Mein neuer Freund

Die "Süddeutsche Zeitung" widmete ihren Aufmacher im Ressort "Wissen" gestern einer Studie zum Thema Online-Dating:

Der Klick zum Glück

Der Teaser lautete:

Immer häufiger finden Menschen ihre Lebensgefährten über das Internet. Zugleich mehren sich die Hinweise, dass online angebahnte Ehen mindestens so glücklich verlaufen und so lange halten wie traditionell gebildete Partnerschaften

Selbst auf der Titelseite wurde der Text angerissen:

Der Klick zum Glück: Online-Dating stiftet die besseren Ehen > Wissen

Auch "Spiegel Online" schreibt:

Online-Dating: Im Netz gestiftete Ehen halten länger

Wer sich zuerst online begegnet ist, dessen Ehe hält länger — das ist das Ergebnis einer aktuellen Studie aus den USA. Wer seinen Partner aus dem Netz kennt, ist mit seiner Beziehung demnach auch zufriedener

Und AFP vermeldet in Bezug auf dieselbe Studie (und mit leichten grammatikalischen Schwächen):

Großteil der US-Ehen kommen über das Internet zustande

Was die Journalisten allerdings nicht erwähnen — und zwar weder in der "Süddeutschen Zeitung" noch bei "Spiegel Online" noch bei AFP: Diese Studie wurde von "eHarmony" in Auftrag gegeben — einer amerikanischen Online-Partnerbörse.

Einige der beteiligten Wissenschaftler arbeiten außerdem schon seit Längerem mit dem Unternehmen zusammen: Der leitende Forscher etwa ist wissenschaftlicher Berater von "eHarmony", ein anderer Autor der Studie war mal Leiter der "eHarmony Laboratories".

So etwas muss nicht zwingend Einfluss auf die Studienergebnisse haben. Dass "eHarmony" in der Studie unter den Dating-Seiten am besten abgeschnitten hat, kann natürlich auch Zufall sein.

Aber man sollte diesen Interessenskonflikt doch zumindest erwähnen, wenn man als Journalist über die Studie berichtet. Vor allem, weil man dafür gar nicht lang hätte recherchieren müssen: Im Aufsatz (PDF), auf den sowohl "Spiegel Online" als auch Süddeutsche.de verlinken, weisen die Wissenschaftler in einem "Conflict of interest statement" nämlich selbst darauf hin.

Mit Dank an Basti.

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Who Cares About Glorious? (SZ-Remix)

Die deutschen Medien werden einfach nicht warm mit "Glorious" von Cascada. Seit zwei Wochen suchen sie nach Argumenten, mit denen sie den deutschen Beitrag zum diesjährigen Eurovision Songcontest torpedieren können. Doch nachdem die von ihnen selbst angestoßene Plagiatsdiskussion (BILDblog berichtete) nun endgültig begraben sein dürfte, müssen sie andere Dinge finden, die sie dem Lied vorwerfen können.

Die "Süddeutsche Zeitung" wagte gestern den Versuch, die angebliche Unbeliebtheit des Songs anhand nackter Zahlen zu belegen:

Wer wissen will, wie wichtig die deutschen Musikkäufer das Werk nehmen, werfe einen Blick auf die Hitparaden. So rangiert der Song in den Amazon-Downloadcharts gerade einmal auf Platz 26, und in den von Media Control ermittelten Singlecharts vom 22. Februar, also acht Tage nach dem Gewinn des nationalen Vorentscheids, reicht es auch nur für einen Einstieg auf Rang 36.

Rang 36 ist für ein Lied, das Deutschland beim weltweit größten Trällerwettbewerb vertreten soll, jämmerlich, beinahe so etwas wie die nachträgliche Disqualifikation. Erst recht, wenn man bedenkt, dass dieser Tage manchmal schon zehntausend verkaufte Einheiten für eine Spitzenplatzierung reichen.

Das Fazit der "SZ":

Was schon am Abend des Sieges deutlich wurde, verfestigt sich nun in Zahlen. Es ist den Menschen hierzulande schlichtweg egal, wer da nach Malmö fährt.

Der letzte Satz ist interessant. Vor allem, weil er in einem Text zu finden ist, der sich, genauso wie unzählige weitere Artikel der letzten zwei Wochen, ausgiebig damit beschäftigt, "wer da nach Malmö fährt". Und auch sonst hält sich die "Süddeutsche" hier allenfalls an die halbe Wahrheit. Denn es mag zwar stimmen, dass der Song in den Downloadcharts bei Amazon auf Rang 26 (momentan sogar noch schlechter) platziert ist. Bei iTunes stand er hingegen zeitweise in den Top 20, bei Musicload belegt er Platz 14. Im Text wird das verschwiegen.

Die restliche Charts-Argumentation ist schlichtweg falsch. Denn die "jämmerlich[e]" Platzierung in den Singlecharts, von der die Zeitung hier spricht und die belegen soll, wie unbeliebt, wie egal das Lied doch eigentlich ist, dieser läppische Rang 36, der "beinahe so etwas [ist] wie die nachträgliche Disqualifikation" – ist in Wirklichkeit eine Fehlinformation. Denn wie uns Media Control auf Anfrage bestätigte, stand "Glorious" zwar tatsächlich auf Rang 36 – diese Platzierung ergab sich aber aus den Verkaufszahlen vom 8. bis 14. Februar, also aus der Zeit vor dem nationalen Vorentscheid. In der Woche danach verkaufte sich der Titel dann so gut, dass er von Platz 36 direkt auf Platz 6 sprang. Das hatte Media Control am Montag, einen Tag vor Erscheinen des "SZ"-Artikels, auch offiziell mitgeteilt.

Wer also wissen will, wie wichtig die deutschen Musikkäufer das Werk nehmen, und wer das dann auch noch als zentrales Argument in einen Text einbauen will, der werfe, liebe "SZ", doch auch bitte einen Blick auf die richtigen Hitparaden.

Mit Dank an tisch.

Quatsch mit Karamellsauce

Vergangene Woche hatten wir erklärt, warum der Vergleich der Wörterzahlen zwischen den Zehn Geboten, der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung und der EU-Verordnung über den Import von Karamellbonbons in der "Süddeutschen Zeitung" Quatsch war: Die "EU-Verordnung über den Import von Karamellbonbons" gibt es nicht.

Laut Wikipedia geht die Mär von der Karamellverordnung zurück auf Alwin Münchmeyer, den damaligen Präsidenten des Bundesverbandes deutscher Banken, der 1974 im "Spiegel" mit diesem Bonb… Quatsch: mit diesem Bonmot zitiert wurde.

Damals hatte die angebliche Verordnung allerdings noch "26 911 Wörter", was der Dokumentation des Nachrichtenmagazins irgendwie entgangen sein muss, als sie 12 Jahre später diese Passage absegnete:

Bayerns Ministerpräsident Franz Josef Strauß findet für den inflationären Zustand einen eindrucksvollen Vergleich: "Die Zehn Gebote Gottes enthalten 279 Wörter, die amerikanische Unabhängigkeitserklärung 300 Wörter. Die Verordnung der Europäischen Gemeinschaft über den Import von Karamelbonbons umfaßt exakt 25911 Wörter"

Mit diesem Zitat, das den Faktencheck von "Hart aber fair" sicher nicht überstanden hätte, ist Strauß auch Jahrzehnte nach seinem Ableben noch gern gesehener Gast in den Medien: Die österreichische "Kronen Zeitung" etwa packte den Ausspruch am 21. Januar 2008 gemeinsam mit Sentenzen von Joschka Fischer, Franz Müntefering und John McCain in eine Zitatensammlung.

Neben Münchmeyer und Strauß gibt es aber noch andere Quellen. Der "Tagesspiegel" etwa schlug es am 23. November 2001 "dem" Heinz Ossenkamp zu, Chef der Gewerkschaft für die Beamten und Angestellten im Dienst der Länder und Kommunen:

Wie nun das Meer seit Jahren jedes Mal etwas höher steigt, so schwillt die Papierflut von Jahr zu Jahr an. Der Heinz Ossenkamp hat das jetzt an einem Beispiel genau ausgerechnet: "Das Vaterunser hat 56 Wörter, die zehn Gebote haben 297. Aber eine Verordnung der EU-Kommission über den Import von Karamellen und Karamellprodukten zieht sich über 26.911 Wörter dahin."

Ganz ohne Zitatgeber kam "Spiegel Online" am 12. August 2004 aus, wo eine Linksammlung mit diesen Worten eröffnet wurde:

Was kommt dabei heraus, wenn Menschen zu viel Zeit haben? Im schlimmsten Fall eine EU-Verordnung zum Im– und Export von Karamellbonbons (rund 25.000 Worte), im besten Fall eine Web-Perle: Wir haben wieder einige davon zu bieten.

Auch logisch nicht ganz unspannend ist der Schluss eines Artikels über Spracherkennungssoftware aus der "Financial Times Deutschland" vom 25. Februar 2005:

Die wachsende Informationsflut tut ihr Übriges: Die Zehn Gebote kommen mit 279 Wörtern aus, die Amerikanische Unabhängigkeitserklärung bringt es auf 3000 Wörter, die EU-Verordnung über den Import von Karamellbonbons umfasst bereits 26 000 Wörter. Die Folge: Der Wortschatz künftiger Spracherkennungen wird stetig wachsen müssen.

Aber wohl kein anderes Medium hat die Karamellverordnung derart oft durchgekaut wie die "Süddeutsche Zeitung":

In der Rezension eines Auftritts des Kabarettisten Werner Koczwara in der Ausgabe vom 12. Januar 2001:

Daneben haben Zahlen eine große Bedeutung. Nicht nur, weil ja schon in den Gesetzen schier unendlich viele Paragraphen irrlichtern. Nein, Koczwara errechnet darüber hinaus auch, dass die zehn Gebote 279 Wörter haben, die EU-Verordnung zur Einführung von Karamellbonbons dagegen 25 911 Worte braucht.

Im Lokalteil Fürstenfeldbruck am 2. Februar 2007 über ein Treffen von Schülern mit einem Abgeordneten des Europaparlaments:

"Die Zehn Gebote zählen 279 Wörter, die Unabhängigkeitserklärung der nordamerikanischen Staaten von 1776 zählt 300 Wörter, die EU-Verordnung über den Import von Karamellbonbons von 1981 besteht aus 25 911 Wörtern", zitierte ein Jugendlicher und fragte nach dem Stellenwert der Bürokratie in der EU. Das sei aber nicht schlimmer als in den Gemeinden, ganz gleich ob in Bayern oder in Berlin, meinte Radwan.

Ganz meta am 29. September 2007:

Journalisten lieben abgenudelte Vergleiche. Und deshalb liest man in Glossen über den bürokratischen Regelungswahn immer mal wieder, wie viele Wörter die Zehn Gebote umfassen, wie viele die amerikanische Unabhängigkeitserklärung und wie viele irgendeine absurde EU-Verordnung über irgendetwas garantiert völlig Nebensächliches wie etwa den idealen Krümmungsgrad von Bananen. Natürlich schneidet die EU-Verordnung dabei immer ganz schlecht ab, weil sie für ihr lächerliches Ansinnen etwa tausendmal so viele Wörter braucht wie die Zehn Gebote für das ihre.

Die jüngste Erwähnung vom Freitag schaffte es dann am Samstag auch noch in die "Aargauer Zeitung":

Kleiner Trost: Die Schweiz steht nicht allein da. Die EU produziert noch viel mehr Gesetze. Die "Süddeutsche Zeitung" machte gestern diesen lustigen Vergleich: "Die Zehn Gebote Gottes enthalten 279 Wörter, die amerikanische Unabhängigkeitserklärung 300, die EU-Verordnung über den Import von Karamellbonbons exakt 25911."

Ein Blick in die Erdinger Regionalausgabe der "Süddeutschen Zeitung" vom 5. Juni 2010 hätte allerdings auch im aktuellen Fall helfen können:

Die CSU war ja schon zu Lebzeiten von Franz-Josef Strauß, dem Namenspatron unseres Flughafens, skeptisch gegenüber der EU-Bürokratie. Berühmt ist sein Zitat: "Die Zehn Gebote erhalten 279 Wörter, die amerikanische Unabhängigkeitserklärung 300, die Verordnung der Europäischen Gemeinschaft über den Import von Karamelbonbons aber exakt 25 911!" Rhetorisch brillant, nur hat es so eine Verordnung nie gegeben.

Überhaupt scheinen sich die Redakteure in Erding besser mit der Materie auszukennen als die der Mantelredaktion, denn erst am 13. Oktober stand dort wieder in der Regionalausgabe:

Die Zehn Gebote enthalten 279 Wörter, die amerikanische Unabhängigkeitserklärung 300, die Verordnung der Europäischen Gemeinschaft über den Import von Karamelbonbons aber exakt 25911!" Mit diesen Worten hat bereits 1986 der damalige bayerische Ministerpräsident Franz Josef Strauß die überbordende Bürokratie auf europäischer Ebene angeprangert. Diese Verordnung war tatsächlich einmal in Vorbereitung, ist aber nicht realisiert worden.

Nachtrag, 4. Januar 2013: Twitter-User @ungeruehrt hat uns darauf hingewiesen, dass bereits 1973, ein Jahr vor dem "Spiegel"-Artikel, diese Passage in der "Zeit" gestanden hatte:

Im übrigen aber beklagte Münchmeyer neben anderen Inflationstendenzen die Inflation der Worte. Das anschauliche Beispiel des Privatbankiers: Das Vaterunser hat 56 Worte, die Zehn Gebote 297 Worte, die amerikanische Unabhängigkeitserklärung 300 und eine Verordnung der Europäischen Kommission für den Import von Karamel und Karamelerzeugnissen 26911 Worte.

Falsche Kamellen

Die "Süddeutsche Zeitung" beschäftigt sich auf ihrer heutigen Titelseite mit der steigenden Bürokratie in deutschen Jobcentern:Papier-Wut: Zahllose neue Weisungen erzürnen Mitarbeiter in Jobcentern

So beginnt der Text:

Die Zehn Gebote Gottes enthalten 279 Wörter, die amerikanische Unabhängigkeitserklärung enthält 300, die EU-Verordnung über den Import von Karamellbonbons exakt 25 911. Das zeigt: Was wirklich wichtig ist, lässt sich prägnant zusammenfassen. Die Realität sieht in vielen Unternehmen und Behörden meist anders aus.

Doch so schön die Einleitung auch ist, falsch ist sie trotzdem. Und sogar ein bisschen peinlich.

Gut, das mit den 279 Wörtern der Zehn Gebote kommt noch so einigermaßen hin. Die amerikanische Unabhängigkeitserklärung hingegen ist nicht 300, sondern mindestens 1.300 Wörter lang. Okay, kann passieren.

Die "EU-Verordnung über den Import von Karamellbonbons" aber, die umfasst deutlich weniger als 25.911 Wörter – um genau zu sein: exakt 25.911 weniger. Es gibt sie nämlich gar nicht.

Die kuriose, aber frei erfundene Verordnung geht auf den Unternehmer Alwin Münchmeyer zurück und wird (gemeinsam mit den angeblichen Wörterzahlen für die Zehn Geboten und der Unabhängigkeitserklärung) so oft zitiert, dass sie es sogar schon zu einem eigenen Wikipedia-Artikel gebracht hat. Nur echt ist sie eben nicht.

Schon bei der Vorstellung des Sommersemesterprogramms der Münchener Volkshochschule (!) hatte die "Süddeutsche Zeitung" im Januar 2010 geschrieben:

"Die zehn Gebote Gottes enthalten 172 Wörter, die amerikanische Unabhängigkeitserklärung enthält 300 Wörter, die Verordnung der Europäischen Gemeinschaft über den Import von Karamellbonbons aber exakt 25 911 Wörter", soll sich einst Ministerpräsident Franz Josef Strauß beschwert haben.

In einem Punkt muss man der Zeitung also tatsächlich recht geben:

Was wirklich wichtig ist, lässt sich prägnant zusammenfassen. Die Realität sieht in vielen Unternehmen und Behörden meist anders aus.

In Redaktionen auch.

Mit Dank an Theo M.

Nachtrag, 23.30 Uhr: Auf sueddeutsche.de steht nun eine geänderte Version des Artikels. Mit folgender "Anmerkung der Redaktion":

Eine frühere Version dieses Artikels enthielt Zahlen zum Inhalt einer angeblichen EU-Verordnung. Diese Verordnung existiert allerdings nicht, sondern geht auf ein lediglich ironisch gemeintes Zitat zurück. Wir haben diesen Fehler korrigiert und bitten, ihn zu entschuldigen.

Kachelmanns Verfügungen

Es ist eine erstaunliche Liste, die im Anhang des Buches "Recht und Gerechtigkeit" von Jörg und Miriam Kachelmann zu finden ist. Kachelmanns Rechtsanwalt Ralf Höcker veröffentlicht darin alle einstweiligen Verfügungen, die seine Kanzlei für Kachelmann gegen Medienberichte erwirkt hat. Zu den Gegnern gehören neben "Bunte", "Focus", "Emma", "Bild" und Bild.de auch die "Süddeutsche Zeitung" — und der Kurznachrichtendienst Twitter.

Die Liste, schreibt Höcker, enthalte nur einen Bruchteil der Artikel, die verboten wurden. "Hunderte Unterlassungserklärungen", die Medien abgaben, nachdem sie von Kachelmann abgemahnt worden waren, seien ebenso wenig enthalten wie Klagen, die nicht in Form von einstweiligen Verfahren angestrengt wurden.

Mit freundlicher Genehmigung von Höcker dokumentieren wir diese Liste in aktualisierter Form. Neu darin ist zum Beispiel, dass "Emma"-Verlegerin und Chefredakteurin Alice Schwarzer die Berufung gegen eine einstweilige Verfügung zurückgezogen hat. Schwarzer hatte in einem Radiointerview Zitate und Meinungen des Richters, der über Kachelmann urteilte, erfunden. Nach ihren Worten soll er gesagt haben, das Gericht sei "überwiegend von der Schuld [Kachelmanns] überzeugt". Er halte es für "sehr wahrscheinlich", dass Kachelmann die ihm vorgeworfene Vergewaltigung begangen habe, suggerierte Schwarzer. Die einstweilige Verfügung, die Kachelmann dagegen erwirkte, hat Frau Schwarzer nun nach Angaben Höckers als endgültige Regelung anerkannt.

Titel, Az. LG Köln Gegner Gegenstand
1 Details aus der
Ermittlungsakte
28 O 175/10
Focus Magazin Verlag GmbH "Focus" hatte schon wenige Tage nach Kachelmanns Festnahme Details aus der Ermittlungsakte zitiert. Das LG Köln verbot die Mitteilung bestimmter Informationen aus der Ermittlungsakte und hat dieses Verbot auch auf den Widerspruch des "Focus" bestätigt. Später wurde eine Einigung mit "Focus" erzielt, über deren Inhalt wir Stillschweigen vereinbarten.
2 Details aus der
Ermittlungsakte
28 O 190/10
Bild digital GmbH & Co. KG "Bild" zitierte aus dem "Focus"-Artikel Details aus der Ermittlungsakte. Das LG Köln verbot deren Weiterverbreitung und bestätigte das Verbot auch auf den Widerspruch von bild.de. Im Rahmen der Berufung wurde die Angelegenheit übereinstimmend für erledigt erklärt.
3 Veröffentlichung privater SMS
28 O 193/10
Bild digital GmbH & Co. KG Gegenstand der Verfügung waren private SMS, die Kachelmann der Sängerin Indira Weis gesendet haben soll. Die Verbreitung der SMS wurde verboten.
4 Veröffentlichung privater SMS
28 O 194/10
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 193/10
5 Details aus der Ermittlungsakte
28 O 196/10
Tomorrow Focus Portal GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 175/10
6 Hofgangfotos
28 O 215/10
Axel Springer AG Ein Paparazzo hatte Fotos von Jörg Kachelmann beim Hofgang in der JVA Mannheim gemacht. Den Abdruck dieser Bilder ließen wir verbieten. Das Verbot wurde vom OLG Köln bestätigt und ist rechtskräftig.
7 Hofgangfotos
28 O 216/10
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 215/10
8 Hofgangfotos
28 O 250/10
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 215/10
9 Angebliche Kachelmann-DNA am "Tatmesser"
28 O 252/10
Süddeutsche Zeitung GmbH Die "Süddeutsche Zeitung" hatte über den angeblichen Fund von Kachelmanns DNA an einem Messer berichtet. Die Nachricht war eine Falschmeldung. Es gab nie einen solchen DNA-Fund. Die "Süddeutsche Zeitung" erkannte die einstweilige Verfügung schließlich als endgültige Regelung an.
10 Persönliche E-Mail Kachelmanns an eine frühere Freundin
28 O 261/10
Bild digital GmbH & Co. KG Das Gericht verbot die Verbreitung der Inhalte einer privaten E-Mail, die Kachelmann an eine frühere Freundin geschickt hatte. In der E-Mail hatte Kachelmann über seinen Gesundheitheitszustand gesprochen. Das parallele Klageverfahren hat bild.de in beiden Instanzen verloren. Die Revision wurde nicht zugelassen. Axel Springer und Bild digital haben beim Bundesgerichtshof Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (Az: VI ZR 356/11).
11 Persönliche E-Mail Kachelmanns an eine frühere Freundin
28 O 265/10
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 261/10.
12 Persönliche E-Mails Kachelmanns an eine frühere Freundin
28 O 266/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Das Gericht verbot die Verbreitung der Inhalte von E-Mails mit persönlichem Inhalt, die Kachelmann an eine frühere Freundin gesendet hatte. "Bunte" hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
13 Angebliche Kachelmann-DNA am "Tatmesser"
28 O 291/10
Bild digital GmbH & Co. KG "Bild" hatte den Bericht der Süddeutschen Zeitung zur angeblichen DNA am Tatmesser übernommen, vgl. oben 28 O 252/10. Wir erwirkten eine einstweilige Verfügung, die vom LG Köln in der Hauptsache bestätigt wurde. In der Berufung hob das OLG Köln das Verbot auf. Kachelmanns Nichtzulassungsbeschwerde wird beim BGH unter dem Az: VI ZR 319/11 geführt.
14 Hofgangfotos und Kachelmanns "Gegenschlag"
28 O 318/10
Völkerling, Jörg Dieses Verfahren richtete sich gegen den Paparazzo persönlich, der die Hofgangfotos gemacht hatte. Er konnte noch am Tatort namentlich identifiziert werden. Die Kölner Gerichte verurteilten ihn im Verfügungsverfahren und im Klageverfahren in beiden Instanzen. Das OLG Köln ließ eine Revision zum BGH nicht zu. Völkerling erhob Nichtzulassungsbeschwerde, die beim BGH unter dem Az. VI ZR 348/12 geführt wird. Unter dem gleichen Aktenzeichen wird die umgekehrte Nichtzulassungsbeschwerde Kachelmanns bearbeitet. Kachelmann hatte Völkerling seinerseits bei seiner Arbeit fotografiert und das Foto auf Twitter eingestellt. Hiergegen wandte sich der "Bild"-Reporter erfolgreich.
15 Intime Details
28 O 331/10
Focus Magazin Verlag GmbH "Focus" hatte intime Details verbreitet. Dies ließen wir verbieten. Die einstweilige Verfügung wurde von "Focus" als endgültige Regelung anerkannt.
16 Veröffentlichung von privaten Blogeinträgen
Kachelmanns
28 O 368/10
Bild digital GmbH & Co. KG Kachelmann hatte sich in einem Blog unter Pseudonym privat geäußert. Die Verbreitung dieses Postings
verbot das LG Köln.
17 Veröffentlichung von privaten Blogeinträgen Kachelmanns
28 O 368/10
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 369/10
18 Angebliche Sexualpraktiken Kachelmanns
28 O 392/10
Focus Magazin Verlag GmbH "Focus" hatte Details zu angeblich von Kachelmann ausgeübten Sexualpraktiken verbreitet. Das LG Köln verbot diese Berichterstattung. Gegen die einstweilige Verfügung legte "Focus" Widerspruch ein, der nur teilweise erfolgreich war. Die im Übrigen zunächst eingelegte Berufung hat "Focus" später zurückgenommen und die einstweilige Verfügung als endgültige Regelung anerkannt. Gegen "Focus" wurde wegen eines Verstoßes gegen die einstweilige Verfügung ein Ordnungsgeld in Höhe von € 5.000 verhängt. Die Beschwerde des "Focus" hiergegen wurde zurückgewiesen.
19 Angebliche Sexualpraktiken Kachelmanns
28 O 401/10
Bild digital GmbH & Co. KG Auch bild.de verbreitete Schilderungen angeblich von Jörg Kachelmann bevorzugter Sexualpraktiken. Dem Verbot im Verfügungsverfahren folgte eine Klage Kachelmanns, die in zwei Instanzen erfolgreich war. Die Revision zum BGH wurde zugelassen. Dort ist der Fall nun unter dem Az. VI ZR 93/12 anhängig.
20 Angebliche Sexualpraktiken Kachelmanns
28 O 403/10
Ringier AG (CH) Die Schweizer Zeitung Blick verbreitete auf ihrer Internetseite ebenfalls Schilderungen angeblicher Sexualpraktiken. Da die Internetseite des Blick auch von Deutschland aus gelesen wird, war das LG Köln zuständig. Es erließ eine Urteilsverfügung gegen die Ringier AG, die die Schweizer inzwischen als endgültige Regelung anerkannt haben.
21 Intime Schilderungen aus der Ermittlungsakte
28 O 479/10
Bild digital GmbH & Co. KG In diesem Fall wurden detaillierte Schilderungen aus dem Intimleben Kachelmanns veröffentlicht, die in der Ermittlungsakte enthalten waren. Diese Berichterstattung wurde in erster Instanz im Verfügungsverfahren und in zwei Instanzen im Hauptsacheverfahren verboten und die Revision zum BGH zugelassen.
22 Intime Schilderungen aus der Ermittlungsakte
28 O 480/10
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 479/10
23 Hofgangfotos
28 O 492/10
Bild digital GmbH & Co. KG Gegenstand dieser Verfügung war erneut die Veröffentlichung eines Paparazzo-Fotos. Es zeigte Jörg Kachelmann mit nacktem Oberkörper in einer Gruppe Mitgefangener im Innenhof der JVA Mannheim. Das Landgericht Köln hat die weitere Verbreitung des Fotos einstweilig untersagt. Das Verbot wurde im Klageverfahren hinsichtlich der konkreten Art der Darstellung von beiden Instanzen bestätigt. Die Revision zum BGH wurde nicht zugelassen, eine Nichtzulassungsbeschwerde soweit ersichtlich nicht eingelegt. Anhängig ist jedoch eine Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht (Az. 1 BvR
712/12)
24 Hofgangfotos
28 O 493/10
Axel Springer AG Parallelfall zu 28 O 492/10. Eine Verfassungsbeschwerde der Axel Springer AG ist anhängig (1 BvR
715/12).
25 "Getobt und geschrien"
28 O 501/10
Bild digital GmbH & Co. KG Das LG Köln verbot "Bild" die falsche und frei erfundene Behauptung, Kachelmann habe „getobt und geschrien“, als er in der JVA Mannheim vom "Bunte"-Interview seiner früheren Freundin erfahren habe. "Bild" gab eine Unterlassungserklärung ab, nachdem eine einstweilige Verfügung ergangen war.
26 "Getobt und geschrien"
28 O 506/10
Axel Springer AG Parallelverfahren zum Verfahren 28 O 501/10
27 Chat-Auszüge
28 O 518/10
Focus Magazin Verlag GmbH Focus hatte Auszüge aus einem privaten Internetchat mit Beteiligung Kachelmanns veröffentlicht. Das LG Köln erließ eine Verbotsverfügung, die Focus als endgültig anerkannte. Wir ließen uns vom Nachbestellservice probehalber ein altes Heft schicken. Die verbotene Stelle war darin immer noch enthalten. Das LG Köln verhängte daraufhin ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.000 EUR gegen Focus.
28 Weitere angebliche Sexualpraktiken und Geisteszustand
28 O 527/10
Focus Magazin Verlag GmbH In diesem Verfahren ging es erneut um eine detailreiche Schilderung sexueller Erfahrungen, die eine Frau mit Jörg Kachelmann gemacht haben will, sowie um die persönliche Meinung der Dame zu Kachelmanns Geisteszustand. Der neutrale, vom Gericht bestellte Gutachter teilte ihre Einschätzung später allerdings nicht und erklärte Kachelmann für geistig vollkommen gesund. Die Verbreitung der Äußerungen wurde "Focus" verboten. Dieser hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
29 Weitere angebliche Sexualpraktiken und Geisteszustand
28 O 537/10
Tomorrow Focus Portal GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 527/10
30 Weitere angebliche Sexualpraktiken
28 O 545/10
Bild digital GmbH & Co. KG Eine "Zeugin" behauptete, dass Kachelmann sie einmal unangemessen behandelt habe. Die Verbreitung ihrer falschen Äußerungen wurde "Bild" verboten. "Bild" hat keinen Widerspruch gegen die Verfügung eingelegt. Das zugehörige Klageverfahren hat Kachelmann in beiden Instanzen gewonnen. "Bild" hat Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH eingelegt.
31 Weitere angebliche Sexualpraktiken
28 O 547/10
Ullstein GmbH Hier ging es um die gleichen Schilderungen der angeblichen Zeugin. Neben dem Verfügungsverfahren wurde ein Hauptsacheverfahren durchgeführt, das Kachelmann in beiden Instanzen gewonnen hat. Die Antragsgegnerin hat Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH eingelegt.
32 Weitere angebliche Sexualpraktiken
28 O 548/10
B.Z. Ullstein GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 547/10
33 Weitere angebliche Sexualpraktiken
28 O 549/10
Axel Springer AG (Hamburger Abendblatt) Hier ging es um die gleichen Schilderungen der angeblichen Zeugin, diesmal im "Hamburger Abendblatt". Neben dem Verfügungsverfahren wurde ein Hauptsacheverfahren durchgeführt, das Kachelmann in beiden Instanzen gewonnen hat. Die Antragsgegnerin hat Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH eingelegt.
34 Noch einmal neue angebliche Sexualpraktiken
28 O 551/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Gegenstand war die Veröffentlichung neuer angeblicher sexueller Vorlieben Kachelmanns, diesmal unter Bezugnahme auf eine Romanvorlage. Die Schilderungen entstammten der Ermittlungsakte. Das LG Köln erliess eine einstweilige Verfügung, die von "Bunte" als endgültige Regelung anerkannt wurde.
35 Kachelmann-Fotos
vom Urlaub auf seinem Privatgrundstück in Kanada
28 O 590/10
Ringier AG (CH) Verboten wurde die Veröffentlichung von Bildern auf blick.ch, die Kachelmann während seines Urlaubs in Kanada zeigten. Die für die Internetseite verantwortliche Ringier AG gab eine Unterlassungserklärung ab.
36 Kachelmanns Urlaubsfotos
28 O 591/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Gegenstand waren auch hier Kachelmann-Fotos in "Bunte", die ihn im Urlaub in Kanada zeigten. "Bunte" hat die einstweilige Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
37 Angebliche sexuelle Erlebnisse einer weiteren bezahlten Zeugin mit Kachelmann
28 O 616/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Zeugin "Anja L." gab gegen Honorar ein Exklusivinterview in "Bunte", in dem sie angebliche sexuelle Erlebnisse mit Kachelmann wahrheitswidrig ganz anders schilderte als noch in der polizeilichen Vernehmung. Die Verfügung wurde von der "Bunte" als endgültige Regelung anerkannt.
38 Angebliche sexuelle
Erlebnisse einer weiteren bezahlten Zeugin mit Kachelmann
28 O 641/10
May, Tanja "Bunte"-Reporterin Tanja May, die das Interview mit der Zeugin "Anja L." geführt hatte, kassierte hierfür auch persönlich eine einstweilige Verfügung.
39 Neue angebliche sexuelle Praktiken, angebliche sexuelle Vorlieben und Angaben zum angeblichen Gesundheitszustand Kachelmanns
28 O 685/10
Morgenpost Verlag GmbH Die "Hamburger Morgenpost" hatte Spekulationen zu speziellen sexuellen Neigungen, zum Kondomgebrauch und zur Potenz Kachelmanns aufgestellt. Die hiergegen gerichtete Verfügung erkannte der Verlag als endgültige Regelung an.
40 Neue angebliche sexuelle Praktiken, angebliche sexuelle Vorlieben und Angaben zum angeblichen Gesundheitszustand Kachelmanns
28 O 686/10
DuMont Schauberg (Express) Auch der Kölner Express brachte die Behauptungen über intime Details, die der "Hamburger Morgenpost" verboten wurden. Die Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt. Der Express versuchte allerdings erfolglos, sich gegen die Übernahme der Kosten zu wehren.
41 Intime Details aus der Ermittlungsakte
28 O 924/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Erneut wurden "Bunte" sexualitätsbezogene Schilderungen verboten. "Bunte" hat die Verfügung anerkannt.
42 Angeblich "neue
Zeugin"
28 O 939/10
Focus Magazin Verlag GmbH "Focus" hatte über die "neue Zeugin Linda T." und ihre Schilderungen angeblicher Erlebnisse mit Jörg Kachelmann berichtet, wobei Informationen hierzu weder im Gerichtsverfahren eingeführt wurden, noch der Verteidigung bekannt waren. Die Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
43 Behauptungen über Gesundheitszustand Kachelmanns
28 O 944/10
Tomorrow Focus Portal GmbH Gegenstand dieses Verfahrens waren Äußerungen über den angeblichen Gesundheitszustand von Jörg Kachelmann. "Focus" erkannte die Verfügung als endgültige Regelung an.
44 SMS, intime Details, Straftatvorwürfe, sonstige Falschbehauptungen
28 O 977/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH Gegenstand dieses Verfahrens war das "Bunte"-Interview mit einer weiteren Zeugin. Es enthielt erneut SMS, Schilderungen intimer Details, falsche Straftatvorwürfe und sonstige unwahre Behauptungen. Die Verfügung wurde von "Bunte" als endgültige Regelung anerkannt.
45 Angebliche Heiratsversprechen
28 O 3/11
Axel Springer AG Gegenstand der Verfügung war die falsche Behauptung von Alice Schwarzer in "Bild", Jörg Kachelmann habe sechs Frauen gleichzeitig die Ehe versprochen. Axel Springer hat die Verfügung nicht anerkannt, sondern das Hauptsacheverfahren erzwungen und in zwei Instanzen verloren. Die Revision wurde nicht zugelassen.
46 Angebliche
Heiratsversprechen
28 O 4/11
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 3/11
47 Angebliche
Heiratsversprechen
28 O 5/11
Schwarzer, Alice Frau Schwarzer kassierte für ihre falsche Behauptung auch persönlich eine einstweilige Verfügung, die sie nicht anerkannte, sondern das Hauptsacheverfahren erzwang. Dieses verlor sie in zwei Instanzen. Die Revision wurde nicht zugelassen.
48 Angeblich "neue
Zeugin"
28 O 10/11
Tomorrow Focus Portal GmbH Auch mit dieser Verfügung wurden Veröffentlichungen über eine "neue Zeugin" und deren angebliche Erfahrungen mit Kachelmann verboten. Die Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
49 Angeblich "neue
Zeugin"
28 O 11/11
Bunte Entertainment Verlag GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 10/11
50 Angeblich "neues
Opfer"
28 O 13/11
Axel Springer AG Auch "Bild" kassierte eine Verfügung wegen der Wiedergabe der Darstellungen eines angeblich "neuen Opfers".
51 Angebliche sexuelle Praktiken
28 O 25/11
Vox Television GmbH VOX hatte in der Sendung prominent! über angebliche sexuelle Praktiken Kachelmanns berichtet, wobei die Äußerungen teilweise durch Bildmanipulationen unterlegt waren. Die Verfügung wurde auf Widerspruch bestätigt. Die zunächst eingelegte Berufung nahm VOX zurück, nachdem das Gericht auf die mangelnden Erfolgsaussichten hingewiesen hatte. VOX hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
52 Angebliche sexuelle Praktiken
28 O 33/11
RTL Television GmbH Parallelfall zum Verfahren 28 O 25/11 wegen der Schilderung intimer Details in der RTL-Sendung Exclusiv.
53 Haus mieten,
Heiratsversprechen und Kinderwunsch
28 O 36/11
May, Tanja Die "Bunte"-Reporterin hatte der RTL-Sendung "Punkt 12" ein Interview gegeben und darin behauptet, Jörg Kachelmann habe mehreren seiner angeblich 14 Ex-Freundinnen gleichzeitig Häuser gemietet, in denen er mit ihnen zusammen gelebt habe. Er habe zudem mehreren seiner Exfreundinnen parallel vorgespiegelt, sie heiraten zu wollen und mit ihnen Kinder haben zu wollen. Nichts davon ist wahr. Die Wiederholung ihrer falschen Behauptungen wurde Frau May per Verfügung untersagt. Sie hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
54 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 107/11
Bild digital GmbH & Co. KG "Bild" hatte insgesamt vier Paparazzi-Fotos gezeigt, die Kachelmann auf dem Parkplatz im Hinterhof bzw. unmittelbar vor der Kanzlei seiner Strafverteidigerin Andrea Combé in Heidelberg und in der Nähe seiner jetzigen Frau zeigten. Der die Fotos begleitende Artikel bezog sich auf die "Neue an Kachelmanns Steuer". Das LG Köln verbot den Abdruck der Bilder.
55 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 127/11
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 107/11
56 Angebliche Zeugin in der Schweiz
28 O 148/11
Bild digital GmbH & Co. KG Die Verfügung richtete sich gegen falsche Behauptungen und Vorwürfe im Zusammenhang mit der Vernehmung einer vorgeblichen Zeugin in der Schweiz.
57 Angebliches Heiratsversprechen
28 O 150/11
Focus Magazin Verlag GmbH Auch "Focus" verbreitete die Behauptung, Kachelmann habe sich mindestens sechs Frauen gleichzeitig gehalten, denen er die Ehe und Kinder versprochen habe. Diese Behauptung ist falsch und wurde vom LG Köln verboten.
58 Angebliche Zeugin in
der Schweiz
28 O 155/11
Axel Springer AG Parallelfall zum Verfahren 28 O 148/11.
59 Angebliche Zeugin in der Schweiz
28 O 189/11
Focus Magazin Verlag GmbH Auch "Focus" verbreitete Aussagen einer angeblichen Zeugin in einer Art und Weise, die die Intimsphäre von Jörg Kachelmann verletzte und ihn vorverurteilte. Das LG Köln hat dies verboten. "Focus" hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
60 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 201/11
Axel Springer AG Gegenstand auch dieses Verfahrens war ein Paparazzo-Foto von Jörg Kachelmann beim Verlassen seines Autos auf dem Parkplatz der Kanzlei seiner Strafverteidigerin. Das LG Köln hat die Verbreitung des Fotos im konkreten Äußerungszusammenhang verboten.
61 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 202/11
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 201/11
62 Die "gefährliche Zeugin"
28 O 208/11
Bild digital GmbH & Co. KG bild.de hatte Aussagen einer angeblich "gefährlichen" Zeugin in intimsphärenverletzender und vorverurteilender Weise verbreitet. Das LG Köln hat dies verboten.
63 Die "gefährliche Zeugin"
28 O 209/11
Axel Springer AG und Autoren des Artikels Parallelfall zum Verfahren 28 O 208/11 gegen die Axel Springer AG und die Autoren des verbotenen Artikels.
64 Angebliche Zeugin in der Schweiz
28 O 213/11
Autoren des "Focus"-Artikels Parallelfall zum Verfahren 28 O 189/11 gegen die Autoren des "Focus"-Artikels.
65 Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 246/11
Axel Springer AG Auch hier wurde die Veröffentlichung eines Fotos auf dem Parkplatz von Kachelmanns Strafverteidigerin verboten.
66 Fotos auf dem
Anwaltsparkplatz
28 O 254/11
Bild digital GmbH & Co. KG Parallelfall zum Verfahren 28 O 246/11
67 Videosequenz von Kachelmann auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 260/11
Vox Television GmbH Gegenstand war eine Videosequenz, die Kachelmann in der Nähe seines Autos auf dem Parkplatz im Hinterhof der Kanzlei seiner Strafverteidigerin zeigte und die in der VOX-Sendung prominent! ausgestrahlt wurde. Das Verbot wurde auf Widerspruch und in der Berufungsinstanz bestätigt und die Verfügung von VOX inzwischen als endgültige Regelung anerkannt.
68 Falsche Behauptungen von Alice Schwarzer
28 O 263/11
Axel Springer/Bild digital/Schwarzer Hier ging es um einen in "Bild" und auf bild.de veröffentlichten Artikel von Alice Schwarzer, in dem sie behauptete, mehere Ex-Freundinnen würfen Kachelmann vor, in der Beziehung gewalttätig geworden zu sein. Im Übrigen spiele er während der Verhandlung angeblich mit seinem iPad. Nichts davon stimmte. Das LG Köln hat die Verbreitung der Äußerungen verboten.
69 Fotos von Jörg Kachelmann und seiner Frau Miriam auf einem kanadischen Flughafen
28 O 276/11
Axel Springer AG Gegenstand der Verfügung waren zwei Fotos, die Jörg Kachelmann und seine Frau auf einem kanadischen Flughafen zeigen. Das LG Köln hat dem Verlag die weitere Verbreitung der Fotos in der konkreten Form verboten.
70 Intimes und Gesundheitszustand
28 O 290/11
Verlag Der Tagesspiegel GmbH Der Tagesspiegel hatte hier längst verbotene Schilderungen intimer Details und ebenfalls bereits verbotene Äußerungen über den angeblichen Gesundheitszustand Kachelmanns veröffentlicht. Dies wurde ihm gerichtlich untersagt. Auf einen Teil der Verfügung wurde später verzichtet, die (Rest-)Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
71 Gesundheitszustand
28 O 297/11
Bild digital GmbH & Co. KG Auch hier ging es um Äußerungen über den Gesundheitszustand Kachelmanns. Auch hier wurde auf einen Teil der Verfügung später verzichtet.
72 Karasek-Artikel mit intimen Details
28 O 330/11
Axel Springer AG + Emma Frauenverlag Hellmuth Karasek hatte auf abendblatt.de und emma.de einen Gastartikel geschrieben, der Äußerungen über intime Details enthielt. Dies wurde verboten.
73 Intimes und Gesundheitszustand
28 O 342/11
Axel Springer AG Auch hier ging es um Äußerungen über Intimes und über den Gesundheitszustand Kachelmanns, diesmal auf welt.de. Auch hier wurde auf einen Teil der Verfügung später verzichtet.
74 Intime Schilderungen im "seriösen" Mantel
28 O 343/11
Druck und Verlagshaus Frankfurt FR-online.de berichtete aus Anlass eines "Bild"-Artikels über verfassungsrechtliche Vorgaben bei der Berichterstattung über intime Details in der Boulevard-Presse. Im Rahmen dieses Artikels wurden die Schilderungen der "Bild" wiederholt. Hiergegen erwirkten wir eine einstweilige Verfügung. Der Verfügungantrag wurde jedoch später zurückgenommen.
75 Gesundheitszustand
28 O 364/11
B.Z. Ullstein GmbH Auch hier ging es um Äußerungen über den Gesundheitszustand Kachelmanns auf bz-berlin.de. Auch hier wurde auf einen Teil der Verfügung später verzichtet.
76 Gesundheitszustand
28 O 373/11
Isabella Pfaff & Normann Broschk GbR Gegenstand waren Äußerungen über den Gesundheitszustand Kachelmanns. Die Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
77 Gesundheitszustand
28 O 374/11
20 Minuten (CH) Auch hier ging es um Äußerungen über den Gesundheitszustand Kachelmanns, diesmal in der Schweizer Publikation 20 Minuten. Auch hier wurde auf einen Teil der Verfügung später verzichtet. Die im Wege eines Versäumnisurteils ergangene Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
78 Gesundheitszustand
28 O 375/11
Berliner Verlag GmbH Auch der "Berliner Kurier" äußerte sich widerrechtlich zum Gesundheitszustand Kachelmanns. Auch auf einen Teil dieser Verfügung wurde verzichtet.
79 Private SMS Kachelmanns an die Anzeigenerstatterin
28 O 377/11
Bild digital GmbH & Co. KG Hier ging es um private SMS-Nachrichten, die Jörg Kachelmann dem angeblichen Opfer geschickt hatte. Die Verbreitung der Nachrichten wurde der Antragsgegnerin verboten.
80 Falsches Kachelmann-Profil auf Twitter
31 O 396/11
Twitter Inc. Auf Twitter hatte jemand ein Profil unter dem Namen Kachelmanns eröffnet. Wir ließen es Twitter daraufhin verbieten, ein auf den Namen Kachelmanns angelegtes Twitterprofil ohne Zustimmung
Kachelmanns zu verbreiten.
81 Kachelmann-Foto vor der Kanzlei Combé
28 O 449/11
Bild digital GmbH & Co. KG Gegenstand dieses Verfahrens war ein Paparazzo-Foto, das Kachelmann unmittelbar vor der Kanzlei seiner Strafverteidigerin und bei der Vorbereitung eines Verhandlungstermins zeigte. Es wurde verboten.
82 Intime Details
28 O 466/11
Madsack Online GmbH & Co. KG Auch in diesem Verfaren ging es einmal mehr um das Verbot der Verbreitung intimer Schilderungen. Die einstweilige Verfügung wurde als endgültige Regelung anerkannt.
83 Private Fotos von Kachelmann und der Anzeigenerstatterin
28 O 494/11
Bunte Entertainment Verlag GmbH "Bunte" hatte Privatfotos von Kachelmann mit der späteren Anzeigenerstatterin gezeigt. Das LG Köln hat sie verboten.
84 "Böse Triebe"- Nachverurteilung I
28 O 539/11
RP-Online GmbH Mit diesem Verfahren begann nach dem Freispruch Kachelmanns eine Prozessreihe gegen Nachverurteilungen unseres Mandanten. Im Internetforum Opinio der Rheinischen Post hatte eine Autorin geschrieben, man wisse nicht erst seit Kachelmann, dass in manchem Manne böse Triebe schlummern könnten. So erweckte sie den Eindruck, er habe die Vergewaltigung doch begangen und sei gar ein Triebtäter. Das LG Köln hat der RP Online GmbH die weitere Verbreitung der Äußerung untersagt. Diese hat dagegen erfolglos Widerspruch eingelegt. Die ebenfalls eingelegte Berufung beim OLG Köln (15 U 192/11) hat die RP Online GmbH zurückgenommen, die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt und das Forum Opinio eingestellt.
85 "Jetzt redet sie" — Nachverurteilung II
28 O 540/11
Bunte Entertainment Verlag GmbH Im "Bunte"-Artikel "Jetzt redet sie" gab die Anzeigenerstatterin ein Interview, in dem sie den Vorwurf der Vergewaltigung in verschiedenen Äußerungen aufrecht erhielt und Kachelmann vorwarf, sie mit dem Tode bedroht zu haben. Die Verbreitung dieser Behauptungen wurde "Bunte" vom LG Köln untersagt. Der Widerspruch gegen die Verfügung blieb erfolglos. Die anschließende Hauptsacheklage Kachelmanns verlor "Bunte" ebenfalls. Gegen das Hauptsacheurteil ist die Berufung beim OLG Köln (15 U 102/12) anhängig.
86 "Jetzt redet sie" — Nachverurteilung II
28 O 557/11
D., Claudia Kachelmann ging wegen des nachverurteilenden Interviews auch gegen die Anzeigenerstatterin persönlich vor. Das LG Köln untersagte ihr die Äußerungen. Der Widerspruch gegen die Verfügung blieb für Frau D. erfolglos. Das nachfolgende Hauptsacheverfahren verlor sie ebenfalls. Gegen das Hauptsacheurteil ist die Berufung beim OLG Köln (15 U 97/12) anhängig.
87 "Noch einmal Opfer" — Nachverurteilung III.
28 O 617/11
Staatsanwältin Freudenberg,
Dagmar
Gegenstand des Verfahrens war der Artikel von Dagmar Freudenberg, Staatsanwältin, Referentin im Niedersächsischen Justizministerium für Opfer häuslicher Gewalt und Opferschutz sowie Vorsitzende der Kommission Strafrecht des Deutschen Juristinnenbundes. In diesem Artikel bezeichnete sie Claudia D. als „Geschädigte“ bzw. als „Opfer“. Das LG Köln hat der Staatsanwältin verboten, den Freispruch in dieser Weise zu ignorieren. Sie legte gegen die Verfügung zunächst Widerspruch ein, nahm diesen in der mündlichen Verhandlung jedoch angesichts der Aussichtslosigkeit ihrer Position zurück und erkannte die Verfügung als endgültige Regelung an.
88 Schwarzers erfundene
Richterzitate — Nachverurteilung IV.
28 O 1081/11
Alice Schwarzer Alice Schwarzer hatte in einem SWR1-Interview behauptet: "Der Richter hat gesagt: Wir haben Restzweifel an der Schuld. Das heißt, wir sind überwiegend von der Schuld überzeugt, bleiben aber Restzweifel. In tieferer Kenntnis des Falles komme ich zum selben Schluss wie das Gericht: Ich halte es für sehr wahrscheinlich, dass er es war". Diese Richterzitate und –meinungen hatte Alice Schwarzer vollkommen frei erfunden. Das Mannheimer LG hat nie von bloßen Restzweifeln an Kachelmanns Schuld gesprochen. Es hat auch nicht geäußert oder gar geurteilt, dass es "sehr wahrscheinlich" sei, dass Kachelmann die Tat begangen habe oder dass es "überwiegend von der Schuld überzeugt" sei. Das LG Köln verbot Schwarzers Ausführungen und bestätigte die einstweilige Verfügug auch auf den Widerspruch von Alice Schwarzer. Die Berufung wurde beim OLG Köln unter dem Az: 15 U 65/12 geführt. Einen Tag vor der mündlichen Verhandlung über die Berufung nahm Frau Schwarzer die Berufung zurück und hat die erwirkte Verfügung nun auch als endgültige Regelung anerkannt.
89 Schwarzers "Unwort des Jahres" — Nachverurteilung V.
28 O 96/12
Alice Schwarzer / EMMA Frauenverlag GmbH In einem Artikel schlug Alice Schwarzer die Worte "einvernehmlicher Sex" und "Unschuldsvermutung" als Unworte des Jahres vor. Zur Begründung, so Schwarzer, frage man "am besten Nafissatou Diallo oder Claudia D. oder irgendeine von den 86800 geschätzten vergewaltigten Frauen im Jahr, deren Vergewaltigung nie angezeigt, nie angeklagt oder nie verurteilt" werde. Das Landgericht hat die Verbreitung dieser Äußerung verboten, weil sie den Eindruck erweckte, Kachelmann habe die Vergewaltigung, von der er freigesprochen wurde, doch begangen. Das Verfahren ist im Stand der Berufung beim OLG Köln (17 U 107/12).
90 "B.Z." zitiert "Bunte"-Interview — Nachverurteilung VI.
28 O 259/12
B.Z. Ullstein GmbH Die "B.Z." hatte in einem Internetartikel aus dem "Bunte"-Interview mit Claudia D. zitiert. Die Weiterverbreitung der darin enthaltenen Nachverurteilungen hat das LG Köln verboten.
91 Nutzung des Kachelmannfalls zu Werbezwecken
28 O 263/12
Adolf Jaekle Das Cover eines Buches zeigte Jörg Kachelmann, obwohl im Buch kein einziger Hinweis auf ihn enthalten war. Das LG Köln sprach ein Verbot aus, da die Abbildung Kachelmanns allein zu werblichen Nutzung erfolgte.

Quelle: Jörg und Miriam Kachelmann: "Recht und Gerechtigkeit" / Kanzlei Höcker

Licht aus, Spott an

Es war wohl die "Süddeutsche Zeitung", der es als erstes aufgefallen ist:

Ein Söder zum Ausschalten.

Über den bayerischen Finanzminister Markus Söder schrieb die Zeitung:

Die neueste Gemeinheit kommt allerdings von unerwarteter Seite — genauer: von einer hinteren Seite im aktuellen Ikea-Katalog. Dort wird ein Armleuchter "Söder" zum Preis von 89 Euro feilgeboten, der Teil einer ganzen "Söder-Serie" ist, zu der auch mehrere Wand– und Hängelampen in verschiedenen Designs gehören.

Nach einer ausführlichen Durchsicht des Angebots kann man sagen: Eine große Leuchte ist dieser Söder nicht. Den Herstellerangaben zufolge verbreitet er lediglich ein "weiches Stimmungslicht", und dem Käufer wird die Verwendung des Leuchtmittels "Sparsam" empfohlen. Selbst damit bringt Söder es laut Katalog nur zur "Energieeffizienzklasse C auf einer Skala von A (sehr effizient) bis G (weniger effizient)".

Es war nur ein kleiner Text im Regionalteil, aber natürlich genau die Sorte Meldung, die weite Kreise ziehen würde. Sehr weite Kreise:

"Augsburger Allgemeine":
Armleuchter Söder - Jetzt neu im Ikea-Katalog. Markus Söder kann mächtig austeilen. Der CSU-Mann kann aber auch einstecken. Das muss er nun.

nordbayern.de:
Ein "Armleuchter" namens Söder. Ikea verkauft siebenarmigen Lampe mit dem Namen des bayerischen Finanzministers.

"Welt Online":
Söder offiziell zum Armleuchter erklärt

"Focus Online":
Bayerisch-schwedische Erleuchtung: Söder hängt bei Ikea rum

"RP Online":
Neuheit des schwedischen Einrichtungshauses: Bei Ikea ist Söder eine sparsame Leuchte

tagesschau.de:
Schlusslicht: Ein Armleuchter namens "Söder"

"B.Z.":
Ein Armleuchter namens Söder

tagesspiegel.de:
Namensgleichheit bei Ikea: Söder ist ein Armleuchter

"Bild":
Verlierer: Bayerns Finanzminister Markus Söder (45, CSU) hat einen neuen Namens-Kollegen: Im neuesten Katalog des schwedischen Möbelriesen Ikea gibts einen Armleuchter, Name Söder (schwedisch für Süden), Energieeffizienzklasse C, Entsorgungstipp inklusive. BILD meint: Markus Süden!

Bild.de:
Ikea verkauft Armleuchter "Söder"

Außerdem berichteten noch die "Junge Welt", die "Rheinische Post", die "taz", die "Welt kompakt", der Kölner "Express", der "Berliner Kurier", die "Berliner Morgenpost", der "Tagesspiegel", die "Welt" und verschiedene kleine Medien über die Lampe mit dem lustigen Namen.

Die Geschichte hätte eigentlich schon vor einem halben Jahr derartige Kreise ziehen können, als die "Abendzeitung" aus München erstmals über "Söder" berichtet hatte (was diese übrigens nicht davon abhielt, jetzt noch einmal darüber zu schreiben).

Aber die "Abendzeitung" hatte damals die Chance zur naheliegenden Pointe verstreichen lassen, die die "Süddeutsche Zeitung" jetzt genutzt hat.

Eigentlich ist "Söder" nämlich gar kein "Armleuchter":

Mit Dank an Martin K.

Deine Spuren im Sand

Um Neil Armstrong zu würdigen, der 1969 als erster Mensch den Mond betreten hatte und am Wochenende verstorben war, sah die "Süddeutsche Zeitung" gestern so aus

Mehr als nur ein Hauch von Pathos durchwehte die Bildunterschrift auf der Titelseite:

Ein kleiner Schritt . . .

. . . und ein gewaltiger Sprung. Am 21. Juli 1969 betrat der Amerikaner Neil Armstrong als erster Mensch den Mond. Gut vier Tage hatte das Raumschiff Apollo 11 mit ihm und zwei weiteren Astronauten von der Erde zum Mond gebraucht. Zweieinhalb Stunden verbrachte der Kommandant auf der Oberfläche des Erdtrabanten. Nun ist Armstrong im Alter von 82 Jahren an den Folgen einer Herzoperation gestorben. Seine Spuren im Mondstaub bleiben ewig — es gibt keinen Wind, der sie verwehen könnte.

Ja, Armstrongs Spuren bleiben ewig — aber das auf dem Foto sind nicht seine.

Das Foto, zeigt laut NASA, die es unter der Nummer AS11-40–5877 archiviert hat, den Fußbadruck von Edwin "Buzz" Aldrin, der gemeinsam mit Armstrong auf der "Apollo 11"-Mission war und kurz nach ihm den Mond betreten hatte.

Das steht auch in dem nützlichen Artikel "Keep in mind as you put together your Neil Armstrong packages tonight…" vom Samstag, den wir gestern bei "6 vor 9" verlinkt hatten, den die Bildredakteure der "Süddeutschen Zeitung" aber offenbar nicht kannten, als sie am Sonntag ihre Zeitung zusammenbauten.

Außerdem ist das Bild bei der "Süddeutschen Zeitung" spiegelverkehrt, wodurch es sich von "Welt Kompakt" unterscheidet, wo es auf dem Kopf zu sehen war:

Auch Medien wie die "Stuttgarter Zeitung" und FAZ.net verwendeten das Foto und schrieben den Fußabdruck mehr oder weniger direkt Neil Armstrong zu — immerhin nicht auf der Titelseite.

Mit Dank an Stefan K. und Julian H.

Vom Feuilleton verurteilt (2)

Die Menschen, die angeklagt waren, den fünfjährigen Pascal aus Saarbrücken vergewaltigt und ermordet zu haben, sind rechtskräftig freigesprochen worden. Für die renommierte "Süddeutsche Zeitung" waren sie dennoch schuldig. Am 19. März bezeichnete sie in der Rezension eines Theaterstücks die Angeklagten als "Täter", die nur aufgrund ihrer mangelnden geistigen Fähigkeiten davon gekommen seien.

Am selben Tag fragten wir bei der "Süddeutschen Zeitung" nach, ob sie nicht der Ansicht sei, eine mindestens irreführende, wenn nicht gar falsche Beschreibung des tatsächlichen Sachverhalts abgegeben zu haben. Wir erhielten keine Antwort.

Am folgenden Tag veröffentlichten wir einen Eintrag zum Thema.

Zwei Tage später brachte die "Süddeutsche Zeitung" folgende Korrektur:

In "Pornographie des Grauens" vom 19. März auf Seite 11 wurde in der Rezension der Uraufführung des Theaterstücks "Du hast gewackelt" von Franz Xaver Kroetz am Residenztheater München behauptet, die Angeklagten im Prozess um die Vorgänge in der Tosa-Klause und das Verschwinden des Jungen Pascal seien "Täter" und es habe im Prozess "keinen Schuldspruch" gegeben. Das ist falsch. Richtig ist, dass die Angeklagten aus Mangel an Beweisen freigesprochen wurden, mithin auch nicht als "Täter" bezeichnet werden können.

Wir haben diese Korrektur damals nicht bemerkt.

Die renommierte "Süddeutsche Zeitung" versteckt ihre Korrekturen weit hinten im Blatt, auf einer Seite namens "Forum", zwischen Leserbriefen und dem Wetter. Der Artikel mit der nachträglichen Schuldigsprechung der Freigesprochenen, den sie hier unauffällig korrigierte, war der Aufmacher des Feuilletons gewesen.

Eine Antwort auf unsere Anfrage haben wir nie bekommen.

Und in ihrem Online-Auftritt macht die renommierte "Süddeutsche Zeitung" die Freigesprochenen bis heute unverändert zu Tätern.

Nachtrag, 16:00 Uhr. Süddeutsche.de hat den Artikel jetzt transparent korrigiert.

Vom Feuilleton verurteilt

Ende September 2001 verschwand der damals fünfjährige Pascal aus Saarbrücken. Bei den polizeilichen Ermittlungen machten Zeugen widersprüchliche Aussagen, von denen sie die meisten widerriefen, Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte wegen des Verdachts der Aussageerpressung und der Körperverletzung im Amt wurden eingeleitet und wieder eingestellt, ein Jahr später behauptete ein weiterer Junge, er und Pascal seien von einer Gruppe sexuell missbraucht worden. Zeugen beschuldigten sich gegenseitig, widerriefen ihre Aussagen und Geständnisse.

Dennoch kam es vor dem Landgericht zu einem Prozess gegen vier Frauen und neun Männer, denen vorgeworfen wurde, Pascal missbraucht und ermordet zu haben. Brauchbare Beweise gab es keine, eine Leiche wurde nie gefunden, den Ermittlungsbehörden wurde vorgeworfen, die Beschuldigten, die zum Teil als geistig minderbegabt und alkoholkrank beschrieben wurden, bei ihren Aussagen psychisch und auch körperlich unter Druck gesetzt zu haben. Der Prozess, den die renommierte "Spiegel"-Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen als "den vielleicht schlimmsten GAU der Justiz" beschrieb, endete mit Freisprüchen für alle Angeklagten, der Bundesgerichtshof verwarf die Revisionen der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil.

Der Dramatiker Franz Xaver Kroetz hat aus diesem Stoff ein Theaterstück gemacht. Genauer: Sein Drama "Du hast gewackelt. Requiem für ein liebes Kind" setzt die staatsanwaltschaftlichen Vorwürfe eines Kinderschänderrings im Hinterzimmer einer Gaststätte als Fakten voraus und lässt fünf Männer über ihre Taten sprechen. Kroetz darf das, denn ein Theaterstück ist nicht dem Grundsatz der Wahrhaftigkeit unterworfen.

Egbert Tholl ist Journalist und damit der Wahrheit verpflichtet, auch wenn er nur eine Theateraufführung rezensiert. Am Münchner Residenztheater hat er sich am Wochenende die Uraufführung von "Du hast gewackelt" angesehen, fast zehn Jahre nach der Entstehung des Textes.

Tholl beginnt seine Rezension im Münchner Regionalteil der "Süddeutschen Zeitung" mit folgender Tatsachenbehauptung:

Vor mehr als zehn Jahren wurde der fünfjährige Junge Pascal ermordet. Auch wenn man wohl die genauen Umstände seines Todes nie mehr wird feststellen können, so weiß man doch, welches Martyrium der Junge durchlitten haben muss. Er wurde über einen längeren Zeitraum vergewaltigt, musste eine Vielzahl von Männern befriedigen, mit der Hand, mit dem Mund, mit seinem Körper.

Der Ort, in welchem dies stattfand, war eine Hölle in Deutschland: Im schmierigen Hinterzimmer der "Tosa-Klause" in Saarbrücken-Burbach wurde der Leib des Jungen verkauft, 20 Mark kostete eine Penetration, die Wirtin kassierte, und alle sahen zu, wussten Bescheid. Nicht nur die Männer, die ihre perverse Geilheit befriedigten, auch die Frauen, die es geschehen ließen. Die Tosa-Klause war ein Sammelbecken für degenerierte Menschen. So makaber es klingt, ihre mangelnden geistigen Fähigkeiten wurden den Tätern zur Rettung: Zeugenaussagen erwiesen sich als unbrauchbar. Der Prozess endete im Fiasko, es gab keinen Schuldspruch, und im Jahr 2009 wurde die Akte endgültig geschlossen.

Noch einmal die Fakten: Die Beschuldigten wurden freigesprochen, die Revision der Staatsanwaltschaft vom Bundesgerichtshof verworfen.

Deutlich zurückhaltender beschreibt daher auch das Deutschlandradio Kultur die Prämisse:

Angelehnt ist das Stück an den realen Fall des kleinen Pascal von 2003, dessen Leiden und dessen Tod nie gesühnt wurde, weil das Gestrüpp aus Geständnissen und Widerrufen aus Beschuldigungen und mangelnden Beweisen am Ende für eine rechtsstaatliche Eindeutigkeit nicht ausreichte.

Und die "FAZ" bemerkt in ihrer Rezension, dass sich "das Verbrechen vielleicht so niemals zugetragen" habe:

Bis heute ist der Tod des fünfjährigen Pascal ungesühnt, aus Mangel an Beweisen. Gleichwohl ist sein Fall zum Synonym für pervertierte Sexualität geworden, die Klause zum Sinnbild für Abgründe, die das Vorstellungsvermögen übersteigen. Über Pascal wurden Bücher geschrieben, Zeitungsartikel verfasst, Filme gedreht, Kunstwerke geschaffen. Und sein Fall löste einen der spektakulärsten Prozesse der Geschichte aus, der das Rechtswesen an seine Grenzen führte.

Wir haben gestern bei der Lokalredaktion der "Süddeutschen Zeitung" nachgefragt, ob Sie nicht der Ansicht sei, dass Egbert Tholl hier eine mindestens irreführende, wenn nicht gar falsche Beschreibung des tatsächlichen Sachverhalts abgegeben habe, und sich als Journalist die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zu eigen zu mache, die vom Gericht nicht bestätigt werden konnten.

Bisher haben wir keine Antwort erhalten.

Mit Dank an Christian.

Eine Partnerschaft fürs Leben

Wenn Menschen es leid sind, sich das Gejammer ihrer alleinstehenden Freunde anzuhören, raten sie diesen zum Online-Dating. Dort unterscheidet man offenbar zwischen Singlebörsen und Online-Partnervermittlungen, wie die "Süddeutsche Zeitung" kürzlich schrieb und erklärte, dass bei den Partnervermittlungen das Portal Parship mit seinen etwa fünf Millionen Mitgliedern auf Platz eins vor Elitepartner und eDarling liege.

Im Dezember 2010 porträtierte die gedruckte "Süddeutsche Zeitung" den früheren Gebrauchtwagenhändler und heutigen Parship-Chef Peter Schmid als "Kuppler der Nation". Der Medienunternehmer Stefan von Holtzbrinck wurde von der "Süddeutschen Zeitung" mit seinen drei namhaftesten Produkten vorgestellt: "Zeit, Südkurier, Parship". Für die Beantwortung der drängenden Frage "Engel oder Bärchen — welcher Kosename ist beliebter?" zitierte die Zeitung eine Umfrage auf parship.de (der meist verwendete Kosename bei Männern wie bei Frauen ist übrigens "Schatz").

Am vergangenen Samstag nun widmete sich die "Süddeutsche Zeitung" auf ihrer Seite 2 intensiv dem Thema Online-Dating. Die Erkenntnisse, die ein Soziologe in einem Forschungsprojekt der Uni Bamberg zum Thema gewonnen hatte, ließ sich die Zeitung von der Soziologin Christiane Schnabel ("Sie leitet die wissenschaftliche Abteilung bei Parship, eigenen Angaben zufolge Europas älteste Online-Partneragentur") noch einmal bestätigen.

Bei sueddeutsche.de sieht die entsprechende Stelle im Artikel so aus:

(Je nach Aufruf kann dort auch andere Werbung erscheinen.)

Im Artikel über Betrug beim Online-Dating war es die "Sprecherin der Online-Partnerbörse Parship", die ein paar Beispiele nennen durfte, wie so ein Betrug abläuft.

Gilt es zu erklären, warum München zu den deutschen Städten mit den meisten Singles gehört, steht für sueddeutsche.de der Buchautor und Single-Coach ("unter anderem für die Online-Partnerbörse Parship") Eric Hegmann bereit — der lebt zwar in Hamburg, hat aber natürlich trotzdem "einige gute Tipps parat, wo die Münchner Singles ihren Traumpartner finden können".

Und sagt eine Frau, dass man als Single in München "einfach viel mehr Möglichkeiten" habe, dann muss sueddeutsche.de das ja irgendwo verifizieren — und erklärt nebenbei alle Singles der Stadt zu Bisexuellen:

Das hat auch eine Studie der Online-Partnerbörse Parship herausgefunden. München ist demnach die Stadt mit den meisten Singles in Deutschland. Ganze 28,8 Prozent der Münchner leben nicht in einer Partnerschaft, das sind 243.000 Menschen. 243.000 potentielle Kandidaten.

Nun ist es nicht so, dass Parship die einzige Single-Börse wäre, die bei sueddeutsche.de und der "Süddeutschen Zeitung" Erwähnung fände: Im Januar berichtete die Website, dass das Online-Portal Elite Partner "seit eineinhalb Jahren mit derselben Single-Frau" werbe — "Im Netz gibt es deshalb viel Spott." Und ein Jahr zuvor hatte sueddeutsche.de über die "internationale Singlebörse Beautifulpeople.com" geschrieben, die etwa 5.000 Mitglieder-Profile gelöscht hatte: "Dabei waren ausschließlich Mitglieder betroffen, die auf aktuellen Fotos überzählige Feiertagspfunde aufwiesen."

Parship ist auch nicht die einzige Partnervermittlung, die bei sueddeutsche.de Anzeigen geschaltet hat — aber die einzige, die mit dem Internetportal umfassend kooperiert:

Wir haben bei der Chefredaktion von sueddeutsche.de nachgefragt, ob es einen Zusammenhang zwischen der Berichterstattung über Parship und der Kooperation mit dem Unternehmen gibt. Die Chefin vom Dienst sagte, sie könne das "definitiv aus mehreren Gründen ausschließen":

Zum einen zählt Parship zu den größten Online-Partnervermittlungen in Deutschland, wird von der Stiftung Warentest als absolut seriös eingestuft und gibt regelmäßig wissenschaftliche und repräsentative Untersuchungen zum Thema Partnersuche in Auftrag. Da ist es vielleicht nicht besonders kreativ, die Experten von Parship in Artikeln zu zitieren, liegt aber nahe und ist unserer Ansicht nach seriös.

Zum anderen könne sie einen positiven Grundtenor "längst nicht in allen Beispielen" erkennen. In einem Artikel ginge es ja explizit um die Gefahren des Online-Datings. An anderer Stelle werde Parship lediglich in der Einleitung zum Interview genannt, "da der Interviewpartner dort auf freier Basis Coachings durchführt". Schleichwerbung oder ähnliches könne sie in keinem der Texte entdecken, in denen wir auf den Namen Parship gestoßen waren.

Auf unsere Nachfrage, ob es vor dem Hintergrund der Kooperation mit Parship eine gute Idee sei, das Unternehmen in redaktionellen Artikeln von "Süddeutscher Zeitung" und sueddeutsche.de als O-Ton-Geber zu verwenden und damit die Grenzen zwischen redaktionellen und werblichen Inhalten zu verwischen, schrieb die Chefredaktion Chefin vom Dienst:

Da bei uns das Geschäft mit Vermarktung, Anzeigen und Kooperationen tatsächlich völlig losgelöst von der Redaktion geschieht, ist es uns offenbar einfach nicht hinreichend bewusst gewesen, dass die Erwähnung von Parship auf Außenstehende seltsam wirken könnte.

Künftig wolle man dort "feinfühliger" vorgehen.

Mit Dank an Takuro K.

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