Immer mehr Artikel über Hartz-IV-Betrüger!

Hinweis/Korrektur: Den hier besprochenen Artikel hatten wir ursprünglich fälschlicherweise “Bild” zugeschrieben. Es handelt sich um einen Text der Nachrichtenagentur AFP, der unter anderem bei Bild.de erschienen war.

Wir haben den Eintrag entsprechend geändert und bitten um Entschuldigung.

Am 2. Februar schrieb Bild.de:

Bundesagentur registriert fast 165 000 Fälle! - Immer mehr Hartz-IV-Betrüger

Der Text, der darauf folgt, stammt von der Nachrichtenagentur AFP und war von ihr unter der Überschrift “‘SZ’: Missbrauch von Hartz IV nimmt zu” verbreitet worden. Es geht also um einen Artikel der “Süddeutschen Zeitung”, der sich wiederum auf Zahlen der “Jahresbilanz Leistungsmissbrauch SGBII” der Bundesagentur für Arbeit (BA) stützt.

Wenn man sich die Jahresbilanz, die ohne weiteres auf Anfrage bei der Agentur erhältlich ist, einmal direkt ansieht, stellt man fest, dass dass nicht alles so schlimm ist, wie es die Medien darstellen.

So schreibt AFP:

Die Zahl der Straf- und Bußgeldverfahren gegen Hartz-IV-Empfänger ist im vergangenen Jahr […] um 1,8 Prozent auf knapp 165 000 Fälle gestiegen.

Dieser minimale Anstieg betrifft allerdings die Zahl der eingeleiteten Verfahren. An deren Ende könnten auch weniger “Hartz-IV-Betrüger” stehen, je nachdem, wie die Verfahren ausgehen.

Die Bundesagentur für Arbeit erklärt dazu in ihrem Bericht:

Die Zahl der eingeleiteten Straf- und Bußgeldverfahren stieg im Jahr 2009 um 2.921 auf 164.633, das waren 1,8 % mehr als ein Jahr zuvor (Jahr 2008: 161.712). Ein Teil dieser Entwicklung ist darauf zurückzuführen, dass sich die Situation in den ARGEn, die erst seit dem 01.01.2007 für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständig sind, personell, organisatorisch und fachlich verbessert hat.

AFP schreibt:

Das eingetriebene Verwarnungs- und Bußgeld, über das die Jobcenter selbst entscheiden können, belief sich bei etwa 74 000 Fällen auf 3,7 Millionen Euro.

AFP schreibt nicht, dass diese Summe um 7,5 % unter der des Jahres 2008 liegt, die festgesetzten Verwarnungs- und Bußgelder also “nicht unerheblich” gesunken sind, wie es die Bundesagentur für Arbeit selbst ausdrückt.

Die Anzahl der Fälle, in denen die Bundesagentur zu viel Leistungen ausgezahlt hat, ist im Vergleichs zu 2008 geringfügig gesunken, der Gesamtbetrag der festgestellten Überzahlungen dagegen “deutlich geringer” ausgefallen. Mit anderen Worten: Die Leute, die zu viel bekommen haben, sind etwas weniger geworden und haben deutlich weniger zu viel bekommen.

Ertappt wurden dem Bericht zufolge auch deutlich mehr potenzielle Schwarzarbeiter.

Das entscheidende Wort ist auch hier “potenziell”. Dass in dem Bericht gar nicht steht, wie viele Schwarzarbeiter tatsächlich “ertappt” wurden, weiß AFP also eigentlich schon.

AFP weiter:

Insgesamt hatten 2009 laut dem Bericht im Jahresdurchschnitt etwa 6,5 Millionen Menschen Anspruch auf die Grundsicherung (Hartz IV). Bezogen auf diese Gesamtzahl lag die Missbrauchsquote nach Angaben der Bundesagentur bei 1,9 Prozent.

Zur Einordnung dieser Zahl wäre es hilfreich zu wissen, dass die Missbrauchsquote 2008 mit 1,8 % nur 0,1 Prozentpunkte niedriger lag, die Veränderung trotz der “Optimierung des Verfahrens” in den Arbeitsagenturen also im Promillebereich liegt. AFP verzichtet auf diese Einordnung und verschweigt auch diese Einschränkung der Bundesagentur für Arbeit:

Leistungsmissbrauch ist im Rechtskreis SGB II in Relation zu der Anzahl der Hilfebedürftigen und den Gesamtausgaben relativ gering verbreitet.

Die BA nennt sogar eine Zahl: 0,25 % der Gesamtausgaben.

Und was passiert, wenn ein – ebenfalls nicht unumstrittener – Artikel der “Süddeutschen Zeitung”, die sich immerhin an ein paar Stellen um Relativierung bemüht hatte, über den Umweg von AFP schließlich bei “Bild” angekommen ist, konnte man am nächsten Tag am Kiosk sehen:

Betrugs-Rekord mit 165000 Fällen - So wird bei Hartz-IV abgezockt!