Fusionshindernis “Bild”

Das Kartellamt hat massive Bedenken gegen die geplante Fusion der Axel Springer AG mit ProSiebenSat.1. Nach jetzigem Stand ist sie nicht genehmigungsfähig. Es geht um den drohenden mangelnden Wettbewerb im Fernsehwerbemarkt und im Anzeigenmarkt der überregionalen Zeitungen, vor allem aber um das Fast-Monopol der “Bild”-Zeitung im Markt der Boulevardzeitungen.

Kartellamts-Präsident Ulf Böge sagt im “Tagesspiegel”:

Bei Straßenverkaufszeitungen hat Springer mit „Bild“ 80 Prozent Marktanteil. Diese Position darf nicht durch redaktionelle oder werbliche Unterstützung des Fernsehens verstärkt werden.

Springer hatte behauptet, der Konzern gebe sich mit der Übernahme eine vergleichbare Struktur wie der Konkurrent Bertelsmann (“Stern”, RTL). Dem widerspricht Böge in der “FTD” heftig:

“Das ist der Unterschied vom Springer-Fall zu Bertelsmann, dass Springer mit der “Bild”-Zeitung eine marktbeherrschende Stellung einnimmt. Daher wäre es eine falsche Betrachtungsweise, wenn man sagen würde: Was Bertelsmann darf, muss Springer auch dürfen. (…) Die “Bild”-Zeitung könnte durch entsprechende werbliche Maßnahmen mehr Aufmerksamkeit erhalten, etwa durch Hinweise im Fernsehen darauf, was in “Bild” steht, Das würde eine sehr weit reichende Absicherung der ,Bild‘-Zeitung im Lesermarkt bedeuten – mit der Folge, dass dort noch weniger Wettbewerb herrscht.”

Der Medienkonzentrationsforscher Horst Röper erläutert in der “Frankfurter Rundschau”:

“Bild hat als die Milchkuh des Konzerns immer schon eine zentrale Stellung gehabt. Und verbunden mit der Marke Bild sind ja noch etliche weitere Aktivitäten von Springer. Die Verbundmöglichkeiten zwischen Bild und den TV-Sendern stellen die eigentliche Hürde im Fusionsverfahren dar. Diese zu entkräften, dürfte für Springer schwierig werden.”

Die “Berliner Zeitung” kommentiert:

Zwölf Millionen Menschen lesen täglich die Bild-Zeitung. Ihr Chefredakteur, Kai Diekmann, triumphierte zuletzt, “Bild” sei das neue Leitmedium der Republik. Gemeinsam mit den anderen Zeitungen und Zeitschriften aus dem Hause Springer dominiert sie nicht nur den Meinungs-, sondern auch den Anzeigenmarkt. Darf ein derart mächtiger Verlag auch noch die größte TV-Senderkette des Landes besitzen?

Nein, hat nun das Bundeskartellamt geurteilt. (…)

Erstmals hat das Kartellamt im Fall Springer/ProSiebenSat.1 medienübergreifende Aspekte bei der Beurteilung eines Fusionsvorhabens zu Grunde gelegt. Zu Recht. (…) Crossmediale Vermarktungsstrategien sind ebenso denkbar wie redaktionelle Verflechtungen und PR-Kampagnen für das jeweilige Schwesterunternehmen.

Springer wird nun also etwas von seiner Macht abgeben müssen. Das ist nicht nur gut für den Wettbewerb, sondern auch für die Meinungsvielfalt.