Archiv für Juli 13th, 2017

Richter halten sich an Vorschriften? Das macht “Bild” wütend

Mit der Rechtsstaatlichkeit in Deutschland kann die “Bild”-Redaktion derzeit nicht viel anfangen. Am Montag veröffentlichte sie eigenmächtig Fahndungsaufrufe, wozu es normalerweise eine richterliche Anordnung braucht. Gestern offenbarte ihr Oberchef sein ganz eigenes Verständnis davon, wann das Recht am eigenen Bild verletzt ist. Und heute sind die Mitarbeiter von “Bild” und Bild.de “wütend”, weil Richter sich an Vorschriften halten:


Während und nach den Ausschreitungen am Rande des G20-Gipfels in Hamburg gab es einige Festnahmen. Unter anderem wurden 13 Personen in der Nacht von Freitag auf Samstag von der Polizei in Gewahrsam genommen, weil man sie verdächtigte, von einem Hausdach Steine und einen Molotow-Cocktail auf Polizisten geschmissen zu haben.

Diese 13 Personen sind nun alle wieder frei. Und die “Bild”-Medien “wütend”:

Jetzt sind alle — elf Männer und zwei Frauen – wieder frei. Das macht wütend!

Begründung: Die Personen wurden zwar vor Ablauf der Frist zum Gericht gebracht — doch es blieben den Richtern nur zweieinhalb Stunden für Vernehmungen. Teilweise wurden Dolmetscher benötigt. Fünf kamen nicht rechtzeitig dran, mussten freigelassen werden. Den anderen konnten bislang keine konkreten Taten nachgewiesen werden.

Man kann das Ganze noch etwas detaillierter aufschlüsseln, so wie es “Spiegel Online” zum Beispiel getan hat:

Eine Verlängerung der Ingewahrsamnahme scheiterte demnach in fünf Fällen daran, dass die Polizei die 13 Anträge hierfür so kurzfristig einreichte, dass die hoch belastete Nebenstelle des Amtsgerichts Hamburg nicht mehr rechtzeitig vor Ablauf der Frist eine Entscheidung darüber habe treffen können.

In vier Fällen habe mangels Anhaltspunkten für die Beteiligung an den Gewalttaten die Freilassung angeordnet werden müssen. In weiteren vier Fällen sei die Ingewahrsamnahme bis zum Sonntag beziehungsweise Montag verlängert worden, dann waren auch diese Personen freigekommen.

Acht der 13 Personen konnte also keine konkrete Straftat zugeordnet werden, die anderen fünf wurden aus Zeitmangel nicht überprüft.

Das macht die Leute bei “Bild” und Bild.de also “wütend”: Dass man Personen, bei denen man aktuell nicht sicher sagen kann, dass sie irgendetwas Illegales getan haben, nicht einfach wegsperrt.

BILDblog dankt

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Glasklare Wahrheiten, Hämisches Gelächter, Ruhmloser Böhmibesuch

1. G20-Akkreditierungen: Stellungnahmen von BKA und Bundespresseamt sind unzureichend und stigmatisierend
(netzwerkrecherche.org)
“Netzwerk Recherche” hat einen Übersichtsartikel zum Thema der entzogenen G20-Akkreditierungen verfasst: “Mehrere Tage haben das Bundespresseamt und das Bundeskriminalamt nun gebraucht, um sich zum Entzug von Akkreditierungen während des G20-Gipfels zu erklären. Doch die beiden Stellungnahmen werfen erst recht Fragen auf. Denn sie beantworten nicht, warum einigen Kolleginnen und Kollegen plötzlich ihre Akkreditierungen entzogen wurden. Viel schlimmer: Sie stigmatisieren die Journalistinnen und Journalisten pauschal als Sicherheitsrisiko.” Julia Stein, die erste Vorsitzende des “Netzwerk Recherche”, kritisiert insbesondere das Verhalten des Regierungssprechers: „Seiberts Stellungnahme enthält nicht den Hauch des Bedauerns zu diesem rücksichtslosen Vorgehen, das ist sehr enttäuschend“
PS: Tilo Jung hat einen Video-Zusammenschnitt (3:50 Min.) mit den “glasklaren Wahrheiten” von Regierungssprecher Seibert veröffentlicht.

2. Hämisches Gelächter
(correctiv.org, Rupp Doinet)
Immer mehr Online-Medien schränken die freie Kommentarfunktion ein, weil sie sich eine personalintensive Moderation nicht leisten können. Als der „Münchner Merkur“ online vom Tod eines Asylbewerbers berichtete, der im Freibad ertrunken war, gingen innerhalb von 24 Stunden an die 200 Hasskommentare oder rassistische Postings ein. Der “Münchner Merkur” kapitulierte und schloss den freien Kommentarbereich unter dem Bericht. Andere Medien reagieren ähnlich und bieten nur unter ausgewählten Artikeln die Möglichkeit zum Kommentieren an.

3. Mein wenig ruhmreicher Auftritt bei Böhmermann
(jetzt.de, Johanna Maria Knothe)
Fernsehmacherin Johanna Maria Knothe erzählt von ihrem Besuch bei Jan Böhmermanns Sendung “Neo Magazin Royale”. Ihr Auftritt verlief nicht so “ruhmreich” wie sie es sich selbst gewünscht hätte. In einem Artikel des Frauen-Onlineportals “Edition F” sei das Ganze hinterher sogar als enttäuschend und sexistisch beschrieben worden. Johanna Maria Knothe rekapituliert das Geschehen und kommt bald zur Frage, warum deutlich weniger Frauen als Männer im Fernsehen präsent sind.

4. Der Mr Snapchat des 20-fachen Schweizer Meisters
(20min.ch, Adrian Hunziker)
Simon Walter ist der Social-Media-Manager des FC Basel 1893 und betreut alle Kanäle des 20-fachen Schweizer Meisters. Zusammen mit seinem Kollegen versorgt er die mehr als zwei Millionen Fans des Vereins mit Infos, Bildern und Videos. “20 Minuten” hat dem Social-Media-Mann an einem Spieltag der vergangenen Spielzeit über die Schultern geschaut.

5. Grundlos gelöscht – und dann?
(taz.de, Christian Rath)
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) sorgt weiter für Diskussionen. Selbst die Union fordere einen Anspruch auf Wiederherstellung zu Unrecht gelöschter Äußerungen auf Facebook. “Ein funktionierendes ‚put back-Verfahren‘ ist ein wirksames Mittel gegen ‚Overblocking‘, also gegen eine übermäßige Löschpraxis von Internetplattformen. Es dient damit der Meinungs- und Kommunikationsfreiheit im Netz und wirkt unberechtigten oder gar missbräuchlichen Beschwerden entgegen.” Das Justizministerium will sich des Themas aber anscheinend nicht annehmen. Zumindest in dieser Legislaturperiode nicht.

6. Twitter-Nutzer verklagen Trump
(faz.net)
Der US-amerikanische Präsident Donald Trump ist bekanntermaßen ein leidenschaftlicher Twitterer. Doch so gerne und brachial er dort austeilt, so sensibel reagiert er mitunter, wenn es Gegenwind gibt. Nun haben sieben von ihm blockierte Twitter-Nutzer den amerikanischen Präsidenten verklagt. Ihr Ausschluss aus einem „öffentlichen Forum“ verstoße gegen das in der Verfassung verankerte Grundrecht auf Meinungsfreiheit.