Kollateralschaden einer “BamS”-Recherche

Im März war gegen zwei “BamS”-Reporter ein Strafbefehl wegen Nötigung in Höhe von je 15 Tagessätzen à 50 Euro erlassen worden. Die “BamS”-Reporter hatten dagegen Einspruch eingelegt. (Wir berichteten.) Heute kam der Fall vors Amtsgericht Osnabrück.

  • Von BILDblog-Reporter Nicolas Schweers

Im Auftrag der “Bild am Sonntag” waren die Reporter Matthias Niehues und Jürgen Damsch am 16. November vergangenen Jahres im niedersächsischen Melle, um einen inzwischen verurteilten Pädophilen zu “interviewen”.

Die beiden waren offenbar gerade dabei, das Haus des “Sex-Täters” zu fotografieren, als dort der 40-jährige Gemeindearbeiter Marco H. mit einem städtischen Kastenwagen vorbeifuhr. “Herr H. machte Anstalten, in die Einfahrt des Hauses einzubiegen, fuhr dann jedoch unvermittelt schnell weiter”, erklärte Damsch vor Gericht. Und weil Marco H. nach Aussage der “BamS”-Reporter dem tags zuvor auf RTL gezeigten Pädophilen geähnelt habe, seien sie ihm mit dem Auto gefolgt – und fotografierten ihn im Vorbeifahren. Dass H. an einer Bushaltestelle anhielt, um dort den Abfalleimer zu entleeren, wurde von den Verfolgern jedoch offenbar fehlinterpretiert: In der Verhandlung sprachen sie von “bizarren Fahrmanövern” H.s und Versuchen, die beiden abzuschütteln, indem er “rechts blinkte und links fuhr”.

Laut H. sollen die beiden “BamS”-Reporter ihn aber später auf einer Landstraße überholt, ausgebremst und weitere Fotos von ihm geschossen haben. Die “BamS”-Reporter gaben dagegen an, H. habe angehalten, um mit ihnen zu sprechen. Schließlich, da sind sich alle einig, habe H. die Journalisten von ihrem Irrtum überzeugen können und sie für weitere Recherchen an die Pressestelle der Gemeinde verwiesen.

Anschließend hatte Marco H. (“Diese Schweinerei kann ich mir doch nicht gefallen lassen!”) nach Rücksprache mit seinem Vorgesetzten Anzeige erstattet – und das Amtsgericht Osnabrück einen Strafbefehl gegen Niehues und Damsch erlassen. Darin jedoch sehen die beiden, wie sie heute vor Gericht angaben, eine Kampagne der Stadt, um eine freie Berichterstattung zu unterdrücken. Nicht nur, so Niehues, sei die Polizei “nicht an einer Klärung interessiert”, auch habe man sie angewiesen, Bilder zu löschen. Und H. habe den “dreifach vorbestraften Kinderschänder” wohl ohnehin schützen wollen. Schließlich habe der Pädophile, wie sie später erfahren hätten, die Ablenkung durch H. genutzt, um seine Sachen zu packen und wegzufahren. Vorwürfe, über die im Saal nur milde gelächelt wurde.

Bei der Frage, ob die “BamS”-Reporter mit ihrem BMW die gesamte Landstraße blockierten oder nur die rechte Spur, stand letztlich Aussage gegen Aussage. Und weil der Tatbestand der Nötigung nicht zweifelfrei nachgewiesen werden konnte, entschied die Richterin nun, das Verfahren gegen den Fahrzeugführer Niehues gegen Auflage (250 Euro an eine Kinderhilfsorganisation) und gegen den Beifahrer Damsch ohne Auflagen einzustellen.

Damit bleibt das Verfahren für die Reporter zwar ohne weitere Konsequenzen, und auch die erste Strafzahlung von 15 Tagessätzen zu 50 Euro sind die beiden los. Doch den erhofften Freispruch gab es auch nach eineinhalb Stunden nicht. Das Verfahrung wurde lediglich eingestellt. “Massiver Aufwand wegen einer Lappalie”, kommentierte Niehues’ Anwalt. Und Damschs Rechtsbeistand wünschte seinem Klienten noch einen schönen Resturlaub. Schließlich sei dieser ja nur wegen des Prozesses extra aus Berlin angereist.