Falsche Argumente für Online-Durchsuchungen

Den “E-Mail-Trick der Terrorbomber” erklärt die “Bild”-Zeitung heute ihren Lesern:

Für den E-Mail-Verkehr hatten sie sich ein raffiniertes System ausgeklügelt: Fritz G. hatte im Auto meist ein eingeschaltetes Laptop dabei, suchte unterwegs nach WLAN-Netzen (drahtlose Internetverbindung), die nicht durch Passwörter gesichert waren. Dann öffnete er seine E-Mail-Adresse bei einem kostenlosen Anbieter (z. B. gmx, freenet), schrieb Mails, schickte diese aber nicht ab, sondern speicherte sie in der Rubrik “Entwürfe”.

Seine Komplizen (kannten das Passwort) konnten die Mails dann öffnen — ohne dass sie je gesendet worden wären…

“Bild” weiter:

Für die Ermittler ist klar: Genau in so einem Fall könnte die umstrittene Online-Durchsuchung helfen. Denn auch die im Server eines Anbieters gespeicherten Mails wären dann lesbar!

Wir wollen zu Gunsten der Ermittler mal hoffen, dass “Bild” da was falsch verstanden hat: Die sogenannte “Online-Durchsuchung”, deren Zulässigkeit Gegenstand heftiger politischer Kontroversen ist, sieht nämlich vor, dass die Ermittler via Internet die Festplatte eines Verdächtigen durchsuchen können. Im konkreten Fall hätte das gar nichts gebracht, da die E-Mails, wie “Bild” berichtet, den Server nie verließen.

Die Durchsuchung von Inhalten, die auf solchen Servern liegen, ist dagegen derzeit schon erlaubt.

Nun wäre es gut möglich, dass “Bild” da einfach etwas falsch verstanden hat. Es könnte aber auch sein, dass “Bild” da etwas falsch verstehen wollte. Bereits gestern forderte “Bild”-Kommentator Georg Gafron, Skeptiker müssten sich bei Innenminister Wolfgang Schäuble, einem der entschiedensten Verfechter schärferer Gesetze und weitreichender Eingriffe in persönliche Freiheiten, “entschuldigen”. Nach Ansicht von Kritikern werden die Angst vor Terroranschlägen in Deutschland und die jetzt aufgedeckten geplanten Anschläge missbraucht, um Stimmung für die umstrittenen Online-Durchsuchungen zu machen.

Auch “Bild” stellt den Zusammenhang unmissverständlich her:

(…) auch bei uns kann die Online-Fahndung jetzt schneller möglich werden als bisher gedacht.

Dabei hilft natürlich, wenn man, wie “Bild”, den falschen Eindruck erweckt, diese Form der Fahndung hätte auch im konkreten Fall geholfen.

Danke an Merlin S., Bernard G., Wolfgang, Florian G., Daniel und Oliver P.

Klarstellung, 10. September. Mehrere Leser haben uns darauf hingewiesen, dass der sogenannte “Bundestrojaner” auch die Tastatureingaben für Passwörter, Login-Daten und PINs vor einer möglichen Verschlüsselung von Informationen aufzeichnen können soll. Das ist richtig. “Bild” tut aber so, als seien ein solcher “Bundestrojaner” und entsprechend verschärfte Gesetze notwendig, um überhaupt auf Mails auf Servern zugreifen zu können. Die Verkürzung und Zuspitzung (“Genau in so einem Fall könnte die umstrittene Online-Durchsuchung helfen”) ist grob irreführend.