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“Bild” gibt “dubioser Sekte” Recht

Erinnern Sie sich noch an Tamera? “Bild” hatte die “dubiose deutsche Sekte” im Mai vergangenen Jahres fälschlicherweise mit dem Verschwinden von Madeleine McCann in Verbindung gebracht. Angeblich sei die Polizei mit “Durchsuchungsbefehl” auf dem Tamera-Anwesen in Portugal angerückt und “verschaffte sich Zutritt”. “Bild” schrieb von einer “Razzia”, und dass die Polizei “Zelte, Baracken, Wohnwagen und Hütten” durchstöbert habe:

"Vermisste Madeleine: Razzia bei deutscher Sekte"

Nach einer juristischen Auseinandersetzung, die über zwei Instanzen ging*, musste “Bild” im Oktober 2007 wegen dieser Behauptungen eine Gegendarstellung des Tamera-Gründers Dieter Duhm abdrucken (wir berichteten), in der er feststellte:

Die Polizei ist nicht mit einem Durchsuchungsbefehle gekommen und hat das Anwesen von Tamera (…) nicht durchsucht.

Und insofern war es schon etwas überraschend, dass sich vergangenen Sonnabend ein Text ganz ähnlichen Inhalts in “Bild” fand. Diesmal stand aber nicht “Gegendarstellung” sondern “Richtigstellung” drüber:

Eine Richtigstellung setzt, anders als eine Gegendarstellung, voraus, dass die darin behaupteten Tatsachen auch wahr sind. Wie uns der Anwalt Tameras sagt, habe man sich entschlossen, diese zusätzlich zur Gegendarstellung zu verlangen, weil die “Bild”-Berichterstattung Tamera damals zunächst sehr geschadet habe. Außerdem sei sie alles andere als nur “knapp an der Wahrheit vorbei” gewesen.

Vor Gericht musste Tamera dafür allerdings nicht noch einmal ziehen. Die Richtigstellung beruht auf einer außergerichtlichen Einigung zwischen “Bild” und Tamera. Man habe einige Zeit lang mit “Bild” darüber verhandelt, wie sie aussehen könne, sich jedoch nicht einigen können, sagt der Tamera-Anwalt. Die jetzt abgedruckte Form entspreche jedoch den rechtlichen Anforderungen.

*) Die “Bild”-Zeitung hatte bestritten, dass der Tamera-Gründer Dieter Duhm (den sie mehrfach im Text erwähnte und von dem sie ein Foto abdruckte) von der Berichterstattung über Tamera betroffen sei, und ihn deshalb als nicht klageberechtigt angesehen.