Keine Extrawurst (Wahlkampf IV)

Mal angenommen, einem großen Konzern ginge es plötzlich wirtschaftlich ganz furchtbar mies. So mies sogar, dass er betriebsbedingte Kündigungen aussprechen müsste. Nehmen wir weiter an, rund 4.200 Mitarbeiter wären von der Entlassung bedroht. Das wäre schlimm für diese 4.200 Mitarbeiter. Oder?

Offenbar kann man das auch anders sehen, nämlich so wie “Bild” es sieht, wenn es um Bundestagsmitarbeiter geht:

Und im Text heißt es:

Ihre Arbeitsverhältnisse enden mit Ablauf der Legislaturperiode — wegen der geplanten Neuwahlen jetzt ein Jahr früher als erwartet.

Doch sie fallen weich!

Besonders langjährige Mitarbeiter werden großzügig versorgt: Wer zwei volle Legislaturperioden im Bundestag gearbeitet hat und älter als 30 Jahre ist, bekommt vier Monate sein volles Gehalt weiter. Über 50jährige werden sechs Monate weiterbezahlt. Wenn sie drei Legislaturperioden im Bundestag beschäftigt waren, sogar neun Monate.

Das mag man als großzügig empfinden. Zumindest, was die Unter-50-Jährigen angeht, unterscheidet sich die Praxis im Bundestag aber kein bisschen von dem, was in der freien Wirtschaft üblich ist. Auch dort bekommen Mitarbeiter nämlich für gewöhnlich, beispielsweise bei betriebsbedingten Kündigungen, eine Abfindung. Die beträgt pro Jahr Betriebszugehörigkeit ein halbes Monatsgehalt. Bei acht Jahren Betriebszugehörigkeit ergäbe sich so beispielsweise eine Summe, die vier Monatsgehältern entspricht. Die über 50-jährigen allerdings, die könnten im Bundestag wohl auf etwas mehr Geld hoffen, als in der Wirtschaft üblich.

Aber vielleicht meint “Bild” mit “Mehr Geld” ja auch dies hier:

Nach neuesten Plänen der SPD sollen nun auch Fraktions- und Abgeordnetenmitarbeiter mit weniger Dienstjahren zwei Monate lang ihr Gehalt weiterbekommen.

Das ist zwar bislang nur eine Idee, und auch deren Umsetzung würde wohl keine gravierenden Unterschiede zur Wirtschafts-Praxis ergeben. In Einzelfällen ist es aber durchaus möglich, dass Bundestagsmitarbeiter mehr Geld bekommen, als in der Wirtschaft üblich. Aber muss man deshalb, wie “Bild”, komplett unterschlagen, dass es sich bei Abfindungszahlungen nicht um eine Sonderregelung für den Bundestag handelt?

Aber kommen wir zum so genannten “Luxus-Arbeitsamt”. Dazu schreibt “Bild”:

Übrigens: Auch von der Bundesagentur für Arbeit bekommen die betroffenen Mitarbeiter eine Extrawurst serviert: Für sie wird eigens ein Büro im Bundestag eingerichtet – sie müssen dann nicht auf überfüllten Amtsfluren stundenlang auf einen Termin warten …

Und dazu kann man nun ganz und gar nicht stehen, wie man will: Dass es sich dabei um eine “Extrawurst” handeln soll, ist schlicht falsch. Es ist nämlich gängige Praxis der Bundesagentur für Arbeit (BA) bei Großkonzernen, in denen Massenentlassungen anstehen, Informationsveranstaltungen direkt im betroffenen Betrieb durchzuführen. Das, und noch ein wenig mehr, kann man übrigens einer Pressemitteilung des Deutschen Bundestags entnehmen.

Aber vielleicht kam es “Bild” ja gar nicht so sehr darauf an, ihre Leser möglichst vollständig und zutreffend zu informieren. Sondern auf etwas ganz anderes.