Bild  

Kai Diekmanns “Sorgen”

Erinnern Sie sich an den Wahlkampf zur Hamburger Bürgerschaftswahl Anfang vergangenen Jahres? Also, den Wahlkampf von “Bild” für den CDU-Spitzenkandidaten Ole von Beust?

Das NDR-Medienmagazin “Zapp” hatte damals darüber berichtet und formulierte:

[…] Bild-Chef Kai Diekmann sorgte schon im letzten Wahlkampf [2004] dafür, dass sein Blatt für Ole von Beust trommelte.

“Bild”-Chefredakteur Kai Diekmann versucht seit eineinhalb Jahren, dem NDR diesen Satz verbieten zu lassen. Er argumentiert, dass die Formulierung, er habe “dafür gesorgt”, nur im Sinne einer konkreten Weisung, Vorgabe oder Leitlinie von ihm an die Redaktion zu verstehen sei, über von Beust durchgängig oder ganz überwiegend positiv zu berichten. Die habe er aber nicht erteilt.

Diekmann verlor sowohl in erster als auch in zweiter Instanz. Im Juni wies das Hamburger Oberlandesgericht Diekmanns Klage ab (324 O 442/08) und erklärte, die Aufmerksamkeit des Zuschauers werde nicht auf “interne Vorgänge im Bereich der BILD-Redaktion gelenkt, sondern es werden ausschließlich die im Jahr 2004 in der Zeitung erschienenen Beiträge als ein ‘Trommeln’ für von Beust bewertet”. Und weiter:

Der Begriff des “Sorgens” enthält in dem Kontext der Berichterstattung einen lediglich diffusen Tatsachenkern, der darin besteht, dass der Kläger im Rahmen seiner Tätigkeit als Chefredakteur die (positive) Berichterstattung gebilligt und ihre Veröffentlichung ermöglicht hat. Die Person des Klägers wird dabei als Chefredakteur und damit Vorgesetzter der anderen Redaktionsmitglieder in die Wertung einbezogen. Ob und in welcher Weise der Kläger persönlich von seiner tatsächlich bestehenden Möglichkeit, auf die kritisierte Berichterstattung Einfluss zu nehmen, Gebrauch gemacht hat, ist der beanstandeten Passage nicht zu entnehmen. Vielmehr wird mit dem Begriff des “Sorgens” lediglich darauf hingewiesen, dass er in seiner Funktion als Chefredakteur an der positiven Berichterstattung mitgewirkt habe.

Diese Aussage ist nicht unwahr.

Kai Diekmann ist nicht bereit, dieses Urteil zu akzeptieren. Weil das Oberlandesgericht keine Revision zugelassen hat, ließ er “Nichtzulassungsbeschwerde” einlegen, um weiter dagegen vorgehen zu können.