E-Mail gelesen hatte. Eine Antwort auf unsere Anfrage haben bisher leider noch nicht erhalten, die “Tagesschau”-Redaktion hat aber angekündigt, uns über die internen Abstimmungen zum Begriff auf dem Laufenden zu halten.*

Auch beim ZDF haben wir nachgefragt und diese Antwort erhalten:

Die Redaktion heute.de ringt täglich um möglichst treffende Begriffe und Formulierungen. Gerade bei Gewalttaten ist das eine besondere Herausforderung, sind Ablauf, Hintergründe und Motivlage doch zunächst meist völlig unklar. “Amoklauf”, “Terroranschlag”, “Angriff”? Richtig ist, dass die — zumindest breiter gefasste — Begrifflichkeit “Schießerei” auch als Schusswechsel verstanden werden kann. Es muss immer im Einzelfall entschieden werden, welche Wortwahl am präzisesten den Sachverhalt spiegelt.

Im konkreten Fall hat sich die Redaktion offensichtlich gegen den Begriff entschieden, denn er taucht in der aktualisierten Fassung des Artikels nicht mehr auf. Und auch ein Artikel vom vergangenen Wochenende, dessen Überschrift zunächst “Tote bei Schießerei in Florida” gelautet hatte, ist jetzt mit “Tödliche Schüsse in Florida” überschrieben.

Der “Tagesspiegel” schrieb uns:

[W]ir beim Tagesspiegel haben gerade über Ihre Mail zum Thema “Schießerei” gesprochen und Ihren Denkanstoß gerne und dankbar aufgenommen.
 
“Schießerei” impliziert einen “Schusswechsel”. Ihr Vergleich mit “Prügelei” und “Schlägerei” etwa ist da sehr treffend. Insofern haben wir unsere Zeile in diesem Fall auch geändert.
 
Bei solchen Vorfällen ist es aber oft so, dass die Hintergründe zunächst unklar sind. Dann wird schnell erst einmal auch bei den Agenturen von “Schießerei” geschrieben.

Auch bei n-tv.de hat es offensichtlich eine Diskussion über den Begriff gegeben, denn obwohl wir dort gar nicht nachgefragt hatten, ist im dortigen Artikel inzwischen nicht mehr von einer “Schießerei” die Rede.

Von den oben gezeigten Beispielen verwendet nur noch FAZ.net den Begriff “Schießerei” in der Dachzeile. Von dort haben wir bisher auch noch keine Antwort auf unsere Anfrage erhalten.

Da der Begriff “Schießerei” natürlich nicht nur im aktuellen Fall verwendet wurde, haben wir auch beim RBB nachgefragt, der am vergangenen Mittwoch zum Beispiel eine Meldung über einen Mann, der in Blankenfelde-Mahlow angeschossen wurde, unter dieser Überschrift bei rbb24.de veröffentlicht hatte:

Screenshot rbb24.de - Schwerverletzter bei Schießerei vor Dönerimbiss

Eine Antwort haben wir bisher nicht erhalten.**

*Nachtrag, 14. November: Wie angekündigt, hat auch die “Tagesschau”-Redaktion noch geantwortet. Chef vom Dienst Andreas Werner schreibt heute auf unsere Anfrage:

Bei der “Tagesschau” verwenden wir den Begriff “Schiesserei” in der Regel nicht! Er trifft nur selten das Geschehen, ist ungenau oder gar falsch. Ob Amoklauf oder politisch motivierter Angriff (etwa in Schulen oder auch kürzlich in einer Synagoge in den USA) — wir bemühen uns, möglichst schnell, das, was passiert, auch begrifflich präzise zu benennen! “Schiesserei” verharmlost meistens Tathergänge. Allerdings neigen etwa amerikanische Medien dazu, in ersten Eil-Meldungen den Begriff “Schiesserei” zu benutzen — häufig, weil das Geschehen noch unklar ist. Und die Versuchung ist groß, das Unklare in unklare Begriffe zu Hüllen. Wir machen es uns zur Aufgabe, dem nicht zu erliegen. Und fast immer gelingt es uns — auch wenn die Faktenlage noch nebulös ist.

Korrektur, 14. November: Wir hatten AFP-Geschäftsführer Andreas Krieger aus Versehen zuerst Christian Krieger genannt. Wir bitten Herrn Krieger sowie unsere Leserinnen und Leser für diesen Fehler um Entschuldigung!

**Nachtrag, 19. November: Inzwischen hat auch der RBB auf unsere Anfrage reagiert. Wolfram Leytz, Leiter von rbb24, schreibt:

Es gibt keine grundsätzliche Entscheidung zur Verwendung von Begriffen wie Schießerei. Es gilt eher die grundsätzliche Regel: So korrekt wie möglich (zum Beispiel im Sinne der Definition des Duden oder auch des StGB bei Straftaten), aber auch so lebensnah verständlich für den Nutzer wie möglich.

Verwechselt “Tagesspiegel” Hitler mit “Tagesspiegel”?

Am Samstag veröffentlichte die “FAZ” in ihrer Gastautoren-Rubrik “Fremde Federn” einen Artikel des AfD-Vorsitzenden Alexander Gauland. Das Stück sorgte für einige Aufregung — unter anderem beim “Tagesspiegel”, der gestern Abend enthüllte (heute auch bei unseren “6 vor 9” verlinkt):

Twitter-User entdeckt Parallelen zwischen Gauland-Text und Hitler-Rede

Ein Twitter-User entdeckte Parallelen zwischen dem Kommentar des AfD-Vorsitzenden und einer Rede, die Adolf Hitler am 10. November 1933 vor Arbeitern in Berlin in Siemensstadt hielt.

Das Thema schaffte es heute sogar auf die Titelseite der Print-Ausgabe:

Historiker: Gauland argumentiert wie Hitler

(Inzwischen macht die Geschichte auch international die Runde.)

Konkret geht es um folgende Aussagen:

Screenshot eines Tweets von Jonas-Mueller-Töwe - Der Stand der Debatte 2018 in Deutschland: Paraphrasierte Hitler-Reden werden in der FAZ gedruckt. Wegen Pluralismus und so. Links Gauland, rechts Hitler - dazu zwei Screenshots mit Zitaten von Gauland und Hilter, die auch hier im Text gleich folgen

So schrieb Gauland:

(…) Diese globalisierte Klasse sitzt in den international agierenden Unternehmen, in Organisationen wie der UN, in den Medien, Start-ups, Universitäten, NGOs, Stiftungen, in den Parteien und ihren Apparaten, und weil sie die Informationen kontrolliert, gibt sie kulturell und politisch den Takt vor. Ihre Mitglieder leben fast ausschließlich in Großstädten, sprechen fließend Englisch, und wenn sie zum Jobwechsel von Berlin nach London oder Singapur ziehen, finden sie überall ähnliche Appartements, Häuser, Restaurants, Geschäfte und Privatschulen.

Das hat zur Folge, dass die Bindung dieser neuen Elite an ihr jeweiliges Heimatland schwach ist. In einer abgehobenen Parallelgesellschaft fühlen sie sich als Weltbürger. Der Regen, der in ihren Heimatländern fällt, macht sie nicht nass. Sie träumen von der one world und der Weltrepublik. Da dieses Milieu ,sexy’ ist, hat es auch auf Teile der Gesellschaft großen Einfluss, denen der Zutritt dorthin versperrt bleibt.

Und Adolf Hitler hatte, wie der “Tagesspiegel” dokumentiert, 1933 vor Siemens-Arbeitern gesagt:

(…) Der Völkerstreit und der Haß untereinander, er wird gepflegt von ganz bestimmten Interessenten. Es ist eine kleine wurzellose internationale Clique, die die Völker gegeneinander hetzt, die nicht will, daß sie zur Ruhe kommen. Es sind das die Menschen, die überall und nirgends zuhause sind, sondern die heute in Berlin leben, morgen genauso in Brüssel sein können, übermorgen in Paris und dann wieder in Prag oder Wien oder in London, und die sich überall zu Hause fühlen. (Zuruf aus dem Publikum: “Juden!”)

Es sind die einzigen, die wirklich als internationale Elemente anzusprechen sind, weil sie überall ihre Geschäfte betätigen können, aber das Volk kann ihnen gar nicht nachfolgen, das Volk ist ja gekettet an seinen Boden, ist gekettet an seine Heimat, ist gebunden an die Lebensmöglichkeiten seines Staates, der Nation.

Nun kann man dort durchaus Ähnlichkeiten erkennen. Vielleicht hat Gauland aber gar nicht, wie der “Tagesspiegel” vermutet, bei Hitler abgeschrieben, sondern — beim “Tagesspiegel”.

Der veröffentlichte 2016 nämlich einen Gastbeitrag von Michael Seemann, in dem es hieß:

Diese neue globalisierte Klasse sitzt in den Medien, in den StartUps und NGOs, in den Parteien, und weil sie die Informationen kontrolliert (“liberal media”, “Lügenpresse”), gibt sie überall kulturell und politisch den Takt vor.

Gauland in der “FAZ”:

Diese globalisierte Klasse sitzt in den international agierenden Unternehmen, in Organisationen wie der UN, in den Medien, Start-ups, Universitäten, NGOs, Stiftungen, in den Parteien und ihren Apparaten, und weil sie die Informationen kontrolliert, gibt sie kulturell und politisch den Takt vor.

“Tagesspiegel” 2016:

Es ist eine Klasse, die fast ausschließlich in Großstädten lebt, die so flüssig Englisch spricht wie ihre Muttersprache, für die Europa kein abstraktes Etwas ist, sondern eine gelebte Realität, wenn sie zum Jobwechsel von Madrid nach Stockholm zieht.

Gauland:

Ihre Mitglieder leben fast ausschließlich in Großstädten, sprechen fließend Englisch, und wenn sie zum Jobwechsel von Berlin nach London oder Singapur ziehen, finden sie überall ähnliche Appartements, Häuser, Restaurants, Geschäfte und Privatschulen.

Diese teils wörtliche Übereinstimmung ist nicht nur “Tagesspiegel”-Lesern aufgefallen, sondern auch dem Verfasser des ursprünglichen “Tagesspiegel”-Beitrags:

Screenshot eines Tweets von Michael Seemann - oha. es sieht so aus als hätte alexander gauland fast wörtlich bei mir abgeschrieben. allerdings habe ich mit der globalen klasse ja auch explizit das feindbild der afd rekonstruiert.

Nur der “Tagesspiegel” selbst scheint noch nichts bemerkt zu haben. Aber vielleicht bringt er’s ja morgen auf der Titelseite: Tagesspiegel verwechselt Tagesspiegel mit Hitler.

Mit Dank an Stefan S. und Alexander H. für die Hinweise!

Nachtrag, 11. Oktober: Im Interview mit t-online.de erzählt Michael Seemann, dass er sich sehr sicher sei, dass Alexander Gauland bei ihm abgeschrieben hat:

Der Beitrag von Herrn Gauland in der “FAZ” enthält mit leichten Abwandlungen eins zu eins Sätze aus meinem Text für den “Tagesspiegel”. Das sind eindeutige Plagiate. Wie ein Fingerabdruck. Das hat mich erschreckt.

Gauland hingegen lässt einen Sprecher ausrichten, dass er den Text von Seemann nicht gekannt habe.

Hier spricht die Polizei: Redaktionen bitte selbst recherchieren!

Reicht es für Redaktionen, sich bei der eigenen Berichterstattung einzig auf Polizeimeldungen zu verlassen? Ein aktueller Fall aus Nordhessen zeigt, dass das keine gute Idee ist.

In der Nacht von Sonntag auf Montag holte die Polizei im hessischen Witzenhausen einen 27-jährigen Syrer aus dessen Wohnung, weil dieser nach Bulgarien abgeschoben werden sollte. Ziemlich schnell versammelten sich Menschen auf der Straße vor dem Haus. Sie protestierten gegen die Festnahme und umzingelten die geparkten Polizeiautos, um diese am Wegfahren zu hindern. Die Polizei rief daraufhin Verstärkung. Auch die Gruppe der Demonstranten vergrößerte sich, auf rund 60 Personen. Was alles in den knapp zwei Stunden in dieser Nacht passiert ist, ist noch nicht endgültig geklärt — es stehen Aussagen gegen Aussagen: Die Polizei behauptet, es seien Steine auf sie geworfen worden. Dem widersprechen die Demo-Teilnehmer, die wiederum sagen, dass Pfefferspray und Schlagstöcke gegen sie eingesetzt wurden, was die Polizei bestätigt. Bei der Frage, ob dieser Einsatz angemessen war, gehen die Meinungen auseinander.

Bereits um 5:03 Uhr am Montag, also gut zwei Stunden, nachdem sie ihren Einsatz in Witzenhausen beendet haben, veröffentlichten die Beamten der Polizeidirektion Werra-Meißner eine erste Pressemitteilung. Darin werden auch die angeblich geworfenen Steine erwähnt. Bereits eineinhalb Stunden später, um 6:40 Uhr, verbreitete die dpa ihre erste Meldung über den Landesdienst Hessen. Einzige Quelle: die Polizei:

Protestaktion gegen Abschiebung: 60 Menschen umzingeln Streifenwagen
Witzenhausen (dpa/lhe) – Bis zu 60 Menschen haben in der Nacht zu Montag in Witzenhausen (Werra-Meißner-Kreises) gegen die Abschiebung eines 27-jährigen Syrers protestiert. Nachdem der Mann festgenommen wurde, wurden die beiden Streifenwagen umzingelt und Fahrradfahrer blockierten den Weg, wie die Polizei mitteilte. Die Beamten hätten nicht wegfahren können und Verstärkung gerufen. Während der Räumung der Straße kam es laut Polizei zu Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Polizisten, bei denen Steine geworfen und Pfefferspray sowie Schlagstöcke eingesetzt wurden. Mehrere Teilnehmer der Protestaktion wurden dabei verletzt. Nach zwei Stunden habe sich die Demonstration aufgelöst.

Vier Stunden später, um 10:53 Uhr, schickte die dpa einen fast wortgleichen Artikel über den größeren Basisdienst. Auch hier bezieht sich die Agentur ausschließlich auf die Polizeimeldung. Dieser Text ist bei mehreren Nachrichtenseiten als erste Information zu dem Vorfall in Witzenhausen erschienen und dort noch immer abrufbar, etwa bei Welt.de, bei “Zeit Online”, bei shz.de und vielen weiteren.

Die Pressestelle der Polizeidirektion Werra-Meißner gab um 11:17 Uhr eine “Folgemeldung” raus. Neu ist nun, dass nicht nur “rund ein Dutzend Teilnehmer der Spontanversammlung” verletzt worden seien, sondern auch “mehrere Polizeibeamte”. Die dpa griff auch diese Polizeimeldung auf, verzichtete erneut auf andere Quellen und schickte um 12:14 Uhr einen Text über den Landesdienst Hessen, der so anfängt:

Witzenhausen (dpa/lhe) – Bei einem gewalttätigen Spontan-Protest gegen die Abschiebung eines Syrers sind in der Nacht zum Montag im nordhessischen Witzenhausen mehrere Polizisten und etwa ein Dutzend Demonstranten verletzt worden. Beamte seien mit Steinen beworfen worden.

Steinewerfer bei “einem gewalttätigen Spontan-Protest”.

Um 19:34 Uhr schrieb die dpa in einer weiteren Meldung (erneut im Landesdienst Hessen) noch immer von einem “gewalttätigen Spontan-Protest”, nun kommt aber erstmals auch der Arbeitskreis Asyl Witzenhausen zu Wort:

Witzenhausen (dpa/lhe) – Bei einem gewalttätigen Spontan-Protest gegen die geplante Abschiebung eines Syrers sind in der Nacht zum Montag im nordhessischen Witzenhausen mehrere Polizisten und etwa ein Dutzend Demonstranten verletzt worden. Beamte seien mit Steinen beworfen worden. Die Polizei musste nach eigenen Angaben Reizgas und Schlagstöcke einsetzen. Ein Arbeitskreis Asyl Witzenhausen ging von deutlich mehr verletzten Demonstranten aus.

Zu diesem Zeitpunkt steht längst fest, dass es auch andere Versionen als die der Polizei zum nächtlichen Geschehen in Witzenhausen gibt. Die Onlineredaktion der “Hessischen/Niedersächsischen Allgemeinen” veröffentlichte am Montag um 14:01 Uhr einen Artikel (von der Redaktion um 15:30 Uhr desselben Tages noch einmal aktualisiert), in dem unter anderem steht:

Mehrere Leser und Anwohner haben sich dagegen mit einer anderen Version der Ereignisse an die HNA gewandt: Sie berichten, dass die Proteste friedlich gewesen seien und die Gewalt von den Polizisten ausgegangen sei. “Die Demonstrierenden waren lautstark und haben mit ihren Sprechchören “Kein Mensch ist illegal” auf sich aufmerksam gemacht, aber nicht mit irgendeiner Form von Gewalt”, schreiben Teilnehmer der Solidaritätskundgebung. “Ich beobachtete auch, dass Polizisten ohne Vorwarnung Menschen ins Gesicht schlugen “um ihnen die Trillerpfeifen wegzunehmen””, schreibt eine Anwohnerin.

Um 19:11 Uhr erschien bei HNA.de ein weiterer Artikel zum Thema:

Screenshot hna.de - Protest wegen Abschiebung in Witzenhausen - Einfach so geprügelt

In der “HNA”-Reportage von einer spontanen Kundgebung am Montag gegen die Abschiebung des Syrers und gegen Polizeigewalt zitiert der Autor Personen, die Sonntagnacht dabei waren:

Unabhängig voneinander erzählen die Zeugen der vorigen Nacht dieselbe Geschichte. Einer von ihnen trägt eine Armschlinge, rund um sein Schlüsselbein leuchten rote Blutergüsse. Er sagt, dass mehrere Polizisten ohne Vorwarnung mit Schlagstöcken auf sie eingeschlagen hätten.

Das bestätigt auch eine junge Frau. Sie berichtet von über 50 Menschen, die sich ab 1.12 Uhr vor dem Haus von Bangin H. versammelt hätten. Rund um die Polizeistreife, in der Bangin H. später nach Eschwege gebracht wurde, hätten sie eine Menschenkette gebildet, um das Auto zu blockieren. Entgegen der Angaben der Polizei sei von den Protestierenden dabei keine Gewalt ausgegangen — und schon gar kein Stein geworfen worden. Nachdem sie aber der Aufforderung der Polizei, sich von dem Wagen zu entfernen, nicht nachgekommen seien, sei eine Front von Polizisten auf sie zugekommen, habe “einfach so geprügelt” — auch auf die, die bereits auf dem Boden gelegen hätten.

Bei der dpa, die um 21:44 Uhr eine weitere Meldung über den Landesdienst Hessen schickte, ist das alles offenbar nicht angekommen. Zwar wird erneut erwähnt, dass der Arbeitskreis Asyl Witzenhausen “von deutlich mehr verletzten Demonstranten” ausgehe; doch noch immer ist von “einem gewalttätigen Spontan-Protest” die Rede, als gäbe es keine Zweifel daran. Und auch sonst sind keine weiteren Gegenstimmen zur Version der Polizei im Text der dpa zu finden.

Erst am Dienstag um 11:43 Uhr berichtet die Agentur im Landesdienst Hessen über “Knochenbrüche”, “Klagen” und den Widerspruch zur Polizei-Meldung:

Demonstranten klagen wegen «Polizeigewalt» in Witzenhausen
Witzenhausen (dpa/lhe) – Der Polizei-Einsatz bei einer Demo gegen die Abschiebung eines Syrers im nordhessischen Witzenhausen hat ein juristisches Nachspiel. Der für den Arbeitskreis Asyl Witzenhausen tätige Rechtsanwalt Sven Adam hat Klagen beim Verwaltungsgericht Kassel eingereicht. Es solle festgestellt werden, dass der Polizei-Einsatz mit Pfefferspray und Schlagstöcken übertrieben und rechtswidrig gewesen sei. Zwei Klagen von Betroffenen seien am Montag eingereicht worden, sagte Adam. (…)

Nach Polizei-Angaben wurden die Beamten mit Steinen beworfen. Es habe Verletzte gegeben. Der AK Asyl Witzenhausen widersprach der Schilderung.

In ihrer (bis dato) letzten Meldung, erschienen am Dienstag um 16:16 Uhr im Landesdienst Hessen, zitiert die dpa zusätzlich noch die Polizei, die es für “eine schwere Frage” halte, ob ihr Einsatz angemessen gewesen sei.

Über einen ganzen Tag hat es gedauert, bis auch die Demonstranten ihre Sicht bei der dpa erzählen durften und beispielsweise das Steinewerfen dementieren konnten. Bis dahin schien einzig die Version der Polizei Gültigkeit zu besitzen. In Berichten überregionaler Medien, die sich größtenteils auf die Agentur verlassen und die nicht, wie die “HNA”, selbst vor Ort recherchiert haben, spiegelt sich das wider. Bild.de titelt:

Screenshot Bild.de - Pfefferspray, Prügel, Steineschmeisser - Gewalt-Protest gegen Abschiebung

Welt.de schreibt von einer “Straßenschlacht”:

Screenshot Welt.de - Straßenschlacht wegen geplanter Abschiebung eines Syrers

Genauso Tagesspiegel.de, wo das Werfen von Steinen schon in der Dachzeile zur Tatsache wird:

Screenshot Tagesspiegel.de - Polizisten mit Steinen beworfen - Geplante Abschiebung eines Syrers endet in Straßenschlacht

Und auch bei FAZ.net, beim “Deutschlandfunk” und bei Stern.de gibt es nur die Version der Polizei von den steinewerfenden Demonstranten.

Sich bei der Berichterstattung einzig auf Aussagen der Polizei zu verlassen, reicht oft nicht. Erst recht nicht, wenn die Polizei Partei in einem Konflikt ist, wie Sonntagnacht in Witzenhausen. Es gibt genug Beispiele, in denen Redaktionen Falschinformationen der Polizei ungeprüft verbreitet haben: der vermeintlich unter Strom gesetzte Türknauf in der Friedelstraße 54 in Berlin etwa oder die falschen Molotowcocktails bei den G20-Krawallen in Hamburg.

Der 27-jährige Syrer, der nach Bulgarien abgeschoben werden sollte, weil er dort zuerst in die Europäische Union einreiste, ist übrigens wieder frei. Er hätte auch gar nicht von der Polizei mitgenommen werden dürfen: Bereits vor einem Jahr entschied das Verwaltungsgericht Kassel, dass der Mann nicht nach Bulgarien abgeschoben werden darf, weil das Asylsystem dort “insbesondere hinsichtlich bereits anerkannter Flüchtlinge an systemischen Mängeln” leide. Die Polizei konnte das wohl nicht wissen, vermutlich liegt der Fehler bei Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Der Syrer lebt nun weiter in Witzenhausen, wo er einen Job hat und bei der Freiwilligen Feuerwehr aktiv ist.

Schwere Geburt einer internationalen Ente

Manchmal ist es ja schon verblüffend, wie der Blick von außen dabei helfen kann, Dinge zu sehen, die man sonst nicht wahrnimmt. Da entdeckt zum Beispiel ein beachtlicher Teil der Weltpresse einen Babyboom auf Island, ziemlich genau neun Monate nach einem tollen Sieg der isländischen Fußballnationalmannschaft, zwinkerzwinker. Und die Isländer selbst bekommen das vor Ort gar nicht mit.

Doch der Reihe nach: Bei der Fußballeuropameisterschaft in Frankreich im vergangenen Jahr besiegte das isländische Team im Achtelfinale am 27. Juni England mit 2:1. Ein ziemlich überraschender Erfolg. Und vor drei Tagen, am 28. März und somit fast exakt neun Monaten nach dem isländischen Triumph, melden Medien weltweit: Auf Island gibt es einen Babyboom, angeblich ausgelöst durch wilde Liebesnächte nach dem Erfolg bei der EM.

Medien aus Spanien berichten:

Aus Nordirland:

Aus den USA:

Aus Neuseeland:

Aus England:

Selbst die BBC produziert ein Video, in dem Comicbabys aus einem isländischen Geysir geschossen kommen:

Und auch deutsche Medien greifen die Geschichte auf. Bild.de zum Beispiel:

“Focus Online”:

Tagesspiegel.de:

Derwesten.de:

Der SWR:

Gala.de:

“RP Online”:

Und, und, und.

Nur: Die Sache mit dem Babyboom auf Island stimmt wohl nicht. Der öffentlich-rechtliche Rundfunksender RÚV schreibt von “Falskar fréttir” und berichtet, dass in den Geburtskliniken in den vergangenen Tagen alles ganz normal gewesen sei. Das Portal “Nútíminn” fragt bei einigen Hebammen nach, und auch die sagen: alles wie immer. Und auf der Seite “The Reykjavík Grapevine” heißt es schon in der Überschrift: “No, There’s No Football-Fueled Baby Boom in Iceland”.

Aber wie kommt dann die Nachricht der isländischen Fußballbabys in die internationalen Titelzeilen? Viele der Seiten, die eine Quelle angeben, berufen sich auf die isländische Website “Visir”. Der dortige Artikel basiert lediglich auf einer einzigen Quelle: dem Tweet eines Mannes, der offenbar Arzt ist und von einem Rekord bei den Periduralanästhesien auf der Entbindungsstation seines Krankenhauses am vergangenen Wochenende schreibt, “neun Monate nach dem 2-1 Sieg gegen England”. Sein Tweet beginnt mit einem “hehehe” und endet mit einem Zwinkersmiley:

Das ist dann auch schon alles, worauf sich die Meldungen aus der ganzen Welt stützen: einen Zwinkertweet.

Mit Dank an Timm F. für den Hinweis!

Presserat rügt blutige Berichterstattung

Im Juni druckte die “Bild”-Zeitung ein Foto, auf dem ein Mann stirbt. Blutüberströmt sitzt er auf dem Boden, ein Messer steckt in seinem Bauch, hinter ihm steht noch der mutmaßliche Täter.

Das Foto erschien in “Bild Hamburg”, auf Bild.de und riesengroß auf Seite 3 der Bundesausgabe:

Auf den weiteren Fotos ist zu sehen, wie sich Passanten um das Opfer kümmern und der mutmaßliche Täter, dessen Gesicht klar zu erkennen ist, festgenommen wird.

(Nachdem der Artikel erschienen war, haben wir uns übrigens mit dem Fotografen über die Bilder unterhalten. Seine Antworten können Sie hier nachlesen.)

Gestern hat sich der Presserat mit dem Fall beschäftigt und gegen “Bild” und Bild.de eine öffentliche Rüge ausgesprochen. Die Berichterstattung verstoße sowohl gegen Ziffer 8 (Schutz der Persönlichkeit) als auch Ziffer 11 (Sensationsberichterstattung) des Pressekodex. In der Pressemitteilung heißt es:

Der Vorgang des Sterbens wird in einem protokollarischen Detailreichtum geschildert, der nicht in öffentlichem Interesse liegt und somit unangemessen sensationell ist.

Auch bei anderen Artikeln der “Bild”-Medien war es vor allem die übertriebene Grausamkeit, die vom Presserat kritisiert wurde.

So erhielt Bild.de eine weitere Rüge für die Berichterstattung über eine Beziehungstat, bei der ein Mann seine Ehefrau erschossen hatte. In dem Artikel waren Porträtfotos des Opfers zu sehen, außerdem nannte die Redaktion den vollen Namen der Frau. Damit habe Bild.de zum Einen den Persönlichkeitsschutz der Frau verletzt, denn nach Richtlinie 8.2 des Pressekodex ist bei Verbrechen und Unglücken “das Wissen um die Identität des Opfers in der Regel unerheblich”.

Außerdem enthielt der Artikel ein Foto, das von einer Augenzeugin mit der Handykamera aufgenommen wurde. Es zeigt Täter und Opfer kurz vor der Tat auf einer Wiese sitzend, der Mann hält ein Gewehr in der Hand.

In der Kombination dieses Bildes mit dem direkt daneben platzierten Porträtfoto des Opfers sah der Beschwerdeausschuss eine unangemessen sensationelle Darstellung im Sinne der Ziffer 11 Pressekodex.

Als “unangemessen sensationell” bewertete der Presserat auch das Werk eines “Bild”-Zeichners, auf dem ein Mann zu sehen ist, der von einer Heuballen-Maschine “zerschreddert” wird (“Bild” liebt solche brutalen Zeichnungen). Kritisiert wurde neben der Illustration auch die Tatsache, dass das Opfer aufgrund persönlicher Details identifizierbar wurde. Das Gremium sprach daher eine Missbilligung gegen Bild.de aus.

Ebenso missbilligt wurde ein Bild.de-Artikel mit dem Titel:

Darin zeigt das Portal ein Foto, auf dem die Frau schwer verletzt auf der Straße liegt. Da sich die Geschichte in Peking ereignet hatte, habe kein ausreichendes öffentliches Interesse an dem Fall bestanden, befand der Presserat, und auch hier erkannte er eine “unangemessen sensationelle Darstellung”.

Genau wie bei einem weiteren Artikel, diesmal in der Print-Ausgabe. Darin hatte “Bild” ein Foto gedruckt, auf dem mehrere irakische Soldaten erschossen werden, das Blut spritzt aus ihren Köpfen. Mehr muss man wohl nicht dazu sagen.

Eine weitere Missbilligung bekam Bild.de für einen Artikel über den Soldaten Bowe Bergdahl. Er enthielt ein (offenbar von Facebook geklautes) Foto der Ex-Freundin des Mannes, an dem laut Presserat kein öffentliches Interesse bestand.

Insgesamt erhielten die “Bild”-Medien (wenn man die Rüge für Nicolaus Fests Hass-Kommentar und die Entscheidungen zur MH17-Berichterstattung mitzählt) drei Rügen, sechs fünf Missbilligungen und vier Hinweise.

Eine weitere Rüge ging an die Online-Ausgabe des “Tagesspiegel”, wo ein Original-Dokument erschienen war, das angeblich aus dem Büro des Vorsitzenden der Partei Die Linke stammte. Darin wurde aufgelistet, wer nach der Bundestagswahl eine Funktion in der neuen Fraktion haben und wer ausscheiden soll. Darüber hatte sich ein Mitarbeiter eines Regionalbüros beschwert, der in dem Papier als “zu schützende Person” namentlich genannt wird.

Der Ausschuss war der Ansicht, dass die Veröffentlichung des Namens des Betroffenen seine informationelle Selbstbestimmung verletzt. Weil er kein politisches Mandat ausübt und nicht öffentlich in Erscheinung getreten ist, durfte er nicht genannt werden.

Tagesspiegel.de habe Ziffer 2 verletzt, weil die Informationen vor der Veröffentlichung nicht sorgfältig genug auf ihren Wahrheitsgehalt geprüft wurden, heißt es in der Begründung.

Die “Maßnahmen” des Presserates:

Hat eine Zeitung, eine Zeitschrift oder ein dazugehöriger Internetauftritt gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:

  • einen Hinweis
  • eine Missbilligung
  • eine Rüge.

Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, dann tun sie es nicht.

Die Zeitschrift “L.A. Multimedia” wurde gleich zweimal gerügt, weil sie “die Grenze zur Schleichwerbung” überschritten hatte (Verstoß gegen Ziffer 7). In den Artikeln ging es um den Einsatz moderner Medien im Schulunterricht. Der Ausschuss sah es “als erwiesen an, dass die redaktionelle Veröffentlichung durch geschäftliche Interessen des Unternehmens [ein Anbieter von Schulmedien] beeinflusst wurden”.

Einen ähnlichen Verstoß erkannte der Ausschuss bei einer Beilage der Zeitschrift “Diabetes Journal”. Das Heft bewarb ein Gerät für Diabetiker und habe damit die gebotene Trennung zwischen Werbung und Redaktion verletzt. Das Impressum enthielt zwar den Hinweis “Mit freundlicher Unterstützung von …”, doch das reiche nicht aus, befand der Presserat und sprach ebenfalls eine Rüge aus.

Nicht namentlich genannt wurde eine regionale Tageszeitung, die eine Missbilligung erhielt, weil sie mehrere Pressemitteilungen unter dem Kürzel eines Redakteurs abgedruckt hatte. Die Zeitung habe damit gegen Richtlinie 1.3 verstoßen, nach der Pressemitteilungen als solche gekennzeichnet werden müssen, wenn sie ohne Bearbeitung durch die Redaktion veröffentlicht werden.

Insgesamt verteilte der Presserat (die vorherigen Entscheidungen mitgerechnet) sieben Rügen, 24 Missbilligungen und 25 Hinweise.

Das gottverdammte Gottesteilchen

Hurra, es gibt wieder Nobelpreisträger in Physik! Wie heute verkündet wurde, sind es diesmal der Belgier François Englert und der Brite Peter Higgs, die vor allem mit der Entdeckung eines neuen Elementarteilchens Bekanntheit erlangten. “Higgs-Boson” wird dieses Teilchen genannt, zumindest von denen, die sich damit auskennen. Journalisten nennen es viel lieber das “Gottesteilchen”.

... aber was haben diese Teilchen eigentlich mit Gott zu tun?

fragte Bild.de heute und gab auch gleich eine Antwort:

Jahrzehntelang fahndeten Physiker nach dem “Gottesteilchen”. Es spielte nach der Teilchentheorie eine wichtige Rolle bei der Entstehung des Universums nach dem Urknall. Deshalb auch der Name – Gottesteilchen.

Ah ja.

Die tatsächliche Entstehungsgeschichte des Begriffes liest sich, wenn man sich denn die Mühe macht, allerdings ein wenig anders. Und weil Sie dem “Gottesteilchen” in diesen Tagen wahrscheinlich wieder öfter begegnen werden — zum Beispiel bei Tagesspiegel.de, “Focus Online”, Stern.de, den Online-Auftritten von n-tvMDR“manager magazin”, “Handelsblatt”, “Berliner Zeitung”, “FAZ” und so weiter — wollen wir die Geschichte mal kurz zusammenfassen.

Gewissermaßen erfunden wurde der Begriff von dem Physiker Leon Lederman, der ihn in seinem 1993 veröffentlichten Buch “The God Particle: If the Universe ist the Answer, what is the Question?” erstmals benutzte.

Dort schreibt er:

Dieses Boson ist so bedeutend für die heutige Phsyik, so wesentlich für unser Verständnis von der Struktur der Materie und doch so schwer fassbar, darum habe ich ihm einen Spitznamen gegeben: das Gottesteilchen. Warum Gottesteilchen? Zwei Gründe. Erstens, weil der Verleger uns nicht erlaubt hat, es das Gottverdammte Teilchen zu nennen – obwohl das ein viel passenderer Name wäre, angesichts seines niederträchtigen Wesens und des Aufwands, den es verursacht. Und zweitens, weil es da eine Art Verbindung gibt zu einem anderen Buch, einem viel älteren …

(Übersetzung von uns.)

Die Medien finden den Namen auf jeden Fall auch heute noch total super. Die Wissenschafts-Kollegen und die Kirche dagegen eher so mittel.

Und dem frisch nobelbepreisten Peter Higgs ist es inzwischen sogar “peinlich”, dass sich der Begriff so eingebürgert hat. “Ich glaube nicht an Gott”, sagt er, “aber ich habe immer gedacht, dass dieser flapsige Begriff einige Menschen beleidigen könnte.”

Lederman, der mit der Einführung des Begriffs den ganzen Schlamassel erst ausgelöst hat, sieht es aber gelassen. 2006 schrieb er in einer neuen Auflage des Buches:

Was den Titel angeht – The God Particle – , so hat mein Co-Autor Dick Teresi zugestimmt, die Schuld auf sich zu nehmen (ich habe ihn ausbezahlt). Ich habe den Begriff einmal als Scherz in einer Rede benutzt. Er erinnerte sich daran und benutzte ihn als Arbeitstitel für das Buch. “Keine Sorge”, sagte er, “kein Verleger benutzt jemals den Arbeitstitel für das fertige Buch”. Der Rest ist Geschichte. Der Titel verärgerte letztlich zwei Gruppen: 1) die, die an Gott glauben und 2) die, die es nicht tun. Von jenen in der Mitte wurden wir herzlich empfangen.

Aber damit müssen wir leben. Ein Teil der Physikergemeinschaft hat den Namen aufgegriffen, und sowohl die Los Angeles Times als auch der Christian Science Monitor haben das Higgs-Boson als “Gottesteilchen” bezeichnet. Das erhöht unsere Hoffnung auf eine Verfilmung.

Mit Dank an ex00r und Bernd H.

Marilyn Monroe und der Oscar-Avatar

“34,3 Zentimeter hoch, 3,85 Kilo schwer. Nickel, Kupfer, Silber mit Gelbgold beschichtet”, rattert Bild.de die äußeren und inneren Werte der Oscar-Statue herunter.

Man kann also ungefähr hochrechnen, wie groß Marilyn Monroe gewesen sein dürfte — etwa einen Meter:

1951: Marilyn Monroe zeigt stolz ihre Trophäe

Sehr sympathisch auch, dass sich die Academy den Witz erlaubt hatte, extra für das berühmte Sexsymbol einen Oscar mit Brüsten anfertigen zu lassen …

Andererseits hätte man sicher mal von diesem Spezial-Oscar gehört. Oder davon, dass Marilyn Monroe überhaupt einen Oscar gewonnen hätte.

Doch leider ist die Trophäe, die Marilyn Monroe hier so stolz zeigt, kein Oscar, sondern eine Henrietta — wie auch die Bildbeschreibung bei Getty Images unmissverständlich klar stellt:

Die amerikanische Schauspielerin Marilyn Monroe (1926 – 1962), in einem tiefgeschnittenen trägerlosen Samtkleid, posiert mit ihrer ‘Henrietta’ Statue bei der Vereinigung der Auslandspresse während Hollywoods erstem jährlichen Internationalem Filmfestival, im Club Del Mar, Santa Monica, Kalifornien, 26. Januar 1952. Der Preis war ihre erste von mehreren ‘Henriettas’ im Laufe der Jahre.

(Übersetzung von uns)

Also bestimmt ein magischer Moment für Frau Monroe, aber sicher kein Fall für die Klickstrecke “Magische Oscar-Momente aus acht Jahrzehnten”.

* * *

Auch Tagesspiegel.de kann bei seinem Oscar-Kommentar mit einer weltexklusiven Sensationsmeldung aufwarten — versteckt in einem Nebensatz:

Der erst siebte Film der kalifornischen Regisseurin in 20 Jahren war am Publikumszuspruch gemessen der David im Kampf um die Oscars; Avatar, der die Rekordsumme von 200 Milliarden Dollar in die Taschen seiner Produzenten gespült hatte, der Goliath.

200 Milliarden Dollar, das entspricht etwa 147 Milliarden Euro und damit fast der Hälfte des Bundeshaushalts 2010. In Wahrheit hat Avatar bisher “nur” rund 2,5 Milliarden Dollar eingespielt.

Mit Dank an Marco S. und Markus S.

Nachtrag, 16.25 Uhr: Bild.de hat Marilyn Monroe aus der Bildergalerie entfernt und Tagesspiegel.de hat die “200 Milliarden” auf “zwei Milliarden” heruntergestuft.