“Bild” verliert gegen Ex-Terroristin

Nach Informationen aus Justizkreisen plant eine ehemalige RAF-Terroristin, sich einen neuen Namen zuzulegen. Darüber berichtete eine große deutsche Tageszeitung – rein sachlich, ohne Nennung des neuen Namens. Schon das verstieß nach Ansicht des Landgerichts Hamburg gegen ihr Recht auf Privatsphäre. (…) Genau deshalb darf auch in diesem Artikel der Name der Terroristin nicht genannt werden – da eine Nennung klar machen würde, um wen es sich handelt.

O-Ton Nicolaus Fest:

“(…) Gesetzt den Fall, daß auch Hitler oder Himmler den Krieg überlebt hätten und vor deutsche Strafgerichte gestellt worden wären – hätten auch sie eine „zweite Chance“ erhalten, sich bei guter Führung erneut in die Gemeinschaft der deutschen Volksgenossen einzufinden?

(…) Möchte man wirklich mit den Mördern seines Vaters oder seines Ehemannes ein paar freundliche Worte an der Kasse wechseln? Möchte man sich von ihnen die Haare schneiden, anfassen, bequatschen lassen? (…) Nicht wenigen ekelt es bei dieser Vorstellung.

Abhilfe könnte eine Regelung schaffen, die zumindest die vorzeitige Aussetzung der Strafverbüßung an die Zustimmung der Hinterbliebenen knüpft. (…) Zudem sollte die Möglichkeit der Namensänderung aus Gründen der Resozialisierung deutlich eingeschränkt oder abgeschafft werden. (…)”

Wenn man sich anschaut, was für Gedanken Nicolaus Fest in seiner aktuellen “Hieb- und stichfest”-Kolumne sonst noch so verbreitet (siehe Kasten), ist es geradezu erstaunlich, wie sachlich* er den Anlass dafür zusammenfasst.

Wir wüssten allerdings nicht, dass das Gericht auch untersagt hätte, den Namen der “großen deutschen Tageszeitung” zu nennen, die am 10. August 2007 über die Ex-Terroristin berichtet hatte. Und dass Nicolaus Fest nicht wüsste, um welche Zeitung es sich handelt, halten wir für ausgeschlossen. Er könnte den Zeitungsnamen nicht nur in den Meldungen verschiedener Nachrichtenagenturen und anderen Medien nachlesen (deren Berichte über den angeblichen Namenswechsel der Ex-Terroristin mit Quellenangabe bis heute leicht zu finden sind); der Zeitungsname steht, weiß auf Rot, auch unmittelbar über der Kolumne, die ihn verschweigt.

Was aber ist dann die Argumentation eines leitenden “Bild”-Mitarbeiters wert, wenn er sich in eigener Sache über einen verlorenen Gerichtsprozess empört, aber die eigene Involviertheit verleugnet?

*) “Bild” berichtete übrigens nicht nur über die angebliche Namensänderung, sondern nannte u.a. auch den Namen der Bewährungshilfeorganisation und machte Andeutungen über den mutmaßlichen Arbeitsplatz der Ex-Terroristin.