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“Bild zur Wahl”

Übermorgen, am Tag vor der Bundestagswahl, will die Axel Springer AG eine Sonderausgabe der “Bild”-Zeitung veröffentlichen. Die “Bild zur Wahl” soll in einer Auflage von über 40 Millionen Exemplaren erscheinen und gratis an alle Haushalte in Deutschland verteilt werden.

So wird sie aussehen, die “Bild zur Wahl”:
Auf die Zettel, fertig, los! PROST WAHLZEIT! Ab ins Wahl-Lokal! Ran an die Urne - Eintritt ist frei! Je mehr Prozent, desto besser! So jung wählen wir nie wieder zusammen! Auf einem Kreuz kann man nicht stehen! Wer nicht wählt, wird Wirt! Von 8 bis 18 Uhr geöffnetGegen die Zustellung dieser Gratis-Zeitung können Sie sich wehren.

Sie müssen lediglich am Briefkasten kenntlich machen, dass Sie die Zeitung nicht haben wollen. Zum Beispiel damit:Meine Wahl: Keine "Bild zur Wahl"!

Einfach ausdrucken, ausschneiden und gut sichtbar an den Briefkasten kleben. Am besten schon heute oder morgen, damit die Leute von der Post sich darauf einstellen können und den ganzen Müll nicht unnötig durch die Gegend schleppen müssen.

Eine E-Mail-Aktion wie im vergangenen Jahr wird es diesmal nicht geben. Ein expliziter Hinweis am Briefkasten sollte als Widerspruch aber ausreichen.

Laut Verlag soll es in der Ausgabe übrigens allein darum gehen, “die Bürger für das Wählen an sich zu begeistern”. Und Parteiwerbung werde es darin grundsätzlich nicht geben. (Ist auch nicht nötig, das hat “Bild” schließlich alles schon in den letzten Wochen erledigt.)

Stattdessen gibt’s zum Beispiel einen Rückblick auf 60 Jahre Wahlkampf, die aktuellen Wahlprogramme im “BILD-Check” und die überraschende Erkenntnis, dass Politiker “auch nur Menschen” sind (Nikolaus Blome).

Neben Helmut Kohl und Gerhard Schröder kommen vor allem auch jede Menge “Promis” zu Wort, die den Kanzlerkandidaten mehr oder weniger interessante Fragen stellen durften.

Til Schweiger zum Beispiel will von der Kanzlerin wissen, was “das Dümmste” war, das je über sie in der Zeitung stand, und was sie dem Autor “gern sagen” würde. Springer-Mitarbeiter Christian Ulmen fragt, welcher Planet Peer Steinbrück gerne wäre. Und Heino will von Steinbrück wissen:

Warum wollen Sie nicht, dass ich das Bundestverdienstkreuz bekomme?

Steinbrücks Antwort:

Für die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes gibt es strenge Regeln. An die müssen sich alle halten.

Äh … ja. Sie sehen: Auch auf diese Ausgabe kann man getrost verzichten.

Rügen-Schock: Schach und Regenbogen

Der Deutsche Presserat hat vergangene Woche zehn öffentliche Rügen, 13 Missbilligungen und 23 Hinweise ausgesprochen.

Die “Maßnahmen” des Presserates:

Hat eine Zeitung, eine Zeitschrift oder ein dazugehöriger Internetauftritt gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:

  • einen Hinweis
  • eine Missbilligung
  • eine Rüge.

Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, dann tun sie es nicht.

Die “Bild”-Zeitung erhielt eine Rüge, weil sie in ihrer Thüringer Ausgabe das Foto eines Mannes abgedruckt hatte, der gestanden hatte, sein eigenes Kind getötet zu haben. Der Beschwerdeausschuss befand, dass an dem Gerichtsprozess und der Tat an sich zwar ein öffentliches Interesse bestehe, nicht aber an der identifizierenden Abbildung des Täters (Verstoß gegen Ziffer 8 des Pressekodex).

Für ähnliche Verstöße erhielt die Online-Ausgabe der “B.Z.” gleich zwei Rügen. Sie hatte über einen psychisch kranken Mann berichtet, der nackt und mit einem Messer bewaffnet in den Brunnen am Berliner Alexanderplatz gestiegen und später von der Polizei erschossen worden war. “B.Z. Online” veröffentlichte zahlreiche persönliche Details, durch die der Mann “für einen weiten Personenkreis identifizierbar wurde”, urteilte der Presserat:

Für den zweiten Artikel hatte der Autor offenbar die Wohnung des Toten aufgesucht und den Inhalt von dort gefundenen Dokumenten veröffentlicht. Der Beschwerdeausschuss sah in der Berichterstattung einen Verstoß gegen die Richtlinien 8.1 und 8.6 des Pressekodex. Über den psychisch kranken und möglicherweise schuldunfähigen Mann hätte nur anonymisiert und in zurückhaltender Weise berichtet werden dürfen.

Auch die Schach-Zeitschrift “Rochade Europa” kassierte eine Rüge. Sie hatte den Sieger eines Turniers, einen älteren Mann, ganzseitig auf dem Titelblatt gezeigt; auf seiner Hose war ein großer nasser Fleck zu sehen. Der Presserat befand:

Dadurch entstand der Eindruck, dass er sich eingenässt haben könnte. Der Ausschuss sah darin einen Verstoß gegen die Ziffern 1 und 9 des Pressekodex. Danach achtet die Presse Würde und Ehre des Menschen. Die Redaktion hätte das Foto des Mannes nicht veröffentlichen dürfen, auch wenn es — wie die Zeitschrift mitteilte — mit seinem Einverständnis gemacht wurde.

Gerügt wurde auch der Online-Auftritt der “Augsburger Allgemeinen”. Das Portal hatte Spekulationen über eine außereheliche Affäre eines Lokalpolitikers wiedergegeben, die ein Parteikollege bei Facebook veröffentlicht hatte. Darin erkannte der Presserat einen Verstoß gegen den Schutz der Persönlichkeit (Ziffer 8).

Insgesamt fünf weitere Rügen gingen an Zeitschriften der Regenbogenpresse.

Eine davon bekam die “Frau aktuell”. Das Blatt hatte auf der Titelseite eine “pikante Enthüllung” über Volksmusiker Stefan Mross angekündigt. Im Innenteil lautete die Überschrift: “Alkohol-Schock! Stefan Mross – Wer kann ihm jetzt noch helfen?” Im Text ging es dann aber lediglich um Folgendes: Wenn man bei Google “Stefan Mross” eingibt, erscheint als Suchvorschlag manchmal “Stefan Mross Alkohol”. Der Presserat erkannte daher eine Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht (Ziffer 2) und des Persönlichkeitsschutzes (Ziffer 8).

Ebenfalls gegen die Sorgfaltspflicht verstieß nach Ansicht des Pressrats die “Freizeit Express”, weil sie getitelt hatte: “Kate & William – Sensationelle Baby-Fotos! Es nuckelt schon am Daumen…” In Wirklichkeit handelte es sich dabei jedoch um Symbolfotos. Als solche hätten sie nach Ansicht des Presserats auch gekennzeichnet werden müssen.

Unter der Überschrift “Angela Merkel – Verheimlichte Scheidungstragödie” versprach die “Meine Freizeit” im April auf der Titelseite “Alles über die unbekannte Vergangenheit der Kanzlerin”.  Im Innenteil wurden dann aber lediglich ein paar banale und seit Jahren bekannte Fakten aus dem Leben Angela Merkels mitgeteilt. Die Schlagzeilen beurteilte der Presserat daher als grobe Irreführung der Leser.

Um eine andere angebliche Scheidungstragödie ging es in der Zeitschrift “Das neue Blatt”. Auf dem Cover hieß es über das “Bauer sucht Frau”-Pärchen Josef und Narumol: “Scheidungs-Schock! – Dabei war es doch die ganz große Liebe”. Erst im Artikel wurde klar, dass sich nicht Bauer Josef, sondern ein anderer Bauer aus der RTL-Sendung hatte scheiden lassen. Auch hier stellte der Presserat Verstöße gegen die Ziffern 1 und 2 des Pressekodex fest. Die Schlagzeilen seien grob irreführend.

Die “Promi Welt”, die neuerdings “Woche exklusiv” heißt, kassierte schließlich eine Rüge für einen Artikel über Steffi Graf. Die hatte zu Jahresbeginn die Leser ihres Blogs um Rat gefragt, wie man “das Leben allgemein einen Gang herunterschalten könnte”. Die “Promi Welt” sprach daraufhin gleich von einem “verzweifelten Hilferuf” und bescheinigte Steffi Graf einen “Absturz in die Lebenskrise”. Das Blatt nahm den Blogeintrag sogar noch zum Anlass, über eine mögliche Krebserkrankung von Steffi Grafs Mutter zu spekulieren. Der Presserat bewertete den Artikel als “eine unwahrhaftige Berichterstattung, bei der jegliche Sorgfaltspflichtaspekte außer Acht gelassen wurden.”

Vermummte Propaganda

Im August wurde der Vorsitzende der Partei “Alternative für Deutschland” (AfD) bei einer Wahlkampfveranstaltung angegriffen. In den Medien las sich der Vorfall anschließend so:

Bild.de:

Drei Festnahmen, 16 Verletzte - Messer-Angriff auf AfD-Chef Lucke!

Focus.de:

Mit Reizgas und Messer bewaffnet - Acht Vermummte attackieren AfD-Parteichef Bernd Lucke

abendblatt.de:

Vermummte mit Messer und Reizgas greifen AfD-Chef an

“Spiegel Online”:

Wahlkampfrede von Bernd Lucke: Vermummte greifen AfD-Veranstaltung an

“B.Z.” online:

Vermummte in Bremen - Pfefferspray-Angriff auf AfD-Chef Bernd Lucke

Süddeutsche.de:

afd13

“Bild”:

16 Verletzte! Linke Chaoten attackieren Chef der AfD

In fast allen Artikeln ist von mindestens 20 teilweise vermummten Personen die Rede, von denen acht auf die Bühne gelangt seien. Die “vermutlich dem linksextremen Lager zuzuordnende[n] Angreifer” hätten Pfefferspray benutzt, außerdem sei ein AfD-Helfer mit einem Messer angegriffen und verletzt worden. Insgesamt habe es 15 Verletzte gegeben, drei Personen seien festgenommen worden.

All diese Informationen stammten aus einer Pressemitteilung der Polizei Bremen, die sich so ziemlich mit dem deckte, was auch die AfD selbst mitgeteilt hatte.

Auf einem Video, das noch am selben Tag bei Youtube auftauchte, spielt sich der Vorfall allerdings ein bisschen anders ab. Darin ist zu sehen, wie lediglich zwei Männer auf die Bühne rennen und Bernd Lucke einfach nur umstoßen. Dann schmeißt einer der Männer etwas von der Bühne, danach liegt offenbar Pfefferspray in der Luft.

Viele Medien verlinkten dieses Video, sie schienen sich aber nicht weiter daran zu stören, dass darauf etwas anderes zu sehen ist als das, was Polizei und AfD geschildert hatten. Nur wenige Journalisten meldeten nach Betrachten des Videos Zweifel an. Das Handelsblatt etwa schrieb mit Blick auf die Aufnahmen, von einem “brutalen Angriff” könne “nicht die Rede sein”.

Der AfD jedenfalls kam die bundesweite Aufregung nur allzu gelegen. Plötzlich hatte die Partei die volle Aufmerksamkeit der Medien. Mitten im Wahlkampf. Und das wusste sie zu nutzen:

“Zeit Online”:

Attacke bei Walkampfrede - AfD-Chef verlangt schärferes Vorgehen gegen Linksextreme

Focus.de:

AfD-Chef nach Angriff - Bernd Lucke: "Geduld mit Linksextremen aufgeben"

Hinsichtlich des Angriffs gibt es inzwischen aber Neuigkeiten. Wie die “taz” und “NWZonline” heute berichten, ist die Polizei von ihrer ursprünglichen Darstellung abgerückt. Polizeipräsident Lutz Müller habe gestern zugegeben, dass die Erstmeldung “auf den Angaben der Veranstalter” fußte. Er habe außerdem klargestellt, dass keineswegs ein Messer im Spiel gewesen sei.

Auch die Anzahl der Vermummten muss Müller zu Folge deutlich korrigiert werden. Gesichert sei lediglich, dass zwei Störer maskiert waren. Das zeige ein Video. Allerdings seien noch nicht alle Aufnahmen ausgewertet worden. Müller schätzt: “Vielleicht waren acht bis zehn Personen vermummt.” Auf die Bühne wiederum seien nur drei bis vier Protestierer gelangt, die Lucke hinunter schubsten. Im Übrigen, so Müller, habe bislang lediglich einer der Festgenommenen ins linke Spektrum eingeordnet werden können.

Anderen Medien ist diese Entwicklung nicht mal eine Meldung wert.

Mit Dank an Kris R.

Zwei-Klassen-Verpixelung

Die “Bild”-Zeitung hat noch nie viel davon gehalten, Menschen, die vor Gericht stehen, irgendwelche Rechte einzuräumen. Fotos von Angeklagten oder Verdächtigen werden daher auch nur in Ausnahmefällen anonymisiert. Das hier ist keiner davon:Sie misshandelte und beschimpfte eine alte Dame - Nur Geldstrafe für Horror-Pflegerin

Die Pflegerin stand diese Woche in Bremen vor Gericht, weil sie eine Heimbewohnerin missshandelt hatte. Eine versteckte Kamera hatte sie dabei gefilmt.

“Bild” zeigte das Gesicht der Frau am Donnerstag ohne jede Anonymisierung groß in der Bundesausgabe – obwohl das Gericht zuvor ausdrücklich darauf hingewiesen hatte …

[…], dass Bildaufnahmen der Angeklagten nur im deutlich anonymisierten (etwa gut “verpixelten”) Zustand veröffentlicht werden dürfen.

(Hervorhebung im Original.)

Daran hat sich zumindest Bild.de gehalten. In der Online-Version des Artikel wurde allerdings nicht das Gesicht der Angeklagten verpixelt — sondern das ihrer Anwältin:Misshandlungs-Urteil - Horror-Pflegerin darf weiter arbeiten! - Die Horror-Pflegerin Silke T. (r.). Sie hat eine Seniorin im Heim misshandelt

Auf eine Anonymisierung der Angeklagten hat Bild.de verzichtet.

Mit Dank an den Hinweisgeber.

B.Z., Bild  

Gericht untersagt “Lolita”-Berichterstattung

Das Sabbern hat ein Ende: Die Springer-Blätter “B.Z.” und “Bild” dürfen nicht mehr über den angeblichen “Lolita-Skandal” berichten. Per einstweiliger Verfügung wurde ihnen gestern untersagt, wesentliche Teile ihrer Berichterstattung weiter zu verbreiten.

Vergangenen Donnerstag hatte die “B.Z.” eine Titelgeschichte veröffentlicht, in der die Boulevardzeitung behauptete, mehrere Spieler von Hertha BSC hätten sich eine 16-jährige Geliebte geteilt. Kronzeugin der Geschichte war das Mädchen selbst. Das Blatt nannte sie “die Hertha-Lolita” und fotografierte sie, passend zum Thema, in Hotpants.

Von dort zog die Geschichte ihre Kreise, allen voran die “Bild”-Zeitung interessierte sich für die intimen Details aus dem Kinderzimmer. Am Freitag, einen Tag nach dem “B.Z.”-Artikel war der “Lolita-Skandal” also auch bei “Bild” Titelthema, Hotpants inklusive.

Doch schon am Donnerstagabend hatte die “Berliner Morgenpost” in ihrer Online-Ausgabe berichtet, dass das Mädchen gelogen habe:

[In einer eidesstattlichen Erklärung des Mädchens] heißt es, sie hätte deren Eltern von dem Interviewtermin mit der Zeitung erzählt. Die Eltern hätten ihr die Teilnahme verboten. Darauf habe sie den Reportern eine gefälschte Unterschrift ihrer Eltern vorgelegt. […]

Außerdem versicherte die Schülerin auch schriftlich, sie hätte die “BZ”-Reporter belogen. Sie habe nie Geschlechtsverkehr mit einem Hertha-Profi gehabt […].

Dennoch legte die “B.Z.” am Freitag nach: Neue Titelgeschichte, neue Hotpants. “Wie ich zum Spielball der Hertha-Profis wurde”.

Am Samstag noch eine Titelgeschichte. Am Sonntag noch eine.

Doch seit gestern Nacht sind sämtlich Artikel zum “Lolita-Skandal” aus den Online-Portalen von “B.Z.” und “Bild” verschwunden. Auf Anfrage teilte uns der Anwalt der Eltern des Mädchens mit, dass er eine einstweilige Verfügung gegen die Berichterstattung erwirkt habe. Insbesondere die vermeintlichen Schilderungen, Auszüge aus Protokollen und die Fotos des Mädchens dürfen nicht mehr verbreitet werden. Das Landgericht Berlin folgte der Argumentation des Anwalts, dass keine Genehmigung der Eltern vorlag. Das allein sei schon ein grober Verstoß gegen das Presserecht.

Übrigens hatte das Mädchen laut “Spiegel” 5000 Euro von der “B.Z.” bekommen. Inzwischen habe sie das Geld an Springer zurückgezahlt.

“Bild” gafft hinter den Sichtschutz

Um Menschen in Notsituationen vor den gierigen Blicken anderer zu schützen, versperren Rettungskräfte den Gaffern oft mit Decken oder Tüchern die Sicht.

Vergangene Woche gab es im saarländischen Riegelsberg so einen Fall. Ein stark übergewichtiger Mann musste ins Krankenhaus gebracht werden, doch ein Transport durch das Treppenhaus war nicht möglich. Also wurden Feuerwehr und THW gerufen, die es zuerst mit einer Drehleiter, dann mit einem Kran versuchen wollten, schließlich aber ein Fenster herausbrachen und den Mann mit Hilfe eines Baggers aus seiner Wohnung holten. Die Rettungsaktion dauerte sechs Stunden, Dutzende Helfer waren vor Ort, selbst der Bürgermeister kam zwischendurch mal vorbei, um sich die Sache anzuschauen.

Man kann nur erahnen, wie sich der Patient dabei gefühlt haben muss. Mit nacktem Oberkörper in der Baggerschaufel sitzend, überall Menschen, im Garten ein Krangerüst. Immerhin kamen die erwähnten Decken zum Einsatz, die die Rettungskräfte hochhielten, um den Mann vor den Blicken der Anwohner zu schützen.

Das Problem ist nur, dass auch ein Journalist vor Ort war. Und der hat die Szenen hinter dem Sichtschutz fotografiert und die Fotos dann an die “Bild”-Zeitung verkauft:

Hier wird ein 400-Kilo-Mann mit dem Bagger aus dem Haus geholt

Die Männer mit dem Sichtschutz sind in der Print-Ausgabe nicht zu sehen. Online aber schon:

Vorher musste der Fensterrahmen herausgestemmt werden! - 400-Kilo-Mann mit Bagger aus dem Haus geholt - [Bildunterschrift:] Mit Fingerspitzengefühl und schwerem Gerät befreien die Rettungskräfte [Vorname] L. aus seiner Wohnung, bringen ihn in der Baggerschaufel zum Spezial-Rettungswagen

Wir haben bei der Feuerwehr Riegelsberg nachgefragt, warum sie es zugelassen hat, dass der Fotograf — der übrigens auch für die offiziellen Internetseiten der örtlichen Feuerwehr und des THW arbeitet — hinter den Sichtschutz gelangt und dort auch noch fotografiert. Ein Sprecher antwortete uns, es sei “nicht immer möglich, die Pressefotografen an den Einsatzstellen fern- bzw. aufzuhalten.” Der Fotograf sei in diesem Fall “nicht hinter den Sichtschutz gelangt, sondern verschaffte sich von einer erhöhten Position den Blick auf die dargestellte Situation.”

Danach sehen die Fotos allerdings nicht aus.

Mit Dank an Roland G.

Der Kokain-Skandal-Skandal

Am Nachmittag des 30. Juni klingelte bei Dieter Schroth, dem Lebensgefährten des Modedesigners Harald Glööckler, das Telefon. Der Anrufer war ein Reporter von der “Bild”-Zeitung. Er konfrontierte Schroth damit, dass Harald Glööckler in einen Kokain-Skandal verwickelt sei. Schroth reagierte verdutzt und erklärte, dass dies mit Sicherheit nicht stimme. Er bat den Anrufer, sich an die Presseagentur von Glööckler zu wenden. Doch das tat der Anrufer nicht. Er meldete sich überhaupt nicht mehr.

Stattdessen erschien am nächsten Morgen diese Titelgeschichte:

Harald Glööckler - KOKAIN-SKANDAL! Strafverfahren gegen Modezar

Nach BILD-Informationen ermittelt die Berliner Staatsanwaltschaft gegen Modezar Harald Glööckler (48). Es geht um den Verdacht von Drogenbesitz – möglicherweise sogar Drogenhandel! […] Der Verdacht: Bei den Lieferungen soll es um mehr als zehn Gramm Kokain gegangen sein.

[…] Ein Zeuge hatte detailliert gesagt, wann und wo der Modedesigner das Kokain gekauft haben soll. […] Glööckler erklärte gestern über seinen Lebensgefährten Dieter Schroth, die Vorwürfe seien “an den Haaren herbeigezogen”.

Noch am selben Tag gab Harald Glööckler eine Pressekonferenz und dementierte die Vorwürfe. Spätestens jetzt stiegen neben den (Noch-)SpringerBlättern auch andere Medien in die Berichterstattung über den “Kokain-Skandal” ein. Und die “Bild”-Zeitung nutzte den von ihr selbst entfachten “Wirbel” gleich für eine weitere Titelgeschichte:So verkokst ist die Promi-Welt - Was hinter den Kulissen wirklich abgeht +++ Wie die Droge gehandelt wird +++ Warum Modezar Glööckler von Rufmord spricht

Fast eine komplette Seite widmete “Bild” dem Thema:hier erklärt Glööckler, dass er kein Köökser ist - Der Weg der Droge nach Deutschland - Wie glaubwürdig ist der Zeuge, der Glööckler belastet? - Kokain - die Droge der Stars - In BILD berichtet ein insider, was hinter den Kulissen wirklich abgeht. Er tut es anonym, er will ja weiter eingeladen werden

Auch am Tag darauf bekam es einen Platz im Blatt:Für 3,98 Euro könnte Glööckler seine Unschuld beweisen - [...] DAS LIESSE SICH GANZ EINFACH ÜBERPRÜFEN! Wer z.B. bei seinen Kindern aufklären will, ob Drogen konsumiert wurden, kann einen sogenannten "Drogenschnelltest" in der Apothkee kaufen. Das Ergebnis liegt in wenigen Minuten vor [...]

Bild.de zeigte unterdessen eine Infografik zu den beliebtesten Schmuggel-Routen, listete bekannte Koks-Skandale auf und fragte: “Ist das Glööckler-Imperium in Gefahr?”

Tagelang wurde der “Skandal” ausgeschlachtet. Er sei “DAS Gesprächsthema”, verkündete das Blatt am dritten Tag stolz. Womit es nicht ganz unrecht hatte: Insgesamt zählten Glööcklers Anwälte später etwa 3.000 Medienberichte zu dem Fall – jeder davon beruhte einzig auf den “Enthüllungen” der “Bild”-Zeitung. Denn die Staatsanwaltschaft schwieg.

Zwei Wochen später erklärte das Landgericht Köln die Berichterstattung von “Bild” und Bild.de per einstweiliger Verfügung für unzulässig. Unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro wurde den Springer-Medien verboten, die wesentlichen Aussagen zum angeblichen “Kokain-Skandal” weiter zu veröffentlichen. Bild.de hielt sich daran und löschte alle betreffenden Artikel und Textpassagen.

Mit seiner Entscheidung folgte das Gericht einem Antrag von Glööcklers Anwälten. Die hatten argumentiert, die Berichterstattung sei “insgesamt rechtswidrig, weil sie gegen die höchstrichterlichen Grundsätze der sogenannten Verdachtsberichterstattung” verstoße.

In der Tat gelten in solchen Fällen besonders strenge Regeln für Journalisten. Um über angebliche Straftaten berichten zu dürfen, müssen zunächst ausreichende Verdachtsmomente vorliegen. Der Bundesgerichtshof verlangt daher einen “Mindestbestand an Beweistatsachen, die für den Wahrheitsgehalt der Information sprechen.” Ein solcher Mindestbestand liegt zum Beispiel vor, wenn ein Haftbefehl erlassen worden ist oder die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben hat. Die bloße Einleitung eines Ermittlungsverfahrens genügt in der Regel jedoch nicht, um eine Berichterstattung zu rechtfertigen.

Im Fall Glööckler gab es weder einen Haftbefehl noch eine Anklage, sondern lediglich ein Ermittlungsverfahren, das auf einer anonymen Anzeige beruhte. Schon aus diesem Grund hätte die “Bild”-Zeitung nach Ansicht von Glööcklers Anwälten nicht über das Ermittlungsverfahren berichten dürfen. Dass sie es dennoch getan hat, sei eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Außerdem habe der Reporter dem Beschuldigten “keine hinreichende Möglichkeit” eingeräumt, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Der Reporter habe weder mit der Presseagentur noch mit dem Management noch mit Glööckler selbst gesprochen. Stattdessen habe man Glööcklers Lebensgefährten an einem Sonntagnachmittag mit den Vorwürfen überrumpelt, nicht mal 24 Stunden vor der geplanten Veröffentlichung. Der Reporter habe mit unterdrückter Nummer angerufen und Angaben gemacht, die sich im Nachhinein zum Teil als nachweislich falsch herausgestellt hätten.

Auch die Berichterstattung von “Bild” und Bild.de sei “in wesentlichen Teilen unwahr”, heißt es im Antrag auf die einstweilige Verfügung:

So befindet sich in der gesamten Strafakte kein einziger Hinweis darauf, dass es um größere Mengen von “mehr als zehn Gramm Kokain” gehen […] soll. Ebenso falsch ist der mehrfach geäußerte Verdacht, dass es in dem Verfahren […] auch um Handel mit der Droge ging.

Tatsächlich zeigten sich selbst die Ermittlungsbehörden überrascht von den Erkenntnissen, über die die Reporter angeblich verfügten: In einem Vermerk schrieb die ermittelnde Kriminalkommissarin, es sei “unbekannt”, woher “die Informationen der BILD-Zeitung stammen”. In dem anonymen Anzeigenschreiben seien die “Angaben über die Menge, die Zeit sowie den Ort des Erwerbs” jedenfalls nicht enthalten.

In der vergangenen Woche stellte die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen Harald Glööckler mangels Tatverdacht schließlich ein.

Glööckler teilte am Montag mit, er wolle auch weiterhin gegen die Springer-Medien vorgehen. Der “angebliche Kokain-Skandal” sei “in Wirklichkeit ein Medien-Skandal”. Sein Anwalt Christian-Oliver Moser kündigte an, Schadenersatz in einer “historischen Höhe” zu fordern und “notfalls bis zur höchsten europäischen Instanz” zu gehen.

Es geht uns darum, die bewusst in Kauf genommene wirtschaftliche und soziale Vernichtung von Existenzen zugunsten der verkauften Auflage endlich gestoppt wird. Das funktioniert aber nur, wenn die wirtschaftlichen Folgen eines derartigen Rufmordes auch für einen der größten Verlage Europas tatsächlich spürbar sind.

Und schon jetzt zeigt die Ankündigung offenbar Wirkung: Die “Bild”-Zeitung berichtete gestern über die Einstellung des Verfahrens genauso prominent wie über dessen Eröffnung:

Harald Glööckler - Staatsanwalt fegt Koks-Verdacht vom Tisch!

PS: Die “Rheinische Post” hat vergangene Woche in der Düsseldorfer Print-Ausgabe und online eine Gegendarstellung veröffentlicht:

In der “Rheinischen Post” vom 08.07.2013, Seite 8, verbreiten Sie unter der Überschrift “Harald Glööckler lässt in Düsseldorf bitten” im Zusammenhang mit einer Berichterstattung über meinen PR-Auftritt auf der Messe “Little Gallery” am 07.07.2013 über mich Folgendes:

“Glööckler (…) sprach von Verleumdung durch die ‘Bild’-Zeitung, der er in Düsseldorf vor der Veranstaltung ein Exklusiv-Interview gewährte.”

Hierzu stelle ich fest: Ich habe der “Bild” kein Interview gegeben.
Harald Glööckler

Voll für’n Eimer

“Bild”-Sommerloch-Regel Nummer 1: Malle geht immer. Völlig wurscht, worum es geht, Hauptsache, es spielt auf “unserer Lieblingsinsel”.

Es begann vor einem Monat mit dem “‘Who is Who’ am Ballermann” und ging weiter mit Artikeln über das “Schampus-Verbot für Georgina”, das “Sing- und Sprechverbot” für Willi Herren, die “Unten-ohne-Panne bei Bachelor-Melanie”, die Flitterwochen von Olivia Jones’ Assistent und die neue Liebe von Micaela Schäfer. Dann noch mal Georgina (“als Djane gefeuert”), noch mal Frau Schäfer (Gastauftritt bei “Alarm für Cobra 11”), zwischendurch immer mal wieder “Bild”-Hampelmann Matze Knop, dann die “Lieblingsrestaurants der Promis”, dann ein “Bildplus”-Spezial zum “Universum Schinkenstraße”.

Als tatsächlich mal etwas halbwegs von Belang passierte, als nämlich ein “Nacht-Suff-Verbot” verhängt wurde, fuhr Bild.de gleich die dicken Geschütze auf: Das “Saufverbot am Ballermann” wurde mit mehreren Artikeln, einer Live-vor-Ort-Reportage, noch einer Live-vor-Ort-Reportage sowie einer Bilanz gewürdigt.

Doch so richtig zehren konnte “Bild” von diesen Skandälchen nicht. Die Aufregung, so sie denn überhaupt entstand, verpuffte zu schnell, um mehrere Tage lang darüber berichten zu können. Etwas Größeres musste her. Und es kam auch:  Politiker will unseren Ballermann dichtmachen!

Zwei “Bild”-Reporter hatten diese Schlagzeile von einem Treffen mit “Mallorcas wichtigstem Tourismus-Politiker” mitgebracht, dem Vize-Bürgermeister Álvaro Gijón. Er wolle den Ballermann “plattmachen”, heißt es in dem Artikel. “Luxus statt Sangria-Eimer”.

Bild.de fackelte nicht lange und erklärte die Aussagen Gijóns gleich mal zum “Angriff auf die deutsche Urlaubs-Seele”. Und “Bild” holte am nächsten Tag zum Gegenschlag aus:
hier kämpft der König von Mallorca um unseren Ballermann

Wenn einer unseren Ballermann retten kann, dann ER!

[…] In seiner politischen Mission besucht Ballermann-Retter Drews gestern Nachmittag in roter Königsrobe den Strand von Arenal. Das Gespräch mit dem verärgerten Partyvolk suchen.

“Bild” war natürlich mit von der Partie und hat alles fleißig dokumentiert. Im Artikel (und im Video und in der Klickstrecke) fordert  Jürgen Drews den Politiker dazu auf, seine Pläne zu überdenken. Nebenbei erwähnt er noch kurz, wie sein neues Lied heißt.

Das “verärgerte Partyvolk” posiert mit Riesenstrohhalm und “Bild”-Zeitung und sagt Dinge wie: “Nur weil wir hier mal einen Tag Wodka-Maracuja aus einem Eimer trinken, sind wir ja nicht gleich unzivilisierte Menschen.”

Auch andere “Ballermann-Stars” folgten der “Bild”-Zeitung in den Kampf gegen die Politikerpläne, Sänger Tim Toupet etwa schlug in feinster “Bild”-Manier vor, der “Vize-Heini” solle sich “doch in Griechenland bewerben, da passt er hin.”

Bild.de kramte unterdessen wehmütig im Fotoalbum, stellte die “schönsten Ballermann-Bilder” zusammen und fragte: “Soll es DAS alles etwa nicht mehr geben?”

So wäre es wahrscheinlich noch ein paar Tage weitergegangen. Vielleicht hätte sich Heino noch eingeschaltet, vielleicht hätte Franz Josef Wagner dem “lieben Ballermann” einen Abschiedsbrief gewidmet, wer weiß. Doch dazu kam es nicht, denn wie sich wenig später herausstellte, hatte der der Tourismus-Politiker in Wahrheit niemals vor, “unseren” Ballermann dichtzumachen.

Am Mittwoch sagte er der “Mallorca Zeitung” (auch bei 6 vor 9 verlinkt), seine Aussagen seien von den “Bild”-Reportern “völlig verdreht” worden. Von einer Abschaffung des Ballermann “könne keine Rede sein.”

Er habe lediglich betont, dass auch Paare, Familien und Senioren ein Recht hätten, ihren Urlaub in dem beliebten Touristenort ungestört verbringen zu können. Ziel sei es, den Anteil kaufkräftiger Urlauber, die das ganze Jahr über auf die Insel kommen, anzuheben. Trotzdem: “Die Playa ist für alle da”.

Aber kein Problem für die Leute von “Bild”. Die haben sich nämlich schon längst dem nächsten Skandal zugewandt:So machen Rocker Millionen auf Mallorca!

Malle geht eben immer.

Er so wie er so

Express.de, vergangene Woche:Fan-Liebling im FC-Trainingslager - Ujah: "Ich zerreiße mich für den FC" [auf dem Foto zerreißt der Spieler das Trikot, das er anhat.]

Bild.de, gestern: Nordveit-Schwur - "Ich zerreiße mich für die Borussia!" [auf dem Foto zerreißt der Spieler das Trikot, das er anhat.]

Wer selbst keine Ideen hat, muss sich eben bei anderen bedienen. Das haben nicht nur die “Bild”-Autoren längst erkannt, sondern auch deren Leser.

Die wurden, wie wir gestern berichtet haben, jüngst dazu aufgefordert, Rap-Texte gegen Bushido zu verfassen. Gestern druckte die “Bild”-Zeitung dann stolz ein paar dieser Zeilen ab. Darunter auch diese hier:
"Hey Bushido, dein Rap ist doch nur so 'ne Mode-Droge / So 'ne Berg und Talfahrt / So 'ne Toblerone. Dreh 'nen Clip mit zehn Bitches oben ohne / Und halt dazu 'n paar homophobe Monologe."

(Unkenntlichmachung von uns.)

Der Text kommt Ihnen bekannt vor? Nun, vielleicht, weil Sie ihn schon mal woanders gehört haben:

Und er so: Rap ist doch nur ‘ne Modedroge
So ‘ne Berg- und Talfahrt, so ‘ne Toblerone, ja
Dreh ‘n Clip mit zehn Bitches oben ohne
Und halt dazu ‘n paar homophobe Monologe

(Aus: “ErSoIchSo” von Dendemann.)

Mit Dank an Jan V. und Dennis S.

Vom Bordstein bis zur Headline

Sie haben es vielleicht mitbekommen: Bushido ist zurück. Und weil er in einem neuen Song Politiker bedroht und weil gerade Sommerloch ist, drehen die Medien jetzt völlig am Rad.

Die Berichterstattung nimmt aktuell dermaßen besorgniserregende Züge an, dass es Zeit ist, sich den Fall mal etwas näher anzuschauen. Damit wir nicht durcheinanderkommen, fangen wir am besten gleich bei der Wahrheit an:Morddrohungen als PR-Masche - Die billige Wahrheit hinter Bushidos Hass

Zuletzt inszenierte sich Bushido als braver Familienvater. Doch in einem neuen Video bepöbelt und bedroht der Rapper Politiker und Prominente. BILD am SONNTAG enthüllt die abgefeimte Marketingstrategie hinter der Hass-Attacke

Die “Bams”-Reporter sind zu der Erkenntnis gelangt, dass Bushido dieses Video vor allem deshalb veröffentlicht hat, um Aufmerksamkeit zu bekommen. Und um sein Gangster-Image mal wieder ein bisschen aufzupeppen. Nach der “altbewährten Methode: ‘gut ist, was provoziert'”. Kurzum: Bushido benutze die “Morddrohungen als PR-Masche”.

Im Hause Springer sind sie sich also völlig im Klaren darüber, dass es Bushido “bei der ganzen Sache vor allem um PR geht”. Und trotzdem schenken sie ihm seit Tagen genau das, was er will: Aufmerksamkeit.

Los ging es am Freitag mit dieser Schlagzeile auf Bild.de:Hass-Song auf Youtube - Bushido droht Politikern mit Mord

Am Tag darauf legte die gedruckte “Bild” mit einer Titelgeschichte nach:Neues Hass-Video mit Mord-Drohungen gegen Politiker - Strafanzeige gegen Bushido

Im Innenteil sah der Artikel so aus:Bushido in seinem neuen Hass-Video - "Du Schwuchtel wirst gefoltert!"

Die härtesten Passagen des Songs hat “Bild” natürlich abgedruckt — stilecht samt Einschussloch.

Auch auf Bild.de werden die bösen Zitate ausführlich wiedergegeben, zum Beispiel in diesem Artikel:Hass-Video! Strafanzeige! - Jetzt spricht der Politiker, dem Bushido den Tod wünscht

Oder in diesem:"Clip verstößt gegen unsere Richtlinien" - YouTube sperrt Bushidos Hass-Video

(Auf Bild.de waren einige der umstrittenen “Hass-Video”-Passagen bis heute übrigens immer noch zu sehen.)

Am Wochenende schickte “Bild” dann extra zwei Reporter auf Recherchereise in eine “Dorf-Disko”. Dort hatte Bushido nämlich seinen ersten Auftritt “nach der Veröffentlichung seines Skandal-Videos”. Zurückgekommen sind die Autoren mit einem Video des Auftritts (in dem die besonders bösen Stellen säuberlich untertitelt sind), einer neunteiligen Fotostrecke (davon neun Mal Bushido in Aktion) und jeder Menge aufgeschnappter “Hassparolen”, die sie im Artikel ausführlich zitieren:

Vor nur 400 Zuschauern - Bushido hetzt in Dorf-Disko

Dazu gibt’s nochmal die Szenen aus dem Video, eine Umfrage unter Jugendlichen, zwei weitere Fotos (einmal Bushido, einmal Bushido und Shindy) und die Einschätzung eines Rechtsexperten.

Am Montag folgte dann die nächste Titelgeschichte der “Bild”-Zeitung, Kategorie: Höchstform.

Heino geht auf Proll-Rapper los - Bushido gehört ins Gefängnis! ... oder in die Psychiatrie

Und selbst Franz Josef Wagner richtete am Montag seinen Brief an die “dumme Wurst” Bushido, obwohl es seiner Meinung nach ja eigentlich mehr Sinn machen würde, “an Brüllaffen oder lärmende Frösche zu schreiben”. Das Video sei jedenfalls “so eklig, wie Ratten essen”.

Bild.de setzte die Artikelflut im Laufe des Tages fort und veröffentlichte vier weitere Texte:

Nach Hass-Video und Anzeige - Jetzt spricht Bushido! ++ Klaus Wowereit stellt Strafanzeige gegen Bushido ++

Autogrammstunde abgesagt - Saturn lädt Bushido-Kumpel Shindy ausErstes Interview nach dem Skandal - Bushido bricht sein Schweigen ++ Ich werde mich nicht entschuldigen ++ Ich schieße nur mit Worten ++ Der Song ist kein Aufruf zur Gewalt ++Bushido - "Ich schieße nur mit Wörtern"

Gestern musste sich Bushido zwar mit etwas weniger Platz auf der Titelseite der “Bild”-Zeitung zufrieden geben, im Innenteil spendierte ihm das Blatt aber erneut einen großen Artikel:

Hass-Video - Was sagen Bushidos Freunde jetzt?

Auch online ging es munter weiter:FDP-Politiker Serkan Tören zeigt Rapper an - "Bushidos Rechnung wird nicht aufgehen"

Skandal-Song - Das denken die Promis über Bushido

Künstler, Familienvater, Geschäftsmann - Bushido - Sein lauter Weg zum Pöbel-Rapper

Im TV-Interview - Bushido zofft sich mit ORF-Moderatorin

Hass-Video - Was verdient Bushido an dem Skandal?

Skandal-Album "NWA" indiziert - Bushidos Hass-Rap kommt auf den Index

Und so dreht sich bei “Bild” seit Tagen und auf allen Kanälen alles nur um einen. Und Bushido selbst lacht sich währenddessen ins Fäustchen — wenn er denn eine Hand frei hat:

Screenshot: http://instagram.com/p/btLkDyILyL/#

In einem Fernseh-Interview sagte er am Montag, das Album sei mittlerweile “in den Trends auf Platz 1”. Aus “Geschäftsmann-Perspektive” sei die Sache also “super gelaufen”.

Aber Bushido ist schon lange nicht mehr der Einzige, der den “Wirbel” um den Song als “PR-Masche” nutzt.

Die “Bild”-Zeitung macht es im Grunde genauso. Nur eben auf ihre Weise. Das ist spätestens seit dieser Aktion klar:

Hey, Bushido! Jetzt rappt BILD zurück - Wir suchen IHRE Rap-Antwort an den Rüpel-Rapper +++ 1000 Euro Belohnung

BILD.de veröffentlicht die besten Ideen. Zusätzlich darf sich der kreativste Kopf über eine Belohnung von 1000 Euro freuen.

Jetzt geht sie erst richtig los, die wilde Fahrt auf dem Trittbrett: Die Leser werden dazu aufgefordert, zurückzuschlagen. Auf die Idee muss man erst mal kommen. Die “BundesRAPublik” ließ sich jedenfalls nicht lange bitten und schickte “tausende Texte, Videos und Audio-Dateien” an die Redaktion, wie “Bild” heute stolz mitteilte:

Bushido bekommt Gegenwind aus dem Internet - Deutschland rappt zurück!

(Unkenntlichmachung von uns.)

In den veröffentlichten “Raps” finden sich dann solche Zeilen:

Guten Tag Bushido, Seit wann bist du denn Salafist? Dein Gandalf-Bart ist echt der letzte Mist.

Oder solche:

Bildleser zersägen dich wie eine Fräse, und jetzt kriegst DU Löcher wie ein Schweizer Käse!

Oder solche:

[…] die Zunge dir in den Hals zu stecken, du kannst mich mal an meinem schwulen Arschloch lecken.

Den vorläufigen HöheTiefpunkt dieser irrsinnigen Geschichte lieferte aber ein ganz besonderer Pöbel-Poet:

Sprechen möchte der Kolumnist nicht mit Bushido, aber auf die Bitte von BILD hat Franz Josef Wagner den Brief vorgelesen, seine Stimme wurde mit Musik unterlegt. Wagners erster eigener Rap – im VIDEO oben!

“Wagners erster eigener Rap” — oder anders:Post von Wagner - Franz Josef Wagner im Gangsta-Style

Das hat womöglich nicht mal Bushido verdient.

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