“Bild am Sonntag” treibt Keil zwischen Arm und ganz Arm

Es ist schon beeindruckend, wie die “Bild”-Medien es immer wieder hinbekommen, grausig ungenau und fehlerhaft über Flüchtlinge und Asylbewerber zu berichten. Gerade erst wieder, am Samstagabend bei Bild.de …

Screenshot Bild.de - Während sie auf Bamf-Bescheid wartete - Flüchtlingsfamilie bekam monatlich 7300 Euro
Screenshot Bild.de - Flüchtlingsfamilie kassierte 7300 Euro im Monat

… und gestern in “Bild am Sonntag”:

Ausriss Bild am Sonntag - Weil Behörde Asylantrag zu spät bearbeitete - 7300 Euro im Monat für Flüchtlingsfamilie

“BamS”-Autor Lars Petersen hat den Text geschrieben und er scheint sich wirklich große Mühe gegeben zu haben, möglichst viel Irreführendes und Falsches darin unterzubringen.

Was in den Überschriften erstmal nicht klar wird: Es handelt sich bei der “Flüchtlingsfamilie” nicht etwa um eine Frau, einen Mann und ein Kind oder eine vierköpfige Familie, sondern um eine Mutter mit neun Kindern. Die 7300 Euro verteilen sich also auf zehn Personen.

Diese zehnköpfige Familie hat am 21. März 2017 einen Bescheid vom Landratsamt Leipzig bekommen, in dem ihr staatliche Leistungen gewährt werden: in der Summe eben für etwas mehr als 7300 Euro pro Monat. Der Bescheid tauchte, über welche Wege auch immer, vor einigen Tagen im Internet auf, drehte die große Runde durch den flüchtlingsfeindlichen Kosmos und landete anscheinend auch bei “BamS”-Autor Petersen.

Die 7300 Euro, die Bild.de und “Bild am Sonntag” plakativ in ihre Titelzeilen gepackt haben, dürften — sofern der Bescheid nicht gefälscht ist — stimmen. Doch schon die Worte “bekam” und “kassierte” in den Bild.de-Überschriften sind bedenklich. Man kann sie schließlich so verstehen, dass die Flüchtlingsfamilie die ganze Summe bar ausgezahlt bekommen oder dass der Staat sie ihr in dieser Höhe überwiesen hat. Doch weder das eine noch das andere stimmt. Tatsächlich hat die Familie deutlich weniger (Bar-)Geld pro Monat bekommen. Der Landkreis Leipzig hat eine Pressemitteilung zu dem im Internet aufgetauchten Bescheid herausgegeben. Darin steht unter anderem:

Die Bescheide des Amtes sind so aufgebaut, dass eine Gesamtsumme zwar berechnet wird, aber die Kosten für die Unterbringung in einem Asylwohnheim nicht an die Bewohner geht. Die Kosten für die Unterbringung einer zehnköpfige Familie in einer Gemeinschaftseinrichtung können monatlich durchaus über 4000 Euro betragen. Darin sind dann bereits alle Nebenkosten enthalten, ähnlich einem Studentenwohnheim oder einer anderen möblierten Unterkunft. Zudem ist auch die soziale Grundbetreuung enthalten. Diese Summe bekommt die Familie nicht ausbezahlt, der Betrag wird von der ausgewiesenen Gesamtsumme abgezogen.

Zur Verfügung, konkret als Barscheck, steht jedoch nur ein wesentlich kleinerer Betrag. Dieser entspricht dem Sozialhilfesatz, der allgemein bekannt sein dürfte. Es kommt hier auch kein Kindergeld hinzu!

(Hervorhebungen im Original.)

Also gerade mal Sozialhilfe-Niveau (wie viel das genau ist — dazu später mehr) und die Unterbringung in einer “Gemeinschaftseinrichtung”.

Die Pressemitteilung des Landratsamts Leipzig zitiert Lars Petersen in seinem Text sogar. Er und seine Redaktion wissen also, dass die Flüchtlingsfamilie nie 7300 Euro pro Monat ausbezahlt bekommen hat, sondern ein Großteil schon vorher abgezogen wurde. Dass die Überschrift diesen Umstand in ihrer verkürzten Form nicht wiedergibt, ist ziemlich problematisch, denn es handelt sich bei dem Bild.de-Artikel um einen “Bild plus”-Inhalt. Dadurch erfahren nur Abonnenten, dass die Frau und ihre Kinder nicht monatlich 7300 Euro bar auf die Hand bekommen haben. Und auch die meisten Leute, die unter dem Facebook-Post der “Bild”-Redaktion (bis jetzt über 7700 Mal geliket, über 2700 Mal geteilt, über 2400 Mal kommentiert) wütende Kommentare hinterlassen haben, dürften diesen Fakt nicht kennen. Dort wird schon “ein neuer Führer” gefordert, es werden Ausländer als Feindbilder gepflegt (“Und wieder werden Ausländer bevorzugt”) und die Armen gegen die ganze Armen ausgespielt (“Tja und hier Sammeln unsere Leute Pfandflaschen . Du darfst eben alles sein , nur nicht Deutscher.”).

Man kann nun streiten, wie fahrlässig die Formulierungen “bekam” und “kassierte” in den Schlagzeilen sind. Im Text wird es dann jedenfalls richtig abenteuerlich. Direkt am Anfang schreibt Petersen:

Weil ihr Asylverfahren länger als 15 Monate dauerte, bekam eine zehnköpfige Flüchtlingsfamilie monatlich 7300 Euro vom Staat.

Und ein paar Sätze später:

Grund für den hohen Betrag: Nicht nur die Anzahl der Familienmitglieder, sondern auch die langsame Bearbeitung des Falls im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Das ist irreführend. Die Dauer der “Bearbeitung des Falls im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge” ist nicht das entscheidende Kriterium für die Höhe der staatlichen Leistungen. Das Asylbewerberleistungsgesetz regelt in Deutschland, wann Asylbewerbern welche Gelder und welche Leistung zustehen. Für den Fall der zehnköpfigen Familie, über die Lars Petersen schreibt, ist Paragraph 2 wichtig:

Abweichend (…) ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch auf diejenigen Leistungsberechtigten entsprechend anzuwenden, die sich seit 15 Monaten ohne wesentliche Unterbrechung im Bundesgebiet aufhalten und die Dauer des Aufenthalts nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst haben.

Durch diesen Paragraphen erhalten Asylbewerber, die sich seit 15 Monaten in Deutschland befinden, eine sogenannte “Analogleistung”, deren Höhe sich am “Zwölften Buch Sozialgesetzbuch”, der Sozialhilfe, orientiert. Wer zu den “Leistungsberechtigten” zählt, steht in Paragraph 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes. Und dort sind nicht nur diejenigen aufgezählt, deren Asylverfahren länger als 15 Monate dauern, sondern zum Beispiel auch Asylbewerber, deren Anträge bereits abgelehnt wurden und die sich nur mit einer Duldung in Deutschland aufhalten. Mal rein theoretisch: Wäre das “BaMF” beim Asylantrag der zehnköpfigen Familie, über die Petersen berichtet, schneller gewesen und hätte den Antrag beispielsweise schon nach acht Monaten abgelehnt und eine Duldung ausgesprochen, würden der Familie nach insgesamt 15 Monaten in Deutschland ebenfalls Leistungen in Höhe von 7300 Euro zustehen. Das Tempo des Bundesamtes ist dabei irrelevant.

Nicht nur irreführend, sondern völlig falsch ist folgende Behauptung von Lars Petersen:

Laut Paragraf 2 Asylbewerberleistungsgesetz steht Flüchtlingen, die länger als 15 Monate auf ihren Bescheid warten und sich in der Zeit nichts zuschulden haben kommen lassen, Sozialhilfe zu. Dann erhöhen sich die staatlichen Leistungen auf das Doppelte

15 Monate auf den Bescheid warten und, zack!, “die staatlichen Leistungen” verdoppeln sich? Nein, sie steigen in einem viel geringeren Maße. An dieser Stelle muss man sich das Asylbewerberleistungsgesetz noch etwas genauer anschauen. Und man sollte der Übersicht halber drei Fälle unterscheiden:

Fall 1: eine Person, die innerhalb der ersten 15 Monate in Deutschland in einer Aufnahmeeinrichtung lebt.
Fall 2: eine Person, die innerhalb der ersten 15 Monate in Deutschland außerhalb einer Aufnahmeeinrichtung lebt, zum Beispiel in einer Gemeinschaftseinrichtung.
Fall 3: eine Person, die länger als 15 Monate in Deutschland und außerhalb einer Aufnahmeeinrichtung lebt, zum Beispiel in einer Gemeinschaftseinrichtung.

Für Fall 1 beschreibt Paragraph 3, Absatz 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes die “Grundleistungen”. Diese setzen sich aus dem “notwendigen Bedarf” (Nahrung, Unterkunft, Heizung, Kleidung und so weiter) und dem “notwendigen persönlichen Bedarf” (Handykosten, S-Bahn-Tickets, mal ins Kino gehen und so weiter) zusammen. Der “notwendige Bedarf” soll in der Regel durch Sachleistungen gedeckt werden — zum Beispiel ein Bett und Essen in der Aufnahmeeinrichtung oder Kleidung aus einer Ausgabestelle. Der “notwendige persönliche Bedarf” wird häufig in Form eines Taschengeldes in bar ausgezahlt. Für einen alleinstehenden Erwachsenen etwa sind das aktuell 135 Euro im Monat, für einen Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren 76 Euro.

In Paragraph 3, Absatz 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes geht es um Fall 2:

Bei einer Unterbringung außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen (…) sind (…) vorrangig Geldleistungen zur Deckung des notwendigen Bedarfs nach Absatz 1 Satz 1 zu gewähren.

Das heißt: Der Erwachsene, der innerhalb der ersten 15 Monate in Deutschland zum Beispiel in einer Gemeinschaftseinrichtung lebt, bekommt nicht nur die 135 Euro für den “notwendigen persönlichen Bedarf” ausbezahlt, sondern auch Bargeld für den “notwendigen Bedarf”. Das sind 219 Euro pro Monat extra. Insgesamt bekommt ein alleinstehender Flüchtling innerhalb der ersten 15 Monate in Deutschland also monatlich 354 Euro vom Staat, wenn er außerhalb einer Aufnahmeeinrichtung lebt. Dazu werden unter anderem auch noch Kosten für die Unterkunft übernommen.

Die zehnköpfige Flüchtlingsfamilie, über die die “Bild”-Medien berichten, dürfte im März 2017 von Fall 2 zu Fall 3 gewechselt sein: Sie waren schon vorher in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht, allerdings waren sie nun berechtigt, die “Analogleistung” zu beziehen, weil sie sich seit 15 Monaten in Deutschland aufhielten. Bei dieser Änderung sollen sich laut Lars Petersen “die staatlichen Leistungen auf das Doppelte” erhöhen. Das ist Nonsens. Stattdessen steigt die Summe bei einem alleinstehenden Erwachsenen von bisher 354 Euro auf 416 Euro. Auch hier kommt noch die Übernahme der Kosten für die Unterkunft hinzu, die — wie in der Pressemitteilung des Landratsamts Leipzig zu lesen ist — mitunter recht hoch sein können.

So viel zu dem Unfug, den Lars Petersen (der vor einem Monat übrigens schon Unfug über Flüchtlinge in Deutschkursen verbreitet hat) in seinem Text unterbringen konnte. Ganz am Ende zitiert der “BamS”-Autor noch Kai Wegner, der für die CDU im Bundestag sitzt:

Der Berliner Bundestagsabgeordnete Kai Wegner (45, CDU) fordert nun eine Gesetzesänderung: “Es ist ein Skandal, dass unsere Sozialhilfe manchen Flüchtlingsfamilien Einkünfte ermöglicht, von denen Normalverdiener nur träumen können. Hier fehlt mir jedes Verständnis. Die Gesetze müssen schnellstmöglich angepasst werden. Das Asylbewerberleistungsgesetz muss für das gesamte Verfahren gelten — egal, wie lang es dauert.”

Noch einmal extra für Wegner:

Das Asylbewerberleistungsgesetz gilt bereits “für das gesamte Verfahren”. Es handelt sich nur um unterschiedliche Paragraphen. Die 7300 Euro sind nicht die monatlichen “Einkünfte” der zehnköpfigen Flüchtlingsfamilie. Es handelt sich um die Summe, die der Staat für sie im Monat ausgibt, zum größten Teil für eine Unterkunft. Jede deutsche Mutter mit neun Kindern im selben Alter würde als Sozialhilfeempfängerin genauso viel und dieselben Leistungen bekommen wie die Flüchtlingsfamilie. Es handelt sich hier schließlich um die Sicherung des Existenzminimums, die jeder Person zusteht, ob sie nun aus Afghanistan oder aus Arnsberg stammt. Und die Familie, über die Lars Petersen schreibt, lebte sicher nicht in Saus und Braus. Sie lebte zu dem Zeitpunkt, als der Bescheid ausgestellt wurde, in einer Gemeinschaftsunterkunft und auf Sozialhilfe-Niveau. Das ist wahrlich das komplette Gegenteil von allem, auf das man neidisch sein könnte.

  • Die Kollegen von “Mimikama” haben die Sache mit dem Bescheid vom Landkreis Leipzig schon sehr früh aufgeklärt, lange bevor sie in den “Bild”-Medien aufgetaucht ist.

Mit Dank an Florian K., Theo H., Heiko und @gegenRechts84 für die Hinweise!