Wogegen sich Kai Diekmann wehrt IV

In der Mittwochsausgabe der gedruckten “Berliner Zeitung” ist nun, wie angekündigt, die online bereits zuvor erschienene Gegendarstellung zu lesen, die “Bild”-Chefredakteur Kai Diekmann gerichtlich durchgesetzt hat. Sie lautet:

In der Berliner Zeitung vom 31. Dezember 2005 behaupten Sie auf Seite 41 unter der Überschrift “Zum Schreien komisch”, die “Bild”-Zeitung habe unter anderem eine Gegendarstellung der Schauspielerin Alexandra Neldel mit dem kleinlauten Eingeständnis der Redaktion abdrucken müssen, dass das, was “Bild” berichtet hatte, nicht stimmte. Hierzu stelle ich fest: Die Gegendarstellung von Alexandra Neldel haben wir ohne eine derartige Erklärung abgedruckt.

Berlin, den 11. Januar 2006 Rechtsanwalt Dr. Ulrich Amelung für Kai Diekmann, Chefredakteur der BILD-Zeitung

Die Redaktion der “Berliner Zeitung” hat unter diesen Text folgende “Anmerkung” gesetzt:

In der “Bild”-Zeitung war tatsächlich kein entsprechender Zusatz abgedruckt. Frau Neldel hatte durch einen außergerichtlichen Vergleich darauf verzichtet. Das, was “Bild” über Frau Neldel berichtet hatte, war dennoch falsch. Und so war auf der Website www.bild.t-online.de, für die Diekmann nicht verantwortlich ist, die Gegendarstellung von Frau Neldel zu demselben Text aus der “Bild”-Zeitung mit dem kleinlauten Eingeständnis der Redaktion versehen: “Frau Neldel hat Recht”.