Russland vs. Seppelt, Maffay vs. “Spiegel”, Erdogan vs. Böhmermann

1. Einreise mit Unwägbarkeiten
(tagesschau.de)
Russland verweigerte dem ARD-Dopingexperten Halo Seppelt zunächst das für den Besuch der Fußball-WM notwendige Visum. Dagegen erhob sich von verschiedenen Seiten Protest. Nun vermeldete Außenminister Heiko Maas auf Twitter einen Zwischenerfolg: „Russische Seite hat uns soeben mitgeteilt, dass @hajoseppelt zumindest zur WM einreisen kann.“ Damit ist die Sache jedoch nicht ausgestanden, denn es ist unklar, ob und in welchem Umfang Seppelt von Russland aus berichten darf. Außerdem will die staatliche Ermittlungsbehörde Seppelt als Zeugen in dem Strafverfahren gegen den Ex-Chef des Moskauer Anti-Doping-Labors befragen. Dazu werde man „Maßnahmen ergreifen“.

2. SPIEGEL gegen Maffay – 5:0
(spiegel.de)
Im Juli 2017 berichtete der „Spiegel“ über die Peter Maffay und seine „fragwürdige Stiftung“, die traumatisierten Kindern Urlaub auf Mallorca ermöglichen will. Die Hauptvorwürfe: Der Biohof sei verwahrlost, Maffays Geschäftspartner und Fans seien verärgert. Dagegen setzte sich Peter Maffay juristisch zur Wehr. Nun teilte sein Anwalt mit, dass sein Mandant die Klage zurücknimmt. Der „Spiegel“ dazu im hauseigenen Blog: „Damit hat Maffay das Unterlassungsverfahren verloren, wie zuvor schon alle vier Gegendarstellungsverfahren in Hamburg. Auf die Richtigstellungsansprüche hat er bereits verzichtet. Und um die Redlichkeit von Maffay wird sich die Staatsanwaltschaft Köln kümmern, Aktenzeichen 981 Js 538/18.“

3. Tumult beim Presserundgang im Transitzentrum
(donaukurier.de)
Im bayrischen Oberstimm wurde aus einer ehemaligen Kaserne eine „Ankunft- und Rückführungseinrichtung“ für Asylbewerber gemacht. Bei einem Presserundgang kam es am Dienstag zu Tumulten. Zunächst hätten sich die Asylbewerber mit den etwa 50 Journalisten über die ihrer Meinung nach menschenunwürdigen Zustände in dem Lager unterhalten. Dann kam es zu einer Spontandemonstration, die jedoch unterbunden wurde: „Danach ging der Presserundgang weiter, als wäre nichts gewesen. Den Journalisten wurden die leeren Zimmer der Bewohner präsentiert. Mit diesen unterhalten durften sich die Pressevertreter aber nicht mehr.“

4. Über jeden “Mist” berichten?
(deutschlandradio.de, Janko Tietz & Henning Hübert, Audio, 6:05 Minuten)
Angesichts der umstrittenen Äußerungen von Dobrindt (CSU) und Lindner (FDP) fand „Spiegel-Online“-Redakteur Janko Tietz auf Twitter direkte Worte: „Wenn wir als Medien solchen Mist verbreiten, sind wir mit Schuld.” Der „Deutschlandfunk“ hat sich mit Dietz über seinen Tweet unterhalten. Im Gespräch geht es um den Umgang mit Provokationen in einem gesellschaftlich aufgeheizten Klima und die Verantwortung von Journalisten.

5. Regierung: Geheimnis um ein Geschenk für Verleger
(ndr.de, Philipp Hennig & Kaveh Kooroshy)
Die Zeitungsverlage können sich über eine nur für sie geltende Sonderregelung freuen: Laut Koalitionsvertrag wird der Arbeitgeberanteil für die Rentenversicherung bei minijobbenden Zeitungszustellern von 15 auf 5 Prozent abgesenkt. „Panorama 3“ wollte wissen wie der für die Verleger so attraktive Passus in den Koalitionsvertrag gekommen ist und hat die Mitglieder der zuständigen Arbeitsgruppe kontaktiert.

6. Dreiviertelsieger Erdoğan
(taz.de, Christian Rath)
Nachdem schon das Hamburger Landgericht so entschieden hatte, hat nun auch das Oberlandesgericht Hamburg Jan Böhmermann untersagt, 18 von 24 Zeilen seines Erdogan-Gedichts zu wiederholen. Damit ist die Sache jedoch nicht am Ende angelangt: Böhmermanns Anwalt habe klargemacht, dass sein Mandant auf jeden Fall auch das Bundesverfassungsgericht anrufen wird.