Wiederholungstäter vor dem EU-Gericht

Wenn alle Journalisten bitte mal eben Papier und Bleistift zur Hand nehmen und hundert Mal schreiben könnten: “Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat mit der EU nichts am Hut.”

Zum HEUlen:

“Sicherheitsverwahrung: EU-Gericht verurteilt Deutschland”
(“taz”, 12.5.2010)

“Ein EU-Urteil könnte dazu führen, dass bis zu 30 als gefährlich eingestufte Straftäter in NRW aus der Sicherungsverwahrung freikommen.”
(WDR.de, 12.5.2010)

“EU-Urteil: Berlin prüft Freilassung von Straftätern Nachträgliche Sicherungsverwahrung ist rechtswidrig”
(“Die Welt”, 14.5.2010)

“EU-Urteil: Sicherungsverwahrung darf nicht unbefristet verlängert werden”
(“Berliner Morgenpost”, 14.5.2010)

“Konsequenz aus EU-Urteil: Justizministerin will Sicherungsverwahrung reformieren”
(“RP Online”, 14.05.2010)

“EU-Urteil zu Sicherheitsverwahrung: Elf Schwerkriminelle könnten bald freikommen”
(“Der Tagesspiegel”, 15.5.2010)

“Dabei habe es einen Rechtsfehler gegeben, meinen die EU-Richter.”
(“Frankfurter Neue Presse”, 12.5.2010)

“Aufgrund eines EU-Urteils müssen womöglich bald 17 rückfallgefährdete Schwerverbrecher aus baden-württembergischen Gefängnissen entlassen werden.”
(“Stuttgarter Nachrichten”, 20.5.2010)

“Schuld an der Situation ist ein EU-Urteil. Weil der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die nachträgliche Anordnung von Sicherungsverwahrung untersagte, dürfen zahlreiche Schwerverbrecher auf Freiheit hoffen.”
(“Bild”, 25.5.2010)

“Nach EU-Urteil: Erster Sextäter beantragt Freilassung”
(“Stuttgarter Nachrichten”, 25.5.2010)

“Das Oberlandesgericht Celle hat die Entlassung eines 1987 verurteilten Gewaltverbrechers aus der Sicherungsverwahrung verweigert und sich damit gegen den EU-Gerichtshofs für Menschenrechte gestellt.”
(“Berliner Morgenpost” & “Die Welt”, 28.5.2010)

“OLG: EU-Urteil hebt Sicherungsverwahrung nicht auf”
(dpa, 9.6.2010)

Die Menschen an diesem Gerichtshof hatten sich so viel Mühe gegeben: Sie haben sich mit “EGMR” eine Abkürzung ausgedacht, in der – anders als Beispielsweise beim Europäischen Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) – kein “U” drin vorkommt. Sie haben in der Vergangenheit mit der Türkei, der Schweiz und Russland Länder verurteilt, die definitiv keine EU-Mitglieder sind.

Sie haben auf ihr Informationsfaltblatt (PDF) sogar einen Warnhinweis aufgedruckt:

Nicht zu verwechseln mit!

Europäischer Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
Dieser Gerichtshof, mit Sitz in Luxemburg, sichert die Wahrung des EU-Rechts bei der Auslegung und Anwendung der Gründungsverträge der Europäischen Union.

Internationaler Gerichtshof
Rechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen mit Sitz in Den Haag.

Und damit zurück zu den Journalisten: Als der EGMR im vergangenen Jahr entschied, dass Deutschland gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen habe, überforderte das bereits viele Medien (BILDblog berichtete).

Vergangene Woche hat das Bundeskabinett als Reaktion auf dieses Urteil ein “Maßnahmenbündel im Bereich Sicherungsverwahrung” beschlossen. Das Bundesjustizministerium hat dazu eine Pressemitteilung veröffentlicht, die auf die Worte “Europäische Union” oder “EU” völlig verzichtet.

Und was machen die Medien?

Hintergrund ist, dass bald aufgrund des EU-Gerichtsurteils zur Sicherungsverwahrung wahrscheinlich eine Reihe von Hochkriminellen freikommen.

(“Kölnische Rundschau”)

Nach einem kürzlich erlassenen EU-Urteil verstößt eine nachträgliche Sicherungsverwahrung gegen die Menschenwürde.

(WDR.de, inzwischen entfernt)

Sicherheitsverwahrung: Regierung ist sich einig — Reaktion auf EU-Recht

(RTL.de)

Es geht aber noch ein bisschen falscher:

Die geplante Reform ist eine Reaktion auf ein EU-Verbot der Sicherungsverwahrung, die in Deutschland eine längere Inhaftierung von Wiederholungstätern ermöglicht.

(“B.Z.”)

Sicherungsverwahrung, die Haft nach der Haft, hat ein EU-Gericht gekippt.

(“Berliner Kurier”)

Denn nicht die Sicherheitsverwahrung* Sicherungsverwahrung an sich wurde “verboten” oder “gekippt”, sondern ihre rückwirkende Anwendung.

Oder – als Gipfel der Falschheit:

Ein EU-Gericht hatte das lebenslange Wegsperren verboten.

(“Der Westen”)

Mit Dank an den Hinweisgeber.

*) Nachtrag/Korrektur, 18.20 Uhr: Unser Leser Christian D. weist – völlig zu Recht – darauf hin, dass die “Sicherheitsverwahrung” in Wirklichkeit “Sicherungsverwahrung” heißt. Wir hatten uns von dem Fehler verschiedener Medien anstecken lassen.