Ceci n’est pas une Lolita

Vor gut einem halben Jahr wurde den Springer-Blättern “Bild” und “B.Z.” per einstweiliger Verfügung untersagt, weiter über den angeblichen “Lolita-Skandal” bei Hertha BSC zu schreiben (BILDblog berichtete).

Jetzt hat der Verein auch Gegendarstellungen erwirkt, und zwar in der Samstagsausgabe der “B.Z.” …

Gegendarstellung - in der BZ vom 22.8.2013, S. 14, schreiben Sie unter der Überschrift "Die Spieler tauschten Lolitas Herz und ihren Körper wie Schuljungen Panini-Bilder" über Lizenzspieler von Hertha BSC Folgendes: "Worum geht es? Um Sex? Ja. Sex mit einer 16-jährigen? Ja. Sex, auch mit einem verheirateten Mann? Ja. Sex im Kinderzimmer, während unten die kleinen Geschwister spielten? Ja." Hierzu stellen wir fest: Keiner unserer Spieler hatte mit der in dem Artikel erwähnten Jugendlichen Sex. Berlin, 3.9.2013 Rechtsanwalt Christian-Oliver Moser für die Hertha BSC GmbH & Co. KG aA, vertreten durch die Hertha BSC Verwaltung GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Ingo Schiller und Michael Preetz - Anmerkung der Redaktion: Nach dem Berliner Pressegesetz sind wir zum Abdruck dieser Gegendarstellung unabhängig von ihrem Wahrheitsgehalt verpflichtet.

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… und am gleichen Tag auf der Titelseite der Berliner “Bild”-Ausgabe:Gegendarstellung - In der BILD vom 23.08.2013, S. 1, titeln Sie über die angebliche Fußball-Lolita (16) Folgendes: "So war der Sex mit den Hertha-Stars" Hierzu stellen wir fest: Keiner unserer Spieler hatte mit der hier erwähnten Jugendlichen Sex. Berlin, 3.9.2013 Rechtsanwalt Christian-Oliver Moser für die Hertha BSC GmbH & Co. KG aA, vertreten durch die Hertha BSC Verwaltung GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Ingo Schiller und Michael Preetz. Anmerkung der Redaktion: Nach dem Berliner Pressegesetz sind wir zum Abdruck dieser Gegendarstellung unabhänhig von ihrem Wahrheitsgehalt verpflichtet.

Zum Hintergrund: Im August hatte sich das Mädchen bei der “B.Z.” gemeldet und angegeben, eine Affäre mit mehreren Hertha-Spielern gehabt zu haben. In mehreren Titelgeschichten hechelten sich “B.Z.” und “Bild” durch die “schmutzigen Details” aus dem Kinderzimmer, veröffentlichten angebliche Chatprotokolle und zeigten das Mädchen auf seitenfüllenden Fotos in Hotpants.

Wie sich später herausstellte, hatte das Mädchen die Geschichte aber offenbar erfunden. In einer eidesstattlichen Erklärung gab sie an, den Reportern eine gefälschte Unterschrift ihrer Mutter vorgelegt zu haben. Sie erstattete Selbstanzeige und versicherte außerdem schriftlich, sie habe die “B.Z.” belogen und in Wirklichkeit nie Geschlechtsverkehr mit einem Hertha-Profi gehabt (was die “B.Z.” nicht davon abhielt, noch drei weitere Titelgeschichten zum “Lolita-Skandal” zu veröffentlichen.)

Wenige Tage später wurden sämtliche Artikel aus den Online-Portalen von “B.Z.” und “Bild” gelöscht — das Landgericht Berlin hatte die Berichterstattung untersagt, weil seiner Ansicht nach keine Genehmigung der Eltern vorlag. Das allein sei schon ein grober Verstoß gegen das Presserecht.

Mehrere Wochen lang habe die “B.Z.” an der Geschichte recherchiert, sagt Hertha-Anwalt Christian-Oliver Moser, samt Fotoshooting und so weiter, doch es habe nicht ein einziges persönliches Aufeinandertreffen zwischen den Journalisten und den Eltern des Mädchens gegeben — schon allein das hätte ein warnender Hinweis für die Reporter sein müssen. “Die ‘B.Z.’ hat zumindest billigend in Kauf genommen, dass da etwas faul sein könnte”, sagt Moser, “aber sie wollte sich ihre eigene Geschichte nicht zerstören.”

Hertha will auch weiter juristisch gegen die Berichterstattung vorgehen, ebenso wie die Jugendliche selbst. Denn wie uns ihr Anwalt auf Anfrage erklärte, haben “Bild” und “B.Z.” die Abschlusserklärung zwar hinsichtlich der Fotos abgegeben, nicht aber hinsichtlich der Wortberichterstattung.

Übrigens hatte das Mädchen 5.000 Euro von der “B.Z.” bekommen, die nach Aussage ihres Anwalts aber umgehend wieder an Springer zurückgezahlt wurden. Bemerkenswert dabei: Die Journalisten hatten dem Mädchen zunächst offenbar 1.500 Euro geboten — für den Fall, dass sie den Vertrag selbst unterzeichnete. 5.000 Euro sollte es nur dann geben, wenn ein Elternteil den (wortgleichen) Vertrag unterschreibt. Daraufhin habe sie die Unterschrift ihrer Mutter kopiert.