Was Bilderdieben bei StudiVZ droht

Es ist längst Routine: Wenn irgendwo junge Leute sterben, gehen Journalisten ins Internet und suchen dort nach Bildern der Toten. Meist werden sie in sozialen Netzwerken fündig, wo die jungen Leute, als sie noch lebten, Fotos von sich hochgeladen haben — damit ihre Freunde diese sehen können, mutmaßlich nicht, damit diese posthum in die Öffentlichkeit gezerrt werden.

Zu den größten Sozialen Netzwerken in Deutschland gehört StudiVZ mit nach eigenen Angaben 13 Millionen angemeldeten Mitgliedern. Schon vor gut einem Jahr hatte die “taz” über die neue Praxis der Bildbeschaffung berichtet und geschrieben, dass “Bild” und StudiVZ “wie für einander gemacht” seien.

Die Pressestelle von StudiVZ ließ sich damals wie folgt zitieren:

Die journalistische Verwertung von Bildern aus StudiVZ ist nicht in unserem Interesse. Das steht auch eindeutig in unseren AGB. Wird dennoch ein Foto von einem unserer Nutzer zu diesem Zweck unautorisiert verwendet, so handelt es sich hierbei um eine Verletzung der Urheberrechte. Der Nutzer kann gegen das entsprechende Medium vorgehen.

Das ist natürlich ein bisschen schwierig, wenn der Nutzer tot ist. Und auch die Angehörigen von Tätern und Opfern haben nach einem Schicksalsschlag meist andere Prioritäten als juristisch gegen Medien vorzugehen, die widerrechtlich private Fotos veröffentlicht haben. Für die Medien von “Bild” über den “Stern” bis zu RTL scheint das Internet so praktischerweise tatsächlich das zu sein, was sie sonst gerne anklagen: ein rechtsfreier Raum.

Die Pflicht, dagegen zu kämpfen, hätten vor allem die Betreiber der Netzwerke. Man sollte annehmen, dass sie sogar ein Interesse daran hätten, schon aus Verantwortung ihren Nutzern gegenüber. Doch der Gedanke täuscht. Wie egal es StudiVZ ist, ob ihre Plattform auf Kosten der junge Leute zu einem Selbstbedienungsladen für bildhungrige Sensationsjournalisten wird, zeigt diese Chronologie des Versuchs, eine Auskunft von dem Unternehmen zu bekommen, das mehrheitlich zur Verlagsgruppe Holtzbrinck (“Zeit”, “Tagesspiegel”) gehört.

Am 15. April rief ich bei Dirk Hensen, Leiter der Unternehmenskommunikation bei studiVZ Ltd. an. Er bat mich, die Fragen schriftlich einzureichen.

Ich fragte ihn, bezogen auf das “taz”-Zitat:

Viele Menschen, die es betrifft, sind in den jeweiligen Situationen nicht in der Lage oder haben nicht die Kraft, sich dagegen zu wehren. Ist es nicht zynisch, die Verantwortung für die Einhaltung der Regeln auf diese Menschen zu schieben?

Eine andere Frage lautete:

Nach Einschätzung von Medienrechtsexperten sind die Betreiber der sozialen Netzwerke die einzigen, die verhindern können, dass es zur Regel wird, dass Medien sich auf diesem Weg private Fotos von Unfallopfern, Verdächtigen etc. besorgen. Ist sich StudiVZ dieser Verantwortung bewusst und wird entsprechend handeln?

Am 20. April fragte ich zum ersten Mal vorsichtig nach, bis wann mit einer Antwort zu rechnen sei. Hensen erklärte mir, da sich an der Rechtslage nichts geändert habe, sei die Stellungnahme aus der “taz” immer noch aktuell. Ich fragte (erst telefonisch, dann schriftlich) nach, ob StudiVZ dann nicht wenigstens seine Nutzer deutlich darauf hinweisen sollte, dass alles, was diese hochladen, im Zweifelsfall von den Medien ausgeschlachtet werden könnte.

In den nächsten Tagen ging bei StudiVZ niemand ans Telefon, am 28. April erklärte mir Herr Hensen, man müsse das weitere Vorgehen intern noch diskutieren, wolle sich aber bis zum Nachmittag des Folgetages melden. Ich rief immer mal wieder dort an, aber entweder ging niemand ran oder Herr Hensen war in einer Besprechung.

Am 7. Mai erreichte ich ihn endlich wieder. Er erklärte mir, eine Antwort-E-Mail sei bereits fertig vorbereitet, er habe bisher nur vergessen, diese auch abzuschicken, werde das aber sofort nachholen.

Eine Stunde später war es soweit: StudiVZ hatte es geschafft und sich zu einer wohlüberlegten Antwort auf unsere Fragen durchgerungen. Sie lautet in vollständiger Länge:

Hallo Herr Heinser,

das Statement, welches Sie bereits in Ihrer Mail verwendet haben hat aus unserer Sicht nach wie vor Gültigkeit.

“Die journalistische Verwertung von Bildern aus StudiVZ ist nicht in unserem Interesse. Das steht auch eindeutig in unseren AGB. Wird dennoch ein Foto von einem unserer Nutzer zu diesem Zweck unautorisiert verwendet, so handelt es sich hierbei um eine Verletzung der Urheberrechte. Der Nutzer kann gegen das entsprechende Medium vorgehen.”

Allerdings werden wir zukünftig die Verlage per Brief auf die Urheberrechtsverletzung hinweisen.

Vermutlich muss man das schon als Fortschritt bewerten — auch wenn anzunehmen ist, dass sich die Medien durch eine solche Ermahnung eher nicht beeindrucken lassen werden. Aber vielleicht kommt der Brief ja wenigstens zeitnah an.