Das bisschen Folter

Zu den Dingen, die für “Bild” absolut unverständlich sind, zählt die Tatsache, dass auch Menschen, die schlimme Verbrechen begangen haben, Menschenrechte haben.

Entsprechend groß ist das Entsetzen bei Bild.de über ein Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR): Die Bundesrepublik Deutschland hat nicht hart genug gegen den früheren Frankfurter Polizeivizepräsident Wolfgang Daschner und seine Kollegen durchgegriffen, die im Jahr 2002 dem der Kindesentführung verdächtigten Magnus Gäfgen mit “Schmerzen” gedroht hatten, wenn dieser nicht den Aufenthaltsort seines Opfers preisgebe. Gäfgen gestand wenig später, doch der entführte Junge war bereits tot.

Die Frage, ob das so erzwungene Geständnis und die daraus folgenden Beweise juristisch verwertbar seien, wurde seitdem heftig diskutiert. Gäfgen wurde zu lebenslanger Haft verurteilt — in einem Verfahren, das der EGMR auch jetzt als “fair” bewertete. Doch die Folterandrohung, so der Gerichtshof, die hätte nicht sein dürfen.

Für Bild.de ist dies unbegreiflich: Ein Kindermörder hat Menschenrechte!

Folter-Vorwurf im Verhör: Europa-Gericht gibt Kindermörder Gäfgen Recht. Ein Urteil, das uns alle sprachlos macht

Mit der Sprachlosigkeit war es dann allerdings doch nicht so weit her …

Mit Dank auch an Martin E.

Nachtrag/Korrektur 17.45 Uhr: Anders als hier anfangs behauptet hat der EGMR die Bundesrepublik nicht für die Folterandrohung an sich verurteilt, sondern für die unzureichende Bestrafung der mit Folter drohenden Polizisten.