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“Bild” braucht keine Erlaubnis für Opferfotos

Vor vier Wochen hat die „Bild“-Zeitung in ihrer Print- und Online-Ausgabe mehrere unverpixelte Fotos von Menschen veröffentlicht, die zwei Tage zuvor beim Absturz der Germanwings-Maschine in den Alpen gestorben waren. „Bild“ nannte auch ihre Vornamen, abgekürzten Nachnamen, in einigen Fällen auch ihre Wohnorte, Berufspläne, Hobbies und andere private Dinge.

(Alle Unkenntlichmachungen von uns.)

Als wir vom Axel-Springer-Verlag wissen wollten, ob die Angehörigen der Veröffentlichung zugestimmt hatten, verwies „Bild“-Sprecherin Sandra Petersen zunächst auf eine imaginäre Twitter-Diskussion der „Bild“-Chefs, inzwischen hat sie nach mehrfacher Nachfrage aber doch geantwortet. Sie schreibt:

Wir halten es für wichtig, die Opfer und ihre Geschichten abzubilden, nur so wird die Tragik deutlich und fassbar. Bei dem Flugzeug-Absturz handelt es sich um ein furchtbares zeitgeschichtliches Ereignis, in solchen Fällen halten wir es für möglich, Fotos von Betroffenen ohne explizite Einwilligung zu zeigen. Wir haben auf Fotos zurückgegriffen, die im medialen Umfeld oder im Umfeld der Trauer-Aktionen veröffentlicht wurden.

Heißt konkret: „Bild“ hat sich die Fotos bei Facebook besorgt oder irgendwo abfotografiert. Im Blatt selbst hieß es:

Gestern postete eine Freundin von […] dieses Foto …

Im Feuerwehrhaus der Stadt steht ein Bild des Verstorbenen …

Dieses Gruppen-Selfie der Verstorbenen wurden [sic] auf dem Marktplatz in […] aufgehängt …

Dieser Bilderrahmen […] steht in einem Versicherungsbüro auf dem Arbeitsplatz von …

Ob der Schreibtisch eines Verstorbenen zu seinem „medialen Umfeld“ oder zum „Umfeld der Trauer-Aktionen“ zählt, wissen wir allerdings nicht.

Immerhin, so schreibt die „Bild“-Sprecherin:

Dem vereinzelten Wunsch von Betroffenen, ihre Angehörigen nicht weiter abgebildet zu sehen, kommen wir nach.

Dann muss man sich also, wenn man zwei Tage zuvor ein Familienmitglied verloren hat, nur schnell durch die „Bild“-Redaktionen telefonieren und schon wird das Foto künftig nicht mehr gezeigt. Es ist dann zwar schon millionenfach gedruckt und auf der ganzen Welt herumgereicht worden, aber so ist das nun mal, wenn jemand ohne eigenes Zutun Teil eines Ereignisses wird, bei dem die „Bild“-Zeitung sich nicht in der Lage sieht, die Tragik ohne Opferfotos “fassbar” zu machen.

Übrigens: Als es um die Namensnennung des Co-Piloten ging, wurde „Bild“-Chef Kai Diekmann ja nicht müde, den Pressekodex zu zitieren:

Richtlinie 8.2 hat leider nicht mehr draufgepasst, darum reichen wir sie gerne nach:

Richtlinie 8.2 – Opferschutz
Die Identität von Opfern ist besonders zu schützen. Für das Verständnis eines Unfallgeschehens, Unglücks- bzw. Tathergangs ist das Wissen um die Identität des Opfers in der Regel unerheblich. Name und Foto eines Opfers können veröffentlicht werden, wenn das Opfer bzw. Angehörige oder sonstige befugte Personen zugestimmt haben, oder wenn es sich bei dem Opfer um eine Person des öffentlichen Lebens handelt.

Nachtrag, 8. Juli: “Bild” und Bild.de sind für die Veröffentlichung der Opferfotos vom Deutschen Presserat öffentlich gerügt worden.