Halbwahrheiten über Sterbehilfe in der Schweiz

Anlässlich der Sterbehilfe, die der ehemalige Hamburger Justizsenator Roger Kusch Anfang vergangener Woche einer Rentnerin leistete, berichtete “Bild” am Samstag in einer großen Titelgeschichte über “Die Wahrheit über Sterbehilfe in Deutschland”.

Im Artikel ging es jedoch auch um Sterbehilfe in der Schweiz:

Wie unsagbar grausam AKTIVE Sterbehilfe sein kann, zeigt der Fall einer unheilbar kranken Krebspatientin († 43) aus Deutschland. Die Frau war 2007 in die Schweiz gereist, um sich dort legal von der Sterbehilfe-Organisation “Dignitas” beim Sterben helfen zu lassen. Doch das Gift wirkte nicht richtig! Als die Frau im Sterbezimmer den Todes-Cocktail trank, schrie sie laut vor Schmerzen “Ich verbrenne! Ich verbrenne!” und lief violett an. Erst nach 38 Minuten Höllenqualen stellte ein Arzt den Tod fest.

Nun handelt es sich bei diesem Fall allerdings, anders als “Bild” schreibt, nicht um “AKTIVE Sterbehilfe”. Die ist auch in der Schweiz verboten. Vielmehr geht es hier um eine – in der Schweiz straflose – Form der Beihilfe zum Selbstmord. Dignitas hatte der Krebspatientin zwar offenbar den “Todes-Cocktail” besorgt, getrunken hat sie ihn aber selbst (wie sich ja auch aus der “Bild”-Schilderung ergibt).

Was allerdings den konkreten Ablauf angeht, existieren dazu zwei Versionen:

  • die von “Bild” geschilderte, die Anfang 2007 in der Schweizer “SonntagsZeitung” stand (und die “Bild” auch damals übernommen hatte)
  • und die des Dignitas-Chefs Ludwig A. Minelli: Zwar hätten zwei der vier anwesenden Zeugen den Tod der Krebspatientin so wie von “Bild” geschildert dargestellt, so Minelli zu uns. Die anderen beiden “Begleitpersonen” hätten Dignitas jedoch “mündlich und schriftlich versichert”, dass “die Schilderung der beiden haltlos” sei. Die Krebspatientin habe nicht gelitten und auch nicht “Ich verbrenne” geschrien. (Ähnlich war das auch schon Anfang 2007 beispielsweise in der “Berliner Zeitung” und bei “Spiegel Online” nachzulesen.)

Was stimmt, wissen wir ebenso wenig wie “Bild”. Nur hat sich “Bild” entschieden, eine der beiden Versionen als Tatsache zu präsentieren.