Chinas Klarnamenzwang, Instagram-Schleichwerbung, Scharlatanmagazin

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(bildblog.de)
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1b. Klarnamenpflicht: China verbietet anonyme Kommentare
(netzpolitik.org, Johannes Steiling)
Nach Angaben des Aktivistennetzwerks „Global Voices“ werden chinesische Nutzer von Anfang Oktober an keine Möglichkeit mehr haben, anonyme Kommentare auf den meisten Websites zu hinterlassen. Danach müssen Webseiten einen Mechanismus zur Identitätsfeststellung einrichten oder die Kommentarfunktion ihrer Website abschalten. Diese Authentifizierungsdienste sind für kleinere Anbieter finanziell nicht tragbar, so dass insgesamt mit einem deutlichen Kommentarrückgang zu rechnen ist. Außerdem arbeite China bereits seit 2014 an der Implementierung eines Einstufungsprogramms für Bürger mit umfassenden Informationen zu sozialem Verhalten und Kreditwürdigkeit.

2. Facebook blockiert Werbeanzeigen von Seiten, die wiederholt Falschmeldungen teilen
(de.newsroom.fb.com, Satwik Shukla & Tessa Lyons)
Facebook verbietet Werbetreibenden Anzeigen zu schalten, die Geschichten und Inhalte bewerben, deren Wahrheitsgehalt von unabhängigen Faktenprüfern bereits angezweifelt wurden. Nun will man einen Schritt weitergehen: Wenn Seitenbetreiber wiederholt bereits angezweifelte Inhalte teilen, dürfen sie nicht länger Werbeanzeigen auf Facebook schalten. Dies sei „ein weiterer Schritt, damit Menschen verlässlichere Informationen auf Facebook sehen können.“ Ganz verscherzen will man es sich mit den notorischen Falschmeldern und potentiellen Werbekunden jedoch nicht: „Unterlassen die Seiten die weitere Verbreitung von Falschmeldungen, wird diese Einschränkung wieder aufgehoben.“

3. Instagram-Schleichwerbung: „#ad“-Kennzeichnung eher unzureichend
(flurfunk-dresden.de)
Es könnte ein Urteil mit Signalwirkung sein: Das Oberlandesgericht Celle hat die Kennzeichnung “#ad” bei einem Schleichwerbungs-Posting für die Drogeriekette Rossmann auf Instagram als unzureichend beurteilt. Bei Zuwiderhandlung droht Rossmann ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Das komplette Urteil gibt es unter: “Zur Kennzeichnungspflicht gesponsorter Posts bei Instagram mittels Hashtag zur Vermeidung von Schleichwerbung, OLG Celle, Urt. v. 08.06.2017, Az.: 13 U 53/16”

4. Das sind die 20 größten Podcast-influencer Deutschlands
(omr.com, Torben Lux & Martin Gardt)
Die Macher sprechen selbst von einer „wenig repräsentativen Liste der wichtigsten Menschen im Podcast-Business“ und in der Tat: Auf der Liste fehlen Podcast-Größen wie Holger Klein (“Wrint”) und Stefan Schulz und Tilo Jung (“Aufwachen-Podcast”/“Jung & Naiv”). Dennoch bietet die ausführlich kommentierte Liste viele Anregungen zum Weiterforschen und Reinhören.

5. Smartphone-Journalist versus TV-Team
(de.ejo-online.eu, Panu Karhunen)
Ein Feldversuch in Finnland hat ergeben, dass Journalisten mit mobilen Journalismus-Techniken näher an die Menschen und eine Story herankommen als mit traditionelleren Mitteln: Ein Smartphone-Journalist konnte mehr Passanten dazu bewegen, an einer Umfrage teilzunehmen, als ein zweiköpfiges Fernsehteam. Der Feldversuch hätte aber auch einen Nachteil des mobilen Journalismus zutage gefördert: mangelnde Glaubwürdigkeit. So hätten einige der Passanten gesagt, dass sie „richtigen“ Fernsehteams eben doch mehr vertrauen.

6. Scharlatanerie auf Hochglanz
(medienwoche.ch, Antonio Fumagalli)
Das Magazin „Herzstück“ verspricht „Inspirationen für Leib und Seele“. Antonio Fumagalli hat sich für die „Medienwoche“ durch das Magazin gelesen. Er lobt das Layout, aber die Lektüre sei ein Kampf gewesen…