Vorab Twittern? Wer macht denn sowas?

“Gefährliches Zwitschern” ist ein Artikel im aktuellen “Spiegel” überschrieben. Mit dem “Zwitschern” sind die Kurznachrichten des Online-Dienstes Twitter gemeint, und “gefährlich” sind die nach Ansicht des Bundeswahlleiters und von Politikern, wenn durch sie vor dem Schließen der Wahllokale die vertraulichen Ergebnisse von Wählerbefragungen veröffentlicht werden. Das könnte eine “verfassungswidrige” Beeinflussung der Wahl sein, weiß der “Spiegel” und warnt:

Bürger oder Parteien könnten das Ergebnis anfechten, womöglich müsste die Wahl wiederholt werden.

Weil sich “mögliche Twitter-Informanten” laut “Spiegel” möglicherweise nicht einmal von einer drohenden Geldbuße abschrecken lassen würden, sei sogar ein Verbot der Befragungen am Wahltag im Gespräch.

Bundeswahlgesetz § 49a

Ordnungswidrig handelt, wer (…) Ergebnisse von Wählerbefragungen nach der Stimmabgabe über den Inhalt der Wahlentscheidung vor Ablauf der Wahlzeit veröffentlicht.

Aber wer macht sowas überhaupt: vertrauliche Umfrageergebnisse vorzeitig per Twitter in Umlauf bringen, anonym womöglich und aus den geheimnisvollen “rechtsfreien Zonen”, von denen die Verlage gerade so viel raunen? Der “Spiegel” bleibt an dieser Stelle sehr vage, lenkt aber den Verdacht auf die Politiker, die bei der Bundespräsidentenwahl das Handy nicht aus lassen konnten. Doch das war vielleicht stillos, konnte die Wahl aber nicht mehr beeinflussen und war auch nicht gesetzlich verboten.

Anders war es bei diesen Umfrageergebnissen vom Tag der Europawahl vor drei Wochen (die sich hinterher allerdings als nicht wirklich treffend herausstellen sollten):

Und wer ist der gefährliche Zwitscherer, der diese Zahlen deutlich vor der Schließung der Wahllokale verbotenerweise per Twitter öffentlich machte? Jan Fleischhauer, Redakteur bei einem großen deutschen Nachrichtenmagazin.