Springer muss Schwerverbrecher recht geben

Ein Pärchen feiert Hochzeitstag.

Eigentlich keine der Geschichten, die die “Bild”-Zeitung groß auf Seite 3 erzählen würde, und wahrscheinlich hätte sie es auch in diesem Fall nicht getan, wenn es sich bei dem Pärchen nicht um Verbrecher, Verzeihung: um “Schwerst-Verbrecher” handeln würde. Und zwar um schwule Schwerst-Verbrecher.

Das klingt dann schon eher nach einer Story für “Bild”, dachte sich “Bild” und verfolgte das Paar während seiner Ausführung im vergangenen Dezember bei jedem Schritt:

Freigang unter Aufsicht von drei Gefängnis-Aufsehern - Hier feiern zwei Schwerst-Verbrecher ihren 1. Hochzeitstag

Das Paar hatte sich 2008 im Knast kennen- und lieben gelernt, lebt jetzt in zwei Nachbarzellen.​

Dabei waren die Voraussetzungen für die Ehe nicht gerade gut: Walter stach 1997 seinem Ex-Partner mit einem 14 Zentimeter langen Messer in den Rücken. Bernhard ermordete 1992 eine Frau beim Sex. 2010 entdeckten Justizbeamte zudem Tausende Kinderpornos in seiner Zelle.​

Aus Angst vor Übergriffen von Mitgefangenen hält die Justiz die ungewöhnliche und einmalige Liebesbeziehung geheim. Trotzdem erlaubte die Anstaltsleitung zum Hochzeitstag einen Doppel-Ausgang.​

BILD war dabei

Warum? Keine Ahnung. Vielleicht hatten die Reporter ja einen Fluchtversuch erwartet, eine Schießerei oder wenigstens eine Schwulenparty. Aber stattdessen taten die beiden Schwerst-Verbrecher — von “Bild” minutiös dokumentiert — Folgendes: Sie fuhren “mit der U-Bahn”, kauften in einem Supermarkt “Brot und Getränke”, gingen in ein “‘schwules Informations- und Beratungszentrum'”, tranken in einem indischen Restaurant “Mango-Lassi”, kauften bei Saturn “für knapp 60 Euro sieben DVDs” und mussten abends wieder ins Gefängnis.

Keine Flucht, keine Party — nicht mal Händchenhalten oder einen Kuss gab es in diesen “sechs Stunden Freiheit”, wie der Autor mit spürbarer Enttäuschung feststellt. Aber immerhin verriet “ein Justiz-Beamter” dann doch noch, dass sich die beiden “hin und wieder” “umarmen”.

Tja. Und wer das alles erfahren wollte, musste sich entweder die “Bild”-Zeitung kaufen oder einen “Bild Plus”-Zugang holen.

Wir erzählen das, weil die Geschichte nicht nur komplett sinnfrei ist, sondern zum Teil schlichtweg falsch. Einer der beiden Gefangenen ist gegen die Berichterstattung vorgegangen und hat Gegendarstellungen erwirkt, die gestern in der “Bild”-Zeitung und in der “B.Z.” (die ebenfalls berichtet hatte) erschienen sind:

Gegendarstellung - zu: "Hier feiern zwei Schwerst-Verbrecher ihren 1. Hochzeitstag" in Bild vom 28.12.2013, S. 3 - Sie schreiben: "2010 entdeckten Justizbeamte ... Tausende Kinderpornos in seiner Zelle". Dazu stelle ich fest: Bei mir wurde ein Datenträger beschlagnahmt, auf dem 31 kinderpornografische und 11 jugendpornografische Bilder gespeichert gewesen sein sollen. Von dem Vorwurf wurde ich freigesprochen, weilk ich von diesen Bildern nichts wusste. Sie schreiben im Zusammenhang mit meiner eingetragenen Lebenspartnerschaft: "Aus Angst vor Übergriffen hält die Justiz die... Liebesbeziehung geheim." Dazu stelle ich fest: Das ist falsch. Berlin, den 6. Januar 2014 - RA Eisenberg für "Bernhard P." - Bernhard P. hat recht.

Gegendarstellung - zu „Beim Inder gab’s Mango-Lassi, bei Saturn Gewalt DVDs“, “in BZ„ vom 28.12.2013, S. 12 Sie schreiben: „2010 entdeckten Justizbeamte … Tausende Kinderpornos in seiner Zelle“. Dazu stelle ich fest: Bei mir wurde ein Datenträger beschlagnahmt, auf dem 31 kinderpornographische und 11 jugendpornografische Bilder gespeichert gewesen sein sollen. Von dem Vorwurf wurde ich freigesprochen, weil ich von diesen Bildern nichts wusste. Sie schreiben im Zusammenhang mit meiner eingetragenen Lebenspartnerschaft: „Aus Angst vor Übergriffen hält die Justiz die… Liebesbeziehungen geheim.“ Dazu stelle ich fest: Das ist falsch. Berlin, den 6. Januar 2014 RA Eisenberg für „Bernhard P.“ Bernhard P. hat recht.

Der Anwalt des Mannes teilte uns auf Anfrage mit, dass er auch weiter juristisch gegen den Verlag vorgehen werde. Anfangen kann er dann mit Bild.de — dort ist der Artikel nach wie vor online.

Nachtrag/Korrektur, 12.40 Uhr: Bild.de hat den Artikel (offenbar schon vor Veröffentlichung unseres Eintrags) gelöscht.

Nachtrag, 7. März: … und jetzt auch die Gegendarstellung veröffentlicht.