Sterben live (2)

Gestern ist vor der Küste Mexikos ein Boot mit einem Wal kollidiert. Dabei erlitt eine 35-jährige Frau so schwere Verletzungen, dass sie wenig später verstarb. Und weil aus irgendeinem Grund auch ein Fotograf anwesend war, der festhielt, wie die Freunde nach dem Unglück verzweifelt versuchen, die Frau wiederzubeleben, haben Bild.de und andere Medien nun auch das passende Bildmaterial, um den Pressekodex mal wieder mit Füßen zu treten:

Bild.de:
Wal erschlägt Frau in Mexiko - Hier kämpfen die Retter vergeblich um das Leben der Touristin [dazu ein Foto, auf dem die Retter versuchen, die Frau wiederzubeleben]

Blick.ch:
Der verzweifelte Kampf um das Leben des Wal-Opfers [dazu das gleiche Foto, noch näher rangezoomt]

20min.ch:
Hier kämpfen die Helfer um Jennifer K[...]s Leben - Jennifer K[...] wollte in Mexiko schöne Ferien verbringen. Dann traf ein Wal das Touristenboot, in welchem die Kanadierin sass, und verletzte sie tödlich. [Dazu das gleiche Foto, noch näher rangezoomt]

In Ziffer 11 des Pressekodex heißt es:

Die Presse verzichtet auf eine unangemessen sensationelle Darstellung von Gewalt, Brutalität und Leid. Die Presse beachtet den Jugendschutz.

Und in Richtlinie 11.1:

Unangemessen sensationell ist eine Darstellung, wenn in der Berichterstattung der Mensch zum Objekt, zu einem bloßen Mittel, herabgewürdigt wird. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn über einen sterbenden oder körperlich oder seelisch leidenden Menschen in einer über das öffentliche Interesse und das Informationsinteresse der Leser hinausgehenden Art und Weise berichtet wird. Bei der Platzierung bildlicher Darstellungen von Gewalttaten und Unglücksfällen auf Titelseiten beachtet die Presse die möglichen Wirkungen auf Kinder und Jugendliche.

Apropos Jugendschutz: Die Fotos der sterbenden oder bereits gestorbenen Frau (deren Gesicht immerhin nicht zu erkennen ist, weil ein Tuch darüber liegt) haben es sowohl bei Bild.de als auch bei Blick.ch und 20min.ch bis auf die Startseite geschafft.