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“Bild” und “B.Z.” behelligen 14-Jährige, deren fünfjähriger Bruder einen Tag zuvor gestorben ist

Am vergangenen Dienstag ist in Berlin ein fünfjähriger Junge aus dem neunten Stock eines Wohnhauses gefallen und später im Krankenhaus gestorben. Die Polizei geht davon aus, dass das Kind aus dem Fenster geklettert und gefallen ist, und spricht derzeit von einem “tragischen Unfallgeschehen”. Sie ermittelt wegen des Verdachts auf Verletzung der Aufsichtspflicht.

Zwei Tage später, am Donnerstagmorgen, lag das Springer-Blatt “B.Z.” mit dieser Titelseite in Berliner Kiosken, Bäckereien und Tankstellen:

Ausriss der BZ-Titelseite - Junge (5) sah aus dem Fenster nach seiner Mama - Todessturz aus neuntem Stock

Die Unkenntlichmachungen stammen alle von uns. Die “B.Z.” zeigt ein unverpixeltes Foto des Fünfjährigen sowie eine Aufnahme des Wohnhauses. Die Redaktion hat extra das Fenster rot eingekreist, aus dem der Junge gefallen sein soll. Im dazugehörigen Artikel im Blatt nennt sie den Berliner Stadtteil sowie den Namen der Straße, in der das Haus mit auffälliger Fassadenbemalung (ebenfalls zu erkennen) steht. Wer also möchte, sei es nur zum Gaffen oder zum Aufsuchen der Familie, dürfte dank der ausreichend genauen Zielführung der “B.Z.” den Weg zur Wohnung finden.

Das Foto des Jungen, die Aufnahme des Hauses von außen und den Namen der Straße findet man auch bei bz-berlin.de und beim Schwesterportal Bild.de. Dort ist das Fenster des Kinderzimmers zwar nicht rot eingekreist, aber durch die Angabe des Stockwerks dürfte die Suche nach der Wohnung der Familie auch nicht viel länger dauern.

“B.Z.” und Bild.de zeigen aber nicht nur Fotos von außen. Es gibt auch Aufnahmen aus der Wohnung, etwa aus dem Kinderzimmer des verstorbenen Jungen. Noch einmal zur Erinnerung: Am Dienstagmittag ist der Fünfjährige aus dem Fenster gefallen. Am Donnerstagmorgen ist die “B.Z.”-Ausgabe erschienen. Das heißt: Der Fotograf muss die Familie am Mittwoch, gerade mal einen Tag, nachdem das Kind gestorben ist, aufgesucht haben.

Als Urheber der Fotos ist Jörg Bergmann angegeben, ein alter Bekannter im BILDblog. Er scheint derjenige zu sein, der die Familie des verstorbenen Fünfjährigen behelligt hat.

Bergmann ist auch, gemeinsam mit seiner Kollegin Maren Wittge, Autor des Artikels. Die beiden schreiben, dass die Mutter des fünfjährigen Kindes gerade einkaufen gewesen sei, als der Junge aus dem Fenster stürzte. Die 14-jährige Schwester sei zu Hause gewesen. Sie ist es auch, die Bergmann und Wittge dazu gebracht haben, einige Zitate zu geben und ein Foto ihres Bruders zu zeigen. Eine entsprechende Aufnahme hat Bild.de veröffentlicht: Die 14-Jährige ist von hinten zu sehen, sie hält ein Foto ihres Bruders hoch, alles unverpixelt. Als Bildunterschrift ist zu lesen:

Der kleine K[.] stürzte aus dem Fenster eines Berliner Wohnhauses und starb – seine Schwester O[.] trauert mit der Familie um ihren Bruder

Und die Familie trauert nicht nur, sie steht unter Schock, mindestens die Mutter. Das schreiben auch Bergmann und Wittge:

Die Mutter erlitt einen schweren Schock und blieb über Nacht in einer Klinik. Neben den Sanitätern waren auch mehrere Seelsorger am Unfallort und betreuten die Zeugen.

Für Auflage und Klicks haben die Redaktionen von “Bild” und “B.Z.” die Notsituation einer Familie, die gerade ein Kind verloren hat, skrupellos ausgenutzt.

Mit Dank an Felix für den Hinweis!

B.Z., Bild  

Die peinliche Präsentkorb-Frechheit von “Bild” und “B.Z.”

Sie brauchen nicht viel. Den Redaktionen von “Bild” und “B.Z.” reicht schon ein gelöschter Tweet eines gelöschten, anonymen Accounts, um ordentlich auszuteilen:

Ausriss BZ - Kondome, Warnweste, Slipeinlage ... Diese absurden Überraschungen sollen Ärzte und Schwestern bekommen haben - Der peinliche Präsentkorb der Charite

… berichtet die “B.Z.” gestern fast auf einer kompletten Seite. Und bei den Springer-Kollegen der “Bild”-Zeitung heißt es in der Berlin-Ausgabe:

Ausriss Bild-Zeitung - Kondom, Warnweste, Slipeinalge - Das Weihnachts-Goodie-Bag der Charite ist eine Frechheit

Der Autor (in beiden Blättern derselbe) schreibt:

Slipeinlage, Kondom, Motivations-Tipps … Haben Sie sich das auch als Weihnachtsgeschenk gewünscht? Nein? Die Ärzteschaft auf den Intensivstationen der Charié sicher auch nicht!

Und trotzdem sollen die Mediziner, die täglich bis an die Belastungsgrenzen gehen, um Menschenleben zu retten, von der Charité mit solch einem Peinlich-Präsent beglückt worden sein.

Das zumindest behauptet auf Twitter ein Nutzer namens “Doc Bab”. Zum geposteten Foto mit dem angeblichen Charité-Mitgebsel heißt es (inklusive Rechtschreibfehler): “Das ist der einzige Coronabonus der Charité für uns ÄrztInnen auf den Intensivstationen – nicht mal Weihnachtsgeld gibt im größten Uniklinikum Europas für die Belegschaft!”

Inzwischen ist der Tweet gelöscht.

Man hätte sich natürlich schon mal fragen können, warum die Charité ausgerechnet eine Ausgabe des Hochschulmagazins “Unicum” in das “Peinlich-Präsent” für die Intensivmediziner gelegt haben soll. Und dann hätte man mal auf der “Unicum”-Website nachschauen können und wäre auf die sogenannten “Wundertüten” gestoßen, die das Magazin jedes Semester an Universitäten verteilt und die ziemlich genau aus den Werbeartikeln bestehen, die auf dem Foto zu sehen sind. Und dann hätte man mal die “Unicum”-Facebookseite besuchen können und hätte dort gesehen, dass es erst vor wenigen Tagen eine Verteilaktion mit diesen “Wundertüten” vor “dem ein oder anderen Universitätsklinikum” gegeben hat: “Nicht nur das STUDENTISCHE PERSONAL hat sich sehr über unsere Wundertüten gefreut!”

Oder kurz gesagt: “Slipeinlage, Kondom, Motivations-Tipps …” haben nichts mit irgendeinem “PRÄSENTKORB DER CHARITÉ” zu tun. Was besonders traurig ist: Der “B.Z.”-und-“Bild”-Autor wusste das alles, zumindest so halb. In seinen Artikeln zitiert er einen weiteren Twitter-Nutzer:

Aber es gibt auch andere Töne. “Was man da sieht, ist nicht von der Charité ausgegeben worden”, schreibt ein Personalrat des Klinikums. Die Charité habe im Frühjahr eine Prämie gezahlt, “einfach so, als alle noch redeten”, schreibt er. “Und es gab Jahressonderzahlung und TVÖD-Prämie im Dezember.”

Doch was ist mit Slipeinlage, Kondom und Co.? Auch darauf hat der User eine Antwort. Das seien Tüten des Hochschulmagazin “Unicum” gewesen, die sonst immer direkt an Studenten ausgegeben worden seien.

Auf der einen Seite ein anonymer Twitterer, der böswillig Lügen verbreitet und seinen Poltertweet sowie seinen ganzen Account löscht. Auf der anderen ein Personalrat der Charité, der seinen kompletten Namen nennt und Fakten liefert. Dass “Bild” und “B.Z.” diese Artikel überhaupt gebracht haben, und dann noch mit den gewählten Überschriften, zeigt, wem die Redaktionen auf ihrer Suche nach Krawallgeschichten mehr Glauben schenken wollen.

Nachtrag, 16. Dezember: Sowohl die “B.Z” als auch die Berlin-Ausgabe der “Bild”-Zeitung haben heute Richtigstellungen veröffentlicht:

Ausriss BZ - Richtigstellung - Am Montag, den 14. Dezember, berichteten wir unter der Überschrift Der peinliche Präsentkorb der Charite über Kritik an einer Präsenttütet für Klinikpersonal. Der Artikel vermittelte fälschlicherweise den Eindruck, der Absender der abgebildeten Präsentsammlung sei das Klinikum Charite. Wir bitten, diesen Fehler zu entschuldigen. Ausriss Bild-Zeitung - Richtigstellung - Am Montag, den 14. Dezember, berichteten wir in der Berliner Regionalausgabe der Bild unter der Überschrift Kondom, Warnweste, Slipeinlage. Das Weihnachts-Goodie-Bag der Charite ist eine Frechheit über Kritik an einer Präsenttüte für Klinikpersonal. Der Artikel vermittelte fälschlicherweise den Eindruck, der Absender der angeblichen Präsentsammlung sei das Klinikum Charite. Wir bitten, diesen Fehler zu entschuldigen.

Bildblog unterstuetzen

Niemand muss ein falsches Zitat aushalten

Man kann das Urteil des Amtsgerichts Berlin Tiergarten, nach dem die Berliner Staatssekretärin Sawsan Chebli hinnehmen muss, als “islamische Sprechpuppe” und als “Quotenmigrantin der SPD” bezeichnet zu werden, völlig falsch finden. Man kann den zuständigen Richter für dessen Entscheidung kritisieren. Man kann seine Aussagen hinterfragen. Allerdings sollte man ihn dann auch richtig zitieren.

Til Biermann und Anne Losensky berichten in der Berlin-Ausgabe der “Bild”-Zeitung, in der “B.Z.” und bei bz-berlin.de vom gestrigen Prozess. Sie knöpfen sich dabei eine Aussage des Richters vor. In “Bild” und “B.Z” wird das Zitat sogar extra in einem Kasten herausgestellt:

In “Bild” schreiben Biermann und Losensky dazu:

Und dann folgen zwei Sätze, die aufhorchen lassen: “Meinungsäußerungen dürfen scharf und pointiert sein”, so der Richter, “zunehmende Hasskriminalität im Internet kann Taten wie in Hanau begünstigen — aber das müssen wir aushalten.”

Wirklich?

“Wirklich?” ist in diesem Zusammenhang eine gute Frage: Hat der Richter wirklich gesagt, dass “wir aushalten” müssen, dass “Hasskriminalität im Internet” “Taten wie in Hanau” begünstigen?

Nein, sagt Lisa Jani, Sprecherin der Berliner Strafgerichte. In einer E-Mail mit dem Betreff “Richtigstellung! Richter-Zitat in BILD und B.Z. zum Strafprozess gegen Timm K. nicht korrekt” schreibt sie:

Das dem zuständigen Richter in den Mund gelegte Zitat “Meinungsäußerungen dürfen scharf und pointiert sein. Zunehmende Hasskriminalität im Internet kann Taten wie in Hanau begünstigen — aber das müssen wir aushalten” ist falsch. Der Vorsitzende hat vielmehr zum Abschluss seiner Begründung, warum seiner Auffassung nach der Tatbestand der Beleidigung in diesem konkreten Fall eben nicht vorliegt, Bezug nehmend auf die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung gesagt, dass generell Hasskriminalität Taten wie in Hanau begünstigen könne. Aber das müssen man hier “RAUShalten” — eben weil im konkreten Fall die Grenze zur Strafbarkeit noch nicht überschritten sei.

Die “B.Z.”-Redaktion hat ihren Onlineartikel inzwischen an der entsprechenden Stelle klammheimlich geändert. “B.Z.”-Chefredakteurin Miriam Krekel nutzt in ihrem Kommentar hingegen noch die alte Version des Zitats, auch in der Überschrift:

Screenshot bz-berlin.de - Meinung - Müssen wir Hasskriminalität im Internet wirklich einfach aushalten?

Sogar der Richter selbst bezeichnete den Fall als grenzwertig. Er sagte aber auch, Meinungsäußerungen dürften scharf und pointiert sein.

Und weiter: “Zunehmende Hasskriminalität im Internet kann Taten wie in Hanau begünstigen — aber das müssen wir aushalten.”

Müssen wir das wirklich? Ich denke, nein.

Das Urteil des Amtsgerichts Berlin Tiergarten ist übrigens noch nicht rechtskräftig. Gut möglich, dass ein Gericht in einer nächsten Instanz ganz anders entscheidet.

Der Öffentlichkeit preisgegeben wie ein geständiger Schwerverbrecher

Als stellvertretender Chefredakteur beim Berliner Boulevardblatt “B.Z.” muss man besondere Fähigkeiten besitzen: Man muss salbungsvolle Reden auf die Unschuldsvermutung halten, sich empören, dass ein Mensch “mit Fahndungsfotos der Öffentlichkeit preisgegeben wurde” — und gleichzeitig mit geschlossenen Augen durch die Redaktion laufen, um nicht zu sehen, was für Schweinereien die Kollegen und man selbst so auf Papier druckt. Der aktuelle stellvertretende “B.Z.”-Chefredakteur Jorin Verges kann das.

Nachdem der Schwager der vermissten 15-jährigen Rebecca aus der Untersuchungshaft entlassen wurde, schrieb Verges am vergangenen Samstag diesen Kommentar:

Ausriss BZ - Knapp 2000 Hinweise sind bis gestern bei der Polizei zum Fall Rebecca eingegangen. Ausreichend Beweise gegen den verdächtigen Schwager aber haben die Ermittler auch Wochen nach dem Verschwinden des Mädchens nicht. Die Freilassung, das gibt sogar die Staatsanwaltschaft zu, war richtig und vertretbar. Die Freilassung zeigt aus heutiger Sicht aber auch, dass Ermittlungsbehörden und Justiz über das Ziel hinaus geschossen sind. Wie sonst wäre es zu erklären, dass die Unschuldsvermutung bei Florian R. nie eine Chance hatte und der Schwager mit Fahndungsfotos der Öffentlichkeit preisgegeben wurde wie ein bereits geständiger Schwerverbrecher? Um diese Schmach vergessen zu machen, müssen die Ermittler zügig Beweise liefern. Sie werden keine Ruhe geben, bis das Verschwinden des Mädchens aufgeklärt ist.

Das klingt erstmal gar nicht doof. Es ist aber komplett verlogen. Verges’ Kommentar erschien auf dieser Doppelseite:

Ausriss der BZ - Übersicht über die Doppelseite mit der Hauptüberschrift Während die Polizei Rebeccas Leiche suchte, schlenderte der Verdächtige in die Freiheit - darauf auch zu sehen: ein unverpixeltes Foto von Florian R.

Die Titelseite derselben Ausgabe sah so aus:

Ausriss der BZ-Titerlseite - Frei und ab zu Mutti - Rebeccas Schwager aus U-Haft entlasse - Beweise reichen nicht - Polizei ermittelt trotzdem weiter gegen ihn - Hunde suchen Leiche am Scharmützelsee - dazu noch einmal das unverpixelte Foto von Florian R.

Die Unkenntlichmachungen der Fotos, die Florian R. zeigen, stammen von uns — auf dem “B.Z. Exklusiv-Foto” ist der Mann nicht verpixelt und eindeutig zu erkennen. Was würde Jorin Verges dazu schreiben, wenn er sich seine eigene Zeitung mal ansehen würde? Wohl sowas wie: Rebeccas Schwager wurde von der Redaktion mit Fahndungsfotos Paparazzifotos der Öffentlichkeit preisgegeben “wie ein bereits geständiger Schwerverbrecher”. Und natürlich suggeriert eine Unterzeile wie “Beweise reichen nicht”, dass Florian R. der gesuchte Täter ist, man es ihm aber bisher nur nicht nachweisen konnte. Dazu würde Verges vermutlich kommentieren, “dass die Unschuldsvermutung bei Florian R. nie eine Chance hatte”. Und er hätte sogar Recht damit.

Dass der Mann nach seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft erstmal “AB ZU MUTTI” und nicht nach Hause gegangen ist, dürfte übrigens auch an wartenden Journalisten und Fotografen gelegen haben. Die Anwältin von Florian R. erzählt, dass ihr Mandant wegen “der Medienmeute” derzeit nicht wieder arbeiten und auch nicht sein Kind in den Kindergarten bringen könne.

Die Polizei hat die Fotos, die sie von Florian R. veröffentlicht hatte, inzwischen wieder zurückgezogen. Es bestünden “keine weiteren Erfolgsaussichten durch die Öffentlichkeitsfahndung”, so die Begründung. Redaktionen, die den Schwager von Rebecca bisher ohne jegliche Unkenntlichmachung gezeigt haben, verpixeln die Bilder nun. Auch die “B.Z.”.

Mit Dank an Tobias M. für den Hinweis!

Wie “Bild” den Terroristen hilft

Alle Täter haben sich an anderen orientiert, besonders an den Amokläufern der Columbine Highschool. Die Tat war medial besonders inszeniert — einer der Täter hatte eine Homepage, über die er seinen Hass verbreitet hat. Außerdem ist ein Video eines Teils dieser Tat ins Internet gelangt. Das ist Nachahmungsmaterial für Pubertierende, die Vorbilder suchen: Sie sehen die Klamotten der Täter, sehen, wie sie herumstolzieren.

sagt die Kriminologin Britta Bannenberg auf die Frage, welche Rolle Vorbilder für Amoktäter spielen.

Schulamokläufer und Terroristen sichern sich durch das kalkulierte Ausüben von Gewalt einen Platz in den Schlagzeilen der Weltpresse. Sie folgen damit einer bewährten Kommunikationsstrategie, die ebenso menschenverachtend wie durchschaubar ist. Dieses Kalkül der Täter geht insbesondere dann auf, wenn Medien die destruktiven Botschaften der Täter ungefiltert weitertragen. Sie verbreiten auf diese Weise Angst in der Gesellschaft, belasten die Opfer und liefern im schlimmsten Fall eine Inspiration für Nachahmer.

schreiben die Wissenschaftler Frank J. Robertz und Robert Kahr zu ihrem Sammelband “Die mediale Inszenierung von Amok und Terrorismus”.

Die Identifikation mit früheren Tätern, die durch die extensive Berichterstattung berühmt geworden sind, einschließlich der Veröffentlichung ihrer Namen, Gesichter, Lebensgeschichten und Hintergründe, löst einen mächtigeren Schub in Richtung Gewalt aus als psychische Erkrankungen oder der Zugang zu Waffen.

schreiben Jennifer Johnston und Andrew Joy von der Western New Mexiko University in einer Studie.

Wie viel und vor allem welche Berichterstattung ist angemessen? Wo verläuft die Grenze zwischen richtiger und notwendiger Information der Öffentlichkeit und einer Berichterstattung, die den Terroristen in die Hände spielt?

Beim Terrorismus geht es nicht in erster Linie ums Töten. Es geht vielmehr um das “Terrorisieren”, es ist eine spezielle Form der Provokation. Eine Tat, die keine Verbreitung findet, ist daher nutzlos.

schreibt Wissenschaftler Peter R. Neumann zusammen mit Georg Mascolo.

Wir zeigen diese Bilder ganz bewusst. Wir glauben, dass wir diese Bilder zeigen müssen.

… schreibt “Bild”-Chef Julian Reichelt. Er meint damit die “Bilder und Sequenzen aus dem Video, das der rechtsextreme Terrorist von Christchurch während seiner abstoßenden Tat anfertigte.” Am vergangenen Freitag erschoss ein Mann in der neuseeländischen Stadt offenbar gezielt Muslime in zwei Moscheen. 50 Menschen starben.

Schon kurz nach den ersten Meldungen über Schüsse in Christchurch veröffentlichte Bild.de einen Zusammenschnitt der Aufnahmen des Attentäters, die dieser auf seiner Facebook-Seite live streamte. Die Redaktion warb auf ihrer Startseite mit dem Hinweis “MIT VIDEO” um Klicks:

Screenshot Bild.de - Terror-Angriff auf zwei Moscheen in Christchruch (Neuseeland) - 49 Menschen tot - 17 Minuten Mord-Feldzug - Killer filmte, wie er Männer, Frauen, Kinder erschießt. Lasst die Party beginnen, sagt er am Anfang der Aufzeichnung - Mit Video
(Alle Unkenntlichmachungen in diesem Beitrag durch uns.)

Zu dieser Zeit bat die neuseeländische Polizei bei Twitter darum, das Video nicht zu verbreiten. Bild.de zeigt es trotzdem. Die Redaktion hat jene Videosequenzen rausgeschnitten, in denen Menschen erschossen werden; sie zeigt stattdessen Standbilder daraus. Darauf sind Leichen und Blut zu sehen, auch ein Opfer, das direkt vor dem Täter steht, kurz bevor es erschossen wird. Schüsse sind zu hören.

Als gäbe es keine Abstufungen zwischen dem Zeigen dieses ganzen Materials auf der einen Seite des Spektrums und Trauer auf der anderen, schreibt “Bild”-Chef Reichelt:

Aber Trauer allein reicht im Journalismus nicht. Trauer ist keine journalistische Disziplin. Journalismus muss zeigen, was geschehen ist. Journalismus ist dazu da, Bilder der Propaganda und Selbstdarstellung zu entreißen und sie einzuordnen.

Nur findet man diese Einordnung im Zusammenschnitt von Bild.de nicht. Die Redaktion blendet ein paar Sätze ein, in denen steht, was man gerade sieht. Das war’s. Ansonsten ist es das bloße Abspulen der vom Täter erstellten und von Bild.de gekürzten Aufnahme. Reichelt und sein Team reichen die “Propaganda und Selbstdarstellung” lediglich weiter. Worin soll hier ein Informationswert stecken? Welche Erkenntnis liefern die Bilder, die man nicht durch das einfache Beschreiben erreichen könnte? Worin steckt der aufklärerische Wert? Bild.de verbreitet die Aufnahmen, die der Attentäter verbreiten wollte. Die Redaktion hilft ihm beim Versuch, Aufmerksamkeit zu generieren, Angst zu machen und sich zu inszenieren, wie sie es schon bei früheren Attentaten und Amokläufen getan hat. Reichelt schreibt in seinem Kommentar, durch Journalismus werde “aus einem Ego-Shooter-Video ein Dokument, das Hass demaskiert und aufzeigt, was der Terrorist von Christchurch ist: kein Kämpfer, kein Soldat.” Nein, bei Bild.de bleibt das Ego-Shooter-Video ein Ego-Shooter-Video. Auch wenn Reichelt die Entscheidung weiter rechtfertigt:

Das Video des Massakers ist online überall genauso verfügbar, wie der Täter es wollte. Journalismus darf solche Bilder aber nicht Social Media überlassen.

Es drängt sich der Eindruck auf, dass es hauptsächlich darum geht, Social Media nicht die Klicks zu überlassen.

Schaut man sich die Berichterstattung der “Bild”-Zeitung vom Samstag an, wird noch einmal klar, wie fadenscheinig Reichelts Argumentation mit dem Einordnen ist. “Bild” bietet dem Täter, seinem Anschlag und seinem Manifest die Öffentlichkeit, die er sich gewünscht haben dürfte: die Titel- und fast eine komplette Doppelseite (die Opfer bekommen nur die untere rechte Ecke ab):

Ausriss Bild-Zeitung - Massenmord live im Internet - Das Protokoll des 17-Minuten-Massakers

Die journalistische Einordnung, von der Julian Reichelt spricht, sieht dann etwa so aus: Ein eigener Artikel dazu, welche Waffen der Täter dabeihatte. Es ist ein bloßes Runterrattern: Der hatte das dabei und das und das und davon zwei. Am Ende noch ein Hinweis, dass das eine Gewehr auch schon mal von einem anderen Attentäter eingesetzt wurde. Das soll die Einordnung sein, die alles ändert? Und welche einordnende Wirkung soll ein “Protokoll”, versehen mit reichlich Standbildern aus dem Video des Terroristen, haben?

Ähnlich schlimm wie “Bild” macht es die “B.Z.”:

Ausriss BZ-Titelseite - Auf der Waffe des Massenmörders steht for Berlin - Er tötete Unschuldige aus Rache für den Terror am Breitscheidplatz

Diese Titelseite, vermutlich das Ergebnis eines hirnrissigen Zwangs, alles möglichst aufs Lokale runterzubrechen, ist das Gegenteil von Einordnung. Sie verklärt. Sie übernimmt die Erzählung des Attentäters, dass es sich um Rache handelt — als könnte das Morden an Muslimen in Neuseeland tatsächlich irgendwie das Morden eines Islamisten in Deutschland rächen. “B.Z.”-Chrefredakteurin Miriam Krekel stellt es so dar, als wäre der rechtsextreme Terror in Christchurch eine zu erwartene Reaktion auf den Anschlag am Breitscheidplatz, wenn sie schreibt:

“Auge um Auge, Zahn um Zahn.” Unschuldige Gläubige sollen sterben, weil ein krankhaft “Gläubiger” am Breitscheidplatz unschuldige Menschen tötete. Die Tat zeigt einmal mehr, dass Rache und Hass mehr Rache und Hass hervorrufen.

Die Kritik an der Berichterstattung von Bild.de, “Bild” und “B.Z.” bedeutet natürlich nicht, dass Redaktionen das Attentat in Christchurch verschweigen sollten, so, wie sie kein Attentat verschweigen sollten. Sie sollten aber auch nicht zum medialen Handlangern eines rechtsextremen Terroristen werden. Eigentlich hat “Bild”-Briefonkel Franz Josef Wagner, den man nun wahrlich nicht oft als Positivbeispiel anführen kann, bereits 2011 alles gesagt, als er zum rechtsextremen Terror in Norwegen schrieb:

Wie geht man mit so einem Massenmörder um?

Zigarette? Kaffee, Wasser?

Galgen, Todesspritze?

Ich glaube, die höchste Strafe für den Attentäter wäre die Bedeutungslosigkeit. Nicht mehr über ihn zu berichten, seine Fotos nicht mehr zu zeigen, seine wirren Ideen nicht mehr im Internet zu lesen.

Dieser Typ will ja, dass alle Welt über seine Morde berichtet. Die Höchststrafe für diesen Psycho ist, dass er ein kleines Arschloch ist.

Dazu auch:

Mit Dank an die vielen Hinweisgeber!

Nachtrag, 17. Juni: Bild.de hat für die Veröffentlichung der Videosequenzen vom Deutschen Presserat eine Rüge bekommen. Die Redaktion habe “sich zum Werkzeug des Täters gemacht”:

Mit der Veröffentlichung seiner Video-Ausschnitte bot die Redaktion dem Täter genau die öffentliche Bühne, die er haben wollte. BILD.DE verstieß damit gegen Richtlinie 11.2 des Pressekodex, wonach die Presse sich nicht zum Werkzeug von Verbrechern machen darf. Zwar veröffentlichte die Redaktion unter der Schlagzeile „17 Minuten Mordfeldzug“ nicht die Taten selbst, sondern zeigte den mutmaßlichen Mörder auf dem Weg zu den Moscheen und beim Laden seiner Waffen. Diese Bilder reichten jedoch, um Assoziationen zu erzeugen, die weit über das berechtigte öffentliche Interesse an dem Geschehen hinausgingen. Auch die detaillierte, dramatisierende Schilderung und drastische Bebilderung im Begleittext zum Video bedienten nach Ansicht des Beschwerdeausschusses überwiegend Sensationsinteressen.

B.Z.  

Das sind keine “Sex-Vorwürfe”

In einer Berliner Kita gibt es einen Verdacht auf sexuelle Gewalt: Ein Erzieher soll eines der Kinder sexuell missbraucht haben. Der Mann wurde suspendiert, gegen ihn wurde Anzeige erstattet.

Die “B.Z.” berichtet heute über den Fall:

Ausriss BZ - Nach Sex-Vorwürfen! Kita-Mitarbeiter suspendiert

Die evangelische Kita Martin Luther King hat einen Mitarbeiter nach Sex-Vorwürfen suspendiert.

Schon bei erwachsenen Opfern von sexueller Gewalt ist es völlig daneben, von “Sex-Skandal” oder “Sex-Vorwürfen” zu sprechen. Solche Begriffe bagatellisieren die Tat, indem sie einen entscheidenden Teil von sexueller Gewalt einfach weglassen: den gewalttätigen. Spätestens, wenn das Opfer ein Kind sein soll, müsste doch jeder Redaktion klar werden, dass der Vorwurf nicht im Entferntesten etwas mit Sex zu tun hat.

Zur Verdeutlichung ein anderes Szenario: Hätte der Erzieher mit einer volljährigen Kollegin während der Arbeitszeit in der Kita einvernehmlichen Sex gehabt — dann wäre die “B.Z.”-Überschrift möglicherweise angemessen. Aber noch mal: Es geht hier um eine Gewalttat an einem Kind.

Gesehen bei @LauHofmann.

Nachtrag, 15. März: In einer ersten Version hatten wir selbst mehrfach von “sexualisierter Gewalt” geschrieben. Diese Stellen haben wir inzwischen in “sexuelle Gewalt” geändert. Ein Text bei “Spiegel Online”, den wir selbst mal in unseren “6 vor 9” verlinkt haben, erklärt, warum das eine gute Idee ist.

Mit Dank an andré und @spontifixus für die Hinweise!

“B.Z.” füttert AfD mit falschen Fakten für Fragestunde im Parlament

Wie schafft man es, mit nur einem Artikel gleich zweimal danebenzuliegen, rechtes Wutvolk und noch rechtere Hetzer zu füttern und der AfD eine Grundlage für eine faktisch falsche Anfrage im Parlament zu liefern? So:

Gunnar Schupelis füllt im Springer-Boulevardblatt “B.Z.” regelmäßig eine Aufreger-Kolumne. Titel: “Mein Ärger”. Schupelius’ Ärger basiert in diesem Fall auf zwei Zahlen, die für ihn nicht zusammenpassen wollen. Am Dienstag schrieb er:

Ausriss BZ - Gunnar Schupelius – Mein Ärger - Der gerechte Zorn des Gunnar Schupelius - Justizsenator weiß nicht, warum Haftbefehle nicht vollstreckt werden

Auch in Berlin sind viele Straftäter auf freiem Fuss, die eigentlich hinter Gitter gehören. Auf eine Anfrage der B.Z. teilte [Berlins] Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) mit, aktuell würden 1633 Personen per Haftbefehl gesucht.

Schupelius fragte in der Sache auch noch bei Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) nach. Dieser verwies allerdings auf den Justizsenator. Schupelius:

Beide Senatoren stehen nun allerdings im Verdacht, nicht die Wahrheit oder nicht die ganze Wahrheit gesagt zu haben. Denn nach Angaben der Bundesregierung liegt die Zahl der nicht vollstreckten Haftbefehle in Berlin bei 8585 (Stichtag: 31. März 2018).

Das sind knapp 7000 mehr als von Justizsenator Behrendt angegeben. Wer also sagt die Wahrheit? Das konnten wir trotz intensiver Nachfragen bisher nicht vollständig klären.

Das Duell, das Gunnar Schupelius ausruft: Berlins Justizsenator vs. Bundesregierung. 1633 Haftbefehle vs. 8585 Haftbefehle.

Ein bisschen was konnte Schupelius dazu aber doch klären: Während sich der Justizsenator bei seiner Antwort auf das sogenannte MESTA-System bezieht, die Mehrländer-Staatsanwaltschafts-Automation, stammen die Zahlen der Bundesregierung aus dem bundesländerübergreifenden System INPOL-Z. Schupelius:

Befinden sich also im MESTA-System der Staatsanwälte ganz andere Angaben als im INPOL-Z der Polizei und wenn dem so wäre, warum?

Erstmal: ja. Und “warum” das so ist: Die Zahl aus der MESTA, die Berlins Justizsenator Behrendt genannt hat (1633 Haftbefehle), bezieht sich auf per Haftbefehl gesuchte Personen, gegen die ein Prozess stattfinden soll. Sie sind also erstmal nur Tatverdächtige, die noch nicht verurteilt sind, aber in Untersuchungshaft sollen. Das passt auch ziemlich gut zu dem, was Schupelius laut Vorspann seines eigenen Textes gefragt hatte:

Gunnar Schupelius fragt sich, warum so viele tatverdächtige Straftäter frei herumlaufen, obwohl ein Haftbefehl gegen sie vorliegt.

Die Zahl aus INPOL-Z, die die Bundesregierung nennt (8585 Haftbefehle), hat Schupelius offenbar aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen (PDF, Seite 3). Allerdings, und das steht eindeutig in dieser Antwort, bezieht sich INPOL-Z auf einen viel größeren Personenkreis als MESTA:

Die Gesamtzahl der zum Stichtag 31. März 2018 im Polizeilichen Informationssystem (INPOL-Z) verzeichneten Fahndungsnotierungen mit dem Zweck der Festnahme aufgrund einer Straftat, zur Strafvollstreckung, Unterbringung oder Ausweisung sowie zur Festnahme entwichener Strafgefangener belief sich [deutschlandweit] auf 175 397.

Neben den Tatverdächtigen also auch Leute, die schon verurteilt sind, aber ihre Haftstrafe nicht angetreten haben; Leute, die in einer Psychiatrie untergebracht werden sollen; Leute, die wegen Straftaten ausgewiesen werden sollen. Kurzum: viel mehr Leute. Daher die große Differenz zwischen den Angaben des Berliner Justizsenators und der Bundesregierung.

Für Gunnar Schupelius’ Ärger gibt es allerdings noch einen weiteren Grund. Am Ende seines Textes schreibt er:

Justizsenator Behrendt konnte nicht sagen, wie viele religiös motivierte Straftäter aktuell in Berlin gesucht werden. Es sind genau 3151. Das steht im polizeilichen System INPOL-Z. Hat Behrendt in diese Statistik gar nicht reingeschaut?

Weiß in diesem Senat eine Hand überhaupt noch, was die andere tut?

Hier hat der “B.Z.”-Kolumnist endgültig alles durcheinandergebracht.

Die Zahl, die Schupelius nennt, stammt ebenfalls aus der Antwort der Bundesregierung (PDF, Seite 4). Nur: Sie bezieht sich nicht, wie er schreibt, auf Berlin, sondern auf ganz Deutschland. Und: Betrachtet man sie näher, sieht man, dass sie sich bemerkenswert zusammensetzt.

Eine religiös motivierte Straftat gehört in der INPOL-Z-Statistk zur PMK, der politisch motivierten Kriminalität. Laut Antwort der Bundesregierung wurden zum Stichtag 26. März 2018 deutschlandweit 4411 Personen im PMK-Zusammenhang per Haftbefehl gesucht (neben “religiöse Ideologie” auch: “links”, “rechts”, “ausländische Ideologie”, “Spionage/Proliferation/Landesverrat” sowie “nicht zuzuordnen”). Jeder dieser 4411 Fälle ist in der Antwort der Bundesregierung aufgelistet (ab Seite 7), unter anderem aufgeschlüsselt nach “Grund des Haftbefehls”, “dem HB zugrunde liegendes Delikt” und PMK-“(Phänomen)Bereich”.

In den Zeilen 295 bis 3055 der Tabelle findet man in der Spalte “(Phänomen)Bereich”, mit wenigen Ausnahmen, nur “PMK religiöse Ideologie”. Und bei fast allen von ihnen steht als “Grund des Haftbefehls”: “SIS II / Interpol-Rotecke”. Als “dem HB zugrunde liegendes Delikt” ist notiert: “Haftbefehl ausländischer Behörden — Delikt unbekannt”. Das sieht dann zum Beispiel so aus:

Screenshot aus der Antwort der Bundesregierung - Es sind viele Spalten der Auflistung der offenen Haftbefehle zu sehen, darunter ständig SIS II / Interpol-Rotecke und PMK religiöse Ideologie

Das heißt: Der Großteil der 3151 Haftbefehle für “religiös motivierte Straftäter” (noch mal: in ganz Deutschland, nicht nur in Berlin), die Schupelius nennt, sind keine deutschen Haftbefehle. Es sind internationale Haftbefehle, entweder aus dem Schengener Informationssystem, kurz SIS II, oder von einem anderen Interpol-Mitgliedsstaat.

Bei einem “Red Notice” beziehungsweise einer Rotecke von Interpol läuft das beispielsweise so: Ein Interpol-Mitgliedsstaat hat einen nationalen Haftbefehl gegen Person X und gibt dazu eine Ausschreibung an Interpol. Interpol leitet diese Ausschreibung dann an die zuständigen Behörden in allen anderen Mitgliedsstaaten weiter. In Deutschland ist das das Bundeskriminalamt, also die Behörde, bei der auch das INPOL-Z-System angesiedelt ist, auf das sich Schupelius bezieht. Der Vermerk “SIS II / Interpol-Rotecke” bedeutet also erstmal nur, dass die jeweilige Person weltweit — auch in Deutschland, aber nicht nur in Deutschland — von irgendeinem anderen Staat gesucht wird. Warum auch immer — “Delikt unbekannt”.

Wie problematisch und fragwürdig Interpol-Rotecken sein können und dass sie von autoritären Regimen und Despoten gern als Repressionsmittel eingesetzt werden, kann man hier und hier und hier und hier und hier nachlesen.

Schupelius’ Text (von dem eine abgespeckte Version auch in der Berlin-Ausgabe der “Bild”-Zeitung erschien) und die Fehler darin drehten vergangene Woche die große Social-Media-Runde, wie das Analyse-Tool “CrowdTangle” zeigt:

Screenshot des Analyse-Tools Crowdtangle, das zeigt, wer bei Facebook oder Twitter einen Beitrag geteilt hat

Die “Bild”-Redaktion verbreitete den Beitrag unter ihren knapp 2,5 Millionen Fans bei Facebook. AfD-Abgeordnete teilten ihn, genauso AfD-Kreisverbände, AfD-Stadtverbände, “BadenWürttemberg freiheitlich-patriotisch-traditionsbewusst”, “Viktor Orban Fanclub”, “Aus Liebe zu Deutschland”, “Reale Verschwörungen!”, “Völker dieser Welt erheben sich !!”, “Die Patrioten für Deutschland” und so weiter. Der zornige Gunnar Schupelius und die “B.Z.” haben ihnen allen mit falschen Fakten neues Futter für ihre Stimmungsmache gegen Staat und Politik geliefert.

Schupelius’ Fehler schafften es sogar ins Berliner Abgeordnetenhaus. Marc Vallendar von der AfD nutzte sie dort am vergangenen Donnerstag in der Fragestunde des Parlaments (ab Minute 42:02):

Nach Angaben des Justizsenators werden derzeit in Berlin 1633 Personen mit Haftbefehl gesucht. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums belief sich die Zahl der nicht vollstreckbaren Haftbefehle in Berlin per 31. März dieses Jahres aber auf 8585, darunter allein 3151 Personen, die wegen religiös motivierter Straftaten gesucht werden. Ich frage den Senat: Wie ist diese erhebliche Differenz von fast 7000 Personen zu erklären?

Antwort: siehe oben.

Nachtrag, 20. November: Das BKA hat inzwischen auf eine Anfrage von uns geantwortet. Wir wollten wissen, warum fast alle Haftbefehle mit dem Grund “SIS II / Interpol-Rotecke” dem Bereich “PMK religiös motiviert” zugeordnet sind. Die Antwort der Behörde:

Bei diesen Fahndungsnotierungen handelt es sich überwiegend um Red Notices, die für Mitglieder des so genannten Islamischen Staates ausgestellt wurden. Nach dem militärischen Sieg über den IS sind viele Kämpfer geflohen, unter anderem auch ins europäische Ausland. Entsprechend hoch ist die Zahl der internationalen Fahndungsnotierungen. Daher handelt es sich bei dem weit überwiegendem Teil der dem Phänomenbereich PMK -religiöse Ideologie- zugeordneten Haftbefehlen um Interpol-Rotecken anderer Staaten zu Personen, die sich an Kampfhandlungen in Jihad-Gebieten beteiligt haben sollen.

Julian Reichelt erklärt Deutschland zum reichsten Land der Welt

Hätte Julian Reichelt nicht diese große Macht, wäre seine Show ja eigentlich ganz amüsant. Hier mal populistisch poltern, da mal Fakten komplett falsch darstellen, zwischendurch mittelmäßige Witze. Man muss sich das aber immer wieder klarmachen: Reichelt hat das letzte Sagen bei Bild.de, wo er selbst Chefredakteur ist, bei der “Bild”-Zeitung, bei “Bild am Sonntag” und bei der “B.Z.”, wo er den Chefredakteurinnen Tanit Koch, Marion Horn und Miriam Krekel noch mal vorgesetzt ist. Und wenn man das realisiert hat, ist zum Beispiel seine Faktenfremdheit alles andere als amüsant.

Am Samstag hatte Julian Reichelt zum Aus von “Air Berlin” und dem großen Spektakel um den letzten Berlin-Flug der Airline mal wieder so viele Gedanken, dass sie nur in zwei Tweets passten:

Screenshot eines Tweets von Julian Reichelt - Irgendwie symptomatisch, dass sich in Berlin solch spektakuläre Momente aufgrund einer Pleite zutragen. Tempelhof zu, BER eine Bauruine, Airberlin bankrott. Die Hauptstadt des reichsten Landes der Welt hat es geschafft, sich bei der Luftfahrt zu deindustrialisieren.

Irgendwie symptomatisch, dass sich da gleich mehrere Fragen stellen.

Zum Beispiel: Was hat der Bankrott von “Air Berlin” mit einer Deindustrialisierung der Luftfahrt zu tun?

Wir würden sagen: nichts, es handelt sich schließlich nicht um Industrie, sondern um ein Dienstleistungsunternehmen.

Und seit wann ist Deutschland das “reichste Land der Welt”?

Es gibt eine Reihe verschiedener Möglichkeit, den Reichtum eines Landes zu messen. Nach dem nominalen Bruttoinlandsprodukt liegen die USA auf Platz eins, nach dem kaufkraftbereinigten Bruttoinlandsprodukt ist es China, beim nominalen Bruttoinlandsprodukt pro Kopf liegt Luxemburg vorn, beim kaufkraftbereinigten Bruttoinlandsprodukt pro Kopf ist es Katar, beim Privatvermögen sind es laut “Allianz”-Studie dann wieder mal die USA, laut “Credit Suisse” die Schweizer, und beim Wohlstandsindex einer Denkfabrik liegt Neuseeland ganz vorne. Deutschland ist zwar oft weit oben mit dabei, aber nie “das reichste Land der Welt”, wie Julian Reichelt behauptet.

Dass ein “Vorsitzender der Chefredaktionen” seinen Mitarbeitern ein solches Desinteresse an korrekten Fakten vorlebt, ist wirklich alles andere als amüsant.

B.Z., Bild  

“Bild” und “B.Z.” legen Grünen-Politikerin falsches Zitat in den Mund

Rummms!

Mit dieser Haudrauf-Interjektion zeigt die “Bild”-Zeitung in der Regel, dass irgendjemand irgendetwas Knalliges/Heftiges/Stammtischiges gesagt hat. Und sie freut sich in der Regel dann, weil sie dadurch eine Debatte anheizen kann.

Gestern gab es in der Berliner Regionalausgabe mal wieder einen “Bild”-“Rummms!”, in einem Vorabbericht zur inzwischen durchgeführten Zwangsräumung des linken Kiezladens Friedel54 im Neuköllner Reuterkiez:

In BILD spricht jetzt Grünen-Politikerin Katrin Schmidberger (34) Klartext: Sie wohnt in diesem Kiez, befürchtet gewalttätige Ausschreitungen.

Schmidberger sagt: “Ich will nicht, dass Rigaer-Straße-Wixxer in meinen Kiez kommen und alles zerdeppern. Das ist unser Kiez. Schreiben Sie Wixxer mit zwei x.”

Und weiter: “Spaß haben, sich auf den Gipfel in Hamburg eingrooven, das können sie meinetwegen auf dem Tempelhofer Feld. Da haben sie genug Platz zum Steineschmeißen.”

Rummms!

Das Problem dabei: Katrin Schmidberger hat weder das eine noch das andere gesagt. Sie hat überhaupt nicht mit “Bild”-Autor Olaf Wedekind gesprochen. Und sie wohnt auch nicht “in diesem Kiez”. Es ist alles völlig falsch.

Doch der Reihe nach.

Gestern veröffentlichte die Berliner “Bild”-Redaktion einen großen Artikel über eventuelle Ausschreitungen während der Friedel54-Räumung:

Das Aufmacher-Foto zeigt Katrin Schmidberger, Sprecherin für Wohnen und Mieten der Grünen-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus. Sie setzt sich schon lange für bezahlbaren Wohnraum und gegen die Verdrängung aus den Kiezen ein. Dass ausgerechnet sie, wie von “Bild” durch die Sprechblase illustriert, die Aktivisten in der Rigaer Straße in Berlin-Friedrichshain als “Wixxer und Steinewerfer” bezeichnet, wäre eine große Überraschung. Genau das richtige “Rummms!”-Potential, nach dem “Bild” stets sucht.

Die Redaktion warb mit dieser Geschichte auch auf Aufstellern, die vor Kiosken in der ganzen Stadt stehen — unter anderem vor einem Laden in der Rigaer Straße, wo die “‘Rigaer-Straße-Wixxer'” vorbeikommen.

“Bild”-Rechercheur Peter Rossberg erklärte den Artikel am Abend vor dessen Erscheinen bei Twitter zu seiner “Lieblingsgeschichte morgen”:


(Den Tweet hat Rossberg inzwischen gelöscht.)

Die “B.Z.” brachte ebenfalls einen Text von Olaf Wedekind zum Thema, zwar etwas kürzer, aber genauso falsch:

Die Zitate in “Bild” und “B.Z.” stammen nicht von Katrin Schmidberger, sondern von ihrer Fraktionskollegin Anja Kofbinger. Die hat, anders als Schmidberger, auch tatsächlich ihr Wahlkreisbüro im Reuterkiez. Die Verwechslung der beiden Politikerinnen durch “Bild” und “B.Z.” dürfte nach Angaben der Grünen in etwa so zustande gekommen sein: Nach einem Anruf der Redaktion bei den Grünen in Neukölln, hat Anja Kofbinger zurückgerufen. Ein Kollege von Olaf Wedekind leitete den Anruf an diesen weiter, womöglich mit der Ansage, dass Katrin Schmidberger am Apparat sei. Wedekind hat dann mit der Frau am anderen Ende der Leitung telefoniert, ohne wirklich zu wissen, mit wem er da spricht. Anja Kofbinger soll allerdings mehrfach gesagt haben, dass sie Anja Kofbinger ist.

Katrin Schmidberger veröffentlichte gestern auf ihrer Website eine “Richtigstellung zu angeblichen Zitaten in der Bild/B.Z.” und schrieb bei Facebook, dass sie mit niemandem aus dem Springer-Verlag gesprochen habe.

“Bild” hat heute eine “Richtigstellung” veröffentlicht:

Sie finden sie nicht auf Anhieb? Sie steckt dort rechts, eingeklemmt zwischen “Bier-Botschafter” und “U-Bahn-Strecken”:

Und auch in der “B.Z.” gibt es eine “Berichtigung”:

Axel Springer gibt sich neue alte Grundsätze

Wenn wir hier im BILDblog über “Bild” oder die “Welt” oder ein anderes Blatt aus dem Axel-Springer-Verlag schreiben, gibt es bei Facebook und Twitter häufiger mal Antworten wie “Ach, die müssen ja positiv über Israel schreiben” oder “Die Mitarbeiter haben doch eh in ihren Verträgen stehen, dass sie die USA loben müssen”.

Ganz so ist es nicht. Es gibt aber die sogenannten “Unternehmensgrundsätze” oder “Essentials” im Axel-Springer-Verlag. Diesen sind die Mitarbeiter, also auch die Redakteure und Journalisten, verpflichtet. Gestern wurden die “Grundsätze der Unternehmensführung” bei der Hauptversammlung des Konzern erneuert. Man habe sie “etwas grundsätzlicher formuliert, damit international nachvollziehbarer”, und sprachlich vereinfacht, sagte der Vorstandsvorsitzende Mathias Döpfner in seiner Rede (Videomitschnitt der Hauptversammlung, ab Minute 20:22).

Die Springer-“Unternehmensgrundsätze”, die Axel Springer 1967 eingeführt hat, wurden bereits mehrfach geändert. Nach der deutschen Wiedervereinigung zum Beispiel und nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 (die Döpfner in seiner Ansprache auf den “9. September” umdatierte). Die erneute Änderung sei vor allem eine Folge der Internationalisierung des Konzern. So sei beispielsweise die Passage zu Israel und dem jüdischen Volk geändert worden, weil die bisherige Version “nicht ganz plausibel für Kollegen” sein könnte, “die mit dem Holocaust entweder nichts zu tun haben oder ihn auf der Opferseite erlebt haben”.

Hier die Änderungen (PDF) im Überblick:

Bisherige Grundsätze Neue Grundsätze
Das unbedingte Eintreten für den freiheitlichen Rechtsstaat Deutschland als Mitglied der westlichen Staatengemeinschaft und die Förderung der Einigungsbemühungen der Völker Europas. Wir treten ein für Freiheit, Rechtsstaat, Demokratie und ein vereinigtes Europa.
Das Herbeiführen einer Aussöhnung zwischen Juden und Deutschen, hierzu gehört auch die Unterstützung der Lebensrechte des israelischen Volkes. Wir unterstützen das jüdische Volk und das Existenzrecht des Staates Israel.
Die Unterstützung des transatlantischen Bündnisses und die Solidarität in der freiheitlichen Wertegemeinschaft mit den Vereinigten Staaten von Amerika. Wir zeigen unsere Solidarität in der freiheitlichen Wertegemeinschaft mit den Vereinigten Staaten von Amerika.
Die Verteidigung der freien sozialen Marktwirtschaft. Wir setzen uns für eine freie und soziale Marktwirtschaft ein.
Die Ablehnung jeglicher Art von politischem Totalitarismus. Wir lehnen politischen und religiösen Extremismus ab.
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