Ganz massive Probleme

Arbeitslose zum Intim-Verhör

Unter obiger Überschrift berichtete die “Bild am Sonntag” gestern, dass die Agentur für Arbeit plane, zukünftig “detaillierte Gespräche mit jedem Arbeitslosengeld-II-Empfänger” zu führen. Genauer gesagt hieß es in der “BamS”:

“Bevor sie eine Stelle vermittelt bekommen, sollen alle Empfänger von Arbeitslosengeld II bei ihrer Arbeitsagentur zum Intim-Verhör!”

Das ist falsch.

Die “Fragen nach privaten Details” (“Wie eng sind Ihre Beziehungen zu Freunden? Gehen Sie regelmäßig zum Arzt? Welche Kontakte zu Ihren Nachbarn pflegen Sie?”), die von der “BamS” aus einem durchaus umstrittenen, internen “Fachkonzept Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement im SGB II” zitiert werden, sollen nicht, wie die “BamS” pauschal behauptet, “die Hartz-IV-Betroffenen beantworten, wenn sie einen neuen Job wollen”.

Die Fragen stammen vielmehr aus einer knapp 100-seitigen “Handlungsempfehlung” der Arbeitsagentur und seien “nur für Langzeitarbeitslose mit ganz massiven Problemen” gedacht bzw. “Langzeitarbeitslose mit massiven Schwierigkeiten, zum Beispiel Suchtproblemen” bzw. “Menschen, die wegen teils massiver persönlicher Problemsituationen von so genannten Fallmanagern betreut werden” und betreffen “nur wenige ALG-II-Empfänger” – weshalb denn auch beispielsweise die “Allgemeine Zeitung Bad Kreuznach” weitaus korrekter titelt:

BA: Kein "Intim-Verhör" für Arbeitslose