Archiv für September 16th, 2013

Rügen-Schock: Schach und Regenbogen

Der Deutsche Presserat hat vergangene Woche zehn öffentliche Rügen, 13 Missbilligungen und 23 Hinweise ausgesprochen.

Die “Maßnahmen” des Presserates:

Hat eine Zeitung, eine Zeitschrift oder ein dazugehöriger Internetauftritt gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat aussprechen:

  • einen Hinweis
  • eine Missbilligung
  • eine Rüge.

Eine “Missbilligung” ist schlimmer als ein “Hinweis”, aber genauso folgenlos. Die schärfste Sanktion ist die “Rüge”. Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen müssen in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Tun sie es nicht, dann tun sie es nicht.

Die “Bild”-Zeitung erhielt eine Rüge, weil sie in ihrer Thüringer Ausgabe das Foto eines Mannes abgedruckt hatte, der gestanden hatte, sein eigenes Kind getötet zu haben. Der Beschwerdeausschuss befand, dass an dem Gerichtsprozess und der Tat an sich zwar ein öffentliches Interesse bestehe, nicht aber an der identifizierenden Abbildung des Täters (Verstoß gegen Ziffer 8 des Pressekodex).

Für ähnliche Verstöße erhielt die Online-Ausgabe der “B.Z.” gleich zwei Rügen. Sie hatte über einen psychisch kranken Mann berichtet, der nackt und mit einem Messer bewaffnet in den Brunnen am Berliner Alexanderplatz gestiegen und später von der Polizei erschossen worden war. “B.Z. Online” veröffentlichte zahlreiche persönliche Details, durch die der Mann “für einen weiten Personenkreis identifizierbar wurde”, urteilte der Presserat:

Für den zweiten Artikel hatte der Autor offenbar die Wohnung des Toten aufgesucht und den Inhalt von dort gefundenen Dokumenten veröffentlicht. Der Beschwerdeausschuss sah in der Berichterstattung einen Verstoß gegen die Richtlinien 8.1 und 8.6 des Pressekodex. Über den psychisch kranken und möglicherweise schuldunfähigen Mann hätte nur anonymisiert und in zurückhaltender Weise berichtet werden dürfen.

Auch die Schach-Zeitschrift “Rochade Europa” kassierte eine Rüge. Sie hatte den Sieger eines Turniers, einen älteren Mann, ganzseitig auf dem Titelblatt gezeigt; auf seiner Hose war ein großer nasser Fleck zu sehen. Der Presserat befand:

Dadurch entstand der Eindruck, dass er sich eingenässt haben könnte. Der Ausschuss sah darin einen Verstoß gegen die Ziffern 1 und 9 des Pressekodex. Danach achtet die Presse Würde und Ehre des Menschen. Die Redaktion hätte das Foto des Mannes nicht veröffentlichen dürfen, auch wenn es — wie die Zeitschrift mitteilte — mit seinem Einverständnis gemacht wurde.

Gerügt wurde auch der Online-Auftritt der “Augsburger Allgemeinen”. Das Portal hatte Spekulationen über eine außereheliche Affäre eines Lokalpolitikers wiedergegeben, die ein Parteikollege bei Facebook veröffentlicht hatte. Darin erkannte der Presserat einen Verstoß gegen den Schutz der Persönlichkeit (Ziffer 8).

Insgesamt fünf weitere Rügen gingen an Zeitschriften der Regenbogenpresse.

Eine davon bekam die “Frau aktuell”. Das Blatt hatte auf der Titelseite eine “pikante Enthüllung” über Volksmusiker Stefan Mross angekündigt. Im Innenteil lautete die Überschrift: “Alkohol-Schock! Stefan Mross – Wer kann ihm jetzt noch helfen?” Im Text ging es dann aber lediglich um Folgendes: Wenn man bei Google “Stefan Mross” eingibt, erscheint als Suchvorschlag manchmal “Stefan Mross Alkohol”. Der Presserat erkannte daher eine Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht (Ziffer 2) und des Persönlichkeitsschutzes (Ziffer 8).

Ebenfalls gegen die Sorgfaltspflicht verstieß nach Ansicht des Pressrats die “Freizeit Express”, weil sie getitelt hatte: “Kate & William – Sensationelle Baby-Fotos! Es nuckelt schon am Daumen…” In Wirklichkeit handelte es sich dabei jedoch um Symbolfotos. Als solche hätten sie nach Ansicht des Presserats auch gekennzeichnet werden müssen.

Unter der Überschrift “Angela Merkel – Verheimlichte Scheidungstragödie” versprach die “Meine Freizeit” im April auf der Titelseite “Alles über die unbekannte Vergangenheit der Kanzlerin”.  Im Innenteil wurden dann aber lediglich ein paar banale und seit Jahren bekannte Fakten aus dem Leben Angela Merkels mitgeteilt. Die Schlagzeilen beurteilte der Presserat daher als grobe Irreführung der Leser.

Um eine andere angebliche Scheidungstragödie ging es in der Zeitschrift “Das neue Blatt”. Auf dem Cover hieß es über das “Bauer sucht Frau”-Pärchen Josef und Narumol: “Scheidungs-Schock! – Dabei war es doch die ganz große Liebe”. Erst im Artikel wurde klar, dass sich nicht Bauer Josef, sondern ein anderer Bauer aus der RTL-Sendung hatte scheiden lassen. Auch hier stellte der Presserat Verstöße gegen die Ziffern 1 und 2 des Pressekodex fest. Die Schlagzeilen seien grob irreführend.

Die “Promi Welt”, die neuerdings “Woche exklusiv” heißt, kassierte schließlich eine Rüge für einen Artikel über Steffi Graf. Die hatte zu Jahresbeginn die Leser ihres Blogs um Rat gefragt, wie man “das Leben allgemein einen Gang herunterschalten könnte”. Die “Promi Welt” sprach daraufhin gleich von einem “verzweifelten Hilferuf” und bescheinigte Steffi Graf einen “Absturz in die Lebenskrise”. Das Blatt nahm den Blogeintrag sogar noch zum Anlass, über eine mögliche Krebserkrankung von Steffi Grafs Mutter zu spekulieren. Der Presserat bewertete den Artikel als “eine unwahrhaftige Berichterstattung, bei der jegliche Sorgfaltspflichtaspekte außer Acht gelassen wurden.”

Frank A. Meyer, Karstadt, Oberhessische Presse

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Bei BILD im Angebot: Eine starke Kanzlerin und ihr schwacher Partner SPD”
(otto-brenner-stiftung.de)
Hans-Jürgen Arlt und Wolfgang Storz untersuchen 416 zwischen dem 15. Juni und dem 8. September 2013 zur Bundestagswahl erschienene “Bild”-Artikel und liefern eine Zwischenbilanz (PDF-Datei): “Mit optimalen personellen und finanziellen Ressourcen produzieren BILD und BamS ein Minimum an inhaltlichem Output mit einem Maximum an publizistisch-politischer Aufmerksamkeit.”

2. “Mediale Vorverurteilung – oder: Wenn Journalisten zu Richtern werden”
(eigenwach.wordpress.com)
Eigenwach stellt die Frage nach den Auswirkungen von medialen Vorverurteilungen auf Zeugenaussagen: “Wenn Zeugen sich zum Fall äussern, nachdem sie drei Tage nach der Tat im ‘Blick’ die vermeintlichen ‘Fakten’ gelesen oder diese von ‘Blick’-Lesern zugetragen bekommen haben – wie unabhängig sind die Aussagen dann noch?” Siehe dazu auch “Abt. Vorverurteilung – heute: Journaille vs. F.A.” (infam.antville.org, patpatpat).

3. “Abstieg des Einflüsterers”
(nzz.ch, Francesco Benini)
Der Ringier-Mann Frank A. Meyer: “Meyer schöpft seine Macht aus dem Einfluss, den er auf Michael Ringier ausübt. Dessen Treue zu ihm ist unverbrüchlich.” Siehe dazu auch “Ringiers Schlossgespenst” (tagesanzeiger.ch, Michèle Binswanger).

4. “Karstadt kämpft”
(derhandel.de, Hanno Bender)
Hanno Bender schreibt über die Öffentlichkeitsarbeit des Unternehmens Karstadt: “In einem normalen Unternehmen hätte der Pressesprecher zunächst zum Telefonhörer gegriffen und um Richtigstellung gebeten. Nicht so bei Karstadt, dort wird die Öffentlichkeitsarbeit inzwischen offenbar vollständig von Anwälten erledigt, die sofort ‘strafbewehrte Unterlassungserklärungen’ einfordern.”

5. “‘In der taz kamen die Pädophilen selbst zu Wort'”
(blogs.taz.de, Nina Apin und Astrid Geisler)
“War die Blattlinie der taz damals pädophilenfreundlich?”, wird Stephan Klecha vom Göttinger Institut für Demokratieforschung gefragt, der im “taz”-Archiv pädophile Einflüsse auf die Grünen untersucht: “Es gab damals keine redaktionelle Linie im engeren Sinne. Die redaktionelle Linie bestand darin, alles zuzulassen. (…) Die taz war derart anarchisch strukturiert, dass sich neben den Pädophiliebefürwortern auch immer wieder die Gegenseite im Blatt fand. Beide Positionen standen relativ unkommentiert nebeneinander.”

6. “Aus der Reihe: erst denken, dann schreiben”
(extra3.blog.ndr.de)
Eine Schlagzeile aus der “Oberhessischen Presse”.