Sensation: “Bild” veröffentlicht Kekilli-Rüge!

Die Freiwillige Selbstkontrolle der Presse funktioniert. Im Februar des Jahres 2004 berichtete “Bild” unter Überschriften wie “Deutsche Filmdiva in Wahrheit Porno-Star” mehrfach verächtlich über die Schauspielerin Sibel Kekilli*. Nur zehn Monate später kassierte das Blatt dafür eine heftige Rüge vom Deutschen Presserat. Und nur fünfzehn weitere Monate später, insgesamt also über zwei Jahre nach ihren ursprünglichen Berichten, entledigt sich “Bild” der Selbstverpflichtung, diese Rüge zu veröffentlichen. Heute, fast ganz unten auf Seite 4:

Presserat rügt BILD. Wegen der Berichterstattung im Februar 2004 über die Schauspielerin Sibel Kekilli hat der Deutsche Presserat eine Rüge gegen BILD nach Ziffer 1 und 12 Pressekodex ausgesprochen.

(Ja, das ist die komplette Meldung. Und als Größenvergleich rechts im gleichen Maßstab ein kleines “g” der Hauptschlagzeile von Seite 1.)

Natürlich wissen die “Bild”-Leser, dass sich hinter Ziffer 1 des Pressekodex “die Wahrung der Menschenwürde” als eines der “obersten Gebote der Presse” verbirgt. Und hinter Ziffer 12 das Verbot, jemanden aufgrund seines Geschlechtes oder seiner Zugehörigkeit zu einer “rassischen, ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe” zu diskriminieren. Klar, das musste “Bild” nicht erklären.

Und sicher war den “Bild”-Lesern auch bekannt, wie der Presserat seine Rüge begründete. Dass nämlich die “Bild”-Berichterstattung die Betroffene “entwürdigt” hätte. Denn, so wörtlich:

“Das öffentliche Interesse deckt eine Form der Berichterstattung nicht, in der die Persönlichkeit der Betroffenen auf das reduziert wird, was man über diese in den Klappentexten von Pornofilmkassetten lesen kann.”

Diesen Satz — und damit genug der Ironie — hat “Bild” nicht verstanden. Aus der Rüge sei für die “Bild”-Redaktion “nicht eindeutig” hervorgegangen, über welche Verfehlungen sie die Leser hätte informieren wollen, sagte im Februar 2005, ein Jahr nach den ursprünglichen Berichten, ein “Bild”-Sprecher. Man habe daher den Presserat gebeten, die Ausführungen zu präzisieren. Die Zwischenzeit hatte “Bild” genutzt, in anderer beleidigender Form über Kekilli zu berichten. Zweimal untersagten Gerichte dies, einmal mit der Begründung, Kekilli sei im Rahmen einer Kampagne von “Bild” “in höhnischer Weise herabgesetzt und verächtlich gemacht” worden. “Ein derartiger Eingriff in die Würde eines Menschen” sei durch die Freiheit der Berichterstattung “nicht mehr gedeckt”.

Ein knappes Jahr später hatte der “Bild”-Sprecher eine neue Begründung dafür, dass “Bild” die Rüge noch nicht abgedruckt hatte. Im Januar 2006 sagte er, die Rüge sei “unter schweren Verstößen gegen die Verfahrensordnung zustande gekommen” und man warte seit vielen Monaten auf eine Erklärung des Presserates, wie nun zu verfahren sei. Gleichzeitig wartete der Presserat nach eigener Auskunft darauf, dass “Bild” die insgesamt sechs noch nicht abgedruckten öffentlichen Rügen aus dem Jahr 2004 noch drucken würde.

Offenbar hat man inzwischen miteinander gesprochen, verhandelt, gefeilscht, erklärt. Und damit die Mühe nicht umsonst war, zeigen wir einfach noch mal das Ergebnis dieses jahrelangen Vorgangs:

Das wird “Bild” eine Lehre sein.

*) Die “Bild”-Autoren Bernhard Kelm und Patricia Dreyer veröffentlichten die Details über Kekillis Vergangenheit unmittelbar nachdem der Film “Gegen die Wand” mit ihr in der Hauptrolle den Goldenen Bären gewonnen hatte. Die Zeitung “berichtete” über Kekilli unter anderem: “Blasen gehört neben Doggystyle zu ihren bevorzugten Sexualpraktiken” und veröffentlichte, auch online, Bilder aus den Pornos (“klicken Sie hier”). Kekilli sagte danach gegenüber der “Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung”: “Die ‘Bild’-Zeitung sagt mir zum Beispiel: Wir wollen jetzt an deine Eltern ran. Aber wir können sie in Ruhe lassen, wenn du uns ein Interview gibst. Ich laß mich ganz bestimmt von denen nicht erpressen.”
 

(Weiterlesen: Presserat: Mehr Rüge muss nicht sein.)