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Sibel Kekilli will nicht mit “Bild” sprechen

Sibel Kekilli hat kein besonders gutes Verhältnis zur “Bild”-Zeitung, und das verwundert wenig, wenn man weiß, was das Blatt der Schauspielerin vor zehn Jahren angetan hat.

Zwei Tage nachdem der Film „Gegen die Wand“, in dem Kekilli die Hauptrolle spielt, den Goldenen Bären gewonnen hatte, breitete “Bild” wochenlang genüsslich ihre Vergangenheit als Pornodarstellerin aus. Kekilli sagte danach gegenüber der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“: „Die ‘Bild’-Zeitung sagt mir zum Beispiel: Wir wollen jetzt an deine Eltern ran. Aber wir können sie in Ruhe lassen, wenn du uns ein Interview gibst. Ich laß mich ganz bestimmt von denen nicht erpressen.“

Die “Bild”-Berichterstattung wurde später vom Presserat mit einer Rüge belegt (die “Bild” erst zwei Jahre später unauffällig abdruckte) und vom Berliner Kammergericht als unzulässiger “Eingriff in die Würde eines Menschen“ bezeichnet (Genaueres s. Kasten).

Seitdem hat Sibel Kekilli der „Bild“-Zeitung (mit zwei Ausnahmen) keine Interviews mehr gegeben und würde es nach eigener Aussage auch nicht mehr tun. Darum waren wir auch etwas überrascht, als wir vor gut drei Wochen lasen:

Jetzt erzählt Sibel Kekilli BILD bei der Berlinale, wie ihr neues Leben in Hollywood läuft und wie es weitergeht.

Unser Verdacht war zuerst, dass „Bild“ sich das Interview (das wortgleich auch in der „B.Z.“ erschienen ist) in guter alter Sportteil-Tradition aus den Antworten von einer allgemeinen Pressekonferenz zusammengestückelt hat, doch inzwischen wissen wir, dass es doch ein wenig anders war:

Die Reporterin selbst erinnert sich offenbar anders. In einer Anmerkung schiebt die Redaktion hinterher:

Mit Dank auch an Christian M. und Bernhard W.

Sensation: “Bild” veröffentlicht Kekilli-Rüge!

Die Freiwillige Selbstkontrolle der Presse funktioniert. Im Februar des Jahres 2004 berichtete “Bild” unter Überschriften wie “Deutsche Filmdiva in Wahrheit Porno-Star” mehrfach verächtlich über die Schauspielerin Sibel Kekilli*. Nur zehn Monate später kassierte das Blatt dafür eine heftige Rüge vom Deutschen Presserat. Und nur fünfzehn weitere Monate später, insgesamt also über zwei Jahre nach ihren ursprünglichen Berichten, entledigt sich “Bild” der Selbstverpflichtung, diese Rüge zu veröffentlichen. Heute, fast ganz unten auf Seite 4:

Presserat rügt BILD. Wegen der Berichterstattung im Februar 2004 über die Schauspielerin Sibel Kekilli hat der Deutsche Presserat eine Rüge gegen BILD nach Ziffer 1 und 12 Pressekodex ausgesprochen.

(Ja, das ist die komplette Meldung. Und als Größenvergleich rechts im gleichen Maßstab ein kleines “g” der Hauptschlagzeile von Seite 1.)

Natürlich wissen die “Bild”-Leser, dass sich hinter Ziffer 1 des Pressekodex “die Wahrung der Menschenwürde” als eines der “obersten Gebote der Presse” verbirgt. Und hinter Ziffer 12 das Verbot, jemanden aufgrund seines Geschlechtes oder seiner Zugehörigkeit zu einer “rassischen, ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe” zu diskriminieren. Klar, das musste “Bild” nicht erklären.

Und sicher war den “Bild”-Lesern auch bekannt, wie der Presserat seine Rüge begründete. Dass nämlich die “Bild”-Berichterstattung die Betroffene “entwürdigt” hätte. Denn, so wörtlich:

“Das öffentliche Interesse deckt eine Form der Berichterstattung nicht, in der die Persönlichkeit der Betroffenen auf das reduziert wird, was man über diese in den Klappentexten von Pornofilmkassetten lesen kann.”

Diesen Satz — und damit genug der Ironie — hat “Bild” nicht verstanden. Aus der Rüge sei für die “Bild”-Redaktion “nicht eindeutig” hervorgegangen, über welche Verfehlungen sie die Leser hätte informieren wollen, sagte im Februar 2005, ein Jahr nach den ursprünglichen Berichten, ein “Bild”-Sprecher. Man habe daher den Presserat gebeten, die Ausführungen zu präzisieren. Die Zwischenzeit hatte “Bild” genutzt, in anderer beleidigender Form über Kekilli zu berichten. Zweimal untersagten Gerichte dies, einmal mit der Begründung, Kekilli sei im Rahmen einer Kampagne von “Bild” “in höhnischer Weise herabgesetzt und verächtlich gemacht” worden. “Ein derartiger Eingriff in die Würde eines Menschen” sei durch die Freiheit der Berichterstattung “nicht mehr gedeckt”.

Ein knappes Jahr später hatte der “Bild”-Sprecher eine neue Begründung dafür, dass “Bild” die Rüge noch nicht abgedruckt hatte. Im Januar 2006 sagte er, die Rüge sei “unter schweren Verstößen gegen die Verfahrensordnung zustande gekommen” und man warte seit vielen Monaten auf eine Erklärung des Presserates, wie nun zu verfahren sei. Gleichzeitig wartete der Presserat nach eigener Auskunft darauf, dass “Bild” die insgesamt sechs noch nicht abgedruckten öffentlichen Rügen aus dem Jahr 2004 noch drucken würde.

Offenbar hat man inzwischen miteinander gesprochen, verhandelt, gefeilscht, erklärt. Und damit die Mühe nicht umsonst war, zeigen wir einfach noch mal das Ergebnis dieses jahrelangen Vorgangs:

Das wird “Bild” eine Lehre sein.

*) Die “Bild”-Autoren Bernhard Kelm und Patricia Dreyer veröffentlichten die Details über Kekillis Vergangenheit unmittelbar nachdem der Film “Gegen die Wand” mit ihr in der Hauptrolle den Goldenen Bären gewonnen hatte. Die Zeitung “berichtete” über Kekilli unter anderem: “Blasen gehört neben Doggystyle zu ihren bevorzugten Sexualpraktiken” und veröffentlichte, auch online, Bilder aus den Pornos (“klicken Sie hier”). Kekilli sagte danach gegenüber der “Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung”: “Die ‘Bild’-Zeitung sagt mir zum Beispiel: Wir wollen jetzt an deine Eltern ran. Aber wir können sie in Ruhe lassen, wenn du uns ein Interview gibst. Ich laß mich ganz bestimmt von denen nicht erpressen.”
 

(Weiterlesen: Presserat: Mehr Rüge muss nicht sein.)

BILDblog hält Winterschlaf (10)

Das war’s von unserer Seite fürs Jahr 2015.

Wie in den vergangenen Jahren auch, halten wir jetzt Winterschlaf. Wir sehen uns wieder im Januar 2016!

Falls Sie in der Zwischenzeit Entzugserscheinungen oder stressige Verwandte plagen, empfehlen wir eine Stöberrunde in unserem Archiv. Unsere Beiträge aus diesem Jahr:

»Warum wir gegen die „Bild“-Zeitung kämpfen
»Im Zweifel gegen den Griechen
»Lynchmob, bitte hier entlang!
»Wenn Schlagzeilen Menschenleben kosten
»Gestatten, Cristiano Ronaldo, Fantastilliardär
»„heute-show“ verfälscht Interview
»„Bild“ und die Sadomaso-Sabberei
»Und nun zur Hetzervorhersage
»Irgendwas vielleicht mit Hitler
»Live Action Media Bullshit
»Männer die Macher, Frauen die Objekte – über Sexismus in „Bild“
»LeFloid lässt Putins 9/11-Bombe auf Youtube hochgehen
»Kachelmann vs. Bild
»Die Radikalos-Kampagnen der Brandstifter-Journalisten
»Die Ente mit der pinken Katze
»Sibel Kekilli will nicht mit „Bild“ sprechen
»Eine Bankrotterklärung
»„Die von der ‚Bild‘ sind ja nicht doof — aber eben schlechte Menschen“
»Sterben live (2)
»Auf 799,2 Milliarden mehr oder weniger kommt es bei Griechenland auch nicht mehr an
»Presserat rügt Vergewaltiger-Selfie
»Der Griechen-Teufel mit dem Einzack
»Bild.de bringt falschen Zwanziger in Umlauf
»Absturz des Journalismus
»Kai Diekmann und Julian Reichelt diskutieren über Opferfotos
»Andreas L.
»Einzelhändler sagen Nein zu „Bild“
»Quelle: Pizzabäcker
»Meute- und Jagd-Reflexe – und wie man sich davor schützt
»Die mit den virtuellen Wölfen tanzen (2)
»„Tja, bald ist Tröglitz halt überall“
»Dirk Hoerens Hartzer-Käse
»„Bild“ braucht keine Erlaubnis für Opferfotos
»Halbgares über die Herdprämie
»Eine Frage, „Kronen Zeitung“
»Scheine nach Athen fahren
»Mergste selbst, ne?
»Seemannsgarn über die einsame Seglerin
»Das „Bild“-Tagesmenü: Gerüchte aus eigenem Anbau
»Skandal! Weselsky ist Bartträger! Und Sachse!
»Heißen alle gleich (3)
»In 80 Fehlern um die Welt
»Was „Focus Online“ dann abschrieb, ist schier unglaublich
»Wer im Glashaus sitzt, soll nicht mit Böcken werfen
»Volle Pulle vorbeigesteuert
»„Bild“-Reporter lässt Heidi Klum schreiend aus der Halle rennen
»Dauerfeuer der Halbwahrheiten
»Fluchtfantasien
»Zur „Westfalenblatt“-Kolumne
»Die Griechenland-Blasen von „Bild“
»Fünf Jahre alter Steuersünder-Pranger in der Schweiz entdeckt
»Darf Blatter die Schweiz „nicht mehr verlassen“? – „Völliger Blödsinn“
»Die antirussische Ente vom verbotenen Oktoberfest
»„Bild am Sonntag“ serviert FIFA-Kaiserschmarrn
»Keine Reise nach Jerusalem
»Ich packe meinen Koffer und nehme ein Wechselgerücht mit
»„Bild“ lässt Leser auf Presserat los
»Du hast den Farbbeutel vergessen
»Hitlers Cognac und die falschen Flaschen von der „Bild“-Zeitung
»Presserat rügt „Bild“ für Germanwings-Opferfotos
»Malen nach russischen Zahlen
»„Bild“ schützt Guttenberg vor Lesermeinung
»Sehen alle gleich aus (diesmal sogar wirklich)
»Verwirung bei den Hauptstadtjournalisten
»Rügen-Drama! Helene Fischer und das Killer-Kommando
»Aus dem lustigen Leben eines „Bild“-Sportreporters
»“Bild” zimmert aus alten Stühlen historisches Mobiliar
»Dirk Hoerens verrenkte Rentenrechnung
»Déjà-vu mit Merkels Grexit-Plan
»Mit “Bild” beim Teenie-Sex im Spaßbad
»„FAZ“ verkalkuliert sich beim unkalkulierbaren Griechen-Risiko
»Wie die Medien den Tugçe-Prozess behindert haben
»Auf „Bild“-Informationen ist eben Verlass
»Julian Reichelts Russland-Reisepläne für Edward Snowden
»Sehen alle gleich aus (10)
»Selfies gegen Griechenland: Presserat missbilligt „Bild“
»„Unsinnig und frei erfunden“
»Fälschen und Tricksen für den Grexit
»Oh Gott! „Blick“ fällt auf Satire rein
»Ich mach’s mit heißer Luft
»Wie Glenn Greenwald mal versuchte, mit Julian Reichelt zu diskutieren
»Julian Reichelt reist mit Snowden auf dem Holzweg Richtung Russland
»Putins Panzerpropaganda oder: Brrrrum! Wrrrrom! Wahnsinn!
»„Bild“ am Grab von Andreas L.
»Wenn die Wirklichkeit nicht blutig genug ist
»Die widerliche „IS“-Propaganda bei Bild.de
»Griechen-Hetze im Glashaus der Vampire
»Mit Toten ködern
»Lassen Sie mich durch, ich bin Wirtschaftswissenschaftlerin
»Mit Pickelhaube auf Griechenland-Feldzug
»„Bild“ versteckt Rüge zu Germanwings-Opferfotos
»Bild.de lockt Leser mit frechen Früchtchen an die Spielautomaten
»Was die Polizei will, ist „Bild“ doch egal
»Die einfallsreichen Ku-Klux-Karnevalisten
»„Bild“ druckt freiwillig zu kleine Gegendarstellung
»Medien lassen John Rambo gegen „IS“-Terroristen kämpfen
»Vom „beliebtesten Lehrling der Schweiz“ zum „faulsten Azubi aller Zeiten“
»Stell dir vor, es droht Krieg, und nur chip.de berichtet darüber
»Medien spielen mit Schäubles Rücktritt
»Mörder auf der Titelseite
»„Focus Online“ ruft 27 Millionen Ikea-Kommoden zurück
»Ich trink‘ Ouzo, und welche Steuererhöhung erfindest du so?
»Das „Kollaps“-Drama von Bayreuth: Merkel fällt vom Stuhl
»Trauerspiel
»Symbolfoto LVII
»Die Unfuglotsen von Bild.de lassen es wieder beinahe krachen
»Die „taz“ bestellt ein ACAB-Eis, das der Polizei nicht schmeckt
»Kann man dem überhaupt trauen? Der ist doch Grieche!
»Im Kleinermachen ist „Bild“ ganz groß
»„Bild“ pfeift aufs Gericht – und zeigt das Gesicht
»Im „Burger-Talk“ mit dem „Bild“-Reporter
»Polizei? Da könnte ja jeder bitten!
»Wie man den Werther-Effekt ignoriert
»Multipler Drei-Minuten-Journalismus
»Die verze.ttelte HSV-Ente
»„Bild“ ist stolz auf Presserats-Rügen
»Exklusiv: „Bild“ versteht Regierungspapier falsch
»Wie „Bild“ den Hass gegen Flüchtlinge schürt
»Der Hulk in Berlin? Unglaublich!
»Die 19 Jahre alte Hetzvorlage
»Wie „Bild“ den Hass gegen Flüchtlinge schürt (2)
»Krümel und der böse Wolf
»Krebserkrankung als Clickbait
»„Bild“ überrumpelt verletzten Fußballer am Krankenhausbett
»„Alles für die Story“: 50 Shades of True
»Generation Pornojournalismus
»Amazon und der Griff ins Klo
»St. Pauli löscht RB-Leipzig-Logo – vor drei Monaten
»Nepper, Schlepper, Bauer-Medien
»Wenn „Bild“ Unschuldige zu Mördern macht
»Brandstifter im Löscheinsatz
»Mordvideo als Clickbait
»„Auf der Straße ziehen Eltern ihre Kinder zur Seite“
»Wenn die Polizisten zweimal räumen
»In allen vier Ecken soll Unsinn drin stecken
»Ist es in Ordnung, das tote Flüchtlingskind zu zeigen?
»Franz Josef Wagner und die Nazi-Scheiße in der „Bild“-Zeitung
»Ein Stürmer in Gerüchteabwehr
»Das wird man ja wohl noch zeigen dürfen!
»Wenn „Bild“ sich einer Sache annimmt, bleibt nichts von ihr übrig
»Schnellschuss in der Schmuddelecke
»In nur vier Stunden vom Obdachlosen zum Perser
»Wer nicht für „Bild“ werben will, muss gegen Flüchtlinge sein
»Wer nicht für „Bild“ werben will, muss gegen Flüchtlinge sein (2)
»Das sind KEINE schlechten Journalisten!
»Wer nicht für „Bild“ werben will, muss gegen Flüchtlinge sein (3)
»„Warum schreibt ihr dann immer solche Scheiße?“
»„Focus Online“ macht Edward Snowden zum Alien-Spinner
»Ein Schubser wie ein Schlag ins Gesicht
»Wer gegen Massenunterkünfte ist, muss gegen Flüchtlinge sein
»Klatschblätter müssen Corinna Schumacher 60.000 Euro zahlen
»„Bild“ in die Tonne
»„Bild“ in die Tonne (2)
»Bild.de hat den letzten
»„Bild“ in die Tonne (3)
»Medien sprechen Reisewarnung für Ostdeutschland aus
»Wo laufen sie denn?
»Himmelhoch jauchzend, zu Tode vergnügt
»MH17 und die ukrainische Raketen-Ente aus Stuttgart
»Sind Medienberichte über Selbstmord gefährlich?
»Bild.de streckt historischen Stoff
»Unbekanntes Flugobjekt löst Eilmeldungen aus
»Galgen und Pranger
»Geier Sturzflug
»Wer Hass sät
»Als mit Akif Pirinçci noch gut Currywurst essen war
»Alfred Draxlers Intensiv-Kumpanei
»Füreinander da zu sein
»Skandal! „Pegida“-Chef hat sich nicht bei Schwulenplattform angemeldet
»Der DFB-Außenverteidiger
»Ein Wendt für alle Fälle
»Von Notdurft-Afghanen und Hetz-Österreichern
»Schlank auf der Schleichwerbepiste
»Alfred gegen den Rest der Welt (außer Franz)
»Dirk Hoerens halbe Hartz-Wahrheit über Flüchtlinge
»Lobschummelei bei Bild.de
»Ganz Deutschland findet: „Bild“ tut nichts für das Gemeinwohl
»Der „Bild“-Mann und wir Brandstifter
»Wie falsche Bilder von Flüchtlingen entstehen
»Rosa und schwarz: Die einzigartige Bicolor-Brille der CSU im Netz
»Reschersche – nein danke!
»Der Hofnarr des Kaisers
»Sehen alle gleich aus (11)
»„Jede Woche eine neue Zahl“
»So verclickbaitet die „Huffington Post“ die Anschläge von Paris
»Die Anschläge von Paris in den Medien – eine Linksammlung
»Fallen, Fake, Alarm: Die Paris-Berichterstattung von Bild.de
»Er steht im Tor, im Tor, im Tor – und blick.ch kommt nicht dahinter
»Kein Sprengstoff-Rettungswagen und andere Dochnichtnews aus Hannover
»Die exklusive München-Terror-Falschmeldung von „Focus Online“
»Über tote Flüchtlinge lachen mit N24
»Paris-Attentäter doch nicht „als Flüchtling in Bayern registriert“
»„Bild am Sonntag“ schwingt die „Deppen“-Keule
»Nachts sind alle Bodyguards grau
»„Bild“ und die gefühlte Wahrheit über Mats Hummels
»Mehr Fiction als Science
»Gegen Recht und Ordner
»Rügenritt in Sternchenjeans
»Bild.de-Chef lässt BILDblog Seite an Seite mit „Pegida“ marschieren
»„Bild“ schummelt beim Schwanzvergleich
»Kai Diekmanns Revanchefoul an Andreas Rettig
»Die Frau beim Namen nennen
»Wie „Focus Online“ das Misstrauen gegenüber Medien schürt
»Hetzen ist nur bei „Bild“ erlaubt
»800 Euro für jeden: Medien führen Grundeinkommen in Finnland ein
»Erschreckend: Nur jeder 50. Journalist erledigt seinen Job
»Der VfL Bochum will nicht mit dem „Bild“-Reporter sprechen
»Wechselnde Wechselgerüchte
»Alle Jahre wieder
»Von Quälgeistern und Diktatoren: Der Trainer und der „Bild“-Reporter
»Falscher „The Voice“-Sieger gewählt
»Paparazzi zum Abschied
»Sehen alle gleich aus (auch nackt)
»Abgelaufener Etikettenschwindel
»So reißerisch sind die Überschriften der „Bild“-Zeitung

Die “6 vor 9”-Ausgaben finden Sie hier, die “Perlen des Lokaljournalismus” hier.

Wir wünschen allen Lesern ein frohes Weihnachtsfest und ein gutes neues Jahr — und danken allen, die uns in diesem Jahr mit Hinweisen versorgt und unterstützt haben, ganz besonders:

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Erpressung, Sport Bild, Quellenangaben

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Erpressung im Boulevard-Journalismus”
(ndr.de, Video, 9:05 Minuten)
“Zapp” berichtet vom Prozess gegen einen wegen Nötigung zu einer Geldstrafe verurteilten Ex-“Bild”-Journalisten. “Pressefreiheit darf nicht zur Erpressungsfreiheit werden”, sagte Kläger Ottfried Fischer nach der Verhandlung. Vor der Anklage, 2009, bewertete er in der Talkshow “Beckmann” seine Beziehung zu “Bild” so: “Wir haben ein gutes Handling miteinander.”

2. “Kampf der Leserintelligenz”
(el-futbol.de, Sidan)
Sidan liest “Sport Bild”: “Die Zeitung schnappt irgendwelche Tatsachen auf und dreht sie sich so hin, dass sich das, was passiert ist, so spektakulär oder skandalös wie möglich anhört. Den dabei entstehenden Kollateralschaden, dass dem Leser Artikel aufgetischt werden, die nicht mehr so ganz der Wahrheit entsprechen, muss man dabei halt in Kauf nehmen.”

3. “Die RTL-Siedlung”
(fernsehkritik.tv, Fernsehkritiker)
“Am 21. Oktober liefen nachmittags, wie sonst auch, die Dokusoaps ‘Verdachtsfälle’ und ‘Familien im Brennpunkt’ hintereinander – und auch geographisch betrachtet spielten sie sich nah beieinander ab.”

4. Interview mit Hans Ulrich Gumbrecht
(welt.de, Mara Delius)
Hans Ulrich Gumbrecht vermisst die Lernbereitschaft in deutschen Talkshows: “Das sind Sendungen, die dreißig Stunden laufen könnten, ohne dass sich irgendeine Position verschiebt oder verändert.”

5. “Geschenkpapier III: Altpapier Des Jahres”
(evangelisch.de, Sascha Lobo)
Zum zehnten Geburtstag der Rubrik “Altpapier” gratuliert nach Rüdiger Dingemann und Hans-Jürgen Jakobs auch Sascha Lobo mit einem “Geschenkpapier”. Er fragt sich, was die Quellenangabe “Deutscher Twittereintrag” zu bedeuten hat. “Das entspricht der Medienpraxis, bei irgendwelchen im Fernsehen gezeigten Amateuraufnahmen ‘Quelle: Youtube’ einzublenden oder gleich zu schreiben: ‘Quelle: Internet’. ‘Qualität’ kommt vielleicht nicht von ‘Quelle’, sollte es aber. Oder man ist wenigstens konsequent und schreibt bei den Zeitungszitaten ‘Quelle: Papier’.”

6. “Merkels Stalker ein Türke”
(blog.pantoffelpunk.de)

Fakenews, Matussek, Unter Linken

6 vor 9

Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].

1. “Westerwelle ist zurückgetreten”
(tagesspiegel.de, Elisa Georgi und Florian Wessel)
Tagesspiegel.de erinnert sich an den Fall “Bluewater” (BILDblog berichtete), der am 10. September 2009 den Puls in der Redaktion ansteigen liess. Elisa Georgi und Florian Wessel bezweifeln, “dass durch diese Art der falschen Berichterstattung die Welt wirklich verbessert werden kann”. “Statt über die ‘Blödheit’ einiger Journalisten zu lachen und von nun an kritisch an das zu gehen, was man täglich in der Zeitung liest, führen ‘Fakenews’ eher zu einer Verunsicherung der Leser, welche so schon in der Nachrichtenflut ertrinken.”

2. Interview mit Matthias Matussek
(meedia.de, Christopher Lesko)
Teil 1 eines langen Gesprächs mit Matthias Matussek: “Schauen Sie doch auf Nixon, Tony Blair, Clinton: Lügen verschaffen vielleicht einen kurzen, strategischen Vorteil. Letztlich zahlen sie sich nicht aus und werden von der Wahrheit eingeholt. Dauerhafter sind da schon Wahrheits-Sager wie Ghandi oder Martin Luther King.”

3. “Darf ich vorstellen: Der Embedded Advertiser”
(juliane-wiedemeier.de)
“I♥KR” steht auf dem T-Shirt einer der Kandidatinnen in der Sat.1-Sendung “Deutschlands Meisterkoch”. Juliane Wiedemeier fragt sich, ob KR ihr Freund ist oder ob es sich um eine “Liebesbekundung für das chemische Element Krypton im Speziellen oder Kommerzienräte im Allgemeinen” handelt.

4. “‘Heute’ sabbert sich ein Nacktbild von Sibel Kekilli”
(kobuk.at, Helge Fahrnberger)
Die Gratiszeitung “Heute” illustriert ein Zitat des Gerichts, dass es Sibel Kekilli nicht mehr zu dulden hat, dass das Fernsehen “nach so vielen Jahren” Szenen aus einem Porno, in dem sie mal mitgespielt hat, ausstrahlt, “ausgerechnet mit einer Nacktszene aus besagtem Porno”.

5. “Unter Linken – Die Links”
(scienceblogs.de/primaklima, Georg Hoffmann, Videos)
Georg Hoffmann fand den Film “Unter Linken” von Jan Fleischhauer “exzellent und sehr lustig und manchmal auch sehr wahr”. Michael Angele auf freitag.de dagegen: “Das Problem ist, dass Fleischhauer in seinem Film nur am Rande als Satiriker auftritt. Er ist auch nicht erkennbar ein Aufklärer.”

6. “This is a news website article about a scientific paper”
(guardian.co.uk, Martin Robbins, englisch)
Eine Anleitung, wie man einen Online-Newsartikel schreibt über eine wissenschaftliche Erkenntnis.

Schnaps: Das war sein* letztes Wort

“Welt Online” tut sich schwer damit, eine Rüge des Presserates zu akzeptieren. Vor vier Monaten beanstandete das Gremium einen aus der “Welt am Sonntag” übernommenen Artikel, der in den höchsten Tönen von Aperol-Sprizz schwärmte — einem Getränk, das offenbar “selig” macht.

Für alle, denen die Werbebotschaft im Text noch zu subtil war, hatte “Welt Online” den Artikel mit einem prägnanten Foto des Herstellers illustriert:

Nun könnte man das für ein fast schulbuchmäßiges Beispiel für eine fehlende Trennung von redaktionellen und werblichen Veröffentlichungen halten, wie sie der Pressekodex unter Ziffer 7 untersagt. Nicht so “Welt Online”: Dort legte man Beschwerde gegen den Beschluss des Presserates ein und wies u.a. darauf hin, dass man das Werbefoto im Artikel doch ausgetauscht habe, nachdem der Presserat sich gemeldet hatte.

Also beschäftigte sich der Presserat noch einmal mit der Sache, aber auch der zweite Ausschuss, der sich mit dem Thema befasste, kam zum selben Ergebnis wie der erste. Es bleibt bei der Rüge.

Das ist jetzt auch schon wieder vier Wochen her. Veröffentlicht hat “Welt Online” die Beanstandung noch nicht.

Wie es übrigens aussieht, wenn ein Qualitätsmedium wie die “Welt am Sonntag” seiner Pflicht nachkommt, die Leser über eine solche Rüge zu informieren, konnte man am 3. Januar dieses Jahres sehen:

Dass es sich bei “Ziffer 7” um das Trennungsgebot zwischen Werbung und Redaktion handelt, die Zeitung also für (besonders krasse) Schleichwerbung gerügt wurde, dieses Wissen setzt die “WamS” bei ihren Lesern einfach mal voraus. Man muss so Sachen ja auch nicht über-erklären. Dieses Prinzip hat die andere große Qualitätszeitung im Haus ja erfolgreich vorgemacht.

Korrektur, 15.50 Uhr. Wir hatten übersehen, dass in dem gerügten Aperol-Artikel von “Welt Online” doch schon ein Kasten steht, der auf die Rüge hinweist — mit derselben kryptischen Formulierung (siehe rechts).

Korrektur / Nachtrag, 12. April. Soweit wir oben den Eindruck erweckt haben, dass “Welt Online” bereits seit vier Wochen von der Bestätigung der Rüge durch den Presserat wusste und die Veröffentlichung schuldhaft
verzögert hat, stellen wir fest: Das war falsch. “Welt Online” hat nunmehr mitgeteilt, erst am 1. April 2010 von der Rüge erfahren zu haben und diese noch am gleichen Tag veröffentlicht zu haben.
Lukas Heinser, Stefan Niggemeier

*) des Presserates

Allgemein  

“Bild” hat sich vorab sorgfältig verdacht

Seit einiger Zeit versteckt die “Bild”-Zeitung die Rügen, die der Presserat gegen sie ausspricht, nicht mehr möglichst unauffällig im Blatt, sondern widerspricht lieber lautstark – beweist darin aber deutlich weniger Geschick.

Aktuell sieht sich die “Bild”-Zeitung ja zu Unrecht für ihre drastische Berichterstattung über einen Flugzeugabsturz in Nepal gerügt. Deshalb gab die Axel Springer AG gestern eine Pressemitteilung heraus. “Bild”-Chef Kai Diekmann bezeichnet die Rüge darin als “rätselhaft”, berief sich auf frühere Entscheidungen des Presserats, schien aber gar nicht begriffen zu haben, warum “Bild” eigentlich genau gerügt wurde (wir berichteten).

Der Presserat sah sich daraufhin genötigt, heute seinerseits eine Pressemitteilung herauszugeben, in der er Diekmanns Kritik “entschieden zurück” weist:

Die Rüge für die Abbildung von verkohlten Leichen auf der Titelseite der Zeitung – insbesondere in Verbindung mit Porträtfotos von Absturzopfern im Innenteil – liegt auf einer Linie mit der bisherigen Spruchpraxis des Presserats. Dies zeigen die Entscheidungen des Selbstkontrollgremiums zu Beschwerden über die Veröffentlichung von Fotos vom Concorde-Absturz und der Tsunami-Katastrophe, in denen ebenfalls gerügt bzw. missbilligt wurde.

Damit geht der Presserat explizit auf eine Passage aus der gestrigen Springer-Pressemitteilung ein, in der Diekmann sich so zitieren ließ:

“Nach allen vom Presserat zu vergleichbaren Fällen kommunizierten Kriterien – siehe ‘Stern’ und ‘Spiegel’ zum Concorde-Absturz und Tsunami –, die BILD vorab sorgfältig bedacht hat, hätte diese Veröffentlichung ethisch für unbedenklich gehalten werden müssen.”

Wie sorgfältig “Bild” insbesondere die Begründung des Presserats etwa zur Rüge für die Concorde-Berichterstattung des “Stern” bedacht hat, wird deutlich, wenn man sich anschaut, welche Kriterien der Presserat im Jahr 2000 in seiner Entscheidung kommuniziert hat:

Unter der Überschrift “Die Tragödie – Das Leben geht weiter” zeigt [der “Stern”] die Stelle in Paris, an der am 25. Juli 2000 eine Concorde-Maschine der Air France abgestürzt ist. Das Farbfoto veranschaulicht das Grauen auf dem Trümmerfeld und die Bergungsarbeiten nach der Katastrophe. So sind auf dem doppelseitigen Bild verkohlte Leichen zu sehen. Am rechten Rand der Seite sind die Fotos zweier Ehepaare und eines Mannes eingeblockt, die sich an Bord der Unglücksmaschine befanden. (…)

Der Presserat (…) erteilt der Zeitschrift eine öffentliche Rüge. (…)

Die eingeblockten Fotos der Absturzopfer stellen einen optischen und assoziativen Zusammenhang zwischen den Abgelichteten und den anonymen Leichen her. Das verletzt zumindest die Würde der trauernden Angehörigen.

Zur Erinnerung hier nochmal die Begründung der aktuellen Rüge gegen die “Bild”-Zeitung:

Durch den assoziativen Zusammenhang zwischen den Abgelichteten im Innenteil und den anonymen Leichen auf der Vorderseite wurden die Gefühle der trauernden Angehörigen verletzt.

Was auch immer Kai Diekmann daran nicht verstanden hat – es scheint ein grundsätzliches Problem zu sein.

Ein misslungener Selbstversuch


Christian Schertz, 41, ist Medienanwalt in Berlin. In den vergangenen Jahren setzte er in “Bild” und “BamS” u.a. Gegendarstellungen für Sabine Christiansen, Oliver Pocher, Nadja Auermann, Natalie Wörner, Katja Flint, Hannelore Hoger, Nora Tschirner, Karsten Speck, Sibel Kekilli, Cosma Shiva Hagen, Dieter Wedel, Günther Jauch und Alexandra Neldel durch. Schertz lehrt u.a. Medienrecht an der Potsdamer HFF und der FU Berlin — und stellt heute in Berlin gemeinsam mit Thomas Schuler das Buch “Rufmord und Medienopfer” vor.

Von Christian Schertz

Kein Zweifel: Auf BILDblog ist es angezeigt, sich kritisch mit “Bild” auseinanderzusetzen. Nur: Kritik kommt aus dem Altgriechischen und bedeutet sinngemäß: “Die Kunst der Beurteilung”. Blattkritik — zu der ich von “Bild” noch nie eingeladen wurde — heißt also auch, Positives zu erwähnen. Daher mein Selbstversuch, die heutige “Bild”-Ausgabe nach Punkten zu durchforsten, die mir positiv auffallen, gewissermaßen als dialektischer Gegenentwurf zu BILDblog.

And here are the results:

Auf der Titelseite ist Nicolas Sarkozy “Verlierer” des Tages. “Bild” prangert zu Recht an, wie der französische Staatspräsident dem libyschen Staatschef Gaddafi (“Folter, Zensur und Menschen, die einfach verschwinden!”) fünf Tage einen roten Teppich ausrollt, um ihm ein Atomkraftwerk zu verkaufen.

Auf Seite 2 deckt Hugo Müller-Vogg in seinem Kommentar die Bigotterie christdemokratischer Politiker auf, die zumindest über Jahre ausschließlich das Lebensmodell “verheiratet mit Kindern” als Ideal gefeiert und vor allem dem Volk verkauft haben, dieses Modell aber immer seltener selbst leben nach dem Motto: “Wasser predigen und Wein trinken.” Müller-Vogg gelingt das Ganze auch noch, ohne bei den beschriebenen Fällen (Wulff, Oettinger, Pofalla) die Intimsphäre zu verletzen, da er lediglich öffentlich bekannte Fakten mitteilt und hieraus seine Schlüsse zieht. Hinzutritt, dass Frau Oettinger in einem Artikel neben dem Kommentar immerhin Fragen der “Bild” zu der Trennung, wenngleich abwiegelnd, beantwortet und damit selbst den heutigen Titel “Nach Ehe-Aus: Das sagt Frau Oettinger” ohne Not befördert hat. Wahrscheinlich war es wieder ein Überrumpelungsanruf, bei dem als presserechtliche Grundregel eigentlich gilt: Wenn man weitere Berichterstattung nicht befördern will, sagt man nichts, njet, kein Kommentar. Anders offenbar im Fall Oettinger.

Weiterhin fällt auf, dass die heutige “Bild” im Wesentlichen auch sonst ohne massive Eingriffe in die Privatsphäre auskommt. Lediglich ein “Abschuss” von Britney Spears, der sie beim Stehlen eines Feuerzeuges im Wert von 99 Cent an einer Tankstelle zeigt, lässt sich finden. Indes dürfte auch dieses Foto rechtlich nach der medialen Inszenierung von Frau Spears sogar zulässig sein.

Noch zu diesem Thema: Tatsächlich, ich kann es gar nicht glauben, ich finde kein Leser-Reporter-Foto! Jedenfalls in der Printausgabe. Mehrfach blättere ich die Zeitung durch. Ich finde keins.* Da wurde über Monate “das Phänomen Leser-Reporter” in den Feuilletons der überregionalen Tagespresse und den Medienmagazinen in Funk und Fernsehen diskutiert und angeprangert. Auch ich selbst war hieran beteiligt (“Massenweiser Aufruf zum Rechtsbruch”). Und dann stellt man fest, dass die “Bild”-Zeitung in ihrer Printausgabe jedenfalls eine tägliche Rubrik “Leser-Reporter” offensichtlich aufgegeben hat. Völlig unbemerkt. Nach dem Abklingen der Diskussion.

Vielleicht muss “Bild” ja auch die Privatsphäre von Menschen nicht mehr verletzen, da seit geraumer Zeit Prominente jeglicher Couleur zumeist unaufgefordert, jedenfalls ohne Not, sich zu dem aktuellen Zustand ihres Liebes- und Privatleben äußern. Während in der Vergangenheit viele Celebrities gut daran getan haben, ihre Privatsphäre zu schützen, häuft sich die Anzahl derjenigen, die mit O-Tönen wie: “Ja, es stimmt. Wir sind ein Paar.”; “Ja, es stimmt. Wir haben uns getrennt.” oder gleich in der Kombi “Ja, es stimmt. Ich habe mich getrennt und bin jetzt zusammen mit…” in die Öffentlichkeit gehen. BUNTE-Republik Deutschland.

Dennoch ist der Selbstversuch misslungen: Was die “Bild”-Zeitung heute auf Seite 2 mit dem offensichtlich traumatisierten Folter-Opfer Al-Masri macht (“Brandstifter und Schläger vor Gericht”) ist unfassbar, unentschuldbar, ein Nachtreten in Richtung Presserat und Betroffenen. Das Leben ist nicht fair.

*) Nachtrag zum misslungenen Selbstversuch, 16.47 Uhr: Jetzt habe ich sie doch gefunden, Leser-Reporter-Fotos auf Seite 12, insgesamt 5 Fotos von Frauen mit Rückentatoos. Dabei handelt es sich aber im Wortsinne nicht um Leser-Reporter-Fotos, sondern um Leser-Fotos — offensichtlich mit Einwilligung der Abgebildeten. In den Anfängen der Leser-Reporter-Fotos waren es noch vielfach Abschüsse von Prominenten ohne deren Zustimmung. Das erklärt auch, warum die Rubrik Leser-Reporter nicht mehr offensichtlich ins Auge fiel.

 
BILDblogger für einen Tag ist morgen Klaus Vater.

Alice Schwarzer nicht zwangsprostituiert

Bloggen für BILDSchon in der Vergangenheit hatten wir gelegentlich, nicht oft, den Eindruck, dass “Bild” zu Unrecht (oder zumindest mehr als nötig) in die Kritik geraten sei. So naheliegend es in den meisten Fällen auch sein mag, “Bild” die Schuld zu geben: Manchmal glauben wir, “Bild” doch irgendwie in Schutz nehmen zu müssen. Und dann tun wir das auch.

Aber beginnen wir einfach wieder wie so oft:

Seit ein paar Tagen wirbt “Bild” bundesweit nicht nur mit einem legendären Kniefall und einem falsch geschriebenen Namen für sich, "Jede Wahrheit braucht eine Mutige, die sie ausspricht."sondern auch (wie schon einmal) mit…
Alice Schwarzer.

Ebenfalls seit ein paar Tagen erreichen uns Leser- und Medienanfragen, die auf diesen Umstand hinweisen — und uns mit Blick auf Alice Schwarzer fragen:

Ob die sich wohl wehrt?

Im Gästebuch von Alice Schwarzers Homepage finden sich ähnliche Fragen:

Ist das von Ihnen autorisiert?

Wie konnte das passieren?

Wie viel hat die ‘Bild’ geboten, dass Sie sich zu dieser Werbung prostituieren ließen? Oder wurden sie gar nicht gefragt?

Haben sie wirklich zugestimmt für solch eine Werbung/Zeitung ihr Gesicht zu geben?

Ist dieses Photo mit Ihrem Einverständnis genutzt worden oder sind Sie nicht gefragt worden und schlicht als “Person öffentlichen Interesses” verwandt worden?

Ich kann mir die Sache nur so erklären, dass diese Plakate gegen Ihren Willen aufgehängt wurden. Denn Sie würden doch niemals im Leben Werbung, für so ein Drecksblatt wir BILD machen.

Und die Verunsicherung ist nachvollziehbar. Es ist noch nicht sooo lange her, da hatte Schwarzers Zeitschrift “Emma” gegen eine frühere “sexistische” Werbekampagne von “Bild” gewettert und es als “einen der größten Erfolge in der Protest-Geschichte” gefeiert, dass die Kampagne, die “auf eine Verhurung aller Frauen” ziele, “in mehreren Städten gestoppt” worden war. “Emma” zitierte damals u.a. “Bild”-Chef Kai Diekmann (“Eine Massenzeitung kann man nur mit dem Trend, aber nicht gegen den Trend machen”) und stellte fest: “Doch hat er Neigung, seinen sehr persönlichen Trend zur Pornografie mit einem Massentrend zu verwechseln.”

Aber: Anders als beispielsweise bei der Frau, deren (Nackt-)Foto “Bild” gegen ihren Willen benutzte, findet sich auf aliceschwarzer.de folgende “Stellungnahme” Schwarzers zur “Bild”-Kampagne:
"Verständlich, dass viele glauben, dies sei ohne meine Zustimmung geschehen, denn mein kritisches Verhältnis zu BILD (und deren Wahrheitsgehalt) ist kein Geheimnis. Doch ich habe zugestimmt. Ganz einfach, weil ich finde, dass es nicht schaden kann, wenn in so einer Runde -- von Gandhi bis Willy Brandt -- auch mal eine Frau auftaucht. Und eine sehr lebendige noch dazu."
Ganz einfach! Und Sibel Kekilli hätt’s wahrscheinlich nicht gemacht.

Mit Dank an begleitschreiben fürs Foto.

In eigener Sache: Wie “Bild” den Presserat sieht

“Jeder ist berechtigt, sich beim Deutschen Presserat allgemein über Veröffentlichungen oder Vorgänge in der deutschen Presse zu beschweren.” (Deutscher Presserat: Beschwerdeordnung, §1.)

Die “Bild”-Zeitung ist der Ansicht, BILDblog hätte kein Recht, vom Presserat überprüfen zu lassen, ob ihre Berichterstattung ethisch vertretbar ist. Das geht aus den Stellungnahmen der “Bild”-Chefredaktion hervor, die sie gegenüber dem Presserat zu zwei Beschwerden abgegeben hat. Er fasst die Position der “Bild”-Chefredaktion in seiner Entscheidung so zusammen:

B-Blog GbR [also BILDblog] sei ein auf BILD spezialisierter Internet-Anbieter, dessen Aktivitäten inzwischen beachtliche Ausmaße annähmen. Der Deutsche Presserat entwickle sich “auf diese Weise zum Kontent-Lieferanten für das Internet-Angebot Bildblog.de.” [BILD] regt eine grundsätzliche Überlegung des Presserats an, “ob er sich auf Dauer als Dienstleister für die — inzwischen kommerziellen — Aktivitäten dieses Beschwerdeführers benutzen lassen wolle”.

Noch deutlicher wird die “Bild”-Chefredaktion in ihrer Stellungnahme zum Fall Kekilli (wir sind der Meinung, dass die Zeitung ihrer Pflicht zum Abdruck öffentlicher Rügen nicht nachgekommen ist). Die “Bild”-Chefredaktion hält unsere Beschwerde laut Presserat nicht nur für unbegründet, sondern sogar für “unzulässig”:

Der Verlag [die Axel-Springer-AG] habe sich ausschließlich dem Presserat gegenüber zum Rügenabdruck verpflichtet, nicht sonstigen “Bürgern, die sich nachträglich als Trittbrettfahrer an ein bereits erledigtes Verfahren anhängen möchten”. […] Die vorliegende Beschwerde diene dem einzigen Zweck, Stoff zu liefern, mit dem das inzwischen kommerzielle Internetangebot der Beschwerdeführer inhaltlich gefüllt und attraktiv gemacht werden soll. Die BILD-Blogger inszenierten mit dieser Beschwerde ihren künftigen Webinhalt. Dies sei ein Verhalten, welches nicht mit dem Pressekodex übereinstimme.

Dieser Auffassung der “Bild”-Chefredaktion wollte sich der Presserat nicht anschließen.

Und wir fragen uns:

  • Glaubt die “Bild”-Zeitung, dass die kontinuierliche Überprüfung ihrer Arbeit durch den Presserat und die Berichterstattung darüber einem Missbrauch des Presserates gleichkommt und gegen den Pressekodex verstößt?
  • Glaubt die “Bild”-Zeitung, dass sie “ausschließlich” dem Presserat Rechenschaft schuldig ist, ob ihre Berichterstattung ethischen Ansprüchen genügt, und nicht auch ihren Lesern und vor allem ihren Opfern?
  • Glaubt die “Bild”-Zeitung, dass es legitim ist, von der Verletzung von Persönlichkeitsrechten wirtschaftlich zu profitieren, nicht aber von der Aufklärung über diese Persönlichkeitsrechtsverletzungen?

Die Entscheidungen des Presserates im Original: BK1-76/06, BK1-71/06.

Presserat: Mehr Rüge muss nicht sein

“Bild” hat sich verpflichtet, den Pressekodex einzuhalten. Zu dessen Grundsätzen gehört, dass eine Zeitung, die vom Presserat öffentlich gerügt wurde, diese Rüge selbst abdrucken muss (Ziffer 13). Eine Richtlinie konkretisiert diese Pflicht:

Der Leser muss erfahren, welcher Sachverhalt der gerügten Veröffentlichung zugrunde lag und welcher publizistische Grundsatz dadurch verletzt wurde.

Soweit die Theorie.

Im Dezember 2004 rügte der Presserat die “Bild”-Zeitung dafür, dass sie mit ihrer Berichterstattung die Schauspielerin Sibel Kekilli “entwürdigt” habe. “Bild” veröffentlichte diese Rüge nach langen Wirren mit fünfzehnmonatiger Verspätung, und zwar so:

Presserat rügt BILD. Wegen der Berichterstattung im Februar 2004 über die Schauspielerin Sibel Kekilli hat der Deutsche Presserat eine Rüge gegen BILD nach Ziffer 1 und 12 Pressekodex ausgesprochen.

Tja. Und das soll reichen? So sieht die schärfstmögliche Sanktion aus, die das Kontrollorgan der deutschen Presse aussprechen kann?

Auf die Fragen gibt es nun eine Antwort vom Presserat: Ja, das reicht. Mehr Rüge im eigenen Blatt muss nicht sein.

Wir hatten uns beim Presserat über die “Bild”-Zeitung beschwert (Beschwerdesache BK1-71/06):

Es ist sicherlich weder im Sinne des Presserates, noch im Sinne der Selbstverpflichtung der Verlage, dass sich gerügte Presseorgane ihrer Pflicht zum Abdruck öffentlicher Rügen auf diese Weise entledigen können, die dem Leser keinerlei Möglichkeit gibt, Anlass und Inhalt der Rüge nachzuvollziehen.

Der Beschwerdeausschuss 1 des Deutschen Presserates erklärte unsere Beschwerde nun für “unbegründet”:

Die sehr knapp gehaltene Rügenveröffentlichung hält die inhaltichen Vorgaben des Pressekodex ein. Es wird mitgeteilt, dass der Presserat BILD wegen der Berichterstattung im Februar 2004 zur Schauspielerin Sibel Kekilli gerügt hat. Der Leser erfährt außerdem, nach welchen Ziffern des Pressekodex diese Maßnahme ausgesprochen wurde. Dass Leser nicht ausführlicher, etwa über den Kontext der Presseratsbewertung oder über den Inhalt der Kodexziffern 1 und 12 informiert werden, verletzt Ziffer 16 des Pressekodex nicht. Die Entscheidung über eine darüber hinausgehende Information von Leserinnen und Lesern liegt im redaktionellen Ermessen der Zeitung. Sie trägt auch das Risiko möglicher Nachfragen oder Irritationen von Lesern.

Das ist für “Bild” (und andere Zeitungen) gut zu wissen. Wenn Sie jemanden entwürdigen, müssen sie schlimmstenfalls als Sanktion vom Presserat zwei Jahre später eine solche Notiz veröffentlichen:

Presserat rügt BILD. Wegen der Berichterstattung im Februar 2004 über die Schauspielerin Sibel Kekilli hat der Deutsche Presserat eine Rüge gegen BILD nach Ziffer 1 und 12 Pressekodex ausgesprochen.

Und natürlich “das Risiko möglicher Nachfragen” tragen.

  

Presseratsrügen für “Bild” 2004

“Bild” diskriminiert Asylbewerber
Verstoß gegen Ziffer 12 (B1-193/03)

“Bild” berichtet unter der Überschrift “Hier wohnt Bremens schlimmste Asyl-Familie” bzw. “Die Asylabzocker” über eine 16-köpfige Asylbewerberfamilie und wirft ihr Asyl- und Sozialhilfebetrug vor. Eine Million Euro Sozialhilfe hätte sie bereits kassiert. Nun terrorisiere sie ihre Umgebung. Die Mutter habe sich wegen eines Traumas krank schreiben lassen, um eine Abschiebung zu verhindern. Dazu druckt das Blatt ein Foto des Wohnhauses der Familie sowie deren komplette Anschrift.

Der Presserat erkennt in dem Bericht eine Diskriminierung der betroffenen Familie und bemängelt, dass die Vorwürfe “ohne Tatsachenbezug” erhoben worden seien. (Öffentliche Rüge)

* * *

“Bild” beleidigt Richter
Verstoß gegen die Ziffer 1 und 9 (BK1-6/04)

Der Bundesgerichtshof (BGH) hebt ein Urteil gegen einen vorbestraften Mann auf, da das verhängte Strafmaß der Tat nicht angemessen gewesen sei. “Bild” berichtet mehrere Male über den Fall, nennt ihn einen “Justizskandal”, das Gericht einen “Saustall” und fragt “Wer schützt uns künftig vor solchen milden Richtern?” Den Richtern wird vorgeworfen, sie stellten die Rechte des Täters über den Schutz der Opfer. In weiteren Berichten titelt “Bild” u.a. “Schämen Sie sich, Herr Richter!” Kurze Zeit später berichtet “Bild” über einen weiteren “Skandal-Beschluss” des BGH, dessen Präsident sich daraufhin beim Presserat beschwert. “Bild” habe Sachverhalte, die zu den Entscheidungen führten, erheblich entstellt und verfälscht. Die Zeitung hingegen lässt u.a. mitteilen, es sei die ureigenste Aufgabe der Presse, auf tatsächliche oder vermeintliche Fehlentwicklungen aufmerksam zu machen.

Nach Ansicht des Presserates war die Berichterstattung von “Bild” unzulässig. Die Zeitung habe nicht einen potentiellen Gesetzesmangel, sondern einen einzelnen Richter persönlich angegriffen. Die Bezeichnung “Saustall Justiz” sei zudem weit überzogen. (Öffentliche Rüge)

* * *

“Bild” zeigt sterbenden Fußballer
Verstoß gegen Ziffer 11 und 1 (BK1-8-14/04)

Unter den Überschriften “Hier stirbt Herthas Hoffnung” bzw. “Hier stirbt ein Fußballstar” druckt “Bild” ein Foto des sterbenden Fußballspielers Miklos Feher. Dieser war während eines Spiels auf dem Platz zusammengebrochen und gestorben. Die Aufnahme in “Bild” zeigt das Gesicht des Toten: Seine Augen starren ins Leere. Beim Presserat gehen mehrere Beschwerden ein.

“Bild” argumentiert, der Fußballer habe sich zum Zeitpunkt seines Zusammenbruchs nicht in den Grenzen seiner geschützten Intimsphäre bewegt, deshalb sei ein Abdruck rechtens. Der Rat entscheidet jedoch, dass es “mit der Aufgabe der Presse (…) nicht vereinbar” ist, einen sterbenden Menschen zu zeigen. Die Veröffentlichung sei “unangemessen sensationell” und verletze die Menschenwürde. (Öffentliche Rüge)

* * *

“Bild” macht familieninternen Streit zum Thema
Verstoß gegen die Ziffern 2 und 8 (BK2-18/04)

Unter den Überschriften “Mein Sohn hat mich verstoßen, weil ich Putzfrau bin” und “Mutter, ich hab’s satt” berichtet “Bild” über einen jungen Mann, der den Kontakt zu seiner Mutter abgebrochen hat. Die Zeitung zeigt ein altes Bild des Mannes und beschreibt ihn so, dass er in der Öffentlichkeit erkennbar ist.

Der Betroffene beschwert sich beim Presserat: Er versuche, eine Einstweilige Verfügung gegen seine Mutter zu erwirken, die sich ständig in sein Leben einzumischen versuche. “Bild” argumentiert, man habe beide Seiten zu Wort kommen lassen. Der Presserat stellt Verstöße gegen die Ziffern 2 und 8 fest. Die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen seien verletzt worden. Ein öffentliches Informationsinteresse bestehe bei der familieninternen Angelegenheit nicht. (Nicht-öffentliche Rüge)

* * *

“Bild” zeigt Unfallopfer
Verstoß gegen Ziffer 8 (BK2-26/04)

Eine 21-Jährige gerät mit ihrem Auto von der Fahrbahn ab, prallt gegen einen Baum und stirbt. “Bild” schreibt ausführlich über das private Umfeld der jungen Frau, illustriert den Bericht mit einem “übergroßen Porträt” und nennt Vorname, Alter und Beruf. Mit den Eltern der Frau hatte “Bild” vor dem Bericht nicht gesprochen.

Gegenüber dem Presserat rechtferigt das Blatt, dass Artikel über schwere Unfälle auf öffentlichen Straßen gelegentlich auch personalisiert werden müssten, um eine warnende Wirkung beim Leser zu erreichen. Darüber hinaus sei die junge Frau einfühlsam dargestellt und positiv beschrieben worden. Der Presserat ist dennoch der Ansicht, dass das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen “nicht hinreichend berücksichtigt” wurde. Die Identität des Opfers sei für das Verständnis des Unfallgeschehens und die abschreckende Wirkung nicht relevant gewesen. (Öffentliche Rüge)

* * *

“Bild” zeigt zerfetzte Leichenteile
Verstoß gegen Ziffer 11 und 1 (BK1-62/04)

Nach der Ermordung des palästinensischen Scheichs Jassin zeigt “Bild” ein Foto vom Ort des Attentates. Darauf ist der zerfetzte Kopf Jassins zu sehen. In einer Stellungnahme gegenüber dem Presserat erklärt “Bild”-Chefredakteur Kai Diekmann, er halte den Abdruck drastischer und abstoßender Bilder für zulässig, wenn diese eine eminent politische Bedeutung besäßen. In diesem Falle belege das Foto, dass von dieser Person kein Schrecken mehr ausgehe. Auch die zivilisierte und freiheitliche Welt müsse den Tod ihrer Feinde dokumentieren, um Legendenbildung zu verhindern.

Der Presserat rügt die Abbildung als “unangemessen sensationell und nicht durch ein öffentliches Interesse zu rechtfertigen”. Als “publizistischer Beweis” sei das Foto nicht notwendig gewesen, da der Tod Jassins nicht in Frage gestanden habe. (Öffentliche Rüge)

* * *

“Bild” zeigt Leichenfoto
Verstoß gegen Ziffer 8 (BK1-63-64/04)

“Bild” schreibt, dass zwei deutsche GSG-9-Männer von Terroristen im Irak umgebracht worden sind und druckt als Beleg das Foto einer blutüberströmten Leiche, deren Augenpartie mit einem Balken unkenntlich gemacht wurde.

Als Rechtfertigung für den Abdruck gibt das Blatt hinterher an, dass die Bundesregierung die Tötung nicht vor der Bergung der Leichen habe bestätigen wollen. Der Presserat kritisiert, dass ein Beleg auch ohne den Abdruck des Fotos hätte erbracht werden können, da der Tod des Beamten nie bestritten worden sei. Dass der getötete Mann auf dem Bild “eindeutig identifiziert” werden könne, sei eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts und dessen seiner Angehörigen. (Öffentliche Rüge)

* * *

“Bild” zeigt Enthauptung
Verstoß gegen Ziffer 11 (BK1-70/04)

Zu einem Beitrag über die Entführung des Amerikaners Nicholas Berg im Irak zeigt “Bild” sowohl in der Print- als auch in ihrer Online-Ausgabe Standbilder aus dem Video der Entführer. Auf einem ist zu sehen, wie ein Entführer nach der Enthauptung Bergs dessen abgetrennten Kopf in die Kamera hält.

Nach Leserbeschwerden beim Presserat weist “Bild”-Chefredakteur Kai Diekmann darauf hin, dass das beanstandete Foto lediglich die Größe einer Visitenkarte habe und als Zeitdokument zu werten sei. Der Presserat wertet den Abdruck der Standbilder dennoch als “unangemessen sensationelle Darstellung”. bei den Fotos handele es sich nicht um journalistische Produkte, sondern um Aufnahmen von Mördern, die damit Propaganda für ihre Ziele machen würden. Eine Veröffentlichung könne dies fördern und hätte deshalb unterbleiben müssen. Die Größe des Bilds spiele für eine Beurteilung keine Rolle. (Öffentliche Rüge)

* * *

“Bild” zeigt gestorbenen Tankwart
Verstoß gegen Richtlinie 8.1 (BK2-76/04)

“Bild” berichtet, wegen der steigenden Benzinpreise würden immer mehr Autofahrer tanken und nachher nicht bezahlen. Ein Tankwart habe einen Herzinfarkt erlitten, als er einen solchen Autofahrer stellen wollte. “Bild” nennt den Vornamen des Betroffenen, den Anfangsbuchstaben seines Nachnamens sowie seinen Heimatort und druckt ein Foto von ihm und der Tankstelle, an der der Mann arbeitete.

Beim Pressewart geht eine Beschwerde ein, der Beitrag enthalte grundlegende Fehler: Der Mann sei nicht an der Tankstelle zusammengebrochen, sondern habe sich nach Dienstschluss ins Krankenhaus zu einer Untersuchung begeben, sei stationär aufgenommen worden und dort wegen eines Herzinfarkts zwei Tage später verstorben. Einen Zusammenhang mit den steigenden Benzinpreisen gebe es nicht. “Bild” beruft sich jedoch auf Aussagen der Tankstellen-Chefin. Der Presserat kann deshalb lediglich einen Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht des Verstorbenen feststellen. Es sei nicht notwendig gewesen, den Mann identifizierbar abzubilden. (Nicht öffentliche Rüge)

* * *

“Bild” berichtet aus Krankenzimmer
Verstoß gegen Richtlinie 8.2 (BK2-88/04)

Eine prominente Adelige liegt wegen eines Schlaganfalls im Krankenhaus. “Bild” berichtet und nennt sowohl den Namen der Klinik als auch die Nummer des Krankenzimmers. Darüber hinaus wird die Ausstattung des Zimmers äußerst detailliert beschrieben. Der Anwalt der Betroffenen hat deshalb den Eindruck, die Reporter seien ohne Erlaubnis in dem Zimmer gewesen und wendet sich an den Presserat. “Bild” erklärt daraufhin, eine Redakteurin habe sich im Krankenhaus als Mitarbeiterin des Blatts vorgestellt und die Zimmernummer vom Personal mitgeteilt bekommen. Weil die Betroffene geschlafen habe, verzichtete die Redakteurin auf ein Interview.

Der Presserat erkennt dennoch “eine deutliche Verletzung des Privatlebens und der Intimsphäre”: “Bild” hätte auf die detaillierte Beschreibung des Krankenzimmers verzichten müssen. (Öffentliche Rüge)

* * *

“Bild” macht jugendliche Verdächtige identifizierbar
Verstoß gegen Richtlinie 8.1 (BK2-114/04)

“Bild” berichtet über das Verfahren gegen ein 15-jähriges Mädchen, das verdächtigt wird, ihr neugeborenes Kind getötet zu haben. Unter der Überschrift “Sie ist die Mutter des toten Babys vom Gruselwald” druckt “Bild” ein großes Foto der Schülerin, das trotz leichter Verfremdung eine Identifizierung zulässt. Das Blatt beschreibt, wo das Mädchen wohnt und zeigt ein Bild des Kindsvaters mit einem Augenbalken, nennt dessen Vornamen.

Die Familie der Schülerin beschwert sich beim Presserat: Der Schutz von Jugendlichen sei durch die Veröffentlichung nicht gewahrt worden. Der Presserat hält die erkennbare Darstellung des Mädchens für “nicht gerechtfertigt”. Die Berichterstattung über den Fall sei zwar im öffentlichen Interesse, nicht aber die Identifizierbarkeit der Schülerin. Gleiches gelte für den Vater des Kindes. (Nicht öffentliche Rüge)

* * *

“Bild” reduziert Schauspielerin auf Porno-Rolle
Verstoß gegen Ziffer 1 (BK2-117/04)

“Bild” berichtet mehrfach über die Schauspielerin Sibel Kekilli, die vor ihrer Rolle in dem auf der Berlinale 2004 ausgezeichneten Film “Gegen Die Wand” in Pornofilmen mitspielte. Das Blatt beschreibt Details und zeigt entsprechende Szenenfotos. In einer Stellungnahme gegenüber dem Presserat erklärt “Bild”, Kekilli habe ihre Haut selbst auf den Markt getragen. Wer Pornos drehe, die am Markt frei erworben werden können, wolle keine Intimsphäre, sondern das Gegenteil, lautet das Argument des Blatts. “Bild” beansprucht, eine “PR-Lüge” aufgedeckt zu haben, da Kekilli auf der Berlinale als “Neuentdeckung” vorgestellt wurde, und erklärt, sauber recherchiert und weder bewusst falsch noch diskriminierend berichtet zu haben. Der Presserat widerspricht: Es sei nicht rechtens, die Persönlichkeit der Betroffenen allein auf das zu reduzieren, was man über sie in den Klappentexten von Pornofilmkassetten lesen könne, so wie “Bild das getan habe. Dies verletze die Menschenwürde. (Öffentliche Rüge)

Siehe Bildblog-Einträge: “‘Bild’ entwürdigt und verletzt”, “‘Bild’ verletzt Menschenwürde”, “‘Bild’ versteht Rüge nicht”.

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