Branchenkrankheit Übergriffigkeit, Ausblick, Trödelshow-Dauerschleife

1. “Das ist nicht die Schuld von den Frauen, die Branche funktioniert so”
(deutschlandfunkkultur.de, Eckhard Roelcke)
Zehn überaus lehrreiche Minuten: Die Schauspielerin Maren Kroymann erklärt bei “Deutschlandfunk Kultur”, warum Theaterszene und Filmwirtschaft so anfällig für sexuelle Übergriffe sind (im Artikel auf die Schaltfläche “Hören” klicken).

2. Schlank in drei Tagen?
(sueddeutsche.de, Werner Bartens)
Einem Ritus folgend, überschlagen sich die Frauen- und People-Magazine zu Beginn des Jahres mit Diät-Titeln und Abnehmtipps. Werner Bartens kommentiert die publizistische Schlankmachmanie: “Nur in Spurenelementen findet sich in den Diät-Heften die Erkenntnis, dass es tatsächlich gesund sein kann, so zu bleiben, wie man ist. Denn bei den Wenigen, die tatsächlich abnehmen, schlägt fast immer der Jojo-Effekt zu. Nach spätestens einem Jahr sind zwei Drittel der verlorenen Kilos wieder drauf, dann folgt der Rest. Aber da gibt es dann schon die neuen Diäthefte.”

3. Da kommt was auf uns zu
(taz.de, Anne Fromm)
Die “taz”-Medienredakteurin Anne Fromm wagt einen Blick in die Medienzukunft. 2018 werde ein wichtiges Jahr für die Branche: Für Verlage und Sender werde es darum gehen, die eigene Blase zu durchstechen, Journalismus besser zu verpacken, die Zukunft der Öffentlich-Rechtlichen zu regeln und dafür zu sorgen, dass Redaktionen bunter und weiblicher werden.

4. „Vermutung der freien Rede zugunsten der Löschung unterlaufen“
(welt.de, Christian Meier)
Seit dem 1. Januar gilt das Gesetz gegen Hassrede in Sozialen Netzwerken, das “Netzwerkdurchsetzungsgesetz” (NetzDG). Im Gespräch mit der “Welt” erklärt Medienrechtler Tobias Gostomzyk, warum es so fehleranfällig ist und wovon die Strafbarkeit eines Postings abhängt. Mit seiner Kritik an dem Gesetz sei er nicht allein: “Inzwischen sind nach meiner Zählung über 20 Aufsätze zum NetzDG erschienen. Die allermeisten Autorinnen und Autoren halten das NetzDG ausdrücklich für verfassungswidrig und beziehungsweise oder europarechtswidrig. Soviel Eintracht unter Juristen ist selten.”

5. Strafe für Produzenten wegen Tod von Stuntman
(faz.net)
In letzter Zeit gab es bei amerikanischen Kino- und Fernsehproduktionen einige, teilweise tödliche Unfälle. Nun hat die amerikanische Behörde für Arbeitssicherheit (OSHA) eine Produktionsfirma nach dem Tod eines Stuntmans mit der maximal dafür vorgesehenen Höchststrafe belegt. Als “Weckruf” für die gesamte Filmbranche. Ein Weckruf, der jedoch mit etwa 10.000 US-Dollar vergleichsweise leise ausfällt.

6. Wie das ZDF seine Programme mit altem Trödel vollrümpelt
(uebermedien.de, Stefan Niggemeier)
Es sind unglaubliche Zahlen, von denen Stefan Niggemeier berichtet: Das ZDF hat im vergangenen Jahr 1211 Folgen der Show “Bares für Rares” ausgestrahlt. Das entspricht einer Sendezeit von fünf Wochen, vier Tagen und 15 Stunden. Damit sei die Trödelshow fast schon in der Liga der Sendungen, die Privatsender wie ProSieben in Dauerschleife zeige: “Big Bang Theory” sei dort im vergangenen Jahr 2500-mal gelaufen, “Two and a Half Men” knapp 2400-mal.