“Bild” ist der Meinung: Das ist Spitze!

Im Grunde gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder haben die Leute, die in “Bild” heute über das deutsche Steuerrecht geschrieben haben, sehr wenig Ahnung vom deutschen Steuerrecht. Oder sie haben sich entschieden, sich ihr Wissen über das deutsche Steuerrecht nicht anmerken zu lassen, um die von ihr befürworteten Vorschläge der CSU zu einer Steuerreform besonders überzeugend wirken zu lassen. Wir wissen nicht, was stimmt. Außer, dass das, was “Bild” schreibt, nicht stimmt.

Es geht um die Frage, ab welchem Einkommen der Höchststeuersatz von 42 Prozent gelten soll. “Bild” zeigt zur Veranschaulichung vier vermeintliche “Durchschnittsverdiener”: einen Angestellten, eine Lehrerin, einen Makler und einen Bauleiter, die angeblich zwischen 4400 und 4580 Euro brutto im Monat verdienen, und behauptet, dass sie damit laut Gesetz schon Spitzenverdiener seien. Denn, so “Bild”:

In Deutschland greift der Höchststeuersatz (42 %) schon ab einem Brutto-Einkommen von 4346 Euro/Monat (52.151 Euro im Jahr)!

Nee. Nicht ab einem Brutto-Einkommen in dieser Höhe. Sondern ab einem zu versteuernden Einkommen in dieser Höhe. Vom jährlichen Brutto-Einkommen der vier “Bild”-“Spitzenverdiener” sind mindestens der Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 Euro und Teile der gezahlten Sozialversicherungsbeiträge (mehrere Tausend Euro) abzuziehen, um das zu versteuernde Einkommen zu berechnen. Wenn die angegebenen Brutto-Gehälter stimmen, muss vermutlich keiner der von “Bild” Gezeigten tatsächlich den Spitzensteuersatz zahlen.

Überhaupt lässt “Bild” die angeblichen Spitzensteuersatz-Zahler so tun, als müssten sie ihr gesamtes Einkommen mit 42 Prozent versteuern. Tatsächlich gilt dieser Steuersatz nur für denjenigen Teil, der die Grenze von 52.151 Euro jährlich übersteigt. Realistischerweise zahlen die vier Betroffenen jeweils vielleicht rund 12.000 Euro Einkommenssteuer, was etwa 25 Prozent des zu versteuernden Einkommens entspricht — nicht über 22.000 Euro, wie “Bild” suggeriert.

Die Lehrerin und der Bauleiter fühlen sich zudem besteuert wie eine “Millionärin” bzw. ein “Top-Manager mit Millionen-Gehalt”. Dass für die in aller Regel ein noch höherer Steuersatz von 45 Prozent gilt (“Reichensteuer”), hat “Bild” ihnen offensichtlich nicht erzählt.

Aber es ging ja bei dem ganzen Artikel nicht darum, die Leser klüger zu machen.

Mit Dank an Peter R., Markus H., Oliver O. und Manuel L.!