Spannerfotos von Kindern? Das wird man ja wohl noch andeuten dürfen

Gestern, auf der Facebookseite von “Bild München”:

Linus Förster sitzt für die SPD im Bayerischen Landtag. Er ist dort jugendpolitischer Sprecher seiner Fraktion, stellvertretender Vorsitzender des Europaausschusses, außerdem ist Förster Vorsitzender der SPD im Bezirk Schwaben. Und jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft Augsburg gegen ihn, wegen des “Verdachts der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen und der vorsätzlichen Körperverletzung” — klar, dass so gut wie alle Medien berichten.

Bild.de auch. Und das gestern auf die ganz eigene Art und Weise:

Bei den Ermittlungen geht es laut Staatsanwaltschaft um den Verdacht der vorsätzlichen Körperverletzung und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen.

Der Strafrechtsparagraf zum letztgenannten Vorwurf bezieht sich auch auf voyeuristische Spannerfotos und insbesondere Nacktaufnahmen von Kindern und Jugendlichen.

Im Artikel hat die Redaktion — es sollen schließlich “Erinnerungen an den Fall Edathy” wach geworden sein — auch noch einige Links zu Beiträgen über Sebastian Edathy eingeblockt:

Um schon mal jetzt aufzulösen: Die Vorwürfe gegen Linus Förster haben rein gar nichts mit “Spannerfotos von Kindern” oder Kinderpornographie oder irgendetwas Vergleichbarem zu tun, auch wenn Bild.de an verschiedenen Stellen versucht, es so wirken zu lassen. Das hat Försters Anwalt dem Reporter offenbar auch so gesagt. Im Artikel steht:

Derartige Spekulationen [Nacktaufnahmen von Kindern und Jugendlichen] wies Anwalt Schmid jedoch klar zurück: “Dies ist falsch!”

Und dennoch bringt Bild.de das Thema mal eben so fröhlich ins Spiel.

Heute dann die Auflösung bei Bild.de und in der München-Ausgabe der “Bild”-Zeitung:


Sex-Skandal um den Augsburger Landtagsabgeordneten Linus Förster (51, SPD). Er soll Anfang September im Bett einer Hure heimlich die Handy-Kamera mitlaufen lassen haben. Danach flogen offenbar die Fetzen …

Das sind natürlich immer noch heftige Vorwürfe. Sie haben aber eben nichts Kinderpornographie zu tun. Dass Bild.de das Thema überhaupt ins Spiel bringt, könnte an dem Paragraphen liegen, um den es bei den Ermittlungen gegen Linus Förster geht: 201a Strafgesetzbuch, die “Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen”. In Absatz 3 heißt es dort:

Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Bildaufnahme, die die Nacktheit einer anderen Person unter achtzehn Jahren zum Gegenstand hat, herstellt oder anbietet, um sie einer dritten Person gegen Entgelt zu verschaffen

In den zwei Absätzen davor geht es um das, womit die “Bild”-Medien sonst eigentlich zu tun haben: unbefugte Bildaufnahmen einer Person in dessen Wohnung, die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs, unbefugt Bildaufnahmen von hilflosen Personen, das Zurschaustellen von Personen.

Mit Dank an Marcus D. für den Hinweis!