Beihilfe zur Anzeige

Annett S. ist offenbar unzufrieden mit der deutschen Justiz. Da ist sie bekanntlich nicht die einzige. Auch die “Bild”-Zeitung findet im Allgemeinen, dass Richter und Staatsanwälte viel zu gnädig mit Straftätern oder Angeklagten sind.

Insofern ist es nicht überraschend, dass “Bild” Annett S. heute ordentlich Platz im Blatt einräumt. Denn:

Endlich eine Mutter, die sich gegen die lasche Justiz wehrt!

Annett S. hat nämlich einen Staatsanwalt angezeigt, der “keinen neuen Haftbefehl” gegen einen Angeklagten beantragt hatte. Der Mann wurde laut “Bild” im Jahr 2006 wegen sexuellen Missbrauchs der Tochter von Annett S. zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Er ging in Berufung. Und weil der Staatsanwalt davon ausging, dass keine Fluchtgefahr bestehe, wie er Annett S. laut “Bild” schrieb, beantragte er keinen Haftbefehl.

Nun ist der Mann aber möglicherweise doch geflohen. Jedenfalls “konnte er in der Türkei untertauchen”, wie “Bild” schreibt.

Laut “Bild” sagte die “wütende Mutter” über den Staatsanwalt:

“Er ist verantwortlich, dass meine Tochter seit drei Jahren leidet. Ich zeige ihn wegen Beihilfe zur Flucht und Behinderung polizeilicher Ermittlungen an.”

Dass es “Beihilfe zur Flucht” und “Behinderung polizeilicher Ermittlungen” im deutschen Strafgesetzbuch nicht gibt, hat offenbar niemand bei “Bild” der Mutter erzählt.

Aber es ist im Grunde auch egal, was die Mutter glaubt, weshalb sie den Staatsanwalt angezeigt hat. Ein anderer Staatsanwalt wird prüfen müssen, ob der Angezeigte möglicherweise einen Straftatbestand erfüllt haben könnte. Strafvereitelung im Amt etwa.

Indes hätte er dafür, so steht es im Gesetz, “absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt” haben müssen, dass der Angeklagte “wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft” wird. Laienhaft ausgedrückt, hätte der Staatsanwalt also mindestens wissen müssen, dass der Mann plant, sich in die Türkei abzusetzen. Das ist selbst nach Lektüre des “Bild”-Artikels unwahrscheinlich. Denn “Bild” liefert keine Anhaltspunkte für einen solch unerhörten Verdacht. Im Gegenteil. “Bild” schreibt über die Einschätzung des Staatsanwalts zur Fluchtgefahr:

EIN IRRTUM!

Insofern hätte man sich bei “Bild” vielleicht mal die Frage stellen sollen, ob es eigentlich sinnvoll ist, einer nachvollziehbarerweise wütenden Frau eine Plattform zu geben, nur weil sie dieselben dumpfen Vorurteile gegen die Justiz hegt wie “Bild” – und damit womöglich andere Menschen dazu zu animieren, die Justiz mit offenbar unsinnigen Anzeigen zu beschäftigen, weil sich jemand geirrt hat.

Ganz zu schweigen davon, was es für “Bild” bedeuten würde, wenn Irren strafbar wäre.

Mit Dank an Sebastian C. für den sachdienlichen Hinweis.