Archiv für blick.ch

“Was solls”

Seit Freitagabend ist diese Meldung auf blick.ch zu lesen:

Besoffener US-Senator Liebling der Wähler

Nur: Es gibt im US-Senat keinen Senator dieses Namens (Liste) und folglich auch keine Wähler. Der betrunkene Senator Dave Tillis ist eine Erfindung des satirischen “Onion News Network” (Video). Eine Quelle, die blick.ch treuherzig angibt:

Dave Tillis schwingt gern Reden. Und er säuft ebenso gern. Seinen Anhängern macht das nichts aus. Im Gegenteil. Sie haben Dave als ersten bekennenden Trinker in den vornehmen US-Senat gewählt, meldet «Onion News Network».

Im letzten Absatz kommen dem Verfasser der Meldung sogar selbst Zweifel an der Story. Sie wird aber deshalb nicht begraben oder klar als fiktiv bezeichnet. Sondern mit einem Achselzucken veröffentlicht.

Mysteriös: Auf der offiziellen Website des US-Senats wird ein Dave Tillis nicht geführt. Was solls. Als Schauspieler ist der Mann alleweil Spitze.

Auch Kommentare, die auf die fiktive Quelle verweisen, werden freigeschaltet. Denn es ist blick.ch ja egal, wie es wirklich ist.

Mit Dank an Christoph E.

Nachtrag, 15. Februar: Blick.ch hat den letzten Absatz des Artikels überarbeitet. Im Einführungstext wurden “Wähler” und “US-Senator” in Anführungszeichen gesetzt.

Sehen alle gleich aus (4)

Sehen alle gleich aus

Was liest man nicht so alles über die Promis dieser Welt: So ist seit vergangener Woche auf rtl.de zu lesen, dass die bekannte amerikanische Schauspielerin Lucy Liu in der Talkshow “The View” über ihre Fehlgeburt gesprochen habe.

Lucy Liu: "Ich hatte eine Fehlgeburt"

Tatsächlich handelte es sich aber nicht um Lucy Liu, sondern um die Journalistin Lisa Ling, die früher selbst Co-Moderatorin von “The View” war. Die erwähnte Folge der Talkshow wurde am vergangenen Dienstag (7. Dezember) aufgezeichnet am Freitag (10. Dezember) ausgestrahlt.

Lucy Liu war also weder schwanger, noch hatte sie eine Fehlgeburt erlitten. Auch der ihr von rtl.de zugedachte Ehemann Paul Song ist in Wahrheit der Gemahl von Lisa Ling, Lucy Liu selbst ist nicht einmal verheiratet. rtl.de verweist auf die Webseite “Secret Society of Women”, die Lucy Liu aufgrund ihrer Erfahrungen durch die Fehlgeburt mitbegründet haben soll, bemerkt jedoch nicht, dass auf dieser Seite nur von Lisa Ling die Rede ist. Immerhin das Alter stimmt — also das von Lucy Liu natürlich.

rtl.de ist das erste Medium im deutschsprachigen Raum (bzw. überhaupt), das die falsche Nachricht verbreitete, aber nicht das Einzige: Am 9. Dezember stiegen bunte.de und promiflash.de ein, am 10. Dezember schrieb auch blick.ch von Lucy Lius angeblicher Fehlgeburt. bunte.de machte aus der TV-Talkshow “The View” gleich “The Viewer”.

Dabei wäre die Fehlgeburt Lisa Lings hierzulande höchstwahrscheinlich keine Nachricht wert gewesen, da Ling im Gegensatz zu Lucy Liu in Deutschland weitgehend unbekannt ist. Verwechselt werden die beiden aber auch in den USA: In einer Ausgabe von “The View” erklärte Co-Moderatorin Star Jones deshalb den Unterschied zwischen beiden.

Mit Dank an Marlene H.

Nachtrag, 18.40 Uhr: rtl.de hat die Meldung ersatzlos gelöscht. Auf den anderen Seiten ist sie noch zu finden.

Nachtrag, 21. Dezember: promiflash.de hat seine Meldung auf Lisa Ling umgeschrieben.

Küssen verboten

“Die 25 verrücktesten Sex-Gesetze” versprach Bild.de am Donnerstag – selbstverständlich immer mit Blick auf den Bildungsauftrag gegenüber dem Leser – und lieferte dazu eine 25-teilige Klickstrecke. Viel Zeit für Recherche dürfte dabei nicht draufgegangen sein, denn ausnahmslos alle Beispiele geistern zum Teil schon seit den späten Neunzigern in zahllosen Sammlungen und häufig sogar im gleichen Wortlaut durchs Internet oder erschienen schon einmal auf Bild.de.

Noch leichter macht man es sich da nur noch beim Online-Auftritt der Schweizer Boulevardzeitung “Blick”, wo die 25 verrückten “Sex-Gesetze” von Bild.de einfach zwei Tage später als “Verrückte Erotikgesetze” im selben Wortlaut erschienen. Einzige nennenswerte Eigenleistung: blick.ch sortiert nach Ländern.

Bei vielen dieser Gesetze ist es auch aufgrund des komplizierten angelsächsischen Fallrechts nahezu unmöglich zu überprüfen, ob sie immer noch gültig sind oder ob sie überhaupt jemals existiert haben. Zwar lässt sich ein Teil der Gesetze auf der Seite dumblaws.com wiederfinden, aber auch dort fehlt häufig eine Quellenangabe.

Ganz sicher falsch sind jedoch folgende:

Nr. 17 (Bild.de):

Auf Hawaii darf ein Mann nicht mit einer Unter-18-Jährigen zusammen sein. Verstößt er gegen das Gesetz, müssen die Eltern des Mädchens drei Jahre ins Arbeitslager, weil sie ihre Tochter “freizügig” erzogen haben.

Abgesehen davon, dass es im US-Bundesstaat Hawaii keine “Arbeitslager” gibt, findet sich dieses Gesetz weder auf dumblaws.com, noch erscheint es realistisch, wenn man bedenkt, dass auf Hawaii selbst “Unter-18-Jährige” für eine Abtreibung keine elterliche Zustimmung benötigen.

Nr. 20:

Im US-Bundesstaat Connecticut dürfen Kondome offiziell nicht verkauft werden.

Tatsächlich ist der Kondomverkauf in Connecticut seit einem Grundsatzurteil des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten (Griswold v. Connecticut) im Jahre 1965 zulässig.

Nr. 21:

Und in Indiana ist es nur Frauen verboten, Kondome zu kaufen.

Kondome werden in Indiana sowohl geschlechts- als auch altersunabhängig verkauft — und zwar in Drogerien, Apotheken, Supermärkten und online.

Nr. 22:

Wenn Sie nach Irland fahren, nehmen Sie lieber einen großen Vorrat an Kondomen mit: Auch im streng katholischen Inselstaat sucht man vergeblich nach Lümmeltüten.

Ja, die Mehrheit der Iren ist katholisch. Deshalb sind Kondome auf der grünen Insel auch erst seit 1979 nicht mehr verschreibungspflichtig. Und erst seit 1993 können sie auch von Jugendlichen unter 17 Jahren legal erworben werden. Aber wenn Sie am Flughafen jemanden sehen, der wegen eines Koffers voller “Lümmeltüten” Übergepäck anmelden muss, handelt es sich sicher um Redakteure von Bild.de oder blick.ch.

Andere “verrückte” US-Gesetze wie etwa die gesetzliche Beschränkung auf maximal “zwei Dildos pro Haushalt” in Arizona (Nr. 24) versuchte der amerikanische Jurist Daniel Enevoldsen zu verifizieren — erfolglos. Ihm gebührt das Schlusswort, das wohl auf den Großteil der Gesetze aus der Liste zutreffen dürfte:

Ich glaube, dass es sich dabei irgendwann tatsächlich um Gesetze gehandelt hat, die aber inzwischen nicht mehr angewendet werden. Sie sind vermutlich so alt, dass sie nicht in Online-Datenbanken aufgezeichnet sind. Möglich ist auch, dass die Gesetze nie existiert haben und einfach von irgendwelchen Leuten erfunden wurden. Wie auch immer: Es scheint sie nicht mehr zu geben.
(Übersetzung von uns.)

Mit Dank an Michael und einen anonymen Helfer!

Selbstmord in U-Haft: feige, aber praktisch

Der Schweizer Verleger Michael Ringier hat den deutschen Zeitschriftenverlegern in der vergangenen Woche empfohlen, sich auf journalistische Qualität zurückzubesinnen. Die Zukunft des Zeitschriftengeschäfts bestehe darin, den Journalismus mit den ältesten Regeln des Handwerks zu achten und mit den neuesten Technologien zu fördern, sagte er auf den “Zeitschriftentagen” des Verbandes der Zeitschriftenverleger (VDZ). “Wir brauchen journalistisches Edelmetall”, meinte er — als Abgrenzung zum Internet, in dem es den “Schrott” gebe. In Bezug auf Online-Amateurinhalte sagte er: “Es gibt keine Schwarmintelligenz, dafür haben wir den digitalen Mob.”

Es ist nicht ganz klar, was Ringier zum Experten für journalistische Qualität macht. In der Schweiz gibt er die Boulevardzeitung “Blick” heraus. Die berichtet über die Selbsttötung eines Mannes, der in Untersuchungshaft war, weil er seine Tochter missbraucht und ihren Lehrer erschossen haben soll, unter der Überschrift:

Feiger Lehrermörder Gecaj: Selbstmord aus Angst vor den Aussagen seiner Tochter

Passend dazu stellt der “Blick” seinen Lesern die Frage:

(via Infamy)

Die mit den virtuellen Wölfen tanzen

538 Personen empfehlen auf Bild.de diese Story:

Screenshot Bild.de

Was mag es gewesen sein, das die Bild.de-Leser so begeistert hat? Der URL nach …

http://www.bild.de/BILD/news/2010/10/16/video-wolfsrudel-jagt/polizisten-russland-verkehrs-kontrolle.html

… muss es etwas mit Russland, Wölfen, Polizisten und einer Verkehrskontrolle zu tun gehabt haben. Also vermutlich etwa das, was allen kritischen Kommentaren zum Trotz seit dem 15. Oktober auf Blick.ch zu lesen ist:

Screenshot Blick.ch

Screenshot Blick.ch

Dass das über eine Million mal angesehene Video weniger die Wirklichkeit als vielmehr die technischen Fähigkeiten von Viralvideoproduzenten aufzeigt, haben nicht nur aufmerksame YouTube-Nutzer aufgezeigt, sondern auch die Produzenten des Videos selbst.

So sind auf dem YouTube-Kanal der Kampagne für eine Wodka-Marke die insgesamt fünf Viralvideos, das Making-Of-Video und der finale Werbespot zu sehen.

Don’t call it Schnitzelkrieg

Vor sieben Monaten kam es im rheinland-pfälzischen Betzdorf bei der Essensausgabe in der örtlichen Christophorus-Grundschule zu einer folgenschweren Verwechslung: Eine Lehrerin hatte an muslimische Schüler versehentlich Schweineschnitzel verteilt, die diese aus religiösen Gründen nicht hätten essen dürfen. Der Vorfall sorgte für rund zwei Wochen für etwas Aufregung in der 10.000-Einwohner-Stadt, dann war lange Ruhe.

So lange, bis eine tobende Integrations-Debatte den richtigen Hintergrund bot, die Geschichte medial noch einmal so richtig hoch zu kochen: Diese Woche berichteten dann RTL und “Bild” über den Fall und erklärten, die Lehrerin, die seit dem Vorfall krank geschrieben ist, sei wahlweise “gefeuert”, “suspendiert” oder “beurlaubt” worden (BILDblog berichtete).

Und während sich regionale Medien wie die “Siegener Zeitung” und die “Rhein-Zeitung” um eine angemessene Darstellung der Geschichte bemühen, wird sie im deutschsprachigen Ausland munter weiter gedreht:

Der Schweizer “Blick” glaubt etwa zu wissen:

Jetzt musste die 59-jährige die Christophorus-Gesamtschule im deutschen Betzdorf verlassen.

Mal davon ab, dass es sich bei der Christophorus-Schule um eine Grundschule handelt, “musste” die Lehrerin die Schule mitnichten verlassen: Der Schulleiter hatte ihr nach der ersten Aufregung lediglich geraten, nach Hause zu gehen, um sich zu erholen — seitdem ist sie krank.

Nicht einmal den vollständigen “Bild”-Artikel, auf den sie sich berufen, haben die “Blick”-Autoren gelesen, wenn sie behaupten:

An der Schule wurde Schweinefleisch daraufhin komplett abgeschafft.

Ja, vorübergehend. Seit Schuljahresbeginn wird den Schülern auch wieder Schweinefleisch zum Mittag angeboten, wenn sie es denn wollen.

Eine ähnliche Ahnungslosigkeit stellt die österreichische Boulevardzeitung “Heute” unter Beweis, die erklärt:

Die Kündigung einer deutschen Lehrerin in Rheinland-Pfalz sorgt bei unseren Nachbarn für Riesenaufregung. Die türkischen Eltern hatten den Rauswurf der Pädagogin verlangt, der Schulleiter gab den Protesten nach.

Und weiter:

Ein paar Tage später standen die erbosten Eltern der Kinder in der Schule, verlangten vom Direktor die Kündigung von Ursula E. (59). Dieser gab den Protesten nach. Mehr noch: Er verhängte an der Schule (von 302 Kindern sind 45 muslimisch) ein Schweinefleischverbot.

Dass bei einer derart gezielten Falschinformation die Leserkommentare besonders derb ausfallen, ist natürlich klar.

Aber auch in Deutschland sind die Medien an den Fakten des Falls nicht interessiert: Zu Beginn seiner gestrigen ZDF-Talkshow berichtete Markus Lanz im Plauderton, die Lehrerin sei “suspendiert” worden.

Mit Dank an Raphael M., Jörg W., Michael S., Michael P. und Philipp S.

Die Fastronautin

Barbara Burtscher ist Physiklehrerin an der Kantonsschule in Wattwil.

Im Juli 2009 flog sie nach Huntsville, Alabama, um dort “4 Wochen lang im Nasa Education Center und U.S. Space & Rocket Center Lehrer auszubilden und meine Live Sternenhimmel Show zu präsentieren” – sie berichtete in ihrem Blog. Mit “Nasa Education Center” ist das “NASA Marshall Space Flight Center Educator Resource Center” gemeint. Es befindet sich im U.S. Space & Rocket Center, einem Museum.

Im November und Dezember 2009 war sie einige Tage als “Crew Astrophysicist” in der “Mars Desert Research Station” im US-Bundesstaat Utah, worüber sie ausführlich bloggte. Im Wikipedia-Artikel zur Mars Desert Research Station wird darauf hingewiesen, dass Crewmitglieder keine Bezahlung erhalten, aber dafür wertvolle Erfahrungen. Im Anmeldeformular heißt es:

Every participant is expected to pay $1,000 to cover the costs of the 2-week simulation.

(Jeder Teilnehmer muss 1000 Dollar bezahlen, um die Kosten der zweiwöchigen Simulation zu decken.)

Am 25. April 2010 sprang Burtscher über Whiteville, Tennesse, aus dem Flugzeug. Aus rund 10.000 Metern Höhe. Diese zum Beispiel hier angebotenen Sprünge kosten zwischen 375 und 3495 US-Dollar. Auch davon zeugen mehrere Blogeinträge (und Berichte auf 20min.ch und tagblatt.ch).

Und nun ein Blick in die Schweizer Medien.

“Schweizer Illustrierte” vom 10. August 2009:

Auf dem Weg zum Mond

“Die Schweizerin Barbara Burtscher darf jetzt für die Nasa arbeiten”

“Schweizer Illustrierte” vom 14. Dezember 2009:

Unsere Frau auf dem Mars

“Diese Toggenburgerin hat grosse Chancen, Nasa-Astronautin zu werden und auf den Mars zu fliegen.”

20min.ch vom 1. November 2009 (berichtigt am 18. August 2010):

Erste Schweizerin lebt bald in der Mars-Station

“Die junge Schweizer Astrophysikerin Barbara Burtscher wird in der Mars-Station der Nasa leben – als erste Schweizerin überhaupt.”

Blick.ch vom 2. November 2009:

Schweizerin trainiert Marslandung für Nasa

“Barbara Burtscher (24) ist Toggenburgerin, Astrophysikerin – und steht schon mit einem Bein auf dem Mars.” (…)

“Kantonschullehrerin Barbara Burtscher (24) ist auf dem besten Weg, Astronautin zu werden” (…)

“Offenbar ist den Amis aufgefallen, dass da im St. Gallischen ein Raumfahrer-Talent herangewachsen ist.”

Ihre durch die Artikel gewonnene Bekanntheit führte auch zu Einladungen des Schweizer Fernsehens. So war sie am 17. Juni 2010 Talk-Gast bei “Aeschbacher” und zuvor, am 20. Februar 2010, durfte sie in der Kartenspielsendung “Samschtig-Jass” mitspielen. Auf der Website wurde sie als “Astronautin” angekündigt:

Bevor die Astronautin Barbara Burtscher auf die Reise zum Mond oder gar Mars startet, versucht sie sich heute im irdischen Differenzler.

Aktuell steht Barbara Burtscher im Mittelpunkt einer Debatte, die der Artikel “Die eingebildete Astronautin” im “Tages-Anzeiger” ausgelöst hat (der zuvor selbst dreimal über Burtscher berichtet hatte, ohne die Hintergründe zu recherchieren).

Gegen den im Artikel verwendeten Begriff “Hochstaplerin” wehrt sich die Angegriffene in einer Stellungnahme. Auf der Empfangsseite von barbaraburtscher.com heißt es derzeit:

Ich habe mich nie als “Nasa-Astronautin” ausgegeben, wie gewisse Medien jetzt suggerieren wollen. Klar, ich bin begeistert von meiner Sache, die ich stets offen hier dokumentiert habe. Gut möglich, dass sich auch Medien von dieser Begeisterung haben anstecken lassen, was mich natürlich gefreut hat. Dabei habe ich mich stets bemüht, korrekt zu informieren. Wenn trotzdem falsche Eindrücke entstanden sind, so tut mir das leid.

Die erste Publikation mit einem kritischen Blick auf die mediale Astronautinnenkarriere war der “Tages-Anzeiger” nicht. Ende Januar 2010 veröffentlichte das Weblog “Infamy” zwei Beiträge und löschte sie auch gleich wieder, da sich ein Rechtsstreit mit Burtscher anzubahnen drohte.

Bis vor kurzem bezeichnete sich Barbara Burtscher auf ihrer Website als “Astrophysikerin” – was in einigen von den bisher über 60 von ihr gesammelten Medienbeiträgen ungeprüft verbreitet wurde. Derzeit ist sie krankgeschrieben. Doch die vom Rektor der Kantonsschule Wattwil als “gute und beliebte” Lehrerin eingeschätze Frau ist sicher bald zurück.

Keine Panik!

Wenn irre Wissenschaftler von einer unterirdischen Station in der Schweiz aus die Welt zerstören wollen, läuft entweder ein alter “James Bond”-Film im Fernsehen — oder die Medien berichten über ein seriöses naturwissenschaftliches Experiment.

Als Ende März im Teilchenbeschleuniger des Forschungszentrums CERN erstmalig Protonenstrahlen mit bisher unerreichter Energie zur Kollision gebracht werden sollten, war vor allem Bild.de bestens aufgestellt: Schon Tage vorher hatte man in Artikeln, Videos und Animationen immer wieder in Aussicht gestellt, dass die Erde im Verlauf des Experiments zerstört werden könnte, und als es endlich losging, war sogar ein Liveticker eingerichtet worden, um nötigenfalls wenigstens als Erste den Weltuntergang vermelden zu können.

Ich hatte schon geahnt (und ein wenig gehofft), dass das mit der möglichen Auslöschung meines Heimatplaneten übertrieben sein könnte, aber da ich heute noch manchmal schweißgebadet aufwache, weil ich von meinen Physikklausuren in der zwölften Klasse geträumt habe, war mir klar, dass ich nur schwerlich Zugang zu dieser Materie (und Antimaterie) finden würde.

Doch zum Glück gibt es ja zu jedem Thema Menschen, die sich bestens damit auskennen — und so haben wir die Kollegen vom Physikblog um einen Gastbeitrag gebeten.

André Goerres hat sich mit Unterstützung seiner Kollegen Andreas Herten und Bastian Kargoll sofort an die Arbeit gemacht. Dass wir den Artikel erst jetzt veröffentlichen, hat mit irgendwie mit dem Raum-Zeit-Kontinuum zu tun, aber das erklären Ihnen die Kollegen dann beim nächsten Mal.

Dramatik, Sex und George Clooney

Jeder Journalistenschüler weiß, was eine Nachricht zur Nachricht macht: Prominenz, Nähe, Gefühl, Sex, Fortschritt, Folgenschwere, Konflikt, Kampf, Dramatik, Kuriosität. Je mehr dieser Nachrichtenfaktoren in einer Meldung zu finden sind, desto mehr Leser interessieren sich dafür, Auflagen steigen, Klickzahlen schnellen in die Höhe.

Und so erschien es fast wie ein Sechser im Boulevard-Lotto, als die Nachricht bekannt wurde, dass am Karfreitag eine Frauenleiche in der Nähe von George Clooneys Villa am Comer See gefunden wurde. Am 4. April titelt der Schweizer “Blick” in seiner Online-Ausgabe:

Ihr wurde beim Sex die Kehle durchgeschnitten

Dicht gefolgt von der Redaktion von Bild.de, die sich die Recherche gleich spart und kurzerhand die “Blick”-Geschichte nacherzählt:

Beim Sex ermordet?  Wasserleiche vor George Clooneys Villa entdeckt

Allein — zu dem Zeitpunkt hatte sich die Hälfte der Nachrichtenfaktoren bereits in heiße Luft aufgelöst: Die Frau war identifiziert, die meisten Spekulationen von der Polizei widerlegt. Und George Clooney, dessen Villa laut italienischen Medien “weniger als einen Kilometer”, laut Blick.ch und Bild.de nur “wenige Meter” vom Fundort entfernt steht, hatte offensichtlich rein gar nichts mit dem Fall zu tun. Die Leiche war mehrere Tage von der Strömung des Sees getrieben worden. Wie kann man also die Prominenz in der Meldung halten?

Der “Blick” wählt diesen kreativen Weg:
Sie ist jung und schön. Langbeinig mit Model-Massen, der Busen chirurgisch vergrössert. Ein George Clooney-Typ. Doch vor dieser Schönen grauts dem Hollywood-Star.

Bild.de ist weniger kreativ, aber plakativer:
Schauspieler George Clooney: Noch ist unklar, ob er während des Leichenfundes in seiner Villa war

In Punkto “Sex” gibt sich die “Blick”-Autorin besser informiert als alle anderen: Sie zitiert einen anonymen Ermittler, wonach das Opfer vermutlich “beim Sex” getötet worden sei — in der Überschrift wird aus der Spekulation flugs ein Fakt gemacht. Der ist dazu noch sehr exklusiv: In der italienischen Presse findet sich kein Hinweis auf den Geschlechtsverkehr, aber immerhin ein Hinweis, dass die offizielle Obduktion noch gar nicht stattgefunden hatte, als die grausamen Details in der Schweizer Boulevardzeitung (und unter Berufung darauf auch bei Bild.de) zu lesen waren.

Ausriss: Bild.de

Weniger einfallsreich zeigen sich die Boulevard-Journalisten bei den Nachrichtenfaktoren Dramatik und Gefühl – denn was ist dramatischer und nahegehender als die Bilder einer echten Leiche? Dass die Fotos nur zu Fahndungszwecken veröffentlicht worden waren und nach der längst erfolgten Identifizierung nicht mehr verwendet werden sollten, interessiert – wie gewohnt – weder Blick.ch, noch Bild.de. Schließlich geht es um den Leser die Auflage.

Mit Dank an Carlotta R.

Nicht angebrachte Spekulationen

Die BEA sprach von einer “Inkohärenz”. Trotzdem sei es nicht angebracht, voreilige Schlüsse zu ziehen oder über die Ursache der Katastrophe zu spekulieren.

So schreibt Bild.de heute.

Und wenn die französische Luftaufsichtsbehörde BEA so nett darum bittet, kommt Bild.de dieser Aufforderung natürlich gerne nach und überschreibt den Artikel, in dem der oben zitierte Satz steht, so:

Sicherheitsbehörde bestätigt Geschwindigkeitsprobleme: Todes-Airbus flog zu langsam durch die Gewitter-Hölle - Experten sehen Hinweis auf einen möglichen Pilotenfehler

Die BEA versteht unter “Geschwindigkeitsproblemen” übrigens, dass die verschiedenen gemessenen Geschwindigkeiten nicht zusammengepasst hätten, und “Le Monde” berichtet von einer “fehlerhaften” Geschwindigkeit.

Diese Formulierung lässt eigentlich nur zwei Schlüsse zu:

Flug AF 447: Flog der Todes-Pilot zu langsam durch das Gewitter?

Oder:

Todesflug AF 447: Flog der Pilot im Gewitter zu schnell?

Dass sowohl Bild.de als auch Blick.ch jeweils Luftfahrtexperten zu Wort kommen lassen, die sowohl “zu langsam” als auch “zu schnell” (für Laien) schlüssig erklären können, zeigt wohl, wie voreilig und spekulativ jegliche Berichterstattung zum jetzigen Zeitpunkt noch ist.

Mit Dank an die Hinweisgeber und an Jenny für die Übersetzungshilfe.

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