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Keine Schonzeit für den Rechtsstaat

Fast scheint es so, als hätten die Terroristen gewonnen, als hätte die RAF den Rechtsstaat besiegt. Denn Gesetze gelten nicht mehr für jeden gleich, Richter und Beweiserhebungen sind unnütz. Das könnte man zumindest gelegentlich meinen, wenn man die Berichterstattung von “Bild” verfolgt.

In diese Denkweise ordnet sich der Artikel auf Bild.de ein, der über die Verurteilung der früheren RAF-Terroristen Inge Viett berichtet:

Viett hatte im Juni 2008 in Berlin gegen ein Bundeswehr-Gelöbnis protestiert und dabei — so die Überzeugung des Gerichts — leichten Widerstand gegen zwei Polizeibeamte geleistet, indem sie sich beim Abführen mit den Füßen gegen die Laufrichtung stemmte. Dafür ist sie zu einer Geldstrafe von 225 Euro verurteilt worden.

Der ursprünglich erhobene Vorwurf der versuchten Gefangenenbefreiung wurde vom Gericht fallen gelassen. Für Bild.de ist auch dies offenkundig keine Folge der Beweisaufnahme, sondern ein Zeichen unbotmäßiger Milde des Gerichts.

Damit der Artikel diesen Eindruck erwecken konnte, mussten freilich einige Details wegfallen, die sich zum Beispiel bei Welt.de finden:

Nach Auffassung des Gerichts Tiergarten hatte Viett nicht — wie von der Staatsanwaltschaft angeklagt — am Arm eines Polizeibeamten gezerrt, um die Festnahme eines jungen Mannes zu verhindern. Vielmehr habe sie versucht, die “aggressive Situation zu beruhigen”. Die Richterin sprach von einer “beschwichtigende Geste, weil es zuvor ganz schön zur Sache gegangen” sei.

Doch entlastende Fakten stören nur, Bild.de setzt lieber auf vollmundige Empörung:

Ein Skandal-Urteil! Denn Normalbürger ohne Vorstrafe müssen mit Haft bis zu zwei Jahren rechnen.

Und die Antwort auf die Frage “Schonzeit für eine Ex-RAF-Terroristin?” hätte sich Bild.de selbst geben können. Sie lautet: Nein.

Es ist zwar richtig, dass die Höchststrafe für Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte bei zwei Jahren Gefängnis liegt. Dass unbescholtene Bürger wegen geringfügigen Widerstands jedoch zu solchen drakonischen Strafen verurteilt werden, ist jedoch ein Ammenmärchen.

So gibt der “Tagesspiegel” ein wenig Perspektive:

Krawalle bei Demonstrationen, Attacken auf Polizisten, Autobrände – fast täglich laufen derzeit im Moabiter Kriminalgericht Prozesse gegen mutmaßliche Linksextremisten. Mai-Randalierer erhielten zum Teil deutliche Gefängnisstrafen. Zu jeweils drei Jahren und drei Monaten wegen versuchter Körperverletzung wurden zwei 19-Jährige verurteilt, die einen Brandsatz warfen. Dass auch der Wurf einer gefüllten Plastikflasche auf einen Polizisten zu einer harten Sanktion führen kann, erlebte am Mittwoch ein 29-Jähriger, der sich nach Ausschreitungen bei der gescheiterten Besetzung des Flughafens Tempelhof verantworten musste: Ein halbes Jahr Gefängnis erging gegen den vorbestraften Angeklagten.

Mit Dank an Johannes G. Und Torsten B.

“Bild” und “B.Z.” dürfen Klar weiterhin nicht zeigen

Anfang Januar zeigten die “Bild”-Zeitung und ihre Schwesterzeitung “B.Z.” mehrmals groß und auf der Titelseite aktuelle Paparazzi-Fotos des Ex-RAF-Terroristen Christian Klar. Die “B.Z.” ließ zudem ihren Anwalt Jan Hegemann im Blatt erklären:

"Die Berichterstattung einschließlich der Fotoveröffentlichung ist zulässig."

Wenig später untersagte das Berliner Landgericht “Bild”, Bild.de und “B.Z.” auf Antrag von Klars Anwalt per einstweiliger Verfügung, die Fotos von Klar zu zeigen.

Gegen diese Unterlassungsverfügungen legte der Axel Springer Verlag Widerspruch ein (wir berichteten hier, hier, hier und hier).

Wie “Spiegel Online” meldet und uns eine Landgerichts-Sprecherin bestätigt, lehnte das Gericht heute die Widersprüche des Axel Springer Verlags ab. “Bild”, Bild.de und die “B.Z.” dürfen zwar über Christian Klar berichten, aber weiterhin keine aktuellen Fotos von ihm ohne seine Erlaubnis veröffentlichen. Insoweit räumte das Gericht dem Resozialisierungsgedanken Vorrang vor dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit an Klars Aussehen ein.

Der Axel Springer Verlag kann Berufung gegen das Urteil einlegen, und es würde uns nicht überraschen, wenn er das auch tut.

Mit Dank an Thomas S. für den Hinweis.

“Bild” und “B.Z.” wollen Klar weiter zeigen

Der Axel Springer Verlag wehrt sich. Nachdem das Berliner Landgericht “Bild” und “B.Z.” per einstweiliger Verfügung untersagt hat, aktuelle Fotos von Christian Klar zu veröffentlichen (wir berichteten), hat die “B.Z.” gestern Widerspruch gegen die Verfügung eingelegt. Und auch die “Bild”-Zeitung will heute einen entsprechenden Widerspruch einlegen.

In einer Pressemitteilung der “B.Z.” von gestern heißt es:

Die B.Z. hatte bei ihrer Abwägung dem Berichterstattungsinteresse der Öffentlichkeit und damit der Pressefreiheit den Vorrang gegenüber dem Resozialisierungsinteresse von Christian Klar eingeräumt. B.Z.-Chefredakteur Peter Huth: “Das Bild zeigt die Wirklichkeit, nicht mehr und nicht weniger.” B.Z.-Anwalt Jan Hegemann: “Das Foto zeigt ein zeitgeschichtliches Ereignis: Klar verlässt das Berliner Ensemble – ein hoch subventioniertes Theater, das im intellektuellen Haushalt der Republik eine bedeutende Rolle spielt. Das ist das Besondere, das darf man dokumentieren.”

Zudem präsentierte die “B.Z.” ihren Lesern in der gestrigen Ausgabe “zahlreiche Chefredakteure, Journalisten und Politiker”, die sich “hinter die B.Z.” stellen und “mit Unverständnis auf das Verbot des Landgerichts Berlin” reagieren würden.

Neben dem FDP-Politiker Max Stadler und dem Sprecher des Deutschen Journalisten Verbands sind das:

  • Sven Gösmann, den die “B.Z.” als “Chefredakteur ‘Rheinische Post'” bezeichnet, und der vorher Politik-Chef der “Bild”-Zeitung war.
  • Bettina Röhl, die die “B.Z.” als “Publizistin” bezeichnet, und die zudem die Tochter von Ulrike Meinhof ist, für Welt.de bloggt und der die “Zeit” mal “radikal verengte Weltbilder” vorwarf.
  • Wolfram Weimer, den die “B.Z.” als “Herausgeber und Chefredakteur des Politmagazins ‘Cicero'” bezeichnet, und der mal Chefredakteur von “Welt” und “Berliner Morgenpost” war.
  • Hans-Hermann Tiedje, den die “B.Z.” als “Medienmanager” bezeichnet, und der früher mal Chefredakteur der “Bild”-Zeitung war.
  • Und Helmut Markwort.

Laut der Nachrichtenagentur ddp reagierte Klars Anwalt indes “verständnislos auf die Widersprüche”:

Das Landgericht habe die Verfügungen auf der Grundlage eben jener Argumente erlassen, die von den beiden Boulevardblättern nun in den Widersprüchen erneut angeführt würden. Er halte die Argumente für rechtsfern, da die Pressefreiheit nie gefährdet gewesen sei.

“Herr Klar hat sich nicht dagegen verwahrt, dass über sein Praktikum beim Theater berichtet wird”, sagte Eisenberg. Es sei für die Öffentlichkeit allerdings unerheblich, wie er dabei aussehe. Zudem verliere die Begründung, dass Klar für ein staatlich subventioniertes Theater arbeiten sollte dadurch an Bedeutung, dass das Praktikum unentgeltlich erfolgen sollte.

(Wird ziemlich sicher fortgesetzt…)

Nachtrag, 20.35 Uhr: Auf Bild.de, wo bis heute nachmittag noch eines der aktuellen “B.Z. Exklusiv-Fotos” (Bild.de) einen dazugehörigen Artikel illustrierte (“Hier spaziert RAF-Terrorist Christian Klar (56) durch die Hauptstadt…”), wurde das Paparazzi-Foto inzwischen gegen ein Archivbild von 1992 ausgetauscht.

“B.Z.” darf Christian Klar nicht zeigen

Vergangenen Samstag, als die “B.Z.” am zweiten Tag in Folge aktuelle Paparazzi-Fotos von Christian Klar veröffentlichte (die am selben Tag auch auf der “Bild”-Titelseite zu sehen waren), zitierte die “B.Z.” auch ihren “B.Z.”-Anwalt Jan Hegemann (wir berichteten):

"Die Berichterstattung einschließlich Fotoveröffentlichung ist zulässig."

Das Landgericht Berlin ist sich dessen indes offenbar weit weniger sicher als der “B.Z.”-Anwalt und hat der “B.Z.” erstmal, wie bereits erwartet, untersagt, Fotos von Christian Klar zu veröffentlichen. Wie uns das Gericht auf Anfrage sagt, wurde heute eine einstweilige Verfügung erlassen. Klars Anwalt Johannes Eisenberg teilt dazu mit:

Das Landgericht Berlin hat heute auf Antrag von Herrn Klar der “B.Z.” verboten,

“Bildnisse zu verbreiten, die Christian Klar zeigen im Zusammenhang mit einem Besuch des BE [Berliner Ensemble], wie in BZ vom 9. 1. 2009, Titelseite und S.6 und 7 geschehen.”

Herr Klar tritt jeglicher Fertigung und Verbreitung aktueller Bilder entgegen und macht sein Recht am eigenen Bilde geltend.

Diese Unterlassungsverfügung gilt nur gegen die “B.Z.” Von rechtlichen Schritten gegen die “B.Z.”-Schwester-Zeitung “Bild”, die, wie gesagt, ebenfalls die “verbotenen” Fotos von Klar veröffentlicht hatte, ist dem Gericht (noch) nichts bekannt.

Nachtrag, 13.1.2009: Auch “Bild” darf Christian Klar nicht zeigen. Wie uns eine Sprecherin des Landgerichts Berlin auf Anfrage sagt, wurde heute auf Antrag von Klars Anwalt eine entsprechende Unterlassungsverfügung wegen der Veröffentlichung der Paparazzi-Fotos vom vergangenen Samstag gegen die “Bild”-Zeitung erlassen.

“Bild” und “B.Z.” lassen Christian Klar nicht weg

Im Lebach-Urteil von 1973 (…) entschied das Bundesverfassungsgericht, dass eine Berichterstattung über Straftäter unzulässig sei, wenn sie deren Resozialisierung gefährdet. Und das sei schon dann der Fall, wenn “unter Namensnennung, Abbildung oder Darstellung des Täters” im Zusammenhang mit der Tat über ihn berichtet werde, weil eine derartige Berichterstattung “sein Fehlverhalten öffentlich bekanntmacht und seine Person in den Augen der Adressaten von vornherein negativ qualifiziert.”

Der verfassungsrechtliche Schutz des Persönlichkeitsrechts lasse es nicht zu, “dass die Medien sich über die aktuelle Berichterstattung hinaus zeitlich unbeschränkt mit der Person eines Straftäters befassen”: “Vielmehr gewinnt nach Befriedigung des aktuellen Informationsinteresses sein Recht, “allein gelassen zu werden” zunehmende Bedeutung und setzt den Wunsch der Massenmedien und einem Bedürfnis des Publikums, Straftat und -täter zum Gegenstand der Erörterung oder gar der Unterhaltung zu machen, Grenzen. (…) Auch der Täter, der durch eine schwere Straftat in das Blickfeld der Öffentlichkeit getreten ist und die allgemeine Missachtung erweckt hat, bleibt Glied der Gemeinschaft mit dem verfassungsrechtlichen Anspruch auf Schutz seiner Individualität.”

Das ist noch immer ständige Rechtsprechung.
(Zitiert aus: BILDblog.de vom 26.3.2007)

Und was wäre dem hinzuzufügen? Vielleicht dies:

  • Als die “Bild am Sonntag” nach der Haftentlassung der ehemaligen RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt aktuelle Fotos von ihr veröffentlicht hatte (die tags drauf auch “Bild” zeigte), wurde ihr die Veröffentlichung anschließend gerichtlich untersagt.
  • Als “B.Z.” und “Bild” aktuelle Fotos der ehemaligen RAF-Terroristin Eva Haule nach ihrer Haftentlassung veröffentlicht hatten, wurde ihnen die Veröffentlichung anschließend gerichtlich untersagt.
  • Als gestern die “B.Z.” aktuelle Fotos des ehemaligen RAF-Terroristen Christian Klar nach seiner Haftentlassung veröffentlicht hatte (obwohl Klar laut “Tagesspiegel” nach seiner Freilassung die Veröffentlichung von Fotos hatte untersagen lassen), kündigte Klars Anwalt an, das Blatt auf Unterlassung, Schadenersatz und Vernichtung des Fotomaterials zu verklagen (wir berichteten).

Und als scherten sich “Bild” und “B.Z.” einen Dreck um die bisherige Rechtsprechung und den Resozialisierungsgedanken, sehen ihre Titelseiten heute so aus:

“B.Z.”-Anwalt Jan Hegemann in der “B.Z.”:

“Die Berichterstattung einschließlich Fotoveröffentlichung ist zulässig.

Die Öffentlichkeit hat ein berechtigtes Informationsinteresse daran, dass Christian Klar Verhandlungen mit einem mit Steuergeldern subventionierten Theater über einen Praktikumsplatz führt.”

In ihrer Berichterstattung verschweigen sowohl “Bild” als auch die “B.Z.” – anders als gestern Bild.de – nicht, dass Klar sein Praktikum beim Berliner Ensemble wegen einer “anhaltenden und agressiven journalistischen Kampagne einzelner Medien” und der “sensationslüsternen Berichterstattung” (bzw. wegen der “B.Z.”-Fotos) abgesagt habe. Die “B.Z.” zitiert sogar ihren eigenen Anwalt, der “die Berichterstattung einschließlich Fotoveröffentlichung” kurzerhand für “zulässig” erklärt (siehe Kasten).

Das ist wenig verwunderlich. Entschieden wird über die Zulässigkeit jedoch – auch wenn die Boulevardzeitungen der Axel Springer AG gern einen anderen Eindruck erwecken – nicht in “B.Z.” und “Bild”, sondern vor Gericht (siehe oben).
 
P.S.: Unter der Überschrift “Christian, der Dreiste!” wirft “Bild” Klar in einem Kommentar zum wiederholten Mal vor, “nie Anzeichen von Reue gezeigt” zu haben. Und ähnlich steht es auch an anderer Stelle in “B.Z.” (“Klar hat sich bis heute nicht bei seinen Opfern entschuldigt und auch keine Reue gezeigt.”) und “Bild” (“REUE ZEIGT CHRISTIAN KLAR BIS HEUTE NICHT.”).

Ob und inwiefern diese Pauschalbehauptung jedoch überhaupt noch aufrechterhalten werden kann, hat Daniel Boese, Redakteur beim Berliner Stadtmagazin “Zitty”, aus aktuellem Anlass noch einmal in einem lesenswerten Blogeintrag zusammengefasst.

(Wird vermutlich fortgesetzt…)

Nachtrag, 19:00 Uhr. Der Strafverteidiger und Blogger Udo Vetter meint, “Bild” werde Christian Klar für die Veröffentlichung des Fotos ein hohes Schmerzensgeld zahlen müssen — und auf diese Weise zu seiner Resozialisierung beitragen.

Nachtrag, 11.1.2009: In der “Bild am Sonntag” schreibt Kolumnist Peter Hahne “über Christian Klar und seinen Fehlstart in ein neues Leben”:

(…) Auch ein erklärter Staatsfeind hat in unserem Rechtsstaat das Recht auf Rehabilitation. Es gibt noch nicht einmal eine Pflicht zur Reue, wie mir Altbundespräsident Roman Herzog, der die Klar-Familie gut kennt, unlängst sagte. (…)

Illustriert hat die “BamS” Hahnes Kolumne mit den Klar-Titelseiten der “B.Z.” vom Freitag und Samstag, auf denen allerdings (auch online) Klars Gesicht unkenntlich gemacht wurde.

Nachtrag, 12.1.2009 (mit Dank an Daniel Boese): Bereits vor zwei Jahren schrieb übrigens Axel Vornbäumen in einem Seite-3-Artikel für den “Tagesspiegel” darüber, dass das öffentliche Bild von Christian Klar als “Hardliner (…), unfähig zu Einsicht und Reue” möglicherweise nicht komplett sei. Interessant ist im Hinblick auf die Haltung von “Bild” insbesondere der Anfang des Textes:

Dieser Tage hat die “Bild”-Zeitung bei Rechtsanwalt Heinz-Jürgen Schneider angerufen, man wird ja schließlich noch mal fragen dürfen. Das Blatt meldete sich mit einer ungewöhnlichen Offerte: Man wäre bereit, Schneiders Mandanten [Christian klar] einen angemessenen Platz zur Verfügung zu stellen, falls der einen offenen Brief schreiben wolle – adressiert an Waltrude Schleyer, inzwischen 90-jährige Witwe des 1977 im “Deutschen Herbst” von der Rote Armee Fraktion (RAF) ermordeten Arbeitgeberpräsidenten Hanns-Martin Schleyer. Eine Entschuldigung wäre gut.

Doch aus dem journalistischen Scoop wurde nichts. (…)

Die halbe Wahrheit über Christian Klars BE-Absage

Der frühere RAF-Terrorist Christian Klar hat sein geplantes Praktikum als Bühnentechniker am Berliner Ensemble [BE] abgesagt. Das teilte das von Claus Peymann geleitete Theater am Freitag mit.

Die Begründung: Er fürchte, dass das Theater, Direktor Peymann und er selbst Schaden nehmen könnten, heißt es in einer Erklärung.

Peymann erklärte: “Das angestrebte Leben in Normalität nach 26-jähriger Haft scheint unter diesen Umständen nicht möglich.”

So steht’s z.Zt. auf Bild.de – und stimmt.

Was jedoch mit “diesen Umständen” gemeint ist, darüber kann der Bild.de-Leser nur spekulieren – oder es in anderen Medien nachlesen. In der Erklärung heißt es nämlich:

Nach den Erfahrungen der letzten Wochen befürchtet er, dass durch die sensationslüsterne Berichterstattung in einem Teil der Medien und die anhaltende Belagerung des BE durch Paparazzi das Theater, dessen Direktor Claus Peymann und er selbst Schaden nehmen könnten. Das angestrebte Leben in Normalität nach 26-jähriger Haft scheint unter diesen Umständen nicht möglich. Die in Lessings Theaterstück “Nathan der Weise” postulierte Idee von Vergebung und Verzeihen bleibt offenbar ein Traum.
(Hervorhebung von uns.)

Anlass für Klars überraschende Absage ist offenbar die heutige Ausgabe der Boulevardzeitung “B.Z.” (siehe Ausriss mit Unkenntlichmachung von uns). Unter der Überschrift “KLAR DA!” zeigt die kleine Berliner Schwester der “Bild”-Zeitung auf der Titelseite und im Blatt “exklusiv” mehrere offenbar gestern vorm Berliner Ensemble aufgenommene Paparazzi-Fotos von Christian Klar (“die ersten Fotos von ihm seit 17 Jahren!”).

Der “Tagesspiegel” schreibt dazu:

Die Bilder und Texte in der “BZ” zum Thema sind ohne Hinweise auf Fotograf und Autor erschienen, denn der Veröffentlichung wird ziemlich sicher auch eine juristische Aufführung folgen. Klar hatte, nach seiner Freilassung aus der Haft kurz vor Weihnachten, die Veröffentlichung von Fotos untersagen lassen. Er wolle und werde nicht öffentlich auftreten.

Und die Nachrichtenagentur dpa berichtet unter Berufung auf Klars Anwalt, es sei “ein Berliner Medienrechtler eingeschaltet worden, der bereits eine Abmahnung an die ‘B.Z.’ geschickt habe. Er werde das Blatt auf Unterlassung, Schadenersatz und Vernichtung des Fotomaterials verklagen”.

Bei “Bild” glaubt man aber offenbar, diese Hintergrundinfos den Lesern vorenthalten zu können müssen.

  • Mehr zu “Bild” und ihrem Umgang mit Ex-Terroristen auch hier und hier und hier und hier und hier.

Mit Dank an Andreas F. für den Hinweis.

Nachtrag, 21.12 Uhr: Bezüglich der “B.Z.”-Fotos wurde laut “Tagesspiegel” inzwischen eine Unterlassungsverfügung erwirkt*, die eine erneute Verwendung der Fotos untersage.

*) Nachtrag, 10.1.2009: Dass Klars Anwalt tatsächlich bereits eine Unterlassungsverfügung “erwirkt” hat, können wir bislang nicht bestätigen. Die erneute Veröffentlichung der Paparazzi-Fotos von Christian Klar in “B.Z.” und “Bild” (mehr dazu hier) erweckt zudem einen anderen Eindruck.

(…)

Die “Bild”-Zeitung ist immer noch außer sich vor Wut, dass der ehemalige RAF-Terrorist Christian Klar im Januar auf Bewährung freikommt und auch noch einen Praktikumsplatz als Bühnentechniker am Berliner Ensemble (BE) bekommen soll. Heutiger Anlass für die Empörung ist ein Interview, das Dirk Meinelt, der Betriebsratsvorsitzende des BE, der Berliner Stadtzeitschrift “Zitty” gegeben hat. Oder wie “Bild” titelt:

Nicht ganz unwiderlich auch, wie “Bild” Meinelts Zitate manipuliert, um beim Leser maximale Empörung zu erreichen.

“Bild” schreibt:

Und was meint Meinelt zu dem Vorwurf vieler Politiker, dass Klar bis heute keine Reue gezeigt hätte? “Was stellen sich eigentlich die Leute unter Reue vor? (…) Soll er in der Presse einen Kniefall machen?”

Die Auslassungszeichen sind interessant. Das ganze Zitat lautet nämlich so:

“Was stellen sich eigentlich die Leute unter Reue vor? Ich kenne die Briefe von Christian Klar, ich kenne das Gnadengesuch an den damaligen Bundespräsidenten Johannes Rau, ich kenne seine Briefe an Horst Köhler und den ganzen Schriftverkehr. Er hat in allen Briefen geschrieben, dass er bedauert. Soll er in der Presse einen Kniefall machen?

Das ist nicht die einzige Manipulation. “Bild” schreibt:

Und dann klingt sogar ein bisschen Mitleid für den neuen Mitarbeiter durch: “Wir haben lange mit ihm darüber gesprochen, dass natürlich Fragen zu seiner Vergangenheit von den Kollegen kommen werden. Das können Sie sich ja vorstellen, was so jemand von einem einfachen Bühnentechniker gefragt wird. Die Arbeit in der Technik, das ist richtiges Milieu. Das ist schon ein bisschen derb und ein sehr raues Klima.”

Einem einfachen Bühnentechniker – ist das nicht genau die Abteilung, in der Klar dann arbeiten wird? Und was ist Klar dann bitte? Ihr da unten, ich – der gerade freigelassene RAF-Terrorist – hier oben? So ein Schmierenstück hat es noch nie im BE gegeben. Hoffentlich wird’s bald abgesetzt…

“Bild” hat sich Meinelts Sätze aus verschiedenen Stellen des Interviews zusammengeklaubt, um diesen Eindruck zu konstruieren. In der “Zitty” heißt es:

Christian Klar wurde Anfang 2007 stark kritisiert, weil er ein kapitalismuskritisches Grußwort an die Rosa-Luxemburg-Konferenz der Zeitung “Junge Welt” geschrieben hatte. Haben Sie mit ihm darüber gesprochen?

Er hat gesagt, dass er bereut, was durch die Presse gegangen ist. Er weiß auch, dass wir im BE politische Aktivität nicht dulden werden. Das ist von vorneherein klar. Wir haben lange mit ihm darüber gesprochen, dass natürlich Fragen zu seiner Vergangenheit von den Kollegen kommen werden. Das können Sie sich ja vorstellen, was so jemand von einem einfachen Bühnentechniker gefragt wird. Wenn man Klar als Menschen kennenlernt, merkt man: Die Angst vieler ist unbegründet. Von diesem Menschen geht keine Gefahr aus.

(…) Wie bereiten Sie Klar auf das Ensemble vor?

Die Arbeit in der Technik, das ist richtiges Milieu. Die werden ihn fragen: Hast du denn überhaupt was gelernt? Kannst du nach 26 Jahren überhaupt etwas? Das ist schon ein bisschen derb und ein sehr raues Klima. Er muss mit allen Sachen umgehen lernen, er kommt ja in Kontakt mit den Kollegen von der Bühnentechnik, den Beleuchtern, der Requisite und den Schauspielern.

Es ist schwer, aus diesen Antworten zu schließen, dass das BE meint, Christian Klar stünde in irgendeiner Form über den einfachen Bühnenarbeitern. Dazu muss man die Sätze schon kunstvoll neu montieren und Teile ganz weglassen. Sogar ohne Auslassungzeichen.

Das “Zitty”-Interview, auf dem der “Bild”-Artikel beruht, trägt übrigens die Überschrift “Christian Klar im Berliner Ensemble: “Der hat sich hier anzupassen. Fertig.” Das ist auch ein Zitat von Dirk Meinelt.

Kurz korrigiert (486)

Von der “Bild”-Zeitung, die sich bekanntlich wie kaum ein anderes Medium regelmäßig an Geschichte und Gegenwart der RAF abarbeitet, sollte man doch eigentlich erwarten können, dass sie wenigstens die groben Eckdaten des Deutschen Herbstes kennt. Auch in ihrem Online-Angebot. Zumal gestern mit “Mogadischu” ein “bewegender Teil” dieser Geschichte “im TV gezeigt” wurde. Oder?

"Mit dem Geiseldrama zur Freipressung der RAF-Köpfe Andreas Baader, Gudrun Enslin und Ulrike Meinhof aus dem Gefängnis Stuttgart-Stammheim wurde gestern ein bewegender Teil deutscher Geschichte im TV gezeigt."

Ulrike Meinhof war zum Zeitpunkt der Entführung der Landshut schon seit fast anderthalb Jahren tot.

Mit Dank an R. B. und Philip M. für den sachdienlichen Hinweis.

Nachtrag, 21.50 Uhr. Bild.de hat Ulrike Meinhof aus dem Artikel entfernt, hält aber an der Schreibweise “Enslin” für Ensslin fest.

Nachtrag, 2.12.2008: Inzwischen weiß Bild.de auch wieder, wie man Gudrun Ensslin schreibt.

6 vor 9

Interview: Carolin Emcke über ihr RAF-Buch
(Zeit Online, Carolin Ströbele)
“Man rührt an das biografische Selbstverständnis vieler Individuen und an das kollektive Gedächtnis der Gesellschaft mit dem Schreiben über die RAF. Es war anstrengend, sich diesen Fragen anzunähern. Immer diktiert die Angst, missverstanden zu werden, immer untergräbt die Scheu vor Applaus von ‘der falschen Seite’ oder Angriffe von ‘der richtigen Seite’ das Schreiben.”

Fußballverein droht Journalisten
(taz, Klaus Raab)
Bayern München gegen Süddeutsche Zeitung: “Im Interview darf Star-Fußballer Franck Ribéry alles sagen. Nur gedruckt wird es nicht unbedingt – wenn es nach dem Willen von FC Bayern geht. Und wenn die ‘Süddeutsche Zeitung’ es doch tut?”

Wer testet die Tester?
(Brand Eins, Peter Laudenbach)
“Verbraucherschutz ist ein Geschäft, bei dem viele Anbieter um Aufmerksamkeit konkurrieren. Das sorgt vor allem für eines: Verwirrung.” Text aus der April-Ausgabe, seit diesem Monat online.

Interview: Zattoo als Wegelagerer?
(persoenlich.com, David Vonplon)
Das findet zumindest ein großer deutscher Privatsender. “Diese Aussage ist schon sehr weit hergeholt. Zumal von einem Sender, der Kabelnetz- und Satellitenbetreiber Geld bezahlt, damit er übertragen wird. Von uns erhielte der Sender Geld für die Übertragung”, sagt Dominik A. Schmid von Zattoo. Die Werbeeinnahmen liegen zur Zeit bei 100.000 Franken im Monat, sollen aber dieses Jahr deutlich steigen.

Bitterböser Cartoon
(oscio.org, Marc)
Wie das Logo der olympischen Spiele 2008 entstanden ist, zeigt ein drastischer Cartoon, der die Situation der Menschenrechte in China anprangert.

“Omnipräsente Schmunzel-Maus”
(clap-club.de)
Cameron Diaz ist derzeit nur auf 5 von 31 Fernsehzeitschriften am Kiosk. Magere Quote.

“Bild” hält zu Söder

Vergangenen Sonntag zitierte die “Bild am Sonntag” diverse CDU- und CSU-Politiker, die sich gegen eine Begnadigung des ehemaligen RAF-Terroristen Christian Klar durch den Bundespräsidenten ausgesprochen hatten. Darunter auch den CSU-Generalsekretär Markus Söder, der im “Spiegel” eine “Begnadigung Klars als ‘schwere Hypothek’ für Köhlers Wiederwahl” bezeichnet hatte.

Am Montag zitierte auch “Bild” Söder mit dieser Äußerung, ebenso wie andere CDU- und CSU-Politiker, die sich kritisch zu einer Begnadigung Klars geäußert hatten. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU), die wegen dieser Kritik “Respekt” vor dem Bundespräsidenten gefordert hatten, zitierte “Bild” nicht (wir berichteten).

Am Dienstag meldeten quasi alle Agenturen, dass Markus Söder wegen der in “Bild” zitierten Äußerung von Politikern verschiedenster Parteien kritisiert werde. Manche forderten sogar Söders Rücktritt und selbst Kollegen aus der CSU griffen ihn an. Entsprechend berichteten diverse Medien am Dienstag im Internet darüber und/oder am Mittwoch in ihren Druckausgaben. Ein paar Beispiele:

“Focus Online”:

Söder wird auch in der CSU kritisiert

“Spiegel Online”:

CSU nimmt Söder unter Beschuss

“Die Welt”:

Partei-Kollegen greifen CSU-General Söder an

“Frankfurter Allgemeine Zeitung”:

CSU-General Söder in der Kritik (…) auch in der eigenen Partei wurde am Dienstag Missfallen laut.

“Frankfurter Rundschau”:

Söder soll sich bei Köhler entschuldigen (…) auch Politiker der Union haben sich von der Kritik des CSU-Generalsekretärs Söder an Bundespräsident Köhler distanziert.

“Süddeutsche Zeitung”:

Söder bringt selbst Parteifreunde gegen sich auf

“Hamburger Abendblatt”:

CSU-General Söder unter Dauerbeschuss (…) Politiker aller Parteien greifen den Mann aus Bayern an.

“tageszeitung”:

Söder muss auf Gnade der CSU hoffen

“Tagesspiegel”:

Keine Gnade für Söder

Und so weiter…

Kurz gesagt: Kaum eine Zeitung, kaum ein Online-Medium, egal welcher politischen Ausrichtung, kam an dem Thema vorbei. Selbst Boulevardzeitungen wie der “Berliner Kurier” oder gar die, wie “Bild” bei Springer erscheinende, “B.Z.” berichteten darüber.

Doch mindestens eine Zeitung, die vorher über die Äußerung Söders berichtet hatte, berichtete danach nicht über die Folgen:

“Bild”.

Weder am Dienstag, noch am Mittwoch, noch heute findet sich auch nur ein Wort dazu im Blatt*.

Mit Dank an Erik F. für den sachdienlichen Hinweis.

*) Am Mittwoch, als fast alle Zeitungen größer über die Kritik an Söder berichteten, schrieb “Bild” auf ihrer Seite 2 (der wichtigsten Politik-Seite) lieber über den Trauzeugen von “Bild”-Chef Kai Diekmann, der für den Friedensnobelpreis vorgeschlagen ist. Zwei ehemalige polnische Außenminister und ein ehemaliger polnischer Ministerpräsident finden nämlich, dass Helmut Kohl ihn verdient hätte.

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