Herman, Tele-Gym, Fellner, FKK

Mehr Berichte über Gefährdungen bei weniger Gefahren, welt.de schaltet FKK-Banner, Eva Herman gewinnt gegen den Springer-Verlag vor dem Oberlandgericht, ein Portrait von Niki Fellner.

1. Interview mit Hans-Mathias Kepplinger

(derstandard.at, Doris Priesching)

Der Medienforscher Hans-Mathias Kepplinger stellt in einem langen, lesenswerten Gespräch fest, dass “der Anteil der Beiträge über Dinge, die uns gefährden können in den Medien im Laufe der Zeit immer mehr zugenommen hat, obwohl die Gefahren insgesamt abgenommen haben.”

2. Welt online wirbt mit FKK-Kompetenz

(carta.info, Robin Meyer-Lucht)

Welt.de schaltet Banner, mit denen für eine Erklärung des “neuen Trends” und “neuen Kults” FKK geworben wird. Den interessierten Leser erwartet nach dem Klick ein Artikel vom 23. Juli 2008, der das nicht erklärt.

3. Portrait von Niki Fellner

(falter.at, Stefan Apfl)

Ein Text über den “Kronprinz von ‘Österreich'”, den 24-jährigen Niki Fellner, Sohn von Wolfgang Fellner, der rund 70 Stunden pro Woche im Newsroom verbringt.

4. “Tele-Gym im BR: Schleichwerbung?”

(sueddeutsche.de, Marvin Oppong)

“Bauch, Beine, Po: Im Bayerischen Fernsehen hat das ‘Tele-Gym‘ der Fitnessfee Johanna Fellner viele Fans – und externe Helfer: Krankenkasse, Staat und der Adidas-Konzern mischten mit.”

5. “Hubert Burda und das Jammern der Verleger “

(sierralog.com)

Das Sierralog macht ein Gedankenexperiment und fragt sich, wie wohl Burda reagiert hätte, wenn 1998 jemand gekommen wäre und vorgeschlagen hätte: “Nun ja, ich habe daran gedacht ab sofort monatlich rund EUR 50,- breit gestreut in diversen Burda Medien zu Werbezwecken einzusetzen. Aber bitte semantisch einigermaßen sinnvoll und zahlen will ich dann, wenn es auch wirklich nützt …”

6. “Eva Herman gewinnt im Berufungsprozess gegen Axel-Springer-Verlag”

(olg-koeln.nrw.de, PDF)

“Der 15. Zivilsenat verbot dem Verlag, die Moderatorin weiter falsch in der Weise zu zitieren, wonach sie den Nationalsozialismus in Teilen gutgeheißen habe, nämlich in Bezug auf die Wertschätzung der Mutter. Außerdem muss der Springer-Verlag eine Geldentschädigung von 25.000,- Euro zahlen und in einer weiteren Veröffentlichung richtig stellen, dass Frau Herman die Äußerung so nicht getätigt hat.”