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Stasi-Akten-Recycling mit Verena Becker

Es sah aus wie eine Enthüllung, was die “Bild”-Zeitung gestern zum Thema der wieder verhafteten ehemaligen RAF-Terroristin Verena Becker zu bieten hatte:

Die Akten über Verena Becker und ihre Kontakte zum Verfassungsschutz hält das Innenministerium unter Verschluss. BILD liegen dagegen die Stasi-Akten über Verena Becker vor. Daraus geht hervor: Die RAF-Terroristin, die 1989 begnadigt wurde, soll bereits 1972 Kontakt zum Verfassungsschutz gehabt haben. Also bereits fünf Jahre vor dem brutalen Mord an Buback. Im Aktenvermerk der Hauptabteilung II/2 vom 2. Februar 1978 heißt es: "Es liegen zuverlässige Informationen vor, wonach die B.(ecker) seit 1972 von westdeutschen Abwehrorganen wegen der Zugehörigkeit zu terroristischen Gruppierungen bearbeitet bzw. unter Kontrolle gehalten wird."

“Bild” fragte den Sat.1-Moderator Stefan Aust, was das zu bedeuten habe, und Aust antwortete:

“Wenn sich jetzt herausstellt, dass Verena Becker schon 1972 Kontakt zum Verfassungsschutz hatte, dann muss man diesen Informationen nachgehen.”

Er vermutet “irgendeine Art Deal mit den Ermittlungsbehörden oder dem Geheimdienst”.

Spannende Sache, nur: Da hat sich jetzt nichts herausgestellt. Der Inhalt der Stasi-Akten, aus denen “Bild” zitiert, war erstens längst bekannt und ist zweitens mit größter Wahrscheinlichkeit anders zu interpretieren.

Der Südwestrundfunk berichtete schon im Juni 2007 über die Formulierung, über die “Bild” jetzt gestolpert ist. Die SWR-Reporter Tobias Hufnagl und Holger Schmidt fragten damals, anders als “Bild” heute, sogar bei dem zuständigen Stasi-Mitarbeiter nach, was dahinter steckte.

Nach den Worten Hufnagls bedeutet die Formulierung “von gegnerischen Diensten bearbeitet” nicht, dass Verena Becker schon 1972 in irgendeiner Weise für den Verfassungsschutz gearbeitet habe, sondern nur, dass sie Terroristin sei und von den Diensten als solche behandelt werde. “Unter Kontrolle halten” sei Stasi-Jargon für “beobachten”, als “Terrorist führen”. Auch das Bundeskriminalamt und die Generalbundesanwältin seien zu diesem Schluss gekommen.

Über den Satz aus der Stasi-Akte von Verena Becker ist seit 2007 immer wieder berichtet worden, zum Beispiel im Juli 2007 in der “taz”, im Oktober 2007 in der “Frankfurter Rundschau”, im Dezember 2007 in der “Zeit”, im November 2008 in der “Süddeutschen Zeitung”.

Aber weil die “Bild”-Zeitung im August 2009 so tut, als sei er erstens neu und zweitens spektakulär, glauben es viele Nachrichtenagenturen und Medien. Die Agentur AFP meldete gestern:

Laut “Bild” soll Becker bereits fünf Jahre vor dem Buback-Mord Kontakt zum Verfassungschutz gehabt haben. Die Zeitung zitiert einen Aktenvermerk der Stasi-Hauptabteilung II/2 vom 2. Februar 1978. Dort heißt es dem Blatt zufolge: “Es liegen zuverlässige Informationen vor, wonach die B.(ecker) seit 1972 von westdeutschen Abwehrorganen wegen der Zugehörigkeit zu terroristischen Gruppierungen bearbeitet bzw. unter Kontrolle gehalten wird.”

Die Agentur AP demonstrierte ihre Ahnungslosigkeit mit einer Meldung unter der Überschrift:

Verfassungsschutzkontakt offenbar schon vor Buback-Mord / Laut “Bild” entsprechende Stasi-Akten über Verena Becker.

Und auch die Agentur ddp verbreitete die alte Geschichte unter Berufung auf “Bild” treuherzig als brisante Neuigkeit.

Am Nachmittag brachte AFP immerhin das nüchterne Dementi:

Die Bundesanwaltschaft bezeichnete den in den Stasi-Akten erhoben Vorwurf als bekannt und bereits widerlegt.

Und auch die Stasi-Unterlagenbehörde wies gestern laut “FAZ” darauf hin, “dass nach ihrer Lesart der Akte Frau Becker das Objekt, nicht die Kontaktperson für Aktivitäten des Verfassungsschutzes gewesen sei”.

Schöne Medienwelt: Am Montag bringt “Bild” eine alte und grob irreführende Geschichte. Am Dienstag steht sie in ungezählten vermeintlich seriösen Medien.