Vorsicht, Paparazzi (3)

Die “Bild”-Leser-Reporter haben fleißig geknipst: Nicht nur süße Tiere und eindrucksvolle Gewitter, sondern auch drastische Unfallbilder, Ralf Schumacher mit Ehefrau beim Mittagessen im Strandlokal, Veronica Ferres mit Ehemann beim Kaffeetrinken im Hotel, Gerhard Schröder beim vegetarischen Essen mit Unbekannten, DJ Ötzi beim Eisessen, Graciano Rocchigiani, Dieter Bohlen und Lukas Podolski beim Sonnenbaden… All diese Motive hat die “Bild”-Zeitung in den vergangenen Tagen veröffentlicht und die allgegenwärtigen “Bild”-Leser mit 500 Euro entlohnt.

Doch der Preis könnte hoch sein, denn die Veröffentlichungen sind nicht nur für die Zeitung, sondern auch für die Amateurfotografen juristisch heikel.

Fotos von versehentlich entblößten Brüsten zum Beispiel, die “Bild” sich ausdrücklich wünscht, stellen in der Regel eine Verletzung der Intimsphäre dar und sind daher unzulässig, sagt der Berliner Anwalt und Medienrechtsexperte Markus Hennig. Und wer bei einem Unfall Fotos macht, auf denen Verletzte oder Zeugen mit panikverzerrten Gesichtern zu sehen sind, könnte im Fall einer Veröffentlichung mit Geldforderungen konfrontiert werden. Dass unter bestimmten Umständen Prominente auch in der Öffentlichkeit ein Recht auf Privatsphäre haben und schon das Fotografieren eines Prominenten in einer intimen Situation teuer werden kann, darüber informiert die “Bild”-Zeitung ihre Hobby-Fotografen nicht.

PS: Auch der “Spiegel” fragt heute, wer bei den Fotos der “Westentaschen-Paparazzi” für eventuelle Rechtsverstöße haftet, und schreibt: “Bei ‘Bild’ heißt es, man prüfe die Leserfotos genauso wie die Angebote professioneller Fotografen.”

Und wie die “Bild”-Zeitung die Angebote professioneller Fotografen prüft, beschrieb Nicolaus Fest, Mitglied der “Bild”-Chefredaktion, noch im Oktober 2005 so:

Aber wenn Sie Fotos angeboten bekommen und der Fotograf sagt Ihnen ‘Ham wir gestern geschossen…’ — warum sollten wir denen nicht glauben?